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Mittelherkunft und Geldwäscherecht

Herkunftsnachweis bei Schenkung von Bargeld, Gold oder Bitcoin

Nachdem die Pflicht zur Erbringung von Mittelherkunftsnachweisen gegenüber Börsen, Brokern und Banken auch durch Betreiben der BaFin spätestens seit Mitte 2021 erheblich verschärft wurde, mehren sich nun konkrete Probleme zahlreicher Betroffener bei der praktischen Umsetzung im Alltag.

Eines dieser Probleme ist die Erbringung vom Herkunftsnachweis für Bargeld, Bitcoin und Gold oder Silber, wenn diese Vermögenswerte aus einer Schenkung stammen.

Weshalb Mittelherkunftsnachweis.de existiert

Wir haben die Thematik aufgrund sich häufender Anfragen unserer LeserInnen als Problembereich identifiziert, so wie auch für den Problembereich des Nachweises vor Mittelherkunft bei einer Erbschaft geschehen.

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick darüber, welche Möglichkeiten Sie haben, um Ihre Nachweispflicht zu erfüllen und was Sie tun können, wenn die fordernde Stelle Ihre angebotenen Nachweise vehement ablehnt.

Welche Probleme es bei der Erbringung vom Herkunftsnachweis nach einer Schenkung gibt

So unterschiedlich die Fallkonstellationen im Hinblick auf Bargeld, Edelmetalle oder Kryptowährungen, die man auch verschiedenen Gründen geschenkt bekommt, im Einzelnen auch sein mögen.

Die im Zusammenhang mit dem Mittelherkunftsnachweis auftretenden Probleme lassen sich – das sagen uns die Berichte und Anfragen unserer LeserInnen – im Groben in drei Fallgruppen gliedern.

Auf einen Blick!

  1. Die beschenkte Person glaubt, die Schenkung im Zusammenhang mit dem Herkunftsnachweis nicht ausreichend belegen zu können,
  2. Die fordernde Stelle erkennt die angebotenen Nachweise für die Schenkung von Bargeld, Edelmetallen oder Kryptowährungen nicht an,
  3. Eine Kombination aus den beiden Fallgruppen 1 und 2, in denen die fordernde Stelle die angebotenen Nachweise ablehnt und die beschenkte Person denkt, sie könne den Mittelherkunftsnachweis nicht erbringen und es gäbe keine weiteren Möglichkeiten.

Welche Probleme gibt es?

Unserer Erfahrung nach besteht die Ursache für diese problematischen Konstellationen in allen drei Fällen weniger durch bösen Willen als durch mangelnde Kenntnis der Möglichkeiten sowohl auf Seiten der fordernden Stelle als auch beim Nachweispflichtigen.

Deutlich schwerer wiegt selbstverständlich, wenn die Kenntnis auf Seiten der Stelle fehlt, die den Herkunftsnachweis von Ihnen fordert.

Denn diese sollte sich eingehend nicht nur mit den Ihnen gegenüber anzubringenden Forderungen auseinandergesetzt haben, sondern auch mit den gemeinsamen Möglichkeiten, diese Forderungen zu erfüllen.

Erhöhtes Misstrauen gegenüber der Schenkung als Herkunftsnachweis?

Oft lässt sich dies zwar leicht dadurch erklären, dass die MitarbeiterInnen (etwa am Schalter einer Bank, bei der KundInnen eine Bareinzahlung über dem Limit von 10.000 EUR tätigen möchten) lediglich ausführen, was Ihnen „von oben“ angewiesen wurde.

Dies hat immer wieder das Beharren auf angeblich strenge Formvorschriften in Bezug auf den Herkunftsnachweis zur Folge, die in der konkreten Situation von jemandem, der eine Schenkung erhalten hat, kaum zu überwinden sind.

Doch ist durchaus zu beobachten, dass BankkundInnen, die die Herkunft ihres Bargeldes mit einer Schenkung zu erklären versuchen, eine erhöhte Grundskepsis entgegengebracht wird.

