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Mittelherkunft und Geldwäscherecht

Bargeld auf ein fremdes Konto einzahlen?

Wer Bargeld auf ein fremdes Konto einzahlen möchte, sollte sich entsprechend informieren. Denn die Bargeldzahlung auf ein Fremdkonto kann zu erheblichen Problemen wie etwa einer Geldwäscheverdachtsmeldung, einer Kontosperre und unangenehmen Rückfragen der Bank führen.

Geldscheine sind keineswegs anonym. Wer auf ein fremdes Konto Bargeld einzahlt, wird anhand der Geldscheine womöglich identifiziert werden können. Daraus folgende Komplikationen betreffen dann sowohl die einzahlende Person, als auch den Kontoinhaber.

Auf einen Blick!

  1. Geldwäschegesetz bei Bargeldeinzahlung auf fremdes Konto beachten.
  2. Kontosperrung und Kontokündigung vermeiden.
  3. Mittelherkunft bei Bargeld rechtssicher aufklären.
  4. Perspektive der Bank einnehmen und verstehen.


Es ist jedoch in der Regel nicht verboten, Bargeld auf ein fremdes Konto einzuzahlen. Allerdings sind Finanzinstitute wie Privatbanken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken zur Aufklärung der Herkunft der Gelder verpflichtet.

Bargeld auf fremdes Konto einzahlen? Anwalt berät!
Wenn Sie Bargeld auf ein fremdes Konto einzahlen, kann es zu erheblichen Schwierigkeiten mit der Bank aufgrund Geldwäscheverdachts kommen!

Bargeldeinzahlung auf Fremdkonto: wieso gibt es überhaupt Probleme damit?

Die meisten Bürgerinnen und Bürger dürften zum jetzigen Zeitpunkt noch davon ausgehen, dass Bargeld Freiheit bedeutet und entsprechend mit Geldscheinen verfahren werden kann, wie es einem selbst beliebt. Doch die Realität sieht mittlerweile anders aus.

Durch eine Verschärfung des Geldwäschegesetzes sind Banken verpflichtet, den sogenannten Mittelherkunftsnachweis ab einer bestimmten Höhe der Bareinzahlung abzufragen.

Dabei macht das Geldwäschegesetz keine Unterscheidung zwischen dem Bargeld der eigenen Kundschaft und Bargeld anderer Personen.

Was Ihnen nicht hilft!

Hierbei nützt es auch nichts, das Bargeld etwa aufgeteilt in Teilbeträge über einen bestimmten Zeitraum einzuzahlen. Die Banken verwenden entsprechende Software, um solche Einzahlungsmuster automatisiert zu erkennen.

Konkret: Ab einer bestimmten Höhe wird Ihre Bank bei einer Bareinzahlung fragen, woher dieses Bargeld kommt. Ob hierbei auf ein fremdes Konto eingezahlt wurde, oder mit eigenem Geld aufs eigene Konto spielt keine Rolle. Die Herkunft der Gelder muss entsprechend nachgewiesen werden.

Darf man Bargeld auf ein fremdes Konto einzahlen?

Inwieweit die Bargeldeinzahlung auf ein Fremdkonto erlaubt ist, hängt zunächst davon ab, inwieweit dem in Frage stehenden Bargeld eine legale Quelle zugrunde liegt.

Handelt es sich um illegal erworbene Geldscheine, ist der Einsatz ebendieser ohnehin verboten – sowohl auf dem eigenen Konto, als auch auf einem Fremdkonto.

„Sauberes Geld“ ist unproblematisch?

Bei „legalem Geld“ und der Einzahlung auf ein fremdes Bankkonto gibt es dennoch einiges zu beachten. Denn die Banken selbst könnten beispielsweise in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt haben, dass nur „eigenes Bargeld“ eingezahlt werden kann oder soll.

Grundsätzlich gilt, dass die Einzahlung auf ein Fremdkonto nicht per se verboten ist. Allerdings besteht der Unterschied zu einer Überweisung auf ein fremdes Konto darin, dass bei einer Überweisung sowohl Zahlungsempfänger, als auch Zahlender identifiziert werden.

Was die Banken wissen

Bei einer Bareinzahlung ist nur der Kontoinhaber bekannt, nicht aber die einzahlende Person.

In der Praxis: Bargeld sollte in der Regel vom Kontoinhaber auf das eigene Konto einbezahlt werden.

Inwieweit das Bargeld dabei beispielsweise geschenkt von einer anderen Person in den Besitz des Kontoinhabers gekommen ist, dürfte nur sekundär eine Rolle spielen. Dennoch greift die Pflicht für den Herkunftsnachweis ohne Ausnahme.

Geldwäsche bei Bargeldeinzahlungen auf ein fremdes Konto!

Es gilt in Deutschland die Pflicht zur Kontenwahrheit gemäß der Abgabenordnung. Vereinfacht gesagt bedeutet dies, dass ein Konto nicht von einer fremden Person so benutzt werden darf, dass daraus die Zuordnung von Vermögenswerten unmöglich gemacht wird.

