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Mittelherkunft und Geldwäscherecht

Geldwäscheverdacht! Was tun, wenn Bank Ihr Konto gesperrt oder gekündigt hat?

Dass eine Bank einer Kundin oder einem Kunden das Girokonto oder ein sonstiges Konto gesperrt oder gekündigt hat, war vor wenigen Jahren noch die absolute Ausnahme.

Schließlich bedeutet die Sperrung und Kündigung eines Bankkontos einen erheblichen Eingriff in die Liquidität und finanzielle Leistungsfähigkeit von Kunden.

In der heutigen, vom elektronischen Zahlungsverkehr geprägten Welt haben selbst wenige Tage ohne Zugriff auf das eigene Konto einschneidende Folgen für den Alltag der Kunden.

Ohne Bargeld und Kontosperre aktiv?

Wer kein Bargeld als Reserve hat, kann selbst einfachste Zahlungen nicht mehr abwickeln, da weder Zahlungsvorgänge an der Kasse per Debitkarte noch Überweisungen und Bargeldabhebungen am Bankautomaten funktionieren.

Was bislang noch eine große Ausnahme war, geschieht mittlerweile immer häufiger. Banken sperren das Konto von Kunden oder Kündigen den Vertrag gleich ganz.

Doch warum haben die Fälle von Kündigung und Kontosperrung durch Banken zuletzt so stark zugenommen? Die auf unserer Website vielfach angesprochenen Verschärfungen auch des deutschen Geldwäscherechts und der BaFin tragen erheblich dazu bei.

Rechtslage hat sich geändert

Denn während Geldwäschevorschriften (die Gesetzestexte finden Sie in unserem FAQ Bereich) früher vor allem den unternehmerischen Zahlungsverkehr berührten, sind mittlerweile zunehmend auch Privatpersonen in das gesetzgeberische Visier geraten.

Nicht zuletzt spielt dabei auch der Mittelherkunftsnachweis (Englisch: proof of source of funds, origin of funds oder source of wealth) eine Rolle. Mit Folgen für Bürgerinnen und Bürger selbst in einfachen Alltagssituationen.

Konto wird häufig wegen Geldwäscheverdacht der Bank gesperrt!

Hat die Bank Ihr Konto gesperrt oder gekündigt, stellt sich mittlerweile immer öfter der Verdacht der Geldwäsche als Grund heraus. Während die Kündigung des Kontos in aller Regel von der Bank angekündigt wird, erfolgt die Kontosperre zumeist ohne Vorwarnung.

Dass ihr Girokonto von der Bank gesperrt wurde, bemerken Betroffene meistens erst, wenn Sie erfolglos versuchen, eine Zahlung abzuwickeln.

Die Sorge ist im ersten Augenblick groß, ist man als Bankkunde auf diesen Fall doch in der Regel nicht vorbereitet. Vor allem dann nicht, wenn man (wie es auf die allermeisten Kunden zutreffen dürfte) mit Geldwäsche rein gar nichts zu tun hat.

Sperre bei Bank kann aufgehoben werden

Liegt „nur“ eine Kontosperre durch die Bank vor, bietet dies zumindest die Möglichkeit, diese Sperrung wieder rückgängig machen zu lassen. Anders sieht dies bei einer Kündigung des Bankkontos aus. Diese wirkt in aller Regel permanent.

Dass Banken in Sachen Kündigungen von Girokonten immer rigoroser vorgehen, zeigt sich nicht nur anhand der hier beschriebenen Probleme um das Thema Geldwäsche.

Gerichtsurteil zu gekündigtem Girokonto

Zuletzt sorgte ein vom Landgericht Stuttgart ergangenes Urteil für Schlagzeilen, wonach Banken ihren Kunden sogar mit der Kündigung des Girokontos drohen dürfen, wenn diese ihre zu viel gezahlten Kontoführungsgebühren zurückfordern (LG Stuttgart, Urt. v. 15.02.2022, Az 34 O 98/21 KfH). Dem Urteil vorausgegangen war ein Rechtsstreit zwischen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und der Volksbank Welzheim.

