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Mittelherkunft und Geldwäscherecht

Bank fordert Herkunftsnachweis für Ihre Vermögenswerte?

Viele Banken fragen mittlerweile bei Ihren Kundinnen und Kunden Mittelherkunftsnachweise ab. Ab wann dies gilt und was Sie speziell bei Bareinzahlungen und dem Erwerb von Edelmetallen bei Banken beachten sollten, haben wir auf anderen Unterseiten bereits aufgeführt.

Auf dieser Seite erhalten Sie weiterführende Informationen, damit Sie auf die Situation vorbereitet sind, in der Ihre Bank von Ihnen einen Herkunftsnachweis über Ihre finanziellen Mittel fordert. Wir haben umfangreiche Informationsseiten zu folgenden Banken für Sie zur Verfügung gestellt.

Auf einen Blick!


Eine gute Nachricht vorweg: die Bank hat eigentlich kein eigenes Interesse an den Herkunftsnachweisen von Vermögenswerten.

Warum ist das so?

Denn diese bedeuten erheblichen verwaltungstechnischen, personellen und damit auch wirtschaftlichen Aufwand.

Der Staat hat jedoch als deutscher Gesetzgeber den Nachweis der Mittelherkunft beim Überschreiten bestimmter Limits im jetzigen Umfang eingeführt, vergütet den Aufwand aber nicht.

Die Interessenlagen sind also klar. Insofern hat die Bank vermutlich genauso wenig Lust auf die Mittelherkunftsnachweise wie Sie selbst.

Ihre Bank hat bereits umfassende Informationen über Sie gespeichert, wenn Sie den Herkunftsnachweis fordert!

Die Frage Ihrer Bank nach dem Mittelherkunftsnachweis können Sie möglicherweise abwehren. Denn Ihre Bank hat über Sie bereits zahlreiche Datensätze vorliegen.

Im Laufe eines langjährigen Kundenverhältnisses zwischen Ihnen und Ihrer Bank speichert diese schließlich Unmengen an Transaktionsdaten. Dadurch hat Ihre Bank bereits viel detaillierte Einblicke in Ihr persönliches Leben, als Sie es vielleicht vermuten möchten.

Die Daten umfassen beispielsweise:

  1. Geldeingänge (Gehalt, Provision, Bareinzahlung, Schenkungen, Immobilienverkäufe, Weihnachtsgeld etc.)
  2. Geldausgänge (Lastschriften des täglichen Bedarfs, größere Käufe etc.)
  3. Vermögensverschiebungen
  4. Kapitalerträge
  5. Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen wie Bitcoin
  6. Erbschaften oder Schenkungen
  7. Rückerstattungen des Finanzamts
  8. Mieteinnahmen

Darf die Bank das überhaupt? Muss es sein?

Insofern ist zunächst zu prüfen, ob die Bank mit der Frage nach der Herkunft Ihrer finanziellen Mittel nicht „zu bürokratisch“ agiert.

Es könnte sein, dass die Bank im Grunde ohne vorherige Eigenprüfung die eigenen Kompetenzen überschreitet. Denn möglicherweise macht sich die Bank die zahlreichen bereits vorhandenen Daten nicht zunutze.

Bank soll vor dem Herkunftsnachweis erst prüfen

Denn die Bank kann vor ihrer Frage nach dem Mittelherkunftsnachweis auch eine eigene Recherche bezüglich Ihrer Kontogeschichte anstellen. Ist dies der Bank jedoch zu aufwändig, rechtfertigt dies nicht eine automatisierte Abfrage bezüglich der Herkunft Ihrer Mittel.

Deshalb können Sie, falls dies gewünscht ist, die Frage nach dem Mittelherkunftsnachweis gegenüber der Bank ablehnen. Sie verweisen dabei auf die Ihrer Bank bereits vorliegenden Datensätze der letzten Jahre oder gar Jahrzehnte.

