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Mittelherkunft und Geldwäscherecht

Autoverkauf und Bargeld: Geldwäsche prüfen, Falschgeld ausschließen und mehr!

Bei einem Autoverkauf darf Bargeld als Zahlungsmittel verwendet werden. Dies sogar ohne eine ominöse Obergrenze. Dennoch sollten sich private und gewerbliche Autoverkäufer mit dem Thema Geldwäsche, Prüfpflichten, Mittelherkunft und Falschgeld auseinandersetzen.

Denn bei einem Autoverkauf gegen Bargeld kann einiges schief gehen. Wird etwa das geltende Geldwäschegesetz missachtet, drohen Bußgelder und strafrechtliche Konsequenzen.

Falschgeld wiederum führt dazu, dass ein Auto übergeben wird, ohne dass tatsächlich eine Gegenleistung erhalten worden ist.

Auf einen Blick!

  1. Autoverkauf und Bargeldzahlung grundsätzlich erlaubt.
  2. Keine Grenze nach oben.
  3. Identifizierungspflichten für gewerbliche Autoverkäufer.
  4. Selbst private Verkäufer von Autos sollten keinesfalls ohne Identifizierung handeln.
  5. Geldwäschegesetz beachten, aber auch darüber hinaus achtsam sein.
  6. Plausibilitätsprüfung ist für private Autoverkäufer ebenso wie für Gewerbetreibende empfehlenswert.

Normalerweise geht Bargeldzahlung beim Autoverkauf

Eine Bargeldzahlung ist beim Autokauf sowohl üblich, als auch unkompliziert. Bei kleineren Summen ist zumeist sowohl für den Erwerber, als auch für den Veräußernden kein allzu großes Risiko zu erkennen.

Bei höheren Transaktionsvolumina im Autoverkauf wird jedoch spätestens das Finanzamt hellhörig werden.

In zweifelhaften Fällen wird die für Geldwäschebekämpfung zuständige FIU informiert und womöglich ein Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft initiiert.

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Privater Autoverkauf gegen Bargeld bezüglich Geldwäsche: was muss ich prüfen?

Treten Sie als rein privater Autoverkäufer auf, unterliegen Sie nicht per se den Prüfpflichten gemäß Geldwäschegesetz. Denn der Gesetzgeber hat nicht vorgesehen, dass Private zu den Verpflichteten im Sinne der Geldwäscheeindämmung zählen sollen.

Dennoch ist bei einem privaten Autoverkauf mit Bargeldzahlung einiges zu beachten. Ein banales Problem stellt das Falschgeld dar – nicht jeder private Autoverkäufer ist in der Lage, die Echtheit von Geldscheinen rechtssicher zu überprüfen.

Ferner sollte bereits aus Gründen der zivilrechtlichen Klarheit unbedingt eine vollständige Identifizierung des Käufers erfolgen. Hierzu zählt das Einholen einer Kopie des Personalausweises.

Mittelherkunft und Autoverkauf – wer muss was fragen?

Zum Thema Mittelherkunft lässt sich bei Bargeld und privatem Autoverkauf sagen, dass die privat Veräußernden nicht explizit danach fragen müssen, woher das Geld des Käufers kommt. Allerdings empfiehlt es sich, hier eine Plausibilitätsprüfung anzustellen.

Sofort-Tipp: Private Autoverkäufer müssen nicht den Herkunftsnachweis des Geldes abfragen. Verschließen sie aber willentlich die Augen vor nicht plausibel erscheinenden Vorgängen, könnten sie sich der Beihilfe zur Geldwäsche strafbar machen.

Eine Bargeldannahme in ernstzunehmender Höhe von Personen, die keinerlei plausiblen Grund für die Bargeldsumme nennen können, dürfte kritisch zu betrachten sein.

Geldwäschegesetz für private Autoverkäufe gegen Bargeld dennoch anwenden?

Nichts spricht dagegen, für Ihren privaten Autoverkauf das Geldwäschegesetz als Orientierungshilfe zu verwenden. Somit können Sie sich im Zweifel darauf berufen, bei Ihrem Autoverkauf mit Bargeld über Gebühr geprüft und Nachweise eingefordert zu haben.

Dies unterstützt im Übrigen auch eine mögliche, zivilrechtliche Auseinandersetzung, die sich an einen Autoverkauf anschließen könnte.

Liegen alle entsprechenden Herkunftsnachweise und personenbezogenen Daten des Käufers vor, gibt es zumindest eine Grundlage, den etwaigen Rechtsstreit erfolgreich führen zu können.

Wichtige Punkte!

  • Identifizierung des Käufers unter Vorlage des Personalausweises, sowie etwaig weiterer Angaben.
  • Konkrete Frage danach, woher das Bargeld kommt.
  • Anfrage von Dokumenten, die eine Bargeldauszahlung bei der Bank des Käufers oder einen sonstigen Erhalt des Bargelds belegen.
  • Nachweis über die Vermögensgeschichte, die den Erhalt des Bargelds belegt.
  • Kontoauszüge, Gehaltsabrechnungen, Depotauszüge, Immobiliengeschäfte und Gewinne durch Kryptowährungen oder Edelmetalle durch einen Herkunftsnachweis belegen lassen.

Weitere Hinweise!