Trägt man die Wertung dieser Entscheidung weiter, ergibt sich, dass wenn eine Bank sogar wegen berechtigter Gebührenrückforderungen durch Kunden eine Kündigung aussprechen darf, dies wohl erst recht gelten müsse, wenn die Bank den Verdacht hat, der Kunde würde mit dem Konto geldwäscherelevante Tätigkeiten durchführen.

Konto gesperrt oder Konto gekündigt? Beides problematisch

Ob die Bank das Konto nun gesperrt oder ganz gekündigt hat, der Eingriff für den Kunden kann zunächst einmal folgenschwer sein.

Wir zeigen im Folgenden die typischen Gründe auf, aus denen eine derartige Kontosperre oder Kündigung immer häufiger durch Banken vorgenommen wird (betrifft auch: Geschäftskonto gesperrt, was tun?).

Kontosperrung wegen fehlendem Mittelherkunftsnachweis?

Ein häufig aufkommender Grund, aus dem eine Bank ein Konto gesperrt oder kündigt hat, ist ein fehlender oder für unzureichend erachteter Mittelherkunftsnachweis.

Das Geldwäschegesetz (GwG) und die Vorgaben der BaFin verpflichten Ihre Bank in verschiedenen Situationen, einen solchen Nachweis von Ihnen zu fordern.

Herkunftsnachweis für Ihr Vermögen von Bank gefordert?

Mit dem sogenannten Mittelherkunftsnachweis (auch bekannt als Herkunftsnachweis oder Mittelverwendungsnachweis) belegen Sie, dass Ihre Vermögenswerte nicht aus der Begehung von Straftaten stammen, sondern eine legitime Herkunft haben. Diesen Beleg können Sie anhand verschiedener Nachweisdokumente erbringen.

Der Mittelherkunftsnachweis spielt im Bereich der Geldwäsche mittlerweile eine bedeutende Rolle und kann Ihnen sogar im Zusammenhang mit Erklärungen gegenüber dem Finanzamt begegnen.

Geldwäschegesetz und Banken unter Druck

Die Regelungen des GwG und der BaFin bestimmen Situationen, in denen Kreditinstitute (Banken) einen Herkunftsnachweis von Ihnen fordern dürfen.

Danach kann es Ihnen sowohl beim Umgang mit Bargeld als auch mit Edelmetallen passieren, dass Ihre Bank wissen möchte, woher diese Vermögenswerte stammen.

In folgenden Konstellationen müssen Banken einen solchen Nachweis der Mittelherkunft fordern.

Auf einen Blick!

  1. Bareinzahlung von mehr als 2.500 Euro, wenn Sie bei der Bank kein Kunde sind (sog. Gelegenheitskunde),
  2. Einzahlung von mehr als 10.000 Euro Bargeld am Bankschalter oder Bankautomaten, wenn Sie bereits Kunde bei der Bank sind (sog. Bestandskunde),
  3. Verkauf von Edelmetallen wie Gold, Silber oder Platin bei einer Bank oberhalb des Limits von 2.500 Euro als Gelegenheitskunde und über 10.000 Euro als Bestandskunde,
  4. Barkauf von Edelmetallen bei einer Bank im Wert von über 2.500 Euro als Gelegenheitskunde und im Wert von über 10.000 Euro als Bestandskunde.

Gold und Edelmetalle: Konto gesperrt bei Bank?

Der Grund, warum Edelmetalle hier eine ausdrückliche Rolle spielen, sind die Ergebnisse einer Risikoanalyse des Bundesministeriums für Finanzen (Link in unseren FAQ unter „Rechtsgrundlagen„) aus den Jahren 2018/2019. Danach wurde Edelmetallen ein erhöhtes Risiko im Bereich der Geldwäsche zugeschrieben.

Wir haben zahlreiche allgemeine und spezielle Fragen dazu auf unserer umfangreichen Seite zum Thema „Mittelherkunftsnachweis für Edelmetalle wie Gold, Silber und Platin“ beantwortet.

Auch zu allen wissenswerten Themen rund um Bareinzahlungen und Bargeld haben wir eine eigene Informationsseite erstellt.

Was tun, wenn Kontosperre droht? Herkunft der Gelder rechtssicher einreichen!

