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Mittelherkunft und Geldwäscherecht

Autokauf und Bargeld: wer welche Nachweise überprüfen muss!

Autokauf und Bargeld stehen gleichermaßen für Freiheit. Mit dem eigenen Wagen erfüllen sich Käufer den Wunsch nach der Fortbewegungsfreiheit, mit der Barzahlung sollte die finanzielle Freiheit und Privatsphäre gesichert bleiben.

Dennoch sieht der Gesetzgeber in diesem Bereich vor, dass gewisse Nachweise zu überprüfen sind, um den Anforderungen an die Eindämmung von Geldwäsche nachkommen zu können. 

Hierbei gibt es gewichtige Unterschiede zwischen einem Autokauf mit Bargeld im privaten Bereich, und einem Autokauf im geschäftlichen Rahmen.

Auf einen Blick!

  1. Geldwäsche aus juristischer Perspektive verstehen.
  2. Nachweise zur Bargeldzahlung beim Autokauf überprüfen.
  3. Privat und Geschäft gedanklich trennen.
  4. Im Zweifel einen Anwalt befragen.

     

Autokauf mit Bargeld Barzahlung? Anwalt für Geldwäscherecht berät!
Autokauf mit Bargeld, geht das in Deutschland noch so einfach, wie es sich manche wünschen?

Geldwäsche und finanzielle Freiheit beim Autokauf?

Erst kürzlich hat der EU-Gesetzgeber eine neue, rechtliche Regelung zur Eindämmung von Geldwäsche erlassen. Daraufhin haben die EU-Nationalstaaten ihre bereits bestehenden Geldwäschegesetze entsprechend angepasst.

Dies betrifft auch den Bereich des Autokaufs. Denn beim Autokauf wird nicht selten mit Bargeld bezahlt, was erstens die Zahlenden, und zweitens die Autohändler in die Pflicht nimmt.

Noch keine Obergrenze – aber bald?

Grundsätzlich gibt es in Deutschland derzeit keine „Obergrenze“ oder Begrenzung einer Barzahlung. Das bedeutet, Sie können so viel Bargeld wie Sie möchten beim Autokauf einsetzen. Allerdings sind die Autoverkäufer verpflichtet, die Autokäufer ab einer bestimmten Summe zu identifizieren und gegebenenfalls gesonderte Nachweise zu überprüfen.

Sinn und Zweck dieser rechtlichen Regularien ist es, den Bereich des Fahrzeughandels aus staatlicher Sicht so zu überwachen, dass dort keine Geldwäsche getätigt werden kann. Dennoch kommt es besonders beim Autokauf und Autoverkauf zu regelrechten Auswüchsen der Geldwäscherei.

Nachweis überprüfen, wenn mit Bargeld ein Autokauf vollzogen wird?

Autohändler gehören zum Kreis der Verpflichteten gemäß Geldwäschegesetz. Ihnen obliegen daher gewisse Sorgfalts- und Überprüfungspflichten. Ziel ist die Vermeidung von illegalem Bargeld für einen Autokauf.

Die Autohändler müssen sich daher faktisch „gegen die eigene Kundschaft“ stellen. Anders als beim Kauf von Edelmetallen wie Gold müssen die Autohändler allerdings keinen Herkunftsnachweis des Geldes anfordern.

Wichtig:

Beim Autokauf muss das Geldwäschegesetz beachtet werden. Ab einer Barzahlung über 10.000,00 Euro müssen Autohändler die Kunden eindeutig identifizieren. Ein Nachweis zur Mittelherkunft wird allerdings – Stand jetzt – gesetzgeberisch nicht vom Autokäufer verlangt.

Es geht beim Autokauf mit Bargeld zuvorderst darum, dass seitens der Autohändler zu überprüfen ist, wer die Bargeldzahlung vornehmen möchte. Die Vorlage des Personalausweises ist daher Pflicht.

Personalausweis beim Autokauf nicht ausreichend

Doch mit dem Personalausweis ist es nicht unbedingt getan.

Denn bei einem Verdachtsfall sind Autohändler angehalten, eine Geldwäscheverdachtsmeldung an die FIU (Behörde zur Eindämmung von Geldwäsche) zu übermitteln.

Ferner sind die Personalausweisdaten der kaufenden Kundschaft zu dokumentieren, um einen behördlichen Zugriff zu ermöglichen.

Wie sieht es beim Autokauf mit Bargeld in privater Hinsicht aus?

Gänzlich anders liegen die Fälle eines Autokaufs mit Barzahlung, wenn private Personen untereinander einen Kaufvertrag schließen. Denn Privatpersonen sind keine Verpflichteten im Sinne des Geldwäschegesetzes.

