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Mittelherkunft und Geldwäscherecht

Volksbank fordert Herkunftsnachweis für Bareinzahlung, Kryptos und Geldeingänge!

Sie gehören schon länger zur Kundschaft der Volksbank und wurden nun durch eine Bareinzahlung oder eine Überweisung zur Auskunft über die Mittelherkunft aufgefordert.

Vielleicht sind Sie dadurch überrascht oder gar schockiert, da Sie mit einem solchen Herkunftsnachweis bei der Volksbank nicht gerechnet haben. Allerdings ist, wie alle anderen deutschen Banken, auch die Volksbank seit August 2021 dazu verpflichtet, diese Nachweise einzufordern.

Im Folgenden erfahren Sie, worauf Sie bei der Mittelherkunft achten müssen, weshalb die Volksbank danach fragt und wie Sie darauf reagieren sollten. Bei Fragen können Sie uns gern unkompliziert per E-Mail oder über das Kontaktformular kontaktieren.

Volksbank fordert Herkunftsnachweis aus gesetzlichen Gründen!

Zuletzt wurden die Richtlinien zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung seitens der EU noch einmal deutlich verschärft.

Durch die Richtlinie (EU) 2015/849 (auch „5. EU-Geldwäscherichtlinie“ genannt) etwa gelangten erstmal Kryptowährungen wie beispielsweise Bitcoin und Kryptobörsen in den Anwendungsbereich der Geldwäschevorschriften.

In diesem Zuge musste Deutschland die eigene Gesetzgebung, welche sich insbesondere im Geldwäschegesetz (GwG) sowie Vorgaben der BaFin niederschlägt, entsprechend anpassen.

EU-Recht als „Ursache“ für Herkunftsnachweis bei Volksbank

Da die Initiative für die Verschärfungen von Seiten der EU rührt, haben ähnliche Anpassungen in allen EU-Mitgliedstaaten stattgefunden. Wir informieren deshalb auf unserer Seite auch über die Rechtslage in unserem Nachbarland Österreich.

Banken wie die Volksbank sind nunmehr verpflichtet, auffällige Bareinzahlungen und Geldeingänge per Überweisung auf Ihr Konto zu überprüfen.

Herkunft der Gelder nachweisen

Das Stichwort lautet bei der Volksbank hier Herkunftsnachweis (für finanzielle Mittel), die genauere Bezeichnung ist Mittelherkunftsnachweis.

Gemeint ist, dass die Volksbank ihre Kundinnen und Kunden ab Erreichen eines bestimmten Limits für Bargeldeinzahlungen oder sonstigen ungeklärten Geldeingängen, die besonders sind, zur Abgabe eines Herkunftsnachweises auffordern muss.

Der Mittelherkunftsnachweis soll die Quelle, beziehungsweise den eigentlichen Ursprung des Geldes belegen.

Auf der Volksbank Website zum Herkunftsnachweis informieren!

Die Volksbank bietet ihren Kunden auf den Websites der verschiedenen Volksbanken deutschlandweit Informationen zum Mittelherkunftsnachweis an.

So ist beispielsweise auf einer Website der Volksbank zu lesen, dass Einzahlungen von Bargeld in Höhe von mehr als 10.000 Euro die Nachweispflicht aktivieren.

Wer also mehr als 10.000 Euro bei der Volksbank durch Bargeld einzahlen möchte, muss zu dieser Einzahlung oder zeitnah danach einen entsprechenden Herkunftsnachweis vorlegen.

Volksbank fordert für Bargeld über 10.000 Euro einen Herkunftsnachweis
Quelle: Website Volksbank Raiffeisenbank Bad Kissingen (Stand: 19.03.2022)

Volksbank: „Woher kommt Ihr Geld?“

Aus dem Mittelherkunftsnachweis soll ersichtlich werden, woher das Bargeld stammt. Sie müssen als betroffene Person daher offenlegen, wie es sich mit dem Ursprung des Bargelds verhält.

Wie das Nachweisprozedere vor allem bei Einzahlungen an Bankautomaten verläuft, wird von Bank zu Bank unterschiedlich gehandhabt, wie sich aus unseren Beiträgen etwa zur Sparkasse, Postbank, Commerzbank, Fidor Bank, ING DiBa, N26 Bank oder Trade Republic ergibt.

Konsequenzen drastisch?

Generell gilt: Wer den Mittelherkunftsnachweis nicht entsprechend vorlegt, bekommt verschiedene Probleme.

Auf den Websites der Volksbank ist ferner zu lesen, dass es teilweise vorgefertigte Formulare für die Kunden gibt. Auch die Angestellten der Volksbank stünden bei Fragen zur Mittelherkunft der Kundschaft zur Verfügung.

Allerdings bleibt es dabei, dass ein unterlassener Mittelherkunftsnachweis gravierende Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Was passiert, wenn ich bei der Volksbank nicht den geforderten  Mittelherkunftsnachweis vorlege?

Sollten Sie bei der Volksbank nicht durch einen Herkunftsnachweis die Mittelherkunft belegen können oder wollen, ergeben sich verschiedene Probleme für Sie. Die Volksbank ist verpflichtet, die Herkunft von finanziellen Mitteln ab einer bestimmten Höhe zu überprüfen und die Nachweise aufzubewahren.

Im Falle der Verweigerung eines Mittelherkunftsnachweises ist damit zu rechnen, dass die Volksbank Sie erneut auffordert, den Nachweis doch noch nachzureichen. Bleibt der Nachweis weiterhin aus, muss die Volksbank reagieren.

Was wir dazu sagen können!

Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass in einem solchen Fall häufig zunächst das Konto gesperrt und in einem nächsten Schritt mit einer Kündigung der Geschäftsbeziehung gedroht wird.