Kommen Sie in oben dargestellten Situationen der Aufforderungen der Bank zur Vorlage eines Herkunftsnachweises nicht nach, werden die beabsichtigten Transaktionen jedenfalls nicht durchgeführt. Wie die Banken ihr Prozedere um den Mittelherkunftsnachweis handhaben, stellt sich im Detail unterschiedlich dar.

Den Umgang mit mit diesem Thema haben wir für Sie hinsichtlich der Sparkassen, der Postbank, ING DiBa, Volksbank, Fidor Bank, Trade Republic, N26 Bank und der Commerzbank beleuchtet.

Geldwäscheverdacht führt zu „Konto eingefroren“

Sollte sich in der Prüfung durch die Bank aus ihrer Sicht ergeben, dass die von Ihnen geplante Transaktion in Verbindung mit dem fehlenden Mittelherkunftsnachweis dubios wirkt oder reichen Sie die geforderten Nachweise nicht ein, entsteht bei der Bank ein Geldwäscheverdacht.

Die Commerzbank beschreibt ihre Möglichkeiten auf Ihrer Website in diesen Konstellationen etwa wie folgt:

Konto von Ihrer Bank gesperrt oder gekündigt? Spezialisierter Rechtsanwalt hilft!
Quelle: Auszug aus Website der Commerzbank (Stand: 19.02.2022)

Diskussionswürdige Bewertung

Ob eine solche Pflicht zur Kündigung durch die Bank tatsächlich besteht, ist aus unserer Sicht fraglich und kann nicht pauschal beantwortet werden.

Oftmals bietet erst der konkrete Einzelfall die entscheidenden Umstände, die möglicherweise rechtfertigen können, dass eine Bank ein Konto gesperrt oder gekündigt hat.

Dabei spielt die Gesamtschau der finanziellen Situation und des Transaktionsverhaltens der Kunden eine entscheidende Rolle. Diese will aufgrund der schwere des Eingriffs sorgfältig geprüft sein!

Sperre des Girokontos bei Geldeingang und Überweisung?

Anhand der oben aufgezählten Fälle, in denen Ihre Bank von Ihnen einen Nachweis über die legitime Mittelherkunft fordern muss, könnte man meinen, die Nachweisszenarien seien klar definiert. Dem ist jedoch nicht so.

Denn die gesetzlichen Anforderungen des GwG sowie die Konkretisierungen der BaFin in ihren Auslegungs- und Anwendungshinweisen zum GwG für Kreditinstitute sind jeweils nur als Mindestanforderungen zu verstehen. Die vom GwG verpflichteten Stellen dürfen deutlich öfter und mehr Nachweise fordern, als vom Gesetzgeber vorgegeben.

Vertragsfreiheit war einmal?

Auch Banken sind in der Regel privatwirtschaftliche Unternehmen, die das zivilrechtliche Vertragsverhältnis zu ihren Kunden weitestgehend frei bestimmen dürfen.

Immer öfter kommt es deshalb dazu, dass Banken nicht nur bei Bareinzahlungen oder beim Edelmetallhandel einen Herkunftsnachweis für Ihre Vermögenswerte fordern.

Auch nach einem (höheren) Geldeingang auf Ihr Bankkonto oder Überweisungen werden durch die Bank zunehmend Fragen gestellt und Nachweise gefordert, teilweise aber eben auch das Konto gesperrt oder gekündigt.

Beispiele für eine Kontosperrung durch die Bank!

Klassische Beispiele für Nachfragen von Banken aufgrund von Geldeingängen und Überweisungen sind etwa Kryptowährungen wie Bitcoin und Ether oder der Handel mit Edelmetallen bei freien Händeln (keine Banken).

Es kann dabei beispielsweise zu folgenden Situationen kommen:

  • Beispiel 1: Sie verkaufen Gold, Silber oder andere Edelmetalle bei einem freien Händler. Der Verkauf verläuft problemlos. Der Händler überweist Ihnen das Geld auf Ihr Konto. Ihre Bank erhält durch das softwaregestützte Risikomanagementsystem Kenntnis von diesem Geldeingang und fragt Sie nach der Herkunft der verkauften Edelmetalle.

Noch ein Beispiel!

