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Mittelherkunft und Geldwäscherecht

Fidor Bank fordert Herkunftsnachweis für Ihre Kryptowährungen und Investments!

Auch als Kundin und Kunde der Fidor Bank werden Sie möglicherweise zuletzt nach einem sogenannten Herkunftsnachweis gefragt worden sein. Dieses auch als Mittelherkunftsnachweis oder Mittelverwendungsnachweis (Englisch: „source of wealth„, „proof of source of funds“ oder „origin of funds„) bekannte Instrument stammt aus dem Geldwäschegesetz (GwG). Deutsche Banken sind spätestens seit August 2021 dazu verpflichtet, derartige Nachweise von ihren Kunden zu fordern, wenn hinreichende Anhaltspunkte vorliegen.

Doch wofür eigentlich Anhaltspunkte? Es geht um nicht weniger als einen Anfangsverdacht der Geldwäsche. Immer mehr unbescholtene Betroffene werden auf diesem Wege dazu verpflichtet, teilweise tiefe Einblicke in die finanziellen und persönlichen Lebensverhältnisse zu gewähren. Denn mit einem Nachweis über die Herkunft von Kryptowährungen ist es auch bei der Fidor Bank längst nicht getan.

Nachweispflichten wegen verschärfter GwG Regelungen!

Wie einleitend erwähnt, ist die Fidor Bank bei weitem nicht allein mit der unangenehmen Pflicht, Kunden diese heiklen Fragen zu stellen. Sie befindet sich stattdessen in bester Gesellschaft mit allen anderen deutschen Banken. Eine von der Europäischen Union (EU) initiierte und in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten umgesetzte strengere Geldwäschegesetzgebung unternimmt seit einiger Zeit den Versuch, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung über Banken und zahlreiche weitere vom GwG verpflichtete Stellen durch den Herkunftsnachweis weiter zu erschweren, so auch über die Fidor Bank.

Die Fidor Bank trifft es mit der Kontrolldichte hierbei durch ihre spezielle Auslegung auf den Handel mit Kryptowährungen (dazu sogleich mehr) besonders stark.

Denn die EU-Richtliniengeber nahmen Kryptowährungen und Kryptodienstleister zuletzt besonders genau unter die Lupe. Das Ergebnis dieser Fokussierung war, dass sogenannte „virtuelle Währungen“ und mit diesen befasste Kryptowährungsdienstleister mit der Richtlinie (EU) 2018/843 erstmal überhaupt in den Anwendungsbereich der Anti-Geldwäschevorschriften gelangten. Ein Auszug aus den für diese Entscheidungen gelten Erwägungsgründen der Richtlinie lautet:

Die Fidor Bank fordert von Ihnen Nachweise über die Herkunft Ihrer Kryptowährungen und das Anfangsinvestment
Quelle: Auszug aus den Erwägungsgründen der Richtlinie (EU) 2018/843 des Europäischen Parlaments und Rates vom 30. Mai 2018

Die EU-Mitgliedstaaten waren zur Umsetzung dieser Richtlinie in nationale Rechtsvorschriften verpflichtet. In Deutschland wurde das GwG verschärft und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verfasste darauf ausgerichtete neue Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA). In Österreich beispielsweise erfolgten entsprechende Anpassungen am Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG).

Alle maßgeblichen Rechtsgrundlagen in Verbindung mit dem auch von der Fidor Bank geforderten Herkunftsnachweis haben wir für Sie in unserem FAQ-Bereich unter Rechtsgrundlagen zusammengetragen.

Die Fidor Bank hat bereits Erfahrungen mit Kryptowährungen!

Für die Fidor Bank sind Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum oder Cardano nichts Unbekanntes. Anders als klassische Banken wie die Sparkasse und die Volksbank, hat sich die Fidor Bank früh im Bereich Kryptowährungen eingesetzt und positioniert. Insbesondere durch die enge Zusammenarbeit zwischen dem Marktplatz www.bitcoin.de und der Fidor Bank wurde Letztere in Deutschland als „die Bank für Kryptos“ wahrgenommen.

Mit www.bitcoin.de stellte die Fidor Bank ein vereinfachtes Zahlungssystem auf die Beine. Zuvor war es über www.bitcoin.de nur möglich, per normaler Banküberweisung Kryptowährungen zu erwerben oder zu veräußern. Dies nahm gut und gerne 2-3 Tage in Anspruch, je nachdem, wie schnell die beiden beteiligten Bankinstitute auf Käufer- und Verkäuferseite die Überweisungen buchten.