Das bedeutet in letzter Konsequenz, dass Sie Ihr Konto nicht mehr wie gewohnt bei der Volksbank führen könnten. Auch muss die Volksbank in gewissen Fällen eine Verdachtsmeldung wegen Geldwäsche an die zuständige Behörde weitergeben.

Es könnte zu Ermittlungen gegen Sie kommen, wenn Sie die Herkunft der Geldmittel nicht aufklären, da es sich bei Geldwäsche um eine Straftat handelt.

Welche Nachweise kann ich der Volksbank vorlegen?

Wie Sie konkret die Mittelherkunft nachweisen, ist vom Einzelfall abhängig. Zwar nennt die Volksbank, wie oben gezeigt, einige mögliche Nachweisdokumente, die dem Nachweis der Mittelherkunft dienlich sein können.

Doch Vermögensherkünfte sind so unterschiedlich verschieden wie die Lebenssituationen der Betroffenen. Im Kern geht es zunächst um die Frage: Woher kommt das Bargeld denn? Erst dann können Sie sich fragen, welche Nachweisdokumente in Betracht kommen

Denkbar sind beispielsweise folgende Szenarien:

  • Das Bargeld stammt aus einer Erbschaft oder Schenkung
  • Sie haben sich das Bargeld über Jahre angespart
  • Das Geld haben Sie nach dem Verkauf von Aktien abgehoben
  • Sie haben Gold, Silber, Platin oder andere Edelmetalle verkauft


In all diesen Fällen sind sicher Nachweise vorhanden, auch wenn dies auf den ersten Blick kompliziert erscheinen mag.

Details zählen!

Beim Erbfall liegen Ihnen sicher Dokumente vor, die das Erbe und die Erbsumme belegen. Beim angesparten Geld über Jahre hinweg ist es sinnvoll, Gehaltsabrechnungen und eine Aufstellung der monatlichen Fixkosten zu dokumentieren.

Ein Aktienverkauf mit anschließender Abhebung des Geldes lässt sich durch die Kontoauszüge, die das Abheben zeigen, sehr gut belegen. Das veräußerte Gold wiederum kann durch eine Quittung, die bei seriösen Goldverkäufen vom Käufer gestellt wird, nachgewiesen werden.

Herkunftsnachweis bei Volksbank schwierig, aber zu meistern!

Sie sehen, die Fallkonstellationen sind vielfältig. Nicht immer sind die entsprechenden Nachweise auf Anhieb zu finden. Manchmal kann es auch sein, dass tatsächlich kein Nachweis vorhanden ist.

Um die Volksbank beim Mittelherkunftsnachweis zu überzeugen, spielt auch Ihre bisherige Historie als Kundschaft der Volksbank eine Rolle.

Sollten Sie beispielsweise öfter einmal Geld abgehoben und wieder eingezahlt haben, und das über Jahre hinweg, könnte die Volksbank dies als unauffällig bewerten. Anders sieht es aus, wenn Sie Neukunde sind und plötzlich „aus dem Nichts“ sehr hohe Beträge einbezahlen wollen.

Wer hilft mir, wenn ich Probleme beim Herkunftsnachweis habe?

Falls Sie das Gefühl haben, mit der Mittelherkunft Schwierigkeiten zu bekommen, oder schlicht und ergreifend den Überblick bei all den Dokumenten und Nachweisen verloren haben, können Sie sich helfen lassen.

Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann Ihren Fall prüfen und Sie dabei unterstützen, die notwendigen Dokumente einzuholen oder zu erstellen.

Auch ist es hilfreich, bei Problemen mit der eigenen Bank einen auf das Thema Mittelherkunft spezialisierten Anwalt miteinzubeziehen. Ihr Rechtsanwalt wird mit Ihrer Bank korrespondieren und etwaige Unstimmigkeiten bestmöglich versuchen aufzuklären.

Fragen und Antworten zum Herkunftsnachweis bei der Volksbank

Im Zusammenhang mit dem Herkunftsnachweis deutet dieses Handeln der Volksbank darauf hin, dass ein erhärteter Geldwäscheverdacht gegen Sie vorliegt. Möglicherweise gab es Probleme mit den von Ihnen eingereichten Nachweisdokumenten. Gerade wenn erhebliche Teile Ihres Vermögens auf einem gesperrten Konto "festsitzen", empfiehlt sich die Beauftragung eines auf Mittelherkünfte spezialisierten Anwalts, der die erforderliche Korrespondenz mit der Bank und gegebenenfalls den Behörden führt.

Das hängt von der Situation ab, in der dieser eingereicht wird und welchen Umfang die Nachweise haben. Die Vorlage eines Gehaltsnachweises am Bankschalter etwa sollte zu sofort und vor Ort prüfbar sein. Sollten Sie jedoch beispielsweise umfangreiche Tradingdaten wegen verdächtiger Geldeingänge auf Ihrem Konto einreichen, kann eine Prüfung mitunter Wochen dauern. Dies ist vor allem dann problematisch, wenn in dieser Zeit Ihr Vermögen auf dem Konto eingefroren wird.

Zum einen wird die in Rede stehende Transaktion, etwa eine Bareinzahlung oder Überweisung, nicht ausgeführt. Zum anderen kann die Sperrung und/oder Kündigung Ihres Bankkontos vollzogen werden. Dies kann dazu führen, dass Sie lange Zeit keinen Zugriff auf Ihr dort liegendes Vermögen haben. Ferner handelt es sich bei Geldwäsche um eine Straftat, deren Begehung Sie durch die Volksbank verdächtigt werden können. Dies kann zu einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen Sie führen.