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Mittelherkunft und Geldwäscherecht

Herkunftsnachweis für Bargeld bei Kauf von Gold und Bareinzahlung in bestimmter Höhe

Darf ein solcher Nachweis überhaupt für Ihr Geld und weitere Vermögenswerte gefordert werden? Um die Antwort ausnahmsweise gleich zu Beginn vorweg zu nehmen: Ja, mittlerweile kann es hierfür eine Nachweispflicht geben.

Auf einer eigenen Informationsseite haben wir beschrieben, seit wann diese Regelungen zum Nachweis der Mittelherkunft gelten. Es bedarf für ein Verständnis der Thematik Herkunftsnachweis bei Bargeld über die zuvor verlinkte Seite hinaus allerdings weiterführender Informationen, die wir auf dieser Seite liefern.

Welchen Hintergrund hat dieses kafkaeske Herkunftsnachweis?

Grund für diese neue Situation sind die jüngsten Änderungen des Geldwäschegesetzes (GwG) sowie die aktuellsten von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verfassten Anwendungs- und Auslegungshinweisen zum GwG. Wir haben die wichtigsten Rechtsgrundlagen in unseren FAQ für Sie zusammengetragen.

Ziel der verschärften Vorschriften ist die effektivere Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Viele Betroffene sehen sich in bestimmten Situationen von nun an unter einen dahingehenden Generalverdacht gestellt.

Betroffene fühlen sich unter Generalverdacht gestellt

Es besteht Unsicherheit beim rechtssicheren Umgang mit den Forderungen nach Mittelherkunftsnachweisen.

Dies gilt vor allem beim bislang sorglosen Umgang mit dem eigenen Bargeld, mit dem wir in Deutschland bislang – trotz allen Diskussionen um eine Bargeldobergrenze – ausgesprochen frei umgehen.

Wann muss ich einen Herkunftsnachweis für Bargeld erbringen?

Spannend wird es bei den Voraussetzungen für die Forderung von Mittelherkunftsnachweisen im Zusammenhang mit Bargeld. Die meisten, die erstmalig von den neuen Regelungen hören, stellen sich die Frage

„Darf mich jetzt jeder, bei dem ich mit Bargeld zahlen möchte, nach der Herkunft des Geldes fragen?“

Nein, soweit reichen auch die bislang schärfsten Regelungen dieser Art nicht. Sie sind nicht gegenüber jeder beliebigen Stelle zur Auskunft über die Herkunft Ihres Bargelds verpflichtet.

Gesetzgeber war detailliert

Die einschlägigen Gesetze und Richtlinien regeln sehr genau, wer Ihnen wann Fragen stellen darf oder besser gesagt muss.

Und genau bei der Frage danach, wer wen wann zum Nachweis auffordern muss, entsteht die Relevanz für Ihren Alltag. Denn die Anti-Geldwäsche-Vorschriften haben in Ihrer Intensität stark angezogen.

Die Erbringung von Mittelherkunftsnachweisen kann sich nicht nur als lästig, sondern sogar als unangenehm herausstellen. Dies hängt jedoch maßgeblich von Ihren ganz konkreten Lebensgewohnheiten ab.

Wichtige Grenzen bei Mittelherkunftsnachweis für Bargeld!

In Deutschland gelten seit dem 9. August 2021 für alle die Inhalte der aktuellen Anti-Geldwäsche-Vorschriften. Im Hinblick auf Bargeld sind diese Vorschriften für Sie insbesondere in folgenden Alltagssituationen von Bedeutung:

  1. Sie planen eine Bartransaktion von mehr als 2.500 EUR über eine Bank vornehmen, bei der Sie kein Kunde sind (sog. Gelegenheitskunde),
  2. Sie möchten Bargeld über dem Limit von 10.000 EUR auf Ihr Girokonto bei einer Bank einzahlen, bei der Sie bereits Kunde sind (sog. Bestandskunde),

Weitere Punkte!

  1. Sie beabsichtigen Edelmetalle im Wert von mehr als 2.500 EUR bei einer Bank, bei der Sie Gelegenheitskunde sind, erwerben,
  2. Sie möchten Edelmetalle im Wert von mehr als 10.000 EUR bei einer Bank erwerben, bei der Sie Bestandskunde sind.

In beiden Konstellationen fordert Sie ihr jeweiliger Vertragspartner (hier: die Bank bzw. der Edelmetallhändler) von nun an auf, die Herkunft Ihres Bargelds nachzuweisen.

Welchen Zweck hat all dies?

Dadurch soll sichergestellt werden, dass Ihr Bargeld nicht aus Gewinnen durch schweren Straftaten stammt und nun durch Einbringung in den Wirtschaftskreislauf „gewaschen“ wird. Welche Dokumente für einen Nachweis tauglich sind, erfahren Sie auf unserer Seite über mögliche Beweismittel.