Dieser Unterschied ist gewichtig. Konkret bedeutet es, dass Sie als Privatperson einen Autokauf mit Bargeld durchführen können, ohne von dem Autoverkäufer überprüft zu werden – solange der Autoverkäufer auch als private Person handelt.

Vorsicht:

Zwar mag das Gesetz zur Eindämmung von Geldwäsche beim Autokauf zwischen Privaten nicht direkt Anwendung finden.

Ist jedoch für den privaten Autoverkäufer aufgrund besonders klarer Umstände ersichtlich, dass wohl mit „falschem Geld“ oder illegal erworbenem Bargeld der Autokauf durchgeführt werden soll, könnten bestimmte Strafrechtsnormen Anwendung finden (Beihilfe zur Geldwäsche).

Autokauf und Bargeld „reine Privatsache“?

Insofern kann auch ein privater Autoverkäufer nicht völlig die Augen davor verschließen, dass ein Autokauf mit Bargeld durchgeführt werden soll. Wenn die Bargeldsumme so gar nicht zu der Person des Käufers passen mag, oder sonstige Hinweise vorliegen, dass „etwas nicht stimmen kann“, gelten die allgemeinen Regelungen des Strafgesetzbuches.

Beim Autokauf zwischen Privaten empfiehlt es sich bereits aus Gründen der Beweislast (Kaufvertrag), eine vollständige Identifizierung und grobe Plausibilitätsprüfung vorzunehmen. So können zivilrechtliche Streitigkeiten eingedämmt und die „Sorgfaltspflichten nach dem gesunden Menschenverstand“ erfüllt werden.

Muss beim Autokauf die Echtheit des Bargelds überprüft werden?

Das geltende Gesetz zur Eindämmung der Geldwäsche zielt nicht primär darauf ab, die Güterhändler (wie etwa Autoverkäufer) vor gefälschtem Bargeld zu schützen.

Das Inverkehrbringen von gefälschtem Bargeld ist zwar eine strafrechtlich relevante Handlung, doch die unbewusste Annahme solchen Falschgeldes beim Autohandel ist eher zivilrechtlichen Problemen zuzuordnen.

Sprich: wenn der Autohändler die Bargeldscheine nicht überprüfen möchte, trägt er auf zivilrechtlicher Ebene das Risiko, keine Bezahlung erhalten  und das Auto dennoch abgegeben zu haben.

Denken Sie auch an sich!

Daher ist es bereits aus „Eigenschutz“ seitens der Autohändler üblich, Bargeldzahlungen zu überprüfen. Es werden modernste Geldzählmaschinen mit Authentifizierungsmöglichkeiten eingesetzt.

Zwischen Privaten wiederum dürfte dies umso gewichtiger sein. Denn ein privater Autoverkäufer verfügt normalerweise nicht über solche Gerätschaften, um die Echtheit der Bargeldscheine zu verifizieren.

Geldwäscheverdachtsmeldung beim Autokauf mit Bargeld?

Sollte bei einem Autokauf, welcher per Barzahlung vollzogen wird, gewisse Ungereimtheiten auftreten, kann der gesamte Kaufvorgang in einer Geldwäscheverdachtsmeldung münden. Diese Verdachtsmeldung kann sowohl vom Autohändler über die Kundschaft abgegeben werden, als auch anders herum.

Die Folgen einer solchen Verdachtsmeldung sind zunächst eine Überprüfung der zuständigen Behörden. Hierzu zählen die FIU, aber auch das Finanzamt und gegebenenfalls die Bankenaufsicht.

Bargeld beim Autokauf ist keinesfalls „anonym“

Es ist den Ermittlungsbehörden möglich, Geldscheine in gewissem Umfang nachverfolgen zu können. Denn keinesfalls sind Bargeldscheine anonym – jeder einzelne Geldschein ist mit einer Seriennummer versehen, die wiederum beispielsweise mit den auszahlenden Bankautomaten verbunden ist.

Somit können Bargeldbewegungen durchaus behördlicherseits überprüft werden. Wer sich diesbezüglich in widersprüchliche Aussagen verwickelt, macht sich erst Recht verdächtig und hält einer detaillierten Überprüfung nicht Stand.

Mittelherkunft und Autokauf: was gibt es zu beachten?

Stand jetzt wird beim Autokauf kein gesonderter Herkunftsnachweis hinsichtlich des Bargelds gefordert. Somit muss der Autohändler die Kundschaft zumindest nicht intensiv auf die Herkunft der finanziellen Mittel überprüfen.

Der Mittelherkunftsnachweis kann beim Autokauf jedoch unter anderen Gesichtspunkten relevant werden.