  • Beispiel 2: Aufgrund satter Gewinne verkaufen Sie Ihre Bitcoins auf einer Kryptowährungsbörse. Die Börse zahlt Ihnen Ihre Gewinne in Fiatgeld auf Ihr Girokonto aus, welches Sie als Referenzkonto bei der Börse angegeben haben. Die Bank wird auf den hohen Geldeingang von einer Kryptobörse aufmerksam und möchte einen Mittelherkunftsnachweis für Ihre verkauften Kryptowährungen von Ihnen haben.


Beide Beispielsfälle haben ein wichtiges Detail gemein, welches in der Praxis für Betroffene sehr unerwartet kommt, jedoch erhebliche Auswirkungen hat. Die Bank, welche an Ihren Verkäufen gegenüber Dritten Parteien überhaupt nicht beteiligt ist, fragt plötzlich nach der Herkunft der Verkaufsgüter (in diesen Fällen Kryptos oder Edelmetalle).

Wie fühlen sich gesperrte Konteninhaber?

Nicht ohne Grund haben betroffene Kunden dabei ein erhebliches Störgefühl. Denn dieser Logik folgend, könnte künftig grundsätzlich jeder denkbare Verkaufserlös zu solchen Nachfragen und Forderungen führen.

Und ist das Konto durch die Bank erst einmal gesperrt oder gekündigt – dies kam nicht erst einmal vor! – ist der Kunde in der Bringschuld für die Nachweise, da er sonst keinen Zugriff mehr auf seine finanziellen Mittel auf dem Konto hat.

Zu den einzelnen Banken:

Konto durch Bank gesperrt oder gekündigt wegen Krypto?

Kryptowährungen verdienen nicht nur aufgrund des oben genannten Beispiels für eine mögliche Kontosperre, sondern allgemein im Zusammenhang mit der Handhabe durch Banken noch einmal eine besondere Erwähnung.

Spätestens seit Erlass der 5. EU-Geldwäscherichtlinie sind Kryptowährungen in den Fokus der EU-weiten und damit auch deutschen Geldwäschegesetzgebung gelangt. Aus Sicht der Gesetzgeber kommt Kryptos ein hohes Geldwäscherisiko zu.

Bank sperrt Konto wegen Kryptos?

Durch die strengere Gesetzgebung gerieten auch Banken, die überhaupt nicht am Handel mit Kryptowährungen beteiligt sind, unter Zugzwang.

Überraschend ist immer wieder, wie rigoros die Maßnahmen einiger Banken in der Praxis tatsächlich ausfallen. Seit der verschärften Gesetzeslage kommt es deutlich vermehrt zu Nachfragen zum kryptobezogenen Zahlungsverkehr über die Bankkonten sowie zur Sperrung und Kündigung von Konten.

Kryptowährungen problematisch, aber kein „K.O.“-Kriterium!

Dass es auch zahlreiche Kunden gibt, die trotz regelmäßigen Kryptotradings hingegen noch nie Probleme mit der Bank hatten, erklärt sich durch die Herangehensweise der Banken bei der Beurteilung von Risiken.

Jede Bank pflegt zwar ein eigenes Risikomanagementsystem mit unterschiedlichen Parametern. In allen Fällen jedoch erfolgt eine Gesamtbewertung des Kunden.

In dieser Gesamtschau spielt beispielsweise auch eine Rolle, wie das regelmäßige Zahlungsverhalten von Kunden aussieht, wie hoch die regelmäßigen Einkünfte und Geldeingänge auf das Konto sind und ob es bereits früher geldwäscherechtliche Auffälligkeiten gab.

Das bedeutet?

Es wird deutlich, wie unterschiedlich die daraus resultierenden Bewertungen ausfallen können.

Trotz aller Gesamtbewertungsparameter ist jedoch Fakt, dass der Handel mit Kryptowährungen wie Bitcoin, Ether und vielen anderen für Banken einen besonderen Risikofaktor darstellt.

Dort wird besonders genau hingeschaut. Denn Banken möchten keinesfalls riskieren, durch zu lasche Kontrollen Ihre Pflichten aus dem Geldwäschegesetz zu verletzen und daraus resultierende Maßnahmen der BaFin zu riskieren.