Wer also Bargeld auf ein fremdes Konto einzahlen möchte, könnte hinsichtlich der Kontenwahrheit in Schwierigkeiten kommen. Denn theoretisch dürfte die einzahlende Person keinen derartigen Zugang zum Bankkonto einer anderen Person haben, um Ein- und Auszahlungen vornehmen zu können.

Bank wird nachfragen – dann sind Sie Antworten schuldig

Ferner wird die Bank ab einer bestimmten Höhe ohnehin die Mittelherkunft abfragen. Diese Frage trifft dann den Kontoinhaber, der in diesem Zuge die Bareinzahlung durch eine für die Bank fremde Person offenlegen müsste. Dies schreit regelrecht nach einem Geldwäscheverdacht.

Banken müssen in undurchsichtigen Konstellationen – insbesondere bei Bareinzahlungen – eine Geldwäscheverdachtsmeldung abgeben. Die zuständige Ermittlungsbehörde wird den Vorgang entsprechend überprüfen. Hierbei werden Geldscheine identifiziert und zurückverfolgt.

Gesunder Menschenverstand: weshalb Bargeld auf ein fremdes Konto einzahlen? Wieso wurde keine Überweisung getätigt?

Bei einer Bareinzahlung auf ein fremdes Konto, welche letztlich zu einer Auseinandersetzung mit der Bank und der Behörde zur Eindämmung von Geldwäsche (FIU) führen könnte, wird eine ganz banale Frage im Raum stehen. Weshalb wurde die Bareinzahlung auf ein Fremdkonto getätigt?

Es könnte ebenso gut eine schlichte Banküberweisung getätigt worden sein. Da dies nicht als Weg zur Vermögensverschiebung gewählt wurde, ist zumindest eine Erklärung abzugeben. Denn hiermit wurde ein Zahlungsweg beschritten, der nicht üblich ist.

Geldwäscheverdacht vermeiden

Der Geldwäscheverdachtsmoment kann sich in diesen Fallkonstellationen nicht nur auf den Kontoinhaber, sondern auf „den Geldgeber“ dahinter erstrecken.

Letztlich wird derjenige intensiv befragt werden, welcher das Bargeld auf ein Fremdkonto versucht hatte einzuzahlen. Weshalb soll auf ein fremdes Konto Bargeld einbezahlt werden? Welcher Hintergrund mag dies glaubhaft erscheinen lassen?

Keine Empfehlung für Bareinzahlungen auf ein Fremdkonto!

Zwischen engsten Familienangehörigen mag es die ein oder andere Situation geben, in der eine Bargeldeinzahlung auf ein fremdes Konto menschlich verständlich wäre.

Allerdings gilt auch für Familienangehörige die Kontenwahrheit und die mit der Bank vereinbarten AGB – sowie das Geldwäschegesetz.

Normalerweise dürfte es kaum einen guten Grund dafür geben, Bareinzahlungen auf ein Konto einer anderen Person vorzunehmen. Stets bleibt die unschöne Erkenntnis bestehen, dass eine gewöhnliche Banküberweisung den gleichen Zweck erfüllt haben könnte.

Lieber nicht:

Bareinzahlungen auf ein fremdes Konto dürften in der Regel zu mehr Problemen führen als es den Beteiligten bewusst ist. Sowohl der Kontoinhaber, als auch die Person, welche das Bargeld einzahlen wollte, werden ins Visier der Geldwäschefahndunggeraten.

Bei höheren Geldsummen ist im Übrigen eine Überweisung nicht gänzlich ohne Schwierigkeiten hinsichtlich einer Geldwäscheüberprüfung machbar.

Denn auch Überweisungen und ungeklärte Geldeingänge werden von Banken hinsichtlich des Herkunftsnachweises überprüft. Insofern gilt, dass bei größeren Vermögensverschiebungen ohnehin die Herkunft der Gelder rechtssicher aufgeklärt werden muss.

Fragen und Antworten zur Bargeld Einzahlung auf Fremdkonto

Grundsätzlich gilt, dass Bareinzahlungen auf ein Fremdkonto einen Geldwäscheverdachtsmomentauslösen können. Denn normalerweise werden Überweisungen verwendet, um Geld von einem Konto auf ein anderes Konto zu transferieren.

 

Bei Bargeldeinzahlungen auf ein fremdes Konto dürfte die Bank des Kontoinhabers einige unangenehme Rückfragen stellen.

Die Bank wird bei höheren Einzahlungssummen nach der Herkunft des Bargelds fragen. Wer diese Mittelherkunft nicht ordnungsgemäß nachweist, muss mit einer Kontosperre, Kontokündigung und Geldwäscheverdachtsmeldungrechnen.

 

Ferner wird bei einer Ermittlung zu Geldwäsche auch derjenige befragt werden, der das Bargeld ursprünglich zur Einzahlung zur Verfügung gestellt hatte.

Unserer Ansicht nach schon. Denn eine einfache Banküberweisung erfüllt den gleichen Zweck, ohne sofort einen möglicherweise unnötigen Geldwäscheverdachtsmoment entstehen zu lassen. Es handelt sich bei dem Einzahlen von Bargeld auf ein fremdes Konto um einen ungewöhnlichen Vermögenstransfer, der einer Überprüfung bedarf.