Kanzlei für Digital-
und Wirtschaftsrecht
Mittelherkunft und Geldwäscherecht

Kein Mittelherkunftsnachweis? Umgehen Sie dringend Probleme!

Wenn kein Mittelherkunftsnachweis erbracht werden kann, stellt sich die Frage, wie Betroffene mit der Situation umgehen können. Es gibt mehrere Fallkonstellationen und viele Möglichkeiten.

Wir zeigen auf, wie man mit dem Problem „kein Herkunftsnachweis“ umgehen sollte und was zu beachten ist.

Hilfe benötigt?

Falls Sie Probleme mit der Mittelherkunft haben sollten, können Sie sich professionelle Unterstützung einholen und müssen somit kein Risiko eingehen. Grundsätzlich ist ein auf den Nachweis der Mittelherkunft spezialisierter Rechtsanwalt der beste Ansprechpartner.

Er wird auch mit den Besonderheiten der Thematik im englischsprachige Raum beraten können, wo der Herkunftsnachweis in der Regel unter den Begriffen proof of source of funds, origin of funds oder source of wealth firmiert.

Denn auch der internationale Kontext ist, insbesondere durch den Bereich Kryptowährungen, schnell erreicht.

Kein Herkunftsnachweis möglich?

Sie wurden von Ihrer Bank, Ihrer Kryptobörse oder dem Finanzamt aufgefordert, die Mittelherkunft Ihrer Vermögenswerte nachzuweisen. In Ihren Unterlagen und Aufzeichnungen findet sich zu der in Frage stehenden Vermögensbewegung jedoch kein Mittelherkunftsnachweis.

Das mag verschiedene Gründe haben, stellt jedoch kein Problem dar, welches nicht auch lösbar wäre. Umgehen Sie die Problematik dadurch, dass Sie einerseits genügend Wissen zu diesem Thema aufbauen und sich gegebenenfalls Hilfe holen. Verschiedene Fallkonstellationen sind denkbar.

Mittelherkunft kann „ausarten“

Auch wenn die letzte Verschärfung der Nachweispflichten Mitte 2021 nun schon einige Monate zurückliegt, ist es nicht verwunderlich, dass BürgerInnen nicht automatisch an das Thema Mittelherkunft denken, wenn Sie mit Vermögenswerten umgehen.

Denn je nach Vermögensklasse kann der Herkunftsnachweis ein ziemlich umfangreiches Unterfangen sein, welches erheblichen zeitlichen Aufwand erzeugen kann. Dies zum einen dadurch, sich die notwendige Fachkenntnis anzueignen (dazu dient Ihnen unsere Website), zum anderen aber auch durch das Zusammentragen der erforderlichen Nachweisdokumente.

Aus unserer Sicht ist es nachvollziehbar, dass immer mehr Betroffene zunächst in der Annahme sind, dass in Ihrem Fall überhaupt kein Mittelherkunftsnachweis erbracht werden kann. Dabei hilft in vielen Fällen schon das richtige Verständnis der Thematik weiter!

Sie können keinen Mittelherkunftsnachweis erbringen? Dadurch entstehen Probleme, die Sie aber umgehen können.

Ohne Mittelherkunft wird es schwierig! Zum Beispiel in diesen Situationen

Erfahrungsgemäß gibt es ohnehin schon herausfordernde Nachweissituationen, die in der Natur der Sache begründet liegen.

Zuschriften von LeserInnen zeigen, dass beispielsweise gerade in Fällen von Erbschaft oder der Schenkung Nachweisprobleme auftreten, sodass wir unter den vorstehenden Links umfangreiche Informationen dazu bieten. Doch auch folgende weitere Konstellationen können zu Problemen führen:

Beispiel 1:

Sie haben Teile Ihrer Kryptowährungen auf eine Börse eingezahlt, um diese dort zu veräußern. Die Kryptobörse fragt nun nach dem Herkunftsnachweis zu diesen eingezahlten Coins.

Da Sie nie Aufzeichnungen über Ihre Kryptowerte gemacht haben, können Sie selbst keinen Mittelherkunftsnachweis erbringen, da Ihnen die diesbezüglichen Unterlagen fehlen. Ein Verkauf der Coins ist somit nicht möglich.

Das Problem zu umgehen bedeutet hier, nachträglich einen ordnungsgemäßen Mittelherkunftsnachweis zu erstellen und diesen entsprechend einzureichen.

