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Mittelherkunft und Geldwäscherecht

Kann ein Steuerberater beim Rechtsthema Mittelherkunftsnachweis helfen? 

Es kann beim Mittelherkunftsnachweis in einigen Fallkonstellationen sinnvoll sein, sich an den eigenen Steuerberater zu wenden.

Allerdings gibt es auch Fälle, in denen der Steuerberater womöglich nicht der bestmögliche Ansprechpartner für den Nachweis der Mittelherkunft ist.

Woran Sie sich orientieren können

Als Faustformel gilt, dass immer dann ein auf das Thema Mittelherkunft spezialisierter Rechtsanwalt die richtige Wahl sein wird, wenn die Dinge sich in Richtung einer streitigen Auseinandersetzung mit der fordernden Stelle entwickeln.

Möglicherweise fühlen Sie sich ungerecht behandelt oder die Meinungen der fordernden Stelle gehen mit Ihren Ansichten auseinander.

Keine Panik – aber eine Lösung muss her!

Wichtig ist zuerst, keine voreiligen Schnellschüsse zu begehen und unbedachte Dokumente einzureichen, wenn ein Herkunftsnachweis von Ihnen gefordert wird. Darauf weisen wir bereits in unserem Beitrag zu den ersten Schritten beim Nachweis der Mittelherkunft hin.

Wir zeigen deshalb hier auf, worauf zu achten ist, wenn das Finanzamt, die Bank, eine Kryptobörse oder Ihr Broker einen Herkunftsnachweis bezüglich Ihrer Vermögenswerte verlangt. Die einschlägigen Fallkonstellationen können höchst verschiedenartig sein. Einige Beispiele nennen wir unten. 

Finanzamt kann Herkunftsnachweis verlangen – Steuerberater einschalten?

Die Mittelherkunft einiger Vermögenswerte kann vom zuständigen Finanzamt bei Ihnen angefragt werden. Beispielsweise könnte es sein, dass Sie eine höhere Bareinzahlung auf Ihr Girokonto vornehmen und das Finanzamt von dieser Transaktion seitens der Bank erfährt. 

Das Finanzamt kann Sie dann auffordern, die Herkunft dieser Bargeldmittel nachzuweisen. Der diesbezügliche Mittelherkunftsnachweis ist unbedingt zu erbringen, ansonsten droht eine Besteuerung des ungeklärten Geldeingangs (ausgehend von Ihrem persönlichen Einkommenssteuersatz). 

Da bei Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt ohnehin meist ein Steuerberater die vorherige Steuererklärung bearbeitet hat, könnte der Steuerberater auch bezüglich des Mittelherkunftsnachweises angesprochen werden. Nicht selten kann der Steuerberater zur Mittelherkunft einiges beitragen!

Enge Zusammenarbeit mit Steuerberater

Falls Sie bereits jahrelang von ein- und demselben Steuerberater begleitet worden sind, wird dieser sicherlich zu Ihren Vermögenswerten Auskunft erteilen können. Das bedeutet aber nicht, dass der Steuerberater den Mittelherkunftsnachweis überzeugend erbringen kann.

Das jeweils anfragende Finanzamt ist sich darüber im Klaren, dass der Steuerberater, der Ihre Steuererklärung angefertigt hat, selbstverständlich auch die Mittelherkunft „irgendwie“ erklären kann. Inwieweit das im Einzelfall jedoch plausibel nachgewiesen werden kann, ist eine andere Frage.

Wo ein Berater für Steuern beim Nachweis der Mittelherkunft an Grenzen stoßen könnte!

Schwierig wird es für Steuerberater, wenn der Mittelherkunftsnachweis nicht nur seitens des Finanzamts angefragt wird, sondern angezweifelt wird. Dann geht es nämlich nicht nur um eine steuerberatende Korrespondenz mit dem Finanzamt. Schwerpunkt ist dann eine rechtliche Diskussion mit dem Finanzamt.

Hierbei kann der Steuerberater zwar Angaben machen, jedoch ist ein spezialisierter Rechtsanwalt im Zweifel die bessere Alternative. Ihr Rechtsanwalt sollte sich mit der Thematik des Mittelherkunftsnachweises einwandfrei auskennen. Dann ist eine bestmögliche Wahrung Ihrer rechtlichen Interessen gegenüber dem Finanzamt gewährleistet.

Rechtliche Grenzen aufzeigen ist manchmal nötig

Fraglich ist auch, wie weit die Frage des Finanzamts nach dem Mittelherkunftsnachweis im Einzelnen gehen darf. Denn das Finanzamt darf nicht „einfach so“ umfassende Daten anfordern, und bei Datenerbringung willkürlich weitere bohrende Fragen stellen. Die Handlungen des Finanzamts müssen stets rechtskonform erfolgen.

Ein Steuerberater kann die rechtsanwaltliche Begleitung des Einzelfalls nicht ersetzen. Da es beim Herkunftsnachweis um Ihre Vermögenswerte geht, sollten Sie kein Risiko eingehen. Sprechen Sie daher einen spezialisierten Rechtsanwalt an, um rechtssicher vorgehen zu können.

Was ist mit Gold, Kryptos und Bargeld beim Herkunftsnachweis? Steuerberater sind keine Rechtsanwälte!