Das bedeutet konkret, dass Sie bei obigen Konstellationen am Bankschalter nach der Herkunft Ihres Geldes gefragt werden. Können Sie den Nachweis dann nicht erbringen (z.B. weil Sie nicht vorbereitet waren und ihn einfach nicht dabei haben), wird das Geschäft abgelehnt! 

Bareinzahlung unmöglich gemacht

Sie können das Bargeld dann nicht auf Ihr Konto einzahlen. Oder die gewünschten Edelmetalle werden Ihnen nicht verkauft.

So löblich das Ziel der Bekämpfung von Geldwäsche auch ist – denn es kommt als Steuerzahlern schließlich uns allen zugute! -, so erheblich sind die damit verbundenen Eingriffe in die Privatsphäre der Betroffenen.

Das zeigen bereits die obigen Fallkonstellationen. Denn gerade in Deutschland schätzt der Normalbürger die Privatsphäre, die ihm Bargeld eigentlich verschafft.

Denken Sie bei Bargeld nicht nur an Scheine und Münzen, sondern auch daran, woher sie kommen und wohin sie sollen!

Herkunftsnachweise für Bargeld können auch in weiteren Konstellationen relevant werden. Insbesondere bei Börsen für Kryptowährungen kommt es immer häufiger zu Verdachtssperrungen von Accounts, sodass den KundInnen temporär oder dauerhaft der Zugriff auf ihre Vermögenswerte verwehrt wird.

Zwar agieren Sie auf einer Kryptobörse nicht mit Bargeld im engeren Sinne. Dennoch findet dort beim Kauf und Verkauf von Kryptowährungen wie Bitcoin ein Tausch zwischen normalem Geld im Sinne des gesetzlichen Zahlungsmittels und einer Kryptowährung statt.

Kryptowährungen unter besonderer Beobachtung?

Deshalb sind Kryptobörsen ein Paradebeispiel für die künftige Alltagsrelevanz des Mittelherkunftsnachweises für (bares) Geld.

Sie finden auf unserer Seite für die größten und bekanntesten Kryptobörsen – namentlich Coinbase, Binance, Kraken, Bitpanda, Bison / BSDEX oder Bitstamp – umfangreiche Informationen dazu, wie diese die Thematik um den Nachweis der Mittelherkunft handhaben.

Weshalb das wichtig ist

Diese Informationen sind insbesondere deshalb wertvoll, weil vorgenannten Börsen in unterschiedlichen Ländern ansässig und daher verschiedenen Jurisdiktionen unterworfen sind.

Eine weiterhin oft unterschätzte Situation im Zusammenhang mit der Mittelherkunft von Bargeld ist die Frage, woher das Geld kam.

So wird Bargeld zwar in der Masse der Fälle daher rühren, dass man durch sein Arbeitseinkommen Geld auf sein Bankkonto überwiesen bekam und diese dann am Bankschalter oder Bankautomaten in Bargeld wandelte. Die Herkunft ist hier also das Arbeitseinkommen.

Andere Szenarien beim Herkunftsnachweis für Bargeld denkbar

Doch auch durch ein Erbe oder eine Schenkung kann man erhebliche Summen von Geld kommen, ohne dass man zu dieser Zeit an die Folgen im Hinblick auf den Mittelherkunftsnachweis denkt.

Hier besteht die Mittelherkunft also im Erbe bzw. der Schenkung, und diese wollen nachgewiesen werden.

Da dies immer öfter zu Problemen führt, haben wir zu den Themen Erbe und Schenkung umfangreiche Informationen bereitgestellt.

Mittelherkunftsnachweis für Bargeld durch „Tricks“ umgehen?

Schnell kommen findigen Betroffenen bei den oben genannten starren Grenzwerten von 10.000 EUR und 2.500 EUR vermeintlich gute Einfälle, den Herkunftsnachweis zu umgehen.

Insbesondere an die Stückelung von Beträgen, um die Grenzwerte überhaupt gar nicht erst zu erreichen, denken viele.

Unsere Empfehlung

Wir raten davon ausdrücklich ab, denn Banken und andere Nachweis fordernde Stellen müssen Sie melden, wenn der Verdacht der Umgehung von Anti-Geldwäschevorschriften aufkommt!

Wir raten aus guten Gründen von solchen Umgehungsideen ab. Zum einen ist jede vorsätzliche Umgehung gesetzlicher Vorschriften per se nicht anzuraten und kann strafrechtliche Folgen haben.

Zum anderen sind der Gesetzgeber, die BaFin und auch die den Herkunftsnachweis fordernden Stellen seit jeher um die Bekämpfung auch dieser Umgehungsmaßnahmen bemüht.