Beispiel 2:

Bei Ihrer Bank nehmen Sie eine höhere Bargeldeinzahlung vor. Die Bank möchte erfahren, wie es mit der Mittelherkunft zu diesem Bargeld ausschaut.

Sie selbst haben vergessen, woher das Bargeld stammt, da dies bereits seit mehreren Jahren oder gar Jahrzehnten bei Ihnen zuhause gelagert wurde.

Kein Mittelherkunftsnachweis bedeutet in einem solchen Fall, dass die Bank vermutlich die Einzahlung nicht bewilligt und sogar eine Verdachtsmeldung wegen Geldwäsche über Sie abgibt. Umgehen Sie diese Problematik, indem Sie die richtigen Beweismittel auffinden und darstellen.

Beispiel 3:

Sie haben Ihr Gold vor Jahrzehnten erworben und hierzu keinerlei Quittung mehr vorliegen. Beim Verkauf Ihres Goldes stellt sich die Frage, wie Sie die Mittelherkunft zu Ihrem Gold und Ihren weiteren Edelmetalle nachweisen.

Insbesondere bei größeren Beständen kann dies problematisch werden. Womöglich lässt sich aber abseits von Rechnungen, Quittungen oder sonstigen schriftlichen Belegen glaubhaft versichern lassen, dass die Herkunft Ihrer Edelmetalle einwandfrei rechtskonform ist. 

Weitere Fallkonstellationen sind vorstellbar, die dazu führen, dass kein Mittelherkunftsnachweis oder nur ein unzureichender Herkunftsnachweis erbracht werden kann.

Kein Mittelherkunftsnachweis? Kein Grund zur Sorge! Richtig mit der Situation umgehen lernen!

Ganz gleich, wie Ihr konkreter Einzelfall liegen mag: es gibt immer eine Möglichkeit, die Mittelherkunft doch noch erbringen zu können. 

Kein Herkunftsnachweis bedeutet also nicht, dass Ihre diesbezüglichen Vermögenswerte „verloren“ wären. Es geht nun darum, nachträglich oder überhaupt erst einmal einen anständigen Mittelherkunftsnachweis ausfindig zu machen und diesen entsprechend ordnungsgemäß zu präsentieren.

Welche „Beweise“ kann ich nutzen?

Hierfür sind verschiedene Beweismittel denkbar. Sollten beispielsweise bei Bargeldeinzahlungen entsprechende Nachweise zu dem Ursprung dieses Bargelds bei Ihnen fehlen oder verloren gegangen sein, kann Abhilfe geschaffen werden.

Bei verloren gegangenen Dokumenten wie etwa Gehaltsabrechnungen können diese Aufzeichnungen über das Datenschutzrecht bei verschiedenen Stellen wiederbeschafft werden. 

Datenschutzauskunft und Herkunftsnachweis

Über einen datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch kann die Kopie von personenbezogenen Daten wie etwa einer Gehaltsabrechnung oder eines Kontoauszugs auch nach Jahren eingefordert werden.

So ist beispielsweise Ihr ehemaliger Arbeitgeber oder Ihre Bank verpflichtet, diese Daten zu übermitteln – da diese Stellen gesetzlich zur langen Aufbewahrung solcher Datensätze verpflichtet sind, kann dies selbst nach einem Jahrzehnt noch recht problemlos möglich gemacht werden.

Umgehen von Problemen bei fehlendem Mittelherkunftsnachweis
Quelle: Art. 15 Abs. 3 DSGVO von dejure.org (Stand: 21.12.2021)

Und wenn „auf Biegen und Brechen“, selbst unter Zuhilfenahme eines spezialisierten Rechtsanwalts, die Dokumente nicht beschafft werden können, müssen andere Beweismittel wie Zeugenaussagen oder generelle Plausibilitätsnachweise angedacht werden. Hierbei sollten Sie sich entsprechend professionelle Unterstützung einholen.

Mit Bitcoin und Kryptowährungen umgehen – keine Mittelherkunft möglich?

Bei besonderen Vermögenswerte wie etwa Bitcoin und anderen Kryptos kann das Thema „kein Herkunftsnachweis“ empfindliche Konsequenzen haben. Denn die namhaften Kryptobörsen wie etwa


sind mittlerweile sehr streng hinsichtlich der Mittelherkunft geworden. Je nach Rechtslage in Deutschland, Österreich oder anderen Ländern wie beispielsweise der USA kann der Mittelherkunftsnachweis problematisch werden.