Die Grenzen zwischen Beratung durch einen Steuerberater für einen steuerbezogenen Einzelfall einerseits, und einer weitergehenden Rechtsberatung andererseits sind teilweise fließend.

Nicht alles, was ein Steuerberater für den eigenen Klienten vollzieht ist „nur Steuererklärung“. Der Gesetzgeber hat Steuerberatern durchaus auch die begrenzte Möglichkeit der Erbringung von Rechtsdienstleistungen zugesprochen, vgl. § 5 Abs. 1 RDG:

Steuerberater und spezialisierte Rechtsanwälte können Sie bei der Erstellung vom Mittelherkunftsnachweis unterstützen
Quelle: § 5 RDG von dejure.org (Stand: 23.12.2021)

Schwierige Fälle

Problematisch beim Mittelherkunftsnachweis sind Fallkonstellationen, in denen es nicht primär um die Erstellung der Steuererklärung geht, sondern um

Weitere Punkte

  • Rechtsstreitigkeiten mit einer Bank, die womöglich eingereichte Mittelherkunftsnachweise nicht akzeptiert oder gar eine Geldwäscheverdachtsmeldung abgibt,
  • anwaltlichen Schriftwechsel bezüglich des Umfangs angeforderter Nachweise zur Mittelherkunft.


Ein Rechtsanwalt kann Sie im Zweifel vollumfänglich rechtsberatend beim Mittelherkunftsnachweis unterstützen. Ihr Anwalt kann Sie rechtlich vertreten. 

Beispiele für Tätigkeit des Rechtsanwalts und Steuerexperten beim Mittelherkunftsnachweis!

Um die Abgrenzung der Tätigkeit von Steuerberatern und Anwälten besser zu verstehen, bieten wir folgende Beispielfälle zur Eigenrecherche an: 

Beispiel 1: Sie zahlen Ihre Bitcoins oder andere Kryptowährungen bei einer Kryptobörse ein. Die Kryptobörse fragt nach einem dezidierten Mittelherkunftsnachweis zu Ihren eingezahlten Coins.

Sie reichen zwar die entsprechenden Unterlagen ein, dennoch wird Ihr Nachweis zur Mittelherkunft durch die Kryptobörse aus undurchsichtigen Gründen abgelehnt. Ihre Coins werden dort eingefroren. Sie können nicht mehr frei über Ihre Coins verfügen.

Bedeutet konkret?

Die weitere schriftliche Korrespondenz kann ein spezialisierter Rechtsanwalt für Sie übernehmen, Ihr Steuerberater hingegen kann hier nicht für Sie rechtsvertretend gegenüber der Kryptobörse auftreten.

Beispiel 2: Das Finanzamt verlangt eine detaillierte Auflistung Ihrer Vermögensbewegungen der letzten Jahre inklusive Mittelherkunft.

Da Ihr Steuerberater Sie bereits seit Jahren begleitet, kann Ihr Steuerberater zeitnah dieser Aufforderung des Finanzamts nachkommen. Bei Rückfragen des Finanzamts zum Mittelherkunftsnachweis kann Ihr Steuerberater Antworten liefern.  

Spezialisierter Rechtsanwalt und Steuerberater unterstützen Sie bei Fragen des Finanzamts zum Mittelherkunftsnachweis

Weitere Szenarien denkbar

Beispiel 3: Ihre Bank verlangt ohne Angabe von konkreten Gründen einen umfassenden Herkunftsnachweis über Ihre Vermögenswerte.

Es wird Ihnen unter Fristsetzung mit einer Kontosperre und Kündigung der vertraglichen Beziehungen gedroht. Ihr Rechtsanwalt kann sowohl die Aufforderung der Bank, als auch die zu erbringenden oder nicht zu erbringenden Mittelherkunftsnachweise für Sie überprüfen.

Im Anschluss kann Ihr Anwalt weitere rechtliche Schritte veranlassen, etwa die Verteidigung gegen eine rechtswidrig ausgesprochene Kontosperrung.

Steuerberater oder Rechtsanwalt? Herkunftsnachweis bestmöglich bearbeiten!

Wie Sie erkennen können, sind nicht für alle Fälle, in denen der Herkunftsnachweis relevant wird, Steuerberater die richtigen Ansprechpartner.

Es kommt darauf an, ob über die bloße Beantwortung einer Anfrage des Finanzamts hinaus noch weitere, dann rechtsanwaltlich zu veranlassende Schritte einzuleiten sind. Bei Kryptobörsen, Goldverkäufen und Problemen mit der Bank ist der Anwalt in der Regel die zielführendere Variante einer Beratung.

Anwalt kostenfrei anfragen

In schwierigen Fällen, oder Fallkonstellationen, in denen es „um alles geht“, sollte unsere Ansicht nach ein spezialisierter Rechtsanwalt für den Mittelherkunftsnachweis beauftragt werden. In vorstehend verlinkten Beitrag geben wir wichtige Hinweise zur Auswahl des Rechtsanwalt.

Denn entgegen der weitläufigen Meinung, kommt es beim Thema gerade nicht auf Fachanwaltstitel an, sondern einzig auf eingehende Erfahrungen mit der Nachweisthematik und den damit verbundenen Vermögensklassen sowie deren Besonderheiten.