Kanzlei für Digital-
und Wirtschaftsrecht
Mittelherkunft und Geldwäscherecht

Herkunftsnachweis über finanzielle Mittel in Österreich

BürgerInnen in Österreich werden seit kurzem mit dem sogenannten Mittelherkunftsnachweis (auch: Herkunftsnachweis) konfrontiert.

Dieser Nachweis über die Herkunft finanzieller Mittel wird von Banken, Brokern und Börsen, auf denen Bitcoin und Kryptowährungen gehandelt werden können, hinsichtlich bestimmter Transaktionen in Österreich verlangt.

Nachweispflicht in Österreich

Eine solche Nachweispflicht betrifft zwar nicht jede einzelne Vermögensbewegungen, wohl aber Finanzverschiebungen, die 10.000 EUR oder mehr zum Gegenstand haben. Ab wann die Nachweispflicht grundsätzlich gilt, stellten wir bereits dar. Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zum Limit.

Teilweise sind auch Transaktionen betroffen, die unter 10.000 EUR liegen. Beim Mittelherkunftsnachweis geht es dem Gesetzgeber primär darum, die Herkunft der finanziellen Mittel zu erfahren. Die Höhe der eingesetzten Mittel ist hierbei lediglich eine Art „Nebenschauplatz“ und dient juristisch zur pragmatischen Abgrenzung.

Womit muss in Österreich hinsichtlich Herkunftsnachweis gerechnet werden?

Konkret dürften verschiedene Szenarien auf die Menschen in Österreich zukommen.

Allen voran werden die österreichischen Banken bei Einzahlungen mit Bargeld die Nachweispflicht der einzahlenden Person auferlegen. Hierbei gilt u.a. eine Bargeldobergrenze, aber auch andere Limits.

Den Mittelherkunftsnachweis kann die betroffene Person bei einer Bank auf verschiedenem Wege erbringen. Zu den Beweismitteln, die hierfür eingesetzt werden können, haben wir auf der vorliegenden Website dargestellt.

Österreichischer Gesetzgeber streng?

Jedoch verpflichtet der Gesetzgeber nicht nur Banken, sondern auch andere Stellen, zur Abfrage der Herkunft finanzieller Mittel.

Denken Sie an alle gewerblichen Stellen, bei denen letztlich mit Geld und Vermögenswerten Finanztransaktionen vorgenommen werden können:

Broker im Bereich des Aktienhandels, EdelmetallhändlerInnen hinsichtlich Gold und Silber, sowie Börsen, auf denen Bitcoin und andere Kryptowährungen erworben und veräußert werden können. Selbst das Finanzamt kann einen Mittelherkunftsnachweis in Österreich verlangen.

Der Nachweispflicht kommen Sie grundsätzlich einerseits durch konkrete Beweismittel hinsichtlich einzelner Vermögensbewegungen nach. Andererseits zählt auch der „finanzielle Gesamteindruck“ einer Person.

Kann man sich in Österreich gegen den Herkunftsnachweis wehren?

Viele Menschen fühlen sich von der Forderung, die Herkunft ihrer eingesetzten Finanzmittel nachweisen zu müssen, überwacht und grundlos unter Geldwäscheverdacht gestellt. Dieses Gefühl können wir nachvollziehen. Denn unbescholtene Personen müssen eigentlich nicht – so sieht es das Prinzip des Rechtsstaats vor – proaktiv ihre Unschuld beweisen.

Daher ist die Frage legitim, ob diese Vorgehensweise von Banken, Börsen und Brokern nach österreichischer Rechtslage überhaupt rechtskonform ist.

Sich alles gefallen lassen? Nicht nötig

Wie wehrt man sich im Zweifel gegen die Erbringung des Mittelherkunftsnachweises in Österreich? Wer sich wehren möchte, kann das eigene Unwohlsein der zuständigen Stelle, die den Herkunftsnachweis anfragt, höflich mitteilen.

Hierdurch ist jedoch nicht zu erwarten, dass auf den Herkunftsnachweis verzichtet werden wird. Allerdings kann es nicht schaden, das eigene Empfinden zu kommunizieren.

Juristisches Vorgehen gegen den Nachweis über die Herkunft finanzieller Mittel – und dann?

Juristisch können Sie sich durchaus gegen den Mittelherkunftsnachweis wehren. Die spannende Frage ist diesbezüglich allerdings, inwieweit sich das Wehren letztlich lohnt.

Denn stellen Sie sich einmal vor, Sie erreichen tatsächlich auf juristischem Wege, dass Sie den Nachweis über die Herkunft Ihrer finanziellen Mittel nicht erbringen müssen. Dies würde dazu führen, dass die anfragende Stelle Sie als KundIn ablehnen wird – man wird mit Ihnen schlicht und ergreifend keine Vertragsbeziehung aufrechterhalten wollen.