Banken schauen genau hin

Es macht den Anschein, als ob Banken Anlass sehen, sich im Hinblick auf eine Schenkung umso mehr gegen Missbrauch absichern zu wollen. Denn schließlich könne ja jeder behaupten, Geld geschenkt bekommen zu haben, obwohl dies tatsächlich aus der Begehung von Straftaten stammt.

Doch auch mit zahlreichen Börsen, an denen mit Kryptowährungen gehandelt werden kann, kommt es immer wieder zu Problemen im Kontext von Herkunftsnachweis und dem Beleg einer Schenkung.

Dass eine gezielte Auswahl oder der Wechsel zu einer anderen Börse unter dem Gesichtspunkt der Umgehung des Mittelherkunftsnachweises mittlerweile zwecklos ist, zeigen unsere zahlreichen Beiträge zum Vorgehen der Kryptobörsen beim Thema Herkunftsnachweis.

Kryptowährungen und Börsen bezüglich Herkunftsnachweis bei Schenkungen?

Auf unseren Seiten zu den Börsen Binance, Kraken, Bitpanda, Coinbase, Bison / BSDEX und Bitstamp beleuchten wir, dass im Prinzip alle namhaften Börsen mittlerweile auf die eine oder andere Art einen Mittelherkunftsnachweis für Ihre Vermögenswerte fordern.

Im Hinblick auf Kryptobörsen – die zumeist im Ausland ansässig sind – beobachten wir beispielsweise beim Thema Herkunftsnachweis für geschenktes Geld, dass (im Ausland vielleicht gültige) Formvorschriften für eine wirksame Schenkung angewandt werden, denen etwa deutsche KundInnen nicht genügen können, da die rechtlichen Anforderungen an eine wirksame Schenkungen in Deutschland weniger streng sein können.

Nicht die Schenkung selbst führt zu Schwierigkeiten

Wenn man in obigen Fallgruppen genauer betrachtet, wo das eigentliche Problem bei der Erbringung vom Herkunftsnachweis für geschenktes Bargeld, Kryptowährungen oder Edelmetalle, so ist dies grundsätzlich nicht die Schenkung an sich.

Wichtig ist, sich in Erinnerung zu rufen, wofür der Mittelherkunftsnachweis eigentlich gedacht ist. Er soll die legitime Herkunft der Vermögenswerte belegen, insbesondere dass diese nicht aus der Begehung von Straftaten gewonnen wurden.

Plausibilitätsprüfung für Ihr Vermögen

Dabei kommt es darauf an, dass der fordernde Stelle die legitime Herkunft durch Vorlage verschiedener in Betracht kommender Nachweismittel plausibel dargelegt wird.

Grundsätzlich gilt die Schenkung als eine solche „legitime Herkunft“ von Vermögenswerten. Denn Bargeld, Kryptowährungen oder Edelmetalle geschenkt zu bekommen, ist schließlich keine Straftat und steht ohne das Hinzutreten weiterer Umstände nicht im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung!

Die Umstände der Schenkung erschweren den Herkunftsnachweis!

Vielmehr sind es besondere, der Schenkung innewohnende Umstände, die den Mittelherkunftsnachweis erschweren. Dies lässt sich anhand folgender verdeutlichen, die im Zusammenhang mit dem Herkunftsnachweis praxisrelevant sind:

  • Schenkung von Bargeld in Höhe von über 10.000 EUR, etwa von Großeltern oder Eltern an die (Enkel)Kinder in frühen Jahren, um mit Volljährigkeit oder bei Abschluss der Ausbildung ein Startkapital zu haben.

Weitere Punkte!