Beachten Sie jedoch, dass eine Nichtvorlage geforderter Herkunftsnachweise in einigen Fällen jedoch dazu führen kann, dass die Bank Ihr Konto sperrt oder kündigt.

Wer ist zuständig? Banksachbearbeiter oder Geldwäschebeauftragter der Bank?

Normalerweise fragt Sie bei auffälligen Transaktionen der/die BankmitarbeiterIn, der/die Sie auch ansonsten betreut, hinsichtlich der Herkunft der Mittel.

Die Bankangestellten sind hinsichtlich der Mittelherkunftsnachweise allerdings nicht speziell geschult. In der Ausbildung oder im Studium wird die Herkunft von Vermögenswerten bereits deswegen nicht oder nicht ausreichend behandelt, weil die gesetzliche Verpflichtung für die Bank erst kürzlich in Kraft trat.

Sollten sich Angestellte in der Bank mit gewissen Kontobewegungen von KundInnen unsicher sein, kann die Angelegenheit auch an die oder den internen Geldwäschebeauftragte/n weitergeleitet werden.

Eigene „Abteilung für Herkunftsnachweis“ bei der Bank?

Die Geldwäschebeauftragten in der Bank bilden eine eigene Abteilung, die nur hinsichtlich spezieller Verdachtsmomente tätig werden. Normalerweise dürfte ein Herkunftsnachweis nicht sofort auf dem Tisch der Geldwäscheabteilung landen.

Falls Sie nicht sicher sind, wer genau bei Ihrer Bank nun Ihren Fall bearbeitet, nachdem der Mittelherkunftsnachweis angefragt wurde, haben Sie einen datenschutzrechtlichen Anspruch gem. Art. 15 DSGVO auf Akteneinsicht und Mitteilung des Klarnamens etwaiger SachbearbeiterInnen.

Kann der Herkunftsnachweis auch per Telefonat bei der Bank erbracht werden, wenn diese ihn fordert?

Betroffene Personen, die von einer Bank zum Mittelherkunftsnachweis aufgefordert werden, haben normalerweise eine E-Mail oder einen Brief erhalten. Es liegt daher nahe, zum Hörer zu greifen und die Angelegenheit unkompliziert auflösen zu wollen.

Allerdings können Sie der Bank am Telefon erzählen, was sie möchten. Die Bank wird auf Nachweise bestehen. Ein Nachweis ist kein Telefonat, in welchem Sie die Umstände Ihrer Kontobewegungen erläutern.

Lieber nicht auf „Gespräche“ einlassen?

Zwar kann ein solches Telefon helfen, den Mittelherkunftsnachweis an sich kann ein Telefonat in dieser Form jedoch nicht erbringen.

An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass ein Ortstermin oder ein Telefon mit der Bank hinsichtlich der Herkunftsnachweises von Vermögenswerten durchaus problematisch sein kann.

Bei einem Ortstermin oder „live am Telefon“ können Sie Informationen mitteilen, die Sie eigentlich nicht mitteilen wollten oder mitteilen mussten.

Was droht, wenn ich die Frage der Bank nach dem Herkunftsnachweis meiner Mittel ignoriere?

Im Regelfall wird die Bank erneut bei Ihnen anfragen. Ignorieren Sie auch diese Erinnerung, wird Ihr Fall vermutlich an die Geldwäscheabteilung weitergegeben.

Denn die Bank dürfte wie folgt denken:

„Wer nicht den Mittelherkunftsnachweis erbringen möchte, hat wohl etwas zu verbergen. Dieses Risiko möchten wir als Bank nicht tragen.“

Das dieser Gedankengang nicht mit der rechtsstaatlichen Unschuldsvermutung übereinstimmt, liegt auf der Hand. Die Bank ist ohnehin keine Behörde, die Geldwäsche verfolgen möchte.