Kriminelle „in Not“ – das sollte Sie nicht betreffen

Die klassischen Fälle der Umgehung des Mittelherkunftsnachweises haben bei den Aufsichtsbehörden auch bestimmte Bezeichnungen:

So wird unter Structuring die künstliche Stückelung eines Vermögenswertes in kleinere Teile verstanden, um Grenzwerte zu umgehen. Damit ist gemeint, dass Sie beispielsweise 11x 1.000 EUR am Bankautomaten einzahlen, anstatt am Bankschalter 11.000 EUR zur Einzahlung aufzugeben.

Als Smurfing wird eine erweiterte Form des Structurings bezeichnet, in der der Vermögenswert nicht nur in kleinere Teile geteilt, sondern auf verschiedene Personen verteilt wird.

Software zur Erkennung verdächtigter Dokumente

Die stark softwarebasierten Überwachungsinstrumente insbesondere bei Banken, beispielsweise den Sparkassen, der Postbank, Commerzbank / Comdirect, Volksbank, ING DiBa, Fidor Bank oder Trade Republic, sind darauf ausgelegt, Muster von Umgehungsversuchen zu erkennen.

Eingesetzte Analysesoftware, beispielsweise an Bankautomaten mit Einzahlungsfunktion, filtert anhand vorgegebener und sich ständig angepasster Kriterien die Ein- und Auszahlungsbewegungen nach Auffälligkeiten.

Wir empfehlen dringend, sich an die geltenden Vorschriften über die Erbringung von Mittelherkunftsnachweisen zu halten!

Wo ist das Problem beim Herkunftsnachweis für Bargeld? Ein Beispiel

Die Pflicht zur Vorlage von Nachweisen über die Herkunft von Vermögenswerten empfinden Betroffene oftmals als befremdlich. Dies hat vor allem mit der schwere des Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte zu tun.

Es ist ein Eingriff in das Recht jedermanns auf Privatsphäre. Auch wenn dieser Eingriff gesetzlich gerechtfertigt erfolgt, so fühlen sich viele Betroffene dennoch unwohl bei der Offenlegung vermögensbezogener Sachverhalte. Veranschaulichen lässt sich dies mit folgendem Beispiel.

Beispiel:

Sandra lebt in einer Kleinstadt. Eines Tages erbt sie von Ihrer Großmutter 450.000 EUR. Für Sandras Großmutter war „nur Bares Wahres“, sodass Sandra ausschließlich Bargeld erbt. Sie möchte mit der Geldanlage erstmal „klein anfangen“ und beschließt den Kauf von zwei Unzen Gold für rund 3.400 EUR.

Hinter dem Schalter des Edelmetallhändlers trifft sie überrascht auf Stefan, und am Schalter nebenan arbeitet Steffi. Die Stadt ist klein und alle kennen sich über gemeinsame Freunde.

Und weiter?

Stefan weist Sandra darauf hin, dass er aufgrund neuer Gesetze ab einem Kaufpreis von 2.500 EUR einen Herkunftsnachweis für Sandras Bargeld benötigt. Sandra könnte nun das Testament, als Nachweis vorlegen. Das ist Sandra aber viel zu privat.

Sie möchte nicht, dass entfernte Bekannte von diesem erheblichen Erbe erfahren. Denn sie hat kein gutes Gefühl dabei wenn zu viele Leute in Ihrem Umfeld wissen, dass bei ihr „etwas zu holen“ sei. Sandra verweigert die Vorlage. Stefan darf ihr das Gold nicht verkaufen.

Dieses kleine Beispiel ist nur eine von unzähligen vorstellbaren Varianten, in denen es zu inneren aber auch äußeren Konflikten bei der Erbringung des Mittelherkunftsnachweises kommen kann.

Fragen und Antworten zum Herkunftsnachweis für Bargeld

Es ist wichtig zu verstehen, dass Sie der fordernden Stelle nicht beweisen müssen, dass das Geld von Ihnen kommt. Es kommt vielmehr auf die Frage an, woher und wodurch Sie das Bargeld erlangt haben. Das können beispielsweise Ihr Arbeitseinkommen sein, eine Erbschaft oder auch eine Schenkung. Es gibt aber noch viele weitere Möglichkeiten.

Die Themen Mittelherkunftsnachweis und Bargeld(ober)grenze müssen auseinander gehalten werden. In Deutschland besteht keine Bargeldgrenze im engeren Sinne. Umfangreiche Informationen hierzu finden Sie auf unserer Seite zur Bargeldobergrenze.


Es bestehen jedoch die hier genannten Schwellenwerte, für bestimmte Situationen (zum Beispiel Bareinzahlung auf Girokonto und Edelmetallkauf), ab denen Sie die Mittelherkunft Ihres Bargeldes nachweisen müssen.

Sind Sie in einer Situation, in der für Ihr Bargeld ein Mittelherkunftsnachweis gefordert wird, sind Sie nicht gezwungen, diesen vorzulegen. Es ist der fordernden Stelle jedoch durch das Geldwäschegesetz untersagt, das Bargeschäft dann abzuwickeln.