  • Die Schenkung von Edelmetallen wie Gold oder Silber als Hochzeitsgeschenk. In diversen Kulturkreisen haben Geschenke in Form von Gold eine lange Tradition. Diese Goldgeschenke können durchaus beträchtliche Höhen erreichen und insbesondere die mittlerweile in Deutschland abgesenkten Schwellenwerte für Edelmetalle für den Barverkauf bei Banken übersteigen.
  • Eine Schenkung von Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum unter Freunden oder im Familienkreis vor vielen Jahren, um sich einmal mit dieser damals brandneuen Thematik auseinanderzusetzen. Die rasanten Kurssteigerungen haben den Wert der geschenkten Bitcoins erheblich ansteigen lassen.

Schenkung von Vermögen und Mittelherkunft verstehen

Der Umstand, der beim Herkunftsnachweis für diese Schenkungen nun für Probleme sorgen kann, ist in allen oben genannten Fällen der gleiche: Beim Schenken des Bargeldes, der Edelmetalle oder der Kryptowährungen, hat sich niemand darüber Gedanken gemacht, dass jemals nach der Herkunft der Geschenke gefragt, geschweige denn ein Nachweis über die Schenkung verlangt wird.

Die Regelungen zum Mittelherkunftsnachweis sind sehr jung, die Schenkungen liegen oftmals schon Jahre zurück und fanden vor der heutigen Rechtslage statt.

Und wer kann es einem verübeln? Bei Schenkungen steht immer ein guter Wille dahinter und man möchte die Geste nicht mit unnötigen Formalien „belasten“.

Rechtliche Aspekte bei Mittelherkunftsnachweis und Schenkung

Und auch rechtlich ist eine Schenkung in Deutschland in den meisten Fällen unkompliziert zu vollziehen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) unterscheidet in den §§ 516 ff. im Wesentlich zwischen dem Schenkungsvertrag, dem Schenkungsversprechen und der Schenkung selbst.

Möchten Sie ein Schenkungsversprechen vertraglich festhalten, bedarf es für die Wirksamkeit dieses Vertrages eine notarielle Beurkundung. Diese Beurkundung braucht es jedoch nicht, wenn die Schenkung vollzogen wird.

Nicht immer Notar notwendig

Im Grunde kann man also sagen, dass „normale“ Schenkungen, wie in den Beispielen oben, keines notariell beurkundeten Vertrages bedarf, wenn sie einfach vollzogen werden.

Probleme beim Herkunftsnachweis nach einer Schenkung von Geld können etwa dann entstehen, wenn beispielsweise von dem geschenkten Geld auf einer Kryptobörse Bitcoins erworben werden sollen. Ein Leser machte dabei folgende Erfahrung mit dem in Österreich ansässigen Anbieter Bitpanda:

Quelle: Frage eines Lesers per E-Mail vom 08.10.2021

Wie beispielsweise eine Kryptobörse vorgeht

Bitpanda fordert als Schenkungsnachweis in ihren Informationen zum Mittelherkunftsnachweis nämlich:

  • Notarieller Nachweis von einem staatlich anerkannten Notar einer Erbschaft oder Schenkung


Grundsätzlich kann Bitpanda die Nachweisforderung im Vertragsverhältnis mit KundInnen frei ausgestalten und dabei auch über gesetzliche Vorgaben hinauszugehen.

Doch auch Bitpanda dürfte natürlich kein Interesse daran haben, durch zu großen Formalismus beim Herkunftsnachweises ein negatives Kundenerlebnis zu erzeugen. Zudem steht auch Bitpanda ein weiter Ermessensspielraum dabei zu, eingereichte Nachweise zu akzeptieren oder abzulehnen.

Wichtig! Worauf es bei der Schenkung und dem Herkunftsnachweis ankommt

Es kommt also letztlich darauf an, wie gut Sie in der Lage sind, die Schenkung vor Bitpanda zu plausibilisieren! Wir unterstützen Sie dabei gern und mit viel Erfahrung bei der Zusammenstellung verschiedenster Beweismittel.