Somit wären Sie beispielsweise von der Bank, oder auch bei EdelmetallhändlerInnen von weiteren Transaktionen ausgeschlossen.

Rechtliche Grundlagen in Österreich bezüglich Mittelherkunftsnachweis

Der Mittelherkunftsnachweis kommt nicht von ungefähr. Schon immer hatten westliche Jurisdiktionen wie Österreich gesetzgeberische Bestimmungen zur Vermeidung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Im Jahr 2015 hat der europäische Gesetzgeber die sogenannte „AML5-Richtlinie“ erlassen, welche die sperrigen Bezeichnung

Österreich fordert aufgrund EU-Geldwäscherichtlinie einen Herkunftsnachweis für Vermögen
Quelle: Auszug aus der Richtlinie (EU) 2015/849 (Stand: 23.01.2022)

trägt. Einen Link zum vollständigen Richtlinientext finden Sie in unserem FAQ Bereich unter „Rechtsgrundlagen“. Auf Grundlage dieser Richtlinie haben die nationalen Gesetzeber – so auch in Österreich – diese Vorgaben in ihre eigenen Landesgesetze einfließen lassen.

Bezogen auf den Gesetzgeber in Österreich wurde das

„Bundesgesetz zur Verhinderung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung im Finanzmarkt (Finanzmarkt-Geldwäschegesetz – FM-GwG)“

erlassen. In der Kurzform nennt sich dieses Gesetz in Österreich schlicht und ergreifend „FM-GwG“.

Blick in das österreichische FM-GwG, um die Nachweispflicht zu verstehen

Es lohnt sich, einmal in dieses FM-GwG zu schauen. Im 3. Abschnitt des Gesetzes finden sich die sogenannten „Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden“. § 5 bis § 12 FM-GwG dieses Abschnitts liefern weitere Einzelheiten.

So heißt es beispielsweise im § 6 Abs. 1 Nr. 4 FM-GwG, dass die Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden Folgendes umfassen:

„Einholung und Überprüfung von Informationen über die Herkunft der eingesetzten Mittel; solche Informationen können unter anderem die Berufs- bzw. Geschäftstätigkeit, das Einkommen bzw. das Geschäftsergebnis oder die allgemeinen Vermögensverhältnisse des Kunden und seiner wirtschaftlichen Eigentümer umfassen;“

Was mit dem Mittelherkunftsnachweis gemeint ist

Der Gesetzeber in Österreich schreibt also verpflichteten Stellen vor, die Herkunft der eingesetzten Mittel zu prüfen. Hier ist die Nachweispflicht für Sie erkennbar juristisch festgelegt. Er nennt sogar Beispiele, wie etwa „Vermögensverhältnisse des Kunden“.

Wie die österreichischen Vorschriften umgesetzt werden,  kann man beispielsweise gut erkennen am Vorgehen von Bitpanda, der in Österreich ansässigen größten Kryptobörse Europas.

Sie hat, wie zuletzt auch Coinbase, Binance, Kraken, Bison / BSDEX und Bitstamp, verschärfte Bedingungen in Sachen Identitätsüberprüfung von NutzerInnen und Forderung von Mittelherkunftsnachweisen umsetzen müssen.

Wie es den „Betroffenen“ des Herkunftsnachweises ergeht

Seitdem werden KundInnen von Bitpanda beim Handel mit Kryptowährungen wie Bitcoin regelmäßig nach der Mittelherkunft der Kryptos und des eingezahlten Geldes gefragt.

Vor allem beim Nachweis der Herkunft der finanziellen Mittel aus Erbschaften oder Schenkungen kommt es Erfahrungsberichten zufolge immer wieder zu Problemen, die bis zu Sperrungen des Vermögens der NutzerInnen führen.

Mit der einmaligen Erbringung vom Herkunftsnachweis ist es in Österreich nicht getan!

Sicher ist es nicht sehr belastend, einmal einen Mittelherkunftsnachweis zu einer bestimmten Vermögensbewegung zu erbringen. Allerdings sieht der Gesetzgeber in Österreich vor, dass die Nachweispflicht weit darüber hinausgeht.

Denn im § 6 Abs. 1 Nr. 6 FM-GwG heißt es, die verpflichtete Stelle – also die Bank, der Broker oder die Börse, auf der Bitcoin und andere Kryptowährungen gehandelt werden – soll eine kontinuierliche Überwachung der betroffenen Person durchführen.

Konkret bedeutet dies:

Sie werden vermutlich nicht nur einmalig zur Herkunft Ihrer finanziellen Mittel befragt. Einen Mittelherkunftsnachweis „ein für allemal“ einzureichen wird daher nicht möglich sein.

In Österreich ist daher gesetzgeberisch festgelegt, dass die verpflichteten Stellen die Nachweispflicht dauerhaft von Kundinnen und Kunden einfordern.