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Mittelherkunft und Geldwäscherecht

Nachweispflicht bei Überweisungen?

Die Bargeldeinzahlung führt zur Nachweispflicht bei Banken – dies hat sich mittlerweile herumgesprochen. Allerdings ist die Nachweispflicht bei Überweisungen ebenfalls zu beachten.

Überweisungen werden hinsichtlich des Geldwäscheverdachts ebenso von Banken, Finanzämtern und Ermittlungsbehörden überprüft. Insofern sind bei auffälligen Überweisungen konkrete Nachweise über die Herkunft oder den Zweck des Geldtransfers vorzulegen.

Und wenn kein Nachweis erfolgt?

Andernfalls droht ein gesperrtes Konto oder eine fristlose Kündigung des Girokontos bei der auszahlenden oder empfangenden Bank. Wenn die Bank nach einer Überweisung fragt, sollten sich Betroffene rechtssicher verhalten:

  • Bringen Sie unbedingt Ordnung in Ihre Finanzbewegungen.
  • Für den Geldeingang oder die Überweisung bedarf es eines handfesten Herkunftsnachweises.
  • Die Mittelherkunft ist zeitnah zu belegen, sonst muss die Bank eine Geldwäscheverdachtsmeldung über Sie abgeben.

 Weitere Hinweise

  • Ignorieren Sie diese Nachweispflicht bei Überweisungen, könnte die Bank die weitere Geschäftsbeziehung zu Ihnen aufkündigen.
  • Bei Problemen sollte ein spezialisierter Rechtsanwalt kontaktiert werden, der die weitere Korrespondenz mit der Bank für Sie führt.

Nachweispflicht für alle Überweisungen?

Die Nachweispflicht bei Überweisungen gilt sowohl für Vermögensbewegungen im Inland, als auch bei Transaktionen die aus dem Ausland kommen oder ins Ausland versendet werden.

Zu unterscheiden ist die Nachweispflicht gemäß Geldwäschegesetz von der AWV-Meldepflicht, wobei es durchaus Überschneidungen beider Pflichten gibt.

Nachweispflicht bei Überweisungen notwendig durch Regelungen im Geldwäschegesetz!

Durch eine sich verschärft habende Gesetzeslage hinsichtlich der Eindämmung von Geldwäsche werden fortan in allen EU-Mitgliedsstaaten Vermögensbewegungen von Finanzinstituten eingehender geprüft als zuvor.

Die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten haben die Vorgaben der EU-Gesetzgebung wiederum in eigene, nationale Gesetze übertragen. Beispielsweise ist in Deutschland zur Bekämpfung der Geldwäsche das Geldwäschegesetz (GwG) angepasst worden.

BaFin hat Einfluss auf Nachweispflicht bei Überweisungen

Neben den rechtlichen Grundlagen im Sinne von Gesetzen ist überdies in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit konkreten Vorgaben zur Geldwäscheprüfung in Erscheinung getreten.

So wird beispielsweise seitens der BaFin eine Überprüfung von Neukunden bei Banken angeregt, sobald eine Summe von 2.500 Euro in Barmitteln einbezahlt wird. Auch Bestandskunden einer Bank sind von dem Geldwäschegesetz betroffen und können nicht mehr unbegrenzt Geld ohne Nachweis einzahlen.

Nachweispflicht bei Überweisung? Wir sind als Rechtsanwalt auf den Mittelherkunftsnachweis spezialisiert!
Es braucht längst nicht derart hohe Überweisungen , um eine Nachweispflicht auszulösen.

Vermögen im Allgemeinen

Die Nachweispflicht greift jedoch auch bei Überweisungen. Denn nicht nur Bargeld wird zur Geldwäsche verwendet. Auch strukturierte, komplexe Transaktionsketten bei Banküberweisungen dienen kriminellen Akteuren zur Verschleierung von Vermögenswerten oder der Einführung rechtswidrig erlangter Finanzmittel in den Bankenkreislauf.

Die gesetzgeberischen Vorgaben sind verständlich. Banken müssen sich auch zwingend daran halten. Allerdings trifft die Nachweispflicht bei Überweisungen zunehmend unbescholtene Bürgerinnen und Bürger.

Eine auffällige Transaktion führt dazu, dass Personen einen Nachweis erbringen müssen, obwohl sie das überwiesene oder empfangene Geld rechtmäßig erworben hatten.

Herkunftsnachweis bei Überweisungen teilweise schwierig zu erbringen!

Grundsätzlich geht es bei der Nachweispflicht darum, die rechtmäßige Herkunft der finanziellen Mittel belegen zu können.

Mit „belegen“ ist tatsächlich ein Beleg gemeint: es müssen greifbare Nachweise erbracht werden. Dies können verschiedene Unterlagen, Rechnungen, Verträge, Quittungen, Kontoauszüge und weitere Schriftstücke sein.