Bei anderen Kryptobörsen in anderen Jurisdiktionen kann es zu Problemen dieser Art an anderer Stelle kommen.

Hier kann die Beratung durch einen entsprechend versierten Rechtsanwalt ratsam sein, insbesondere dann, wenn Kryptobörsen bis zur Erbringung des Mittelherkunftsnachweises Ihr Vermögen einfrieren.

Bedenken Sie bei der Mittelherkunft nicht nur die beschenkte Person, sondern auch die schenkende Person!

Um einer den Mittelherkunftsnachweis anfragenden Stelle eine lückenlose Vermögenskette glaubhaft darlegen zu können, kann es ratsam sein, nicht nur die Schenkung an sich zu protokollieren.

Hilfreich ist es, wenn die schenkende Person der beschenkten Person einen eigenen Nachweis zur Mittelherkunft übergibt.

Dadurch kann sichergestellt werden, dass auch die schenkende Person eine einwandfreie Mittelherkunft vorzeigen kann, die die beschenkte Person als zusätzliche Dokumentation dem eigenen Herkunftsnachweis beifügen kann. So ergibt sich ein stimmiges Gesamtbild.

Wenn der Beschenkte keinen Mittelherkunftsnachweis hat

Andernfalls könnte die beschenkte Person in die Problematik geraten, dass zwar die Schenkung an sich als Herkunftsnachweis akzeptiert wird, jedoch unklar bleibt, woher die schenkende Person ursprünglich die Finanzmittel für die Schenkung hatte.

Beispiel: Sie erhalten von Ihren Großeltern eine Schenkung über 100.000 Euro. Es wurde ein ordnungsgemäßer Schenkungsvertrag aufgesetzt, der notariell begleitet und durchgeführt wurde.

Sie versuchen nun, die erlangten 100.000 Euro gegenüber einer Stelle nachzuweisen, die die Mittelherkunft prüft. Die anfragende Stelle fragt Sie, woher die Großeltern ursprünglich diese 100.000 Euro hatten. In diesem Beispiel wird deutlich, dass auch ein Nachweis der schenkenden Person sinnvoll sein kann.

Wie erfolgt die Schenkung von Kryptowährungen?

Insbesondere bei Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum oder anderen Coins ist der Herkunftsnachweis der finanziellen Mittel wichtig geworden. Noch schwieriger wird die Situation allerdings dann, wenn die Kryptowährungen nicht auf einer Börse erworben wurden, sondern geschenkt worden sind.

Die beschenkte Person kann dann keinen eigenen Kauf der Kryptowährungen nachweisen, sondern muss die Schenkung als Mittelherkunft angeben. Fraglich ist hier jedoch, wie eine Schenkung bei Kryptowährungen konkret aussieht.

Wallets, Transaktionen und mehr bei Schenkung

Leicht zu verstehen ist die Schenkung bei Bitcoins und Co., wenn die Coins von der schenkenden Person aus dem eigenen Wallet an das Wallet der beschenkten Person transferiert werden. Hier dient mitunter die Aufzeichnung der öffentlich einsehbaren Blockchain als Nachweis, dass eine Vermögensbewegung stattgefunden hat.

Was jedoch, wenn Kryptowährungen nicht bewegt worden sind, sondern die Schenkung dadurch erfolgte, dass lediglich der private key zu einem Wallet „geschenkt“ worden ist, auf dem sich Bitcoins oder andere Coins befinden? 

In solch einem Fall ist auf der Blockchain keine Vermögensbewegung zu erkennen. Wohl aber ist die Schenkung zwischen zwei Personen vorgenommen worden. Es kann hierfür ein abseits der Blockchain gegebener Nachweis geführt werden, wie etwa ein Schenkungsvertrag, der bezeichnet, wie die Schenkung vorgenommen worden ist (Übergabe der private keys).

Wieso ist dies wichtig?

