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Mittelherkunft und Geldwäscherecht

Nachweispflicht bei Bankeinzahlung?

Wer bei der Bank eine Einzahlung vornimmt, muss bei gewissen Limits damit rechnen, der geltenden Nachweispflicht für die Bankeinzahlung gerecht zu werden. Denn die Nachweispflicht betrifft sowohl Bestandskunden, als auch Neukunden einer jeden in Deutschland ansässigen Bank.

Auf der vorliegenden Website informieren wir umfassend über die Nachweispflicht für eine Bankeinzahlung. Mit dem Begriff Nachweispflicht ist gemeint, dass die rechtmäßige Herkunft eingesetzter Finanzmittel belegt werden muss.

Es sind neben „Nachweispflicht“ noch andere Bezeichnungen geläufig:

  • Herkunftsnachweis für Bareinzahlungen
  • Mittelherkunft bei Überweisungen
  • Herkunft der Gelder
  • Mittelherkunftsnachweis bei Bankeinzahlung
  • Nachweis über den Ursprung der Gelder

In Ruhe das eigene Geld einzahlen? Früher ja, heute problematisch

Eine Bankeinzahlung kann abhängig von der bewegten Geldsumme mittlerweile nicht mehr unproblematisch sein.

Die Bank ist angehalten, der Nachweispflicht gemäß geltendem Geldwäschegesetz umfassend nachzukommen. Nicht nur Bargeldeinzahlungen sind betroffen, sondern die Nachweispflicht greift auch für Überweisungen.

Limits für Bankeinzahlung mit Bargeld kennen!

Für die Bankeinzahlung mit Bargeld sieht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bestimmte Limits vor. Diese Limits bestimmen, wann eine Bank die eigene Kundschaft nach der Herkunft der Gelder befragen muss.

Ist der Ursprung der eingesetzten Bargeldmittel nicht geklärt, oder reichen die übersandten Nachweise der Kundschaft nicht gemäß Geldwäschevorschriften aus, muss die Transaktion abgelehnt werden.

Bankeinzahlung führt zu Geldwäscheverdacht?

In Verdachtsfällen ist die Bank verpflichtet, eine Geldwäschemeldung über die eigene Kundschaft einzureichen. Dies führt in einigen Konstellationen dazu, dass eine verdächtige Bargeldeinzahlung strafrechtliche Ermittlungen nach sich ziehen kann.

Die BaFin schreibt auf ihrer Website, dass für Neukundschaft einer Bank bereits die Nachweispflicht für eine Bankeinzahlung über 2.500,00 Euro greifen muss. Für Bestandskunden ist das Limit auf 10.000,00 Euro angesetzt.

Einige Personen gehen aufgrund dieser Bestimmungen dazu über, ihr Bargeld in Teilbeträgen über einen Zeitraum von mehreren Monaten einzuzahlen – das kann allerdings erst Recht gewisse Folgen haben.

Unterschätzen Sie die Banken nicht

Finanzinstitute in Deutschland verfügen über entsprechende Erkennungsmechanismen für gestückelte Bankeinzahlungen.

Die Nachweispflicht greift daher auch bezüglich aufgeteilter Kontofüllungen.

Die Bank muss und wird bei auffälligen Einzahlungsmustern explizit fragen, woher das Geld kommt.

Bei Bankeinzahlung von Bargeld kann eine Nachweispflicht über die Herkunft des Geldes bestehen!
Bankkundinnen und -kunden erhalten aufgrund der Nachweispflicht bei Bankeinzahlungen immer öfter derartige Schreiben – mit kurzer Frist!

Unterschied zwischen Nachweispflicht für Bankeinzahlung per Überweisung und mit Bargeld?

Nicht nur Bargeldeinzahlungen sind von der Nachweispflicht der Bank betroffen. Auch Überweisungen werden bezüglich der Herkunft der Gelder überprüft.

Insbesondere bei auffällig hohen Geldeingängen wird der Bank intern durch Softwarelösungen signalisiert, dass eine verdächtige oder zumindest ungewöhnliche Vermögensbewegung stattgefunden hat.

Bei Überweisungen ist allerdings für die Bank deutlich leichter zu erkennen, wer welche Summe bewegt hat und welchen transaktionstechnischen Ursprung die Geldverschiebung hat.

Warum ist das s0?

Denn bei Überweisungen sind immerhin Zahlungspflichtiger, Zahlungsempfänger, die beteiligten Bankinstitute, IBAN, BIC und weitere Angaben enthalten. Somit sind Überweisungen bei der Nachweispflicht zumindest besser einzuordnen.

Trotzdem kann eine Bankeinzahlung per Überweisung den für betroffene Personen unangenehmen Herkunftsnachweis provozieren. Wenn die Bank fragt, woher das Geld kommt, muss geantwortet werden – ansonsten droht ein gesperrtes oder gekündigtes Konto.

Sofort-Tipp:

Bei ungeklärten oder ungewöhnlichen Geldeingängen sollten Bankkunden der eigenen Bank die legitime Herkunft der Überweisung offenlegen.

Erfahrungsgemäß reichen einige Angaben nebst konkreter Unterlagen, sodass die Bank ihrer eigenen Nachweispflicht für die Bankeinzahlung per Überweisung nachkommen kann. Die Bank wird die entsprechend eingereichten Mittelherkunftsnachweise prüfen und abspeichern.