Durch die Fidor Bank wurde ein erheblich schnellerer Handel von Bitcoin und anderen Kryptowährungen auf www.bitcoin.de möglich. Hierbei konnten Nutzerinnen und Nutzer sich ein Girokonto bei der Fidor Bank einrichten lassen, welches direkt mit der Plattform www.bitcoin.de verbunden wurde. Diese Schnittstelle wurde als „Express-Handel“ beworben und hielt auch das, was es versprach: ultraschnelles Bitcoin-Trading.

Durch einfachen Mausklick auf www.bitcoin.de zwischen Käufer und Verkäufer, die beide die Fidor Bank nutzten, konnten Sofortkäufe realisiert werden. Das System wird bis heute noch gern genutzt. Eine ähnliche Zusammenarbeit haben die Kryptobörse Nuri und die Solarisbank mittlerweile an den Markt gebracht.

Insofern verfügt die Fidor Bank, anders als beispielsweise die Sparkasse, Volksbank, ING DiBa, Postbank, Commerzbank / Comdirect, N26 Bank oder Trade Republic über hauseigene Erfahrungen mit dem klassischen Handel von Kryptowährungen. Dies ist für Kunden der Fidor Bank ein echter Vorteil.

Wie steht es um Nachweis der Mittelherkunft bei der Fidor Bank?

Aus den aufgezeigten Verflechtungen der Fidor Bank mit Bitcoin und anderen Kryptowährungen könnte angenommen werden, die Mittelherkunft als Problematik wäre bei der Fidor Bank nicht allzu dramatisch. Immerhin weiß die Fidor Bank zumindest um die Hintergründe der digitalen Währungen.

Allerdings dürfen Sie sich hier nicht zu viel versprechen. Die Fidor Bank ist zwar erfahren im Umgang mit Kryptowährungen, muss aber dennoch die geldwäscherechtlichen Vorschriften ordnungsgemäß umsetzen. Es könnte sogar angenommen werden, dass eine Bank, die ohnehin mit Bitcoin und anderen Kryptos in unmittelbarer Weise zu tun hat, erst Recht die Compliance ernst nimmt. Denn lange Zeit und womöglich noch immer gelten Kryptowährungen bei den Ermittlungsbehörden als mindestens zwielichtig.

Kein Wunder also, dass die Fidor Bank beim Mittelherkunftsnachweis keine Kompromisse macht. Wer den Herkunftsnachweis zu Kryptoauszahlungen in Euro nicht erbringen kann, muss damit rechnen, dass das Konto seitens der Fidor Bank gesperrt oder sogar gekündigt wird. Entsprechend ernst sollte die Kundschaft der Fidor Bank den Mittelherkunftsnachweis nehmen und rechtssicher erbringen, um die laufende Geschäftsbeziehung nicht zu gefährden.

Hilfreich ist allerdings, wenn die Kryptogewinne beispielsweise über www.bitcoin.de realisiert werden und das Girokonto der Fidor Bank zur Auszahlung genutzt wird. Denn so fällt es der Fidor Bank zumindest etwas leichter, Ihren Kryptowährungshintergrund über www.bitcoin.de nachzuvollziehen. Dennoch muss auch in solchen Fällen womöglich die Herkunft der Währungen detailliert dargelegt werden, da die Fidor Bank keinen direkten Zugriff auf die Vermögensdaten der Kundschaft von www.bitcoin.de hat.

Fidor fragt Kunden nach Herkunft von Kryptos und mehr!

Durch die neuen Verpflichtungen des GwGs kommt es mittlerweile also dazu, dass die Fidor Bank Kunden kontaktiert und zunächst einen Herkunftsnachweis für jene Kryptowährungen, aufgrund derer Einzahlungen und Geldeingänge auf dem Fidor Bank Konto erfolgten. Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass die Fidor Bank hierbei ausdrücklich um folgende Informationen bittet:

  • den Hintergrund von Transaktionen inklusive klärender Belege
  • die Herkunft der Währungen (bspw. durch Mining, frühere Käufe)
  • Einkommensnachweise
  • Herkunft des Anfangsinvestments
  • Verträge, Rechnungen, weitere Belege
  • Wallet-Adresse


Es wird also schnell ersichtlich, dass beim Nachweisprozedere der Fidor Bank längst nicht nur die Herkunft der Kryptowährungen eine Rolle spielt. Auch die Herkunft des von der Fidor Bank als „Anfangsinvestment“ bezeichneten Geldes, von dem Sie die Kryptos einst erwarben, wird hinterfragt. Schnell werden so tiefe Einblicke in höchstpersönliche Bereiche Ihres Lebens verlangt, die Sie sonst wohl so schnell nicht vielen gewähren würden.