Banken sollten eigentlich wirtschaften, nicht Bürokratie betreiben

Viel mehr ist die Bank ein Unternehmen, welches möglichst keine Risiken erzeugen will und rechtliche Probleme wie den Mittelherkunftsnachweis so schnell es geht bearbeiten.

Beim Ignorieren wird letztlich die Geldwäscheabteilung mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Antworten Sie auch dieser Abteilung Ihrer Bank nicht, wird man Ihnen die Kontosperrung androhen. Eine sofortige Kontosperre ist zwar in der Regel nicht zu erwarten – im Einzelfall aber nicht auszuschließen.

Kontosperre angedroht?

Sollten Sie auf die Androhung einer Kontosperre ebenso nicht reagieren, dürfte Ihr Konto gesperrt werden. Sie haben noch die Möglichkeit, Ihre Gelder weiter zu transferieren, beispielsweise auf ein neues Konto bei einer anderen Bank oder bei der Bargeldauszahlung.

Gehen Sie davon aus, dass nach mehrmaligem Ignorieren Ihr Fall nicht nur bei der Geldwäscheabteilung Ihrer Bank auf dem Tisch landen wird, sondern auch beim Finanzamt und weiteren behördlichen Stellen (Verdacht auf Geldwäsche).

Nicht ignorieren, sondern rechtssicher auf den Mittelherkunftsnachweis bei der Bank reagieren!

Wir haben bereits aufgezeigt, welche ersten Schritte Sie grundsätzlich beim Mittelherkunftsnachweis einhalten sollten. Es lohnt sich außerdem, Wissen im Hinblick auf die möglicher Weise zu erbringenden Beweismittel aufzubauen.

Unser FAQ Bereich bietet dafür in komprimierter Form Antworten auf die wichtigsten Fragen mit Zusammenhang mit der Mittelherkunft.

Abschließende Hinweise für Sie!

Beachten Sie ferner unsere Hinweise zur Frage, ab wann ein Nachweis für die Vermögensherkunft zu erbringen ist und was hinsichtlich Bargeld, der Bargeldobergrenze in Deutschland und der Bareinzahlung in bar bei der Bank zu beachten ist (siehe Links zu Beginn dieses Beitrags).

Auch unser zur Verfügung gestelltes Muster für die Korrespondenz mit fordernden Stellen kann Ihnen bei der rechtssicheren Kommunikation mit Unternehmen oder Behörden eine Hilfe sein.

Fragen und Antworten zum Herkunftsnachweis bei der Bank

Zwar geben die Vorschriften des Geldwäschegesetzes und der BaFin den Banken schon recht genau vor, in welchen Situationen sie welchen Nachweis über die Mittelherkunft zu fordern haben. Die Ausgestaltung der Umsetzung im Detail obliegt jedoch den Banken selbst. Es können sich daher Unterschiede ergeben. Vergleichen Sie dazu gern unsere Informationsseiten zu den einzelnen Banken.

In der Regel wird es so sein, dass wenn Sie tatsächlich keinen Mittelherkunftsnachweis über Ihre Vermögenswerte haben,  es legitime Gründe dafür gibt. Diese gilt es dann so darzustellen, dass sie Ihrer Bank plausibel erscheinen. Hierbei kann Sie ein auf das Thema Mittelherkunft spezialisierter Rechtsanwalt unterstützen. Allein die Einschaltung eines Anwalt wird Sie vor der Bank glaubwürdiger machen.

Sollte sich bei Ihrer Bank der Verdacht erhärten, dass Sie den Herkunftsnachweis deshalb nicht vorlegen können, weil Ihre finanziellen Mittel eine "unsaubere" Herkunft haben, kann die Bank Ihr Konto sperren. Sie verlieren dann den Zugriff auf Ihre Liquidität, bis die Angelegenheit geklärt ist. Ein auf das Thema Mittelherkunftsnachweis spezialisierter Anwalt kann Sie dabei unterstützen, das Konto wieder frei zu bekommen.