Nicht jede Person, die Kryptowährungen verschenkt, möchte eine Transaktion auf der Blockchain auslösen. Dies kann verschiedene Gründe haben. Jede Vermögensbewegung auf der Blockchain ist öffentlich protokolliert und hinterlässt personenbezogene Daten.

Es kann ratsam sein, eine Schenkung nicht durch Versenden von Kryptowährungen, sondern durch Übergabe des private keys zu realisieren. So bleiben insbesondere „alte Coins“ und ihre „alte Transaktionsgeschichte“ gewahrt, was einen gesonderten Wert in sich bedeuten kann.

Wer hilft mir dabei, eine Schenkung und die damit verbundenen Vermögensnachweise ordnungsgemäß umzusetzen?

Ganz gleich, ob Sie die beschenkte Person sind oder eine schenkende Person sein wollen – es lohnt sich, die Mittelherkunft in Bezug auf die Schenkung von Anfang an ordentlich zu planen und umzusetzen.

Hierbei können Sie auf professionelle Unterstützung zurückgreifen, um keine Fehler zu begehen und um Nachteile zu vermeiden. Ansprechpartner in diesem Bereich sind hierauf spezialisierte Rechtsanwälte, aber auch Steuerberater und Vermögensverwalter.

Spezialisierung entscheidend

Achten Sie bei der Auswahl eines spezialisierten Rechtsanwalts darauf, dass dieser sich nicht nur mit dem Schenkungsrecht auskennt. Das allein genügt unserer Ansicht nach nicht. Es braucht einen Rechtsanwalt, der sich intensiv mit der Materie Mittelherkunftsnachweis auseinandersetzt und die MandantInnen entsprechend zielführend beraten kann.

Ihr Rechtsanwalt wird eine bereits vollzogene Schenkung, die womöglich nicht einwandfrei nachweisbar ist, nachträglich in eine nachweisbare Form bringen können. Eine geplante Schenkung kann anwaltlich begleitet werden, um zukünftig Probleme beim Mittelherkunftsnachweis zu vermeiden.

Fragen und Antworten zum Herkunftsnachweis nach Schenkung

Sollte kein Schenkungsvertrag schriftlich festgehalten worden sein, gibt es weitere Beweismittel, die einen ordnungsgemäßen Schenkungsprozess belegen können.

 

Beispielsweise lassen sich Schenkungen auch durch glaubhafte Zeugenaussagen gerichtsfest nachweisen.

 

Dass also "kein Mittelherkunftsnachweis" vorhanden sein soll, ist in den allermeisten Fällen nicht gegeben. Die beiden Parteien einer Schenkung - also die schenkende Person und die beschenkte Person - sind jeweils in eigener Person ein Nachweis für die vollzogene Schenkung.

Die Schenkung als Herkunftsnachweis für finanzielle Mittel dürfte in den allermeisten Fällen problemlos akzeptiert werden, soweit sie nachvollziehbar dargelegt wird.

 

In Einzelfällen kann es jedoch sein, dass die den Mittelherkunftsnachweis anfragende Stelle nicht nur die Schenkung an sich, sondern auch die Finanzmittel der schenkenden Person nachgewiesen wissen möchte. 

 

In solchen Fällen sollte dann eng mit der schenkenden Person zusammengearbeitet werden, um eine lückenlose "Vermögenskette" darlegen zu können.

Nein, eine Schenkung an sich ist nicht verboten, nur weil die Herkunft der finanziellen Mittel nicht nachgewiesen werden kann. Allerdings kann es sein, dass Sie bei einer nicht ordentlich nachweisbaren Schenkung Probleme bekommen werden, die diesbezüglichen Finanzmittel in Ihrem alltäglichen Leben nach Belieben einsetzen zu können.

 

In solchen Fallkonstellationen geht es darum, nachträglich die Schenkung oder die Herkunft der finanziellen Mittel glaubhaft zu machen. Hierfür können verschiedene Beweismittel und Darstellungsmethoden angewendet werden.