Vertiefte Informationen zur Mittelherkunft

Wir haben die Kryptobörsen oben so verlinkt, dass Sie über die verschiedenen Börsennamen direkt zu unseren gesonderten Informationsseiten gelangen – dort finden Sie vertiefte Hinweise zu den genannten Kryptobörsen.

Kein Mittelherkunftsnachweis bedeutet bei Bitcoin und anderen Kryptowährungen im schlimmsten Fall, dass Sie diese Coins nicht mehr verkaufen können.

Das könnte letztlich dazu führen, dass Sie zwar „auf dem Papier“ wertvolle Coins besitzen, diese aber nie wieder gegen Euro oder Dollar eintauschen könnten.

Wie sollte man mit solch einer Situation umgehen?

Kein Mittelherkunftsnachweis bei Kryptowährungen ist im Grunde gar nicht möglich, da Ihre Coins sicherlich die ein oder andere „Spur“ hinterlassen haben, als diese in Ihren Besitz gekommen sind.

Durch Käufe oder Verkäufe auf Kryptobörsen, oder durch Transaktionen auf der Blockchain – diese Daten können für die Mittelherkunft genutzt werden.

Es empfiehlt sich bei höheren Summen, einen spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten, der sich einerseits mit dem Mittelherkunftsnachweis auskennt, andererseits auch vertieftes Rechtswissen zu Bitcoin und anderen Kryptowährungen aufweist. 

Kein Mittelherkunftsnachweis beim Finanzamt? Schlechte Idee!

Sollte das Finanzamt den Mittelherkunftsnachweis bei Ihnen anfordern, umgehen Sie das Problem nicht dadurch, dass Sie nicht antworten.

Eine Nichterbringung des Herkunftsnachweises beim Finanzamt kann bedeuten, dass das Finanzamt Ihre ungeklärten Vermögenseingänge mit Ihrem jeweiligen Einkommenssteuersatz versteuern wird. Schlimmstenfalls könnte das Finanzamt ermittelnd tätig werden und weitere Probleme bei Ihnen aufdecken.

Finanzamt und Herkunftsnachweis sicher meistern

Wie Sie mit einer Anfrage des Finanzamts zum Mittelherkunftsnachweis umgehen sollten, haben wir bereits ausführlich besprochen und können nur dazu raten, sich diesbezüglich rechtsanwaltlich beraten zu lassen.

Kein Mittelherkunftsnachweis bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Sie möglicherweise als „verdächtig“ eingestuft werden könnten. Vermeiden Sie dies besser dadurch, dass Sie ordnungsgemäß die Mittelherkunft nachweisen.

Kann man den Mittelherkunftsnachweis umgehen?

Sie möchten keinen Mittelherkunftsnachweis erbringen und fragen sich, ob Sie das Thema Mittelherkunft gänzlich umgehen können. Das können Sie. Die Frage ist nur, ob Sie mit den dann eintretenden Konsequenzen für Ihre Vermögenswerte entsprechend leben können.

Es gibt keinen Zwang zur Einreichung eines Herkunftsnachweises. Das bedeutet, Sie müssen keinen Mittelherkunftsnachweis erbringen – weder gegenüber Ihrer Bank, noch gegenüber Kryptobörsen oder sonstigen anfragenden Stellen. Dies wird jedoch Probleme nach sich ziehen.

Üble Konsequenzen denkbar

Ihre Vermögenswerte könnten de facto aus dem normalen Handels- und Zahlungsverkehr „verschwinden“, da sie nicht mehr handelbar wären. Eine Verdachtsmeldung wegen Geldwäsche könnte gegen Sie ergehen. Ermittlungsbehörden könnten bezüglich Ihrer Person und Ihrer finanziellen Situation aktiv werden. 

Umgehen Sie diese Schwierigkeiten am besten dadurch, dass Sie von Anfang an ordnungsgemäße Mittelherkunftsnachweise archivieren oder nachträglich einholen. So wird kein Mittelherkunftsnachweis für Sie zum Problem. 

Hierbei können Sie sich professionelle Unterstützung einholen, um Ihre Vermögenswerte und die diesbezügliche Mittelherkunft bestmöglich darzustellen.