Insbesondere wenn zwischen privaten Personen ein Kaufvertrag über ein Auto geschlossen und durchgeführt wurde, benötigt die autoverkaufende Privatperson womöglich an anderer Stelle einen Nachweis.

Beispiel:

A als Privatperson kauft von B (ebenfalls Privatperson) in ganz privater Hinsicht einen Wagen mit Bargeld. Als B später das erhaltene Bargeld bei seiner Bank einzahlen möchte, fragt die Bank plötzlich, woher das Geld stammt.

Auch A kann im weiteren Verlauf – etwa wenn er das erworbene Auto selbst irgendwann wieder verkauft – womöglich zur Herkunft der finanziellen Mittel befragt werden.

Gewerbetreibende ausgenommen? Nein!

Selbst gewerbliche Autohändler müssen sich ab einer bestimmten Umsatzhöhe auf Rückfragen vom Finanzamt und etwaiger Ermittlungsbehörden einstellen. Denn früher oder später wird das geschäftlich erhaltene Bargeld auf ein Bankkonto eingezahlt.

Es ist empfehlenswert, entsprechende Nachweise bereit zu halten und eine lückenlose, ordnungsgemäße Dokumentation vorlegen zu können. Andernfalls könnte Ihr Bargeld völlig wertlos werden.

Anwaltliche Unterstützung bei Bargeldzahlung und Autokauf?

Ab einer gewissen Höhe der Barzahlung beim Autokauf sollte bereits im eigenen Interesse auf die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben Wert gelegt werden. So ist sichergestellt, dass der Autokauf jetzt und auch zukünftig keine Probleme bereiten wird.

Sowohl Autohändler, als auch Privatpersonen, die Autos kaufen oder verkaufen, können sich in Zweifelsfällen an einen spezialisierten Rechtsanwalt für Mittelherkunft wenden. Ihr Anwalt wird die für Sie dringenden Fragen rechtssicher beantworten können.

Wichtig ist, dass Sie einen Rechtsanwalt finden, der sich intensiv mit Geldwäsche, Bargeld und Herkunftsnachweisen auseinandergesetzt hat.

Dieser Themenkomplex

  • Bargeld und Autokauf
  • Bank fragt nach Mittelherkunft für Bareinzahlung
  • Nachweise überprüfen (Identitätsfeststellung, Herkunftsnachweis und Plausibilität)
  • Verdacht auf Geldwäsche (Strafrechtliche Aspekte)
  • Kaufverträge über Autos zwischen privaten Personen unter geldwäscherechtlichen Gesichtspunkten


ist ein rechtliches Spezialgebiet und gehört nicht zum „Standardrepertoire“ einer normalen Anwaltskanzlei.

Über das Kontaktformular können Sie unverbindlich eine kostenfreie Ersteinschätzung anfragen. Bitte schildern Sie hierfür einige Eckdaten zu Ihrem Autokauf, Bargeldzahlung und Ihren Bedenken.

Fragen und Antworten zum Autokauf mit Barzahlung!

Für Autokäufer gilt zunächst, dass keine gesonderte Überprüfungspflicht besteht. Die kaufende Person wird seitens des Autohändlers vollständig und unter Vorlage des Personalausweises identifiziert.

 

Für Autohändler wiederum gilt nach aktueller Rechtslage, dass zumindest kein Mittelherkunftsnachweis für das Bargeld einzufordern ist. Allerdings könnte sich dies zukünftig ändern. Dann wäre beim Autokauf mit Bargeld nicht nur eine Identitätsfeststellung, sondern auch das überprüfen von Nachweisen zur Mittelherkunft notwendig.

Nein. Grundsätzlich ist die Barzahlung seitens des Gesetzgebers erlaubt - und zwar in unbegrenzter Höhe. Die Thematik der Geldwäsche wird bei Barzahlungen dann relevant, wenn beispielsweise keine Identifizierung der barzahlenden Person erfolgte, oder ein vorgesehener Mittelherkunftsnachweis nicht entsprechend eingefordert worden ist.

Wird ein Kaufvertrag zwischen privaten Personen geschlossen, findet das Geldwäschegesetz zunächst keine Anwendung. Denn Privatpersonen sind keine Verpflichteten im Sinne des Gesetzes zur Eindämmung von Geldwäsche.

 

Insofern kann ein Autokauf privat mit Bargeld durchgeführt werden. Hierbei gibt es allerdings Risiken - sowohl für den Käufer, als auch für den Verkäufer. 

 

Bei auffälligen Umständen ist jedoch darauf hinzuweisen, dass auch Privatpersonen gewisse "logische Sorgfaltspflichten" zu erfüllen haben.