Kanzlei für Digital-
und Wirtschaftsrecht
Mittelherkunft und Geldwäscherecht

Was ist ein Mittelherkunftsnachweis?

Der Herkunftsnachweis für Vermögenswerte (genauer: Mittelherkunftsnachweis) gewinnt seit August 2021 vor allem für Nutzer von Bargeld und Investoren erheblich an Bedeutung. Mit dem Herkunftsnachweis weisen Sie die legitime Herkunft Ihrer finanziellen Mittel nach. Dadurch möchten die fordernden Stellen sicherstellen, dass Ihr Bargeld, Ihre Edelmetalle, Ihre Kryptowährungen und andere Vermögenswerte (z.B. Uhren, Schmuck, Kunstgegenstände) nicht aus der Begehung von Straftaten stammen.

Deshalb erhalten Sie hier wichtige Informationen, um sicher auf die neue Nachweispflicht reagieren zu können. Wir geben darüber hinaus Hinweise und Tipps, wie Sie den Herkunftsnachweis zielführend gegenüber den fordernden Stellen erbringen können. So vermeiden Sie unangenehme Folgen, die ein unzureichend oder gar nicht erbrachter Nachweis über die Herkunft Ihrer Vermögenswerte haben kann.

Im englischsprachigen Raum – und dieser wird insbesondere durch den Handel mit Kryptowährungen schnell betreten – nennt sich die Thematik um die Mittelherkunft zumeist proof of source of fundsorigin of funds oder source of wealth.

Spezialisierter Rechtsanwalt für den Mittelherkunftsnachweis!

Um Besitzer von Vermögenswerten wie Gold, Silber und andere Edelmetalle sowie Bargeld, Bitcoin, Ether und sonstige Kryptowährungen bei Problemen mit den Vorschriften des Geldwäschegesetzes zu unterstützen, haben wir uns als Kanzlei auf das Geldwäscherecht und insbesondere den Nachweis der Mittelherkunft spezialisiert.

Wir werden Sie bei Bedarf mit viel Erfahrung anwaltlich beraten, wenn Sie mit Banken, Kryptobörsen oder sonstigen vom Geldwäschegesetz verpflichteten Stellen Probleme haben. Etwa dann, wenn Ihr Konto bei der Bank oder der Kryptobörse gesperrt oder gekündigt wurde und Sie nicht mehr an Ihre Vermögenswerte herankommen. Ein auf das Thema Mittelherkunftsnachweis spezialisierter Rechtsanwalt kann etwa durch Ausübung anwaltlichen Drucks unterstützen.

Lernen Sie uns in unserem Kanzleivideo kennen, um sich einen ersten Eindruck von uns unserem Mindset zu verschaffen:

Welche Vermögensgüter betrifft der Mittelherkunftsnachweis?

Seit Kurzem können Ihnen im Alltag Fragen nach der Herkunft Ihrer finanziellen Mittel gestellt werden, zum Beispiel bei Bareinzahlungen auf Ihr Girokonto oder beim Handel mit Kryptowährungen. Dies stellt für die meisten Betroffenen einen unerwarteten und vor allem ungewollten Eingriff in die Privatsphäre dar.

Es bestehen jedoch nur wenige ausführliche Informationen über den sogenannten Mittelherkunftsnachweis. Denn so tief dieser Nachweis in die Privatsphäre eingreift, so wenig war in den Medien darüber zu hören. Die Berichterstattung beschränkte sich zumeist auf den Fall von Bareinzahlungen. Doch die Nachweispflicht für die Mittelherkunft reicht deutlich weiter. So spielt der Herkunftsnachweis insbesondere in folgenden Vermögenswertklassen eine Rolle. Wertgüter können dabei Edelsteine, Uhren, Kunstgegenstände, Fahrzeuge, Schiffe und weitere hochwertige Güter sein.

Umso wichtiger sind deshalb verständliche, auf den Punkt gebrachte und objektive Informationen. Wir stellen Ihnen diese deshalb in Form unserer FAQ bereit, in denen wir Ihre wohl wichtigsten Fragen übersichtlich und verständlich beantworten. Der FAQ-Bereich wird fortlaufend durch die von Ihnen gestellten Fragen erweitert. Wir erhoffen uns davon, dass Sie nicht allzu überrascht und verunsichert sind, wenn man von Ihnen einmal ein Nachweis über die Herkunft Ihrer Vermögenswerte gefordert wird.