Geld aus dem Ausland und Nachweispflicht

Auslandsüberweisungen sind für Banken im Übrigen meist auffälliger als Inlandsüberweisungen. Wer beispielsweise aus dem Ausland plötzlich eine höhere Geldsumme erhält, wird automatisch bankenintern als zumindest ungewöhnliches Ereignis aufgeführt.

In solchen Fällen muss die Bank zeitnah mit der Kundschaft abklären, was es mit der Auslandsüberweisung auf sich hat. Die Kundschaft wiederum könnte von der AWV-Meldepflicht betroffen sein, die gegenüber der Bundesbank als eigenständige Nachweispflicht bei Bankeinzahlungen zu behandeln ist.

Bank leidet unter bürokratischem Aufwand bei der Nachweispflicht!

Die Banken sind über die ihnen seitens des Gesetzgebers zugeschriebenen Verpflichtungen nicht immer glücklich. Denn für die Bank bedeutet die Nachweispflicht vor allem ein kostenintensiver, bürokratischer Aufwand, der überdies das Verhältnis zur eigenen Kundschaft belasten kann.

Insofern hilft es Betroffenen der Nachweispflicht wenig, die Schuld bei der eigenen Bank zu suchen. Nicht die Bank möchte unbedingt die Herkunft der Gelder geklärt wissen, sondern die Bank ist gesetzlich verpflichtet, den Herkunftsnachweis abzufragen.

Insofern „mag“ niemand die Nachweispflicht

Womöglich hilft das Verständnis dieser Konstellation dabei, die Rolle der Bank besser einordnen zu können.

Vermutlich hätten es Banken lieber, wenn sie problemlos Buchungen durchführen könnten und mit der eigenen Kundschaft lediglich bei profitversprechenden Tätigkeiten eng zusammenarbeiten.

Teilweise wurde die BaFin für ihre strengen Vorgaben für Bankeinzahlungen kritisiert.

Aus Sicht der Bank genügen eingereichte Dokumente oft nicht der Nachweispflicht!
Häufig genügen der Bank die eingereichten Nachweise der Kunden nicht zur Erfüllung der Nachweispflicht. Oft zu unrecht!

Nachweispflicht bei Bankeinzahlung stellt einen „Generalverdacht“ dar

Es drängt sich überdies der Gedanke auf, dass durch die Nachweispflicht im Großen und Ganzen die unbescholtenen Bürgerinnen und Bürger unter einen gewissen Generalverdacht gestellt werden – während die tatsächlich relevanten Geldwäscher in großem Stil weiter rechtswidrig erlangte Vermögenswerte transferieren.

Für normale Bankkunden ist es nicht immer problemlos möglich, die Herkunft von Geld nachweisen zu können. Denn nicht jeder Bankkunde bewahrt akribisch über Jahrzehnte entstandene Bargeldbelege, Kontoauszüge oder sonstige relevante Dokumente rechtssicher auf.

Wie reagieren bei Problemen mit der Nachweispflicht für Bankeinzahlung?

Grundsätzlich sollten Betroffene der Nachweispflicht folgende Schritte unternehmen, wenn es zu Schwierigkeit bei der Herkunft der Gelder kommt.

Es gibt viele Details zu beachten, notfalls kann professionelle Unterstützung in Anspruch genommen werden:

  • Wissensaufbau: Informieren Sie sich eingehend zur Nachweispflicht bei der Bankeinzahlung.
  • Unterlagen sortieren: Ordnen Sie Ihre Finanztransaktionen der letzten Jahre in detaillierter Weise, sodass Mittelherkunftsnachweise rechtssicher erbracht werden können.

Weitere Punkte!

  • Kommunikation: Sprechen Sie persönlich vor Ort mit Ihrem Bankberater, wenn unangenehme Rückfragen postalisch gestellt werden.
  • Rechtsanwalt: Bei schwierigen Fällen sollte ein spezialisierter Anwalt eingeschaltet werden.

Hilfe benötigt?

Die vorliegende Website dient als Recherchequelle für die Nachweispflicht. Bei weitergehenden Fragen zur Bankeinzahlung und Nachweispflichten können Sie uns per Mail oder über das Kontaktformular erreiche.

Schildern Sie uns gern Ihre Probleme mit dem Herkunftsnachweis per E-Mail oder über unser Kontaktformular – Sie erhalten zeitnah eine kostenfreie Ersteinschätzung eines auf Mittelherkunft spezialisierten Rechtsanwalts. So können Sie Ihre Situation besser einordnen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten lassen.

Fragen und Antworten zur Nachweispflicht bei Bankeinzahlung

Nein. Die Nachweispflicht kann auch bezüglich Überweisungen greifen. Es ist dann wie beim Bargeld die Herkunft der Gelder aus der Überweisung gegenüber der Bank zu erklären.

Bei einer Bankeinzahlung mit Bargeld sind die Limits von 2.500 Euro für Neukunden und 10.000 Euro für Bestandskunden zu beachten. Die Nachweispflicht bei Überweisungen kann unabhängig von diesen Limits aufgrund auffälliger Vermögensbewegungen greifen.

Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, bei einer Bankeinzahlung die Nachweispflicht zu beachten. Wer auf die Rückfragen der Bank nicht ordnungsgemäß antwortet, muss mit einer Kontosperre und Kontokündigung rechnen.