  • Abgleich mit den Identifizierungsdaten.
  • Zeugen involvieren, die den gesamten Kaufvorgang „miterleben“.
  • Keine Telefonate, sondern E-Mail als Kommunikationsweg wählen. E-Mails erntsprechend archivieren.
  • Für besonders Penible: Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt hinsichtlich des Käufers verlangen.
  • Bei Eskalation: Meldung an die FIU über den potenziellen Käufer abgeben (Selbstschutz für Verkäufer).


Mit diesen Anforderungen dürften private Autoverkäufer einen Großteil der etwaig unseriösen Kaufinteressenten bereits „loswerden“ können. Ferner können Private wohl kaum „mehr tun“ als diese Belege und Nachweise einzuholen und gewissenhaft zu überprüfen.

Falschgeld beim Autoverkauf: gewerbliche Akteure kennen es, private sind bei Bargeld teilweise schockiert!

Die gewerblichen Autoverkäufer verfügen über einschlägige Gerätschaften zur Erkennung von Falschgeld. Nicht ohne Grund wird bei Autohäusern (ebenso wie bei Edelmetallhändlern) jeder Geldschein „durchgescannt“. Ohnehin sind die Gewerbetreibenden in diesem Bereich auf Geldwäscheprävention ausgerichtet.

Dies hat zunächst nichts mit Geldwäsche zu tun. Denn bei Geldwäsche geht es zuvorderst darum, echtes Geld, welches illegal erworben wurde, in den Wirtschaftskreislauf einzuschleusen. Bei Falschgeld steht nicht die Geldwäsche, sondern die Verwendung gefälschter Geldscheine im Vordergrund.

Private Autoverkäufer „ziehen die Niete“?

Private Autoverkäufer haben hier ein großes Problem. Denn bei einer Barzahlung beim Autokauf in bestimmter Höhe liegt de facto ein Berg an Geldscheinen vor dem Verkäufer – ohne eingehende Möglichkeit der Überprüfung.

Das Risiko trägt dann der Verkäufer, denn möchte dieser das Bargeld bei seiner Bank einzahlen, dürfte das Falschgeld auffallen. Dann ist zunächst der Einzahlende verdächtigt.

Ohne die oben genannten Identifizierungs- und Herkunftsnachweise fällt es dem privaten Autoverkäufer sehr schwer, gegenüber der Staatsanwaltschaft bei Falschgeld auf den unseriösen Käufer zu verweisen. Allein aus diesem Grund empfiehlt es sich, beim Autoverkauf mit Bargeld höchst penibel vorzugehen.

Mittelherkunft bei Bargeldeinzahlung nach Autoverkauf beachten!

Nach einem erfolgreichen privaten Autoverkauf gegen Bargeld sollten sich die Verkäufer darauf einstellen, dass die Herkunft des nun erhaltenen Bargelds womöglich an verschiedenen Stellen abgefragt werden wird.

So könnte einerseits die Bank, auf der das Geld einbezahlt werden soll, als auch das Finanzamt und weitere Behörden involviert werden.

Ihre Bank wird bei einer Bargeldeinzahlung ab 10.000,00 Euro (für Bestandskunden) und 2.500,00 (für Neukunden) einen lückenlosen Mittelherkunftsnachweis anfragen. Wer die Mittelherkunft nicht einwandfrei belegen kann, wird erhebliche Probleme bekommen.

Details zählen!

Hier zeigt sich, dass eine detaillierte Aufzeichnung des gesamten Verkaufsvorgangs, inklusive der Daten des Käufers, hilfreich ist. Denn eine Bank wird sich kaum mit einer banalen Aussage im Sinne von „Das Geld stammt aus einem Autoverkauf“ zufrieden geben.

  • Bank fragt nach Herkunft der Gelder.
  • Finanzamt verlangt Aufklärung der Einkünfte.
  • Ohne personenbezogene Daten des Käufers ist der Herkunftsnachweis unglaubwürdig.
  • Ab hohen Bargeldsummen wird vermutlich „mehr“ verlangt, als lediglich der Name des Käufers.
  • Bargeld ab 10.000,00 Euro ohne Mittelherkunftsnachweis wird von Bank abgelehnt.
  • Geldwäscheverdachtsmeldung gegen die Person, welche die Einzahlung versuchte, ist realistisch.

     

Fragen und Antworten zum Autoverkauf und Bargeld

Ja, das dürfen Sie. Es gibt auch keine "Grenze nach oben". Allerdings sollten Sie die hier erwähnten Hinweise beachten, um möglichst rechtssicher vorgehen zu können.

Für gewerbliche Autoverkäufer gilt das Geldwäschegesetz. Hier sind umfangreiche Prüfpflichten festgelegt.

 

Für private Autoverkäufer gilt das Geldwäschegesetz in direkter Form nicht. Allerdings empfiehlt es sich, den Kaufvorgang dennoch am Geldwäschegesetz orientiert zu vollziehen. So können erhebliche Risiken und Folgeprobleme minimiert werden.

Es empfiehlt sich, eine vollständige Identifizierung des Käufers vorzunehmen. Darüber hinaus ist anzuraten, einen Mittelherkunftsnachweis einzufordern. Der Käufer soll belegen können, woher sein Vermögen und Bargeld stammt, mit welchem er den Kauf durchführen möchte. 

 

So haben Sie als privater Autoverkäufer bezüglich des erhaltenen Bargelds letztlich "einiges an der Hand", was Ihnen gewisse Folgeprobleme ersparen könnte.