Auf den weiteren Seiten erhalten Sie darüber hinaus ausführlichere Informationen zu Spezialthemen und viele nützliche Hinweis zum Umgang mit der Forderung nach Mittelherkunftsnachweisen in der Praxis.

Wurde auch von Ihnen ein Mittelherkunftsnachweis gefordert?

Die Frage einer Bank oder einer Krypto Börse nach der Herkunft der Mittel ist für Betroffene meist erst einmal irritierend. Denn solche Fragen mussten bislang wohl die allerwenigsten jemals beantworten. Zwar war es in seltenen Situationen bislang üblich, seinen Vermögensstand offenzulegen (z.B. bei der Beantragung von Sozialleistungen). Auch eine grobe Auskunft über Einnahmen und Ausgaben werden viele bereits einmal erbracht haben (z.B. bei der Kreditanfrage bei einer Bank). Woher finanzielle Mittel jedoch stammen, musste man bis vor kurzem in aller Regel nicht erklären.

Die Forderung eines Mittelherkunftsnachweises hat seinen Ursprung im Geldwäschegesetz (GwG) in Verbindung mit weiteren Spezialgesetzen. Deshalb werden Sie durch den zu erbringenden Mittelherkunftsnachweis im Grunde unter einen generellen strafrechtlichen Geldwäscheverdacht gestellt.

Aus rechtsstaatlicher Sicht gilt jedoch die Unschuldsvermutung. Trotzdem wurde der europäische Gesetzgeber im Einklang mit den nationalen Gesetzgebern tätig und verpflichtete eine Reihe von Stellen, von Ihnen in bestimmten Situationen einen Nachweis für die Mittelherkunft zu fordern. Infolgedessen muss seitdem beispielsweise jede Bank Ihre Kunden bei höheren Bareinzahlungen und auffälligen Kontobewegungen nach einem Mittelherkunftsnachweis fragen.

Die wichtigsten Themen rund um den Mittelherkunftsnachweis

Auf unserer Website finden Sie wichtige Informationen zu praxisrelevanten Themen rund um den Mittelherkunftsnachweis, zum Beispiel:

  1. ab wann die Nachweispflicht besteht,
  2. die richtigen Beweismittel für die Herkunft der Mittel,
  3. Erbringung von Nachweisen bei Erbschaft und Schenkung,
  4. Umgang mit der Bank, etwa wenn Ihr Konto gesperrt oder gekündigt wurde,
  5. Folgen, wenn kein Mittelherkunftsnachweis vorhanden ist,
  6. welcher Rechtsanwalt beim Herkunftsnachweis weiterhelfen kann,
  7. Vorgehen gegen Börsen Kryptowährungen, wie z.B. Bitpanda, Binance, Coinbase, KrakenBison / BSDEX und Bitstamp,
  8. rechtliche Grundlagen und Hintergründe in Deutschland und in Österreich.


Wir hinterfragen und prüfen die nun eingesetzte Fragepraxis von Börsen und Banken für Sie anhand des bestehenden rechtlichen Rahmens. Denn die geldwäscherechtlichen Vorschriften räumen den fordernden Stellen keinesfalls unbegrenzte Informationsbefugnisse sein.

Die umfangreiche Information von Betroffenen ist uns wichtig. Schließlich sind Personen, von denen ein Mittelherkunftsnachweis gefordert wird, immerhin einem geldwäscherechtlichen Anfangsverdacht ausgesetzt. Es gilt jedoch nach wie vor die Unschuldsvermutung, welche jedem Rechtsstaat zugrunde liegt. Eine der Schleierfahndung ähnliche Kontrolle von unbescholtenen Bürgern halten wir zur effektiven Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nicht für erforderlichen und lehnen diese strikt ab.

Wir unterstützen Sie durch unsere Erfahrungen!

Wenn Sie aufgrund der Frage nach der Herkunft Ihrer finanziellen Mittel in irgendeiner Weise vor Problemen stehen, die Sie selbst nicht lösen können, unterstützen wir Sie gern. Kontaktieren Sie uns gern zunächst unverbindlich und vertraulich per E-Mail oder über unsere

Kontaktseite


Schildern Sie uns gern detailliert Ihre persönliche Angelegenheit und erhalten Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung von uns, anhand derer Sie über das weitere Vorgehen entscheiden können.