Ohne einen solchen Herkunftsnachweis gilt die in Frage stehende Überweisung sofort bankenintern als auffällig. Aber: Was darf die Bank fragen?

Bank muss bei gewissen Überweisungen detailliert nachhaken

Kurze Antwort: sehr viel. Insbesondere darf und muss die Bank fragen, woher das Geld kommt. Die Nachweispflicht kann sowohl von der auszahlenden Bank, als auch von der Empfängerbank eingefordert werden.

Dies sogar doppelt: es kann sein, dass die überweisende Person die Mittelherkunft zu belegen hat, und anschließend die empfangende Person ihrerseits die Nachweispflicht erfüllen muss.

Bei Überweisungen ist die Nachweispflicht nicht immer einfach umzusetzen. Denn die finanziellen Mittel, die zur Überweisung eingesetzt werden, können bereits vor Jahren oder gar Jahrzehnten rechtmäßig erworben worden sein.

Herkunftsnachweis für Überweisungen teilweise komplex

Nicht immer sind die diesbezüglichen Unterlagen als Mittelherkunftsnachweis griffbereit oder überhaupt noch vorhanden.

Sollten größere Geldsummen aus dem Ausland – beispielsweise von Familienangehörigen als Schenkung – auf ein Bankkonto in Deutschland eingehen, ist die Nachweispflicht schwierig.

Denn etwaige Herkunftsnachweise aus dem Ausland sind für deutsche Behörden oder deutsche Banken bereits aufgrund sprachlicher Hürden nicht ohne weiteres überprüfbar.

Wie kann bei Überweisungen die Mittelherkunft ordnungsgemäß belegt werden?

Die Nachweispflicht bei Überweisungen ist wahrheitsgemäß zu erfüllen. Hiermit ist gemeint, dass der legale Ursprung der Überweisung und den dafür eingesetzten Finanzmitteln chronologisch dargestellt werden muss.

Beispiel: Person A überweist der Person B einen hohen Geldbetrag. Die Bank von Person B fragt nun, woher diese Überweisung stammt.

Um der Nachweispflicht bei der Überweisung zu genügen, muss Person B offenlegen, weshalb diese Geldsumme überwiesen worden ist und woher das Geld stammt.

Es ist also auch darzulegen, woher Person A die Finanzmittel hatte und welcher rechtmäßige Grund besteht, dass Person B nun diese Finanzmittel per Banküberweisung erhält.

Was als Nachweis für eine Überweisung nicht ausreicht

Es genügt nicht, lediglich eine Aussage zu treffen und verbal oder schriftlich „ins Blaue hinein“ eine Begründung zu liefern. Für die Bank muss handfest bewiesen werden, dass das Geld bei der Überweisung aus einer rechtmäßigen Quelle stammt.

In Frage kommen vielfältige Dokumente. Beispielsweise können Verkaufsbelege, Gehaltsabrechnungen, notarielle Schenkungsverträge, Mieteinnahmen, Trading-Daten bezüglich Kryptowährungen, Erbschaften, Steuerbescheide, Aktienverkäufe und viele andere Schriftstücke als Mittelherkunftsnachweis dienen.

Dahinter steckt Geldwäscheverdacht

Im Grunde muss der „generelle Geldwäscheverdacht“ bei einer Überweisung aus dem Weg geräumt werden – auch wenn dies für Betroffene meist unangenehm ist.

Bei Problemen mit der Nachweispflicht bei Überweisungen sollte ein spezialisierter Rechtsanwalt kontaktiert werden. Ihr Anwalt wird Ihre Vermögensbewegungen der letzten Jahre vertraulich prüfen und Ihnen helfen, den Herkunftsnachweis ordentlich aufzubereiten, zu erklären und einzureichen.

Fragen und Antworten zur Nachweispflicht bei Überweisungen

Aus ermittlungstaktischen Gründen werden weder Strafverfolgungsbehörden, noch Banken eine konkrete Angabe zur Überprüfung von Überweisungen mitteilen. Anders als bei Bargeldeinzahlungen gibt es bei Banküberweisungen keine feste Grenze. Auffällig ist, wer der Nachweispflicht nicht rechtssicher nachkommt. 

Bei Rückfragen der Bank zu einer bestimmten Überweisung sollte der Nachweispflicht ordnungsgemäß nachgekommen werden. Es geht darum, die rechtmäßige Quelle der in Frage stehenden Vermögenswerte zu belegen. 

Grundsätzlich können Betroffene der Nachweispflicht selbst ohne weitere Hilfestellung genügen. In einigen Fällen gibt es jedoch aus unterschiedlichen Gründen Schwierigkeiten. In solchen Konstellationen sollte ein auf Mittelherkunft spezialisierter Rechtsanwalt eingeschaltet werden, um eine Kontosperre, Kündigung oder Geldwäscheverdachtsmeldungmöglichst zu vermeiden.