Probleme mit der Mittelherkunft, wenn bei der Fidor Bank von anderen Bankkonten hohe Geldbeträge eingehen!

Sollten Sie Ihre Kryptogewinne über eine andere Plattform als www.bitcoin.de auf Ihr Girokonto bei der Fidor Bank auszahlen lassen, dürfte die Fidor Bank diesen Geldeingang völlig unabhängig von etwaigem Kryptotrading behandeln. Die Mittelherkunft muss belegt werden. Hierbei können Sie den Ursprung Ihrer Bitcoins oder anderen Kryptowährungen, die Sie auf anderen Plattformen erworben und gehandelt haben, der Fidor Bank dokumentiert darstellen.

Mit der entsprechenden Dokumentation wie etwa Trading-Historie, Transaktionsdaten der Blockchain und Wallet-IDs kann die Fidor Bank entsprechend umgehen. Wichtig ist hier, dass nicht lediglich Kryptobewegungen auf der Blockchain nachgewiesen werden, sondern überdies geklärt wird, woher das Geld stammte, mit dem Sie ursprünglich diese Kryptovermögenswerte erworben hatten.

Viele weitere Beweismittel als bloße Gehaltsabrechnungen oder Steuerbescheide sind denkbar und sollten gegebenenfalls mit einem auf Mittelherkunft und Kryptowährungen spezialisierten Rechtsanwalt erörtert, aufbereitet und rechtssicher eingereicht werden.

Unterstützung benötigt bei Zusammenstellung der Nachweise?

Längst nicht immer lässt sich die Herkunft von Krypto-Währungen und ursprünglichen Investments einfach mit einem Einkommensnachweis belegen. Es gibt zahllose Sonderkonstellationen, die vor allem durch schlichtweg nicht vorhandene Nachweise oder technische Herausforderungen bestechen. Zunächst jedoch gilt es, das richtige Verständnis der Situation zu entwickeln. Für den ersten Aufschlag liefert unsere Seite „Erste Schritte“ wertvolle Informationen.

Sollten Sie dennoch Schwierigkeiten bei der Erbringung des Mittelherkunftsnachweises gegenüber der Fidor Bank oder bei der Aufbereitung Ihrer Kryptodaten haben, unterstützen wir Sie gern. Wir sind als Kanzlei schwerpunktmäßig auf das Thema Mittelherkunft und Kryptowährungen ausgerichtet. Erläutern Sie uns Ihren Fall gern zunächst unverbindlich per E-Mail oder das Kontaktformular. Wir melden uns dann mit einer kostenfreien Ersteinschätzung zurück und besprechen mit Ihnen ein mögliches weiteres Vorgehen.

Fragen und Antworten zu Nachweisen und Folgen

Dies hängt maßgeblich vom Umfang Ihrer Unterlagen ab und wie viele Jahre diese gegebenenfalls zurückreichen. Vorteilhaft ist, dass die Fidor Bank erfahren im Umgang mit Kryptonachweisen ist. Im Schnitt benötigt die Fidor Bank erfahrungsgemäß aber etwa eine Woche zu Prüfung.

Sie müssen in diesem Fall damit rechnen, dass die Fidor Bank die Geschäftsbeziehung mit Ihnen eventuell einstellen und Ihr Konto sperren wird. Dies kann dazu führen, dass Sie über längere Zeit keinen Zugriff mehr auf das dort liegende Vermögen haben, was bedeutende Einschnitte in Ihre Liquidität haben kann. Ein mit dem Thema Mittelherkunft erfahrener Anwalt kann jedoch möglicherweise helfen, doch noch Nachweise zu erbringen, die sich ihrer Art nach nicht sofort aufdrängen. Er kann dann die Korrespondenz mit der Fidor Bank für Sie übernehmen.

Sollte Ihr Konto bei der Fidor Bank im Wege des Nachweisprozederes gesperrt oder gekündigt worden sein, liegt dies wahrscheinlich daran, dass sich der Geldwäscheverdacht gegen Sie verhärtet hat. Das gesperrte Konto ist dabei nur eines der Probleme. Wahrscheinlich erfolgt eine Geldwäscheverdachtsmeldung gegen Sie, was zu polizeilichen Ermittlungen führen kann. Sie sollten einen auf das Thema Mittelherkunft spezialisierten Rechtsanwalt damit beauftragen, Sie zu vertreten.