Kontosperrung nun auch bei Zahlungsdienstleistern (PayPal etc.)!

Während die Sperrung von Girokonto und anderen Bankkonten aufgrund von Geldwäscheverdacht schon seit dem 9. August 2021 immer häufiger vorkommt, entsteht derzeit ein noch neueres Phänomen.

Auch bei Zahlungsdienstleistern und E-Geld-Dienstleistern wie PayPal und anderen kommt es seit Kurzem immer wieder dazu, dass ein Benutzerkonto gesperrt oder gar ganz gekündigt wird.

Geldwäschegesetz und Sperre auch bei „Nicht-Banken“

Nicht zuletzt dürfte auch hier Geldwäschevorschriften häufig der Grund sein, da Zahlungs- und E-Geld-Dienstleister ebenfalls unter die durch das GwG verpflichteten Stellen fallen!

Während Banken in aller Regel sehr klar den Grund benennen, aus dem es zur Kontosperre oder -kündigung kommt, schweigen sich die Zahlungsdienste über eine Begründung oftmals vollkommen aus.

Viele Nutzerinnen und Nutzer dieser Dienstleister haben nicht unerhebliche Beträge auf den virtuellen Konten der Anbieter, da sie sich gerade beim Onlineshopping oder dem Zahlungsverkehr zwischen Privatpersonen einer großen Beliebtheit erfreuen.

Konsequenzen eines gesperrten Kontos

Durch die Sperrung des Nutzerkontos verlieren die Kunden ihren Zugriff auf ihr Geld, es ist von den Dienstleistern quasi „eingefroren“.

Im Gegensatz zu Banken ist es für Kunden von E-Geld-Dienstleistern schwieriger, an die Unternehmen heranzutreten und vor allem Service-Personal zu erreichen, welches die richtigen Auskünfte geben kann. In vielen derzeit auftretenden Fällen brachte nur anwaltlicher Druck den gewünschten Erfolg.

Was tun, wenn die Bank mein Konto gesperrt oder gekündigt hat?

Hat Ihre Bank oder ein Zahlungsdienstleister Ihr Konto – etwa aus einem der oben genannten Gründe – gesperrt oder gekündigt, ist für viele Betroffene Eile geboten.

Denn die meisten Bürgerinnen und Bürger führen nicht mehrere Bankkonten und sind daher eigentlich auf das gesperrte Konto angewiesen. Dies gilt umso mehr, wenn keine Bargeldreserven vorgehalten werden, mit denen zeitweise Besorgungen des Alltags erledigt werden können.

Wie soll ich vorgehen?

Wie Sie bei einer Kontosperre durch Ihre Bank oder Ihren E-Geld-Dienstleister am besten reagieren, hängt davon ab, aus welchem Grund genau das Konto gesperrt wurde.

Fordert die Bank zum Beispiel einen Mittelherkunftsnachweis für bestimmte Vermögenswerte von Ihnen, müssten Sie diesen erbringen können.

Wir eine mögliche Korrespondenz mit der Bank zum Thema Herkunftsnachweis stellen wir Ihnen ein Musteranschreiben zur Verfügung, an welchem Sie sich orientieren können.

Anwalt kostenfrei anfragen?

Alle Bemühungen um die Erbringung des Nachweises der Mittelherkunft nützen jedoch nichts, wenn Sie gar keine Nachweise haben (dies ist zum Beispiel häufig bei Erbschaft und Schenkung der Fall) oder die Bank einen angebotenen Nachweis nicht akzeptiert.

In diesem Fall sollten Sie sich Unterstützung durch einen auf  die Mittelherkunft und spezialisierten Rechtsanwalt suchen, der sich bestenfalls auch noch mit den Vermögensklassen auskennt, aufgrund derer die Sperrung oder Kündigung erfolgte.

Ein Anwalt oder eine Kanzlei mit Erfahrungen in diesen Bereichen kann die Bank zielführend zur Entsperrung Ihres Kontos auffordern und dies – sofern von Ihnen gewünscht – auch gerichtlich im Wege einer einstweiligen Verfügung erwirken, wodurch Sie wieder schnell Zugriff auf die Konto haben.

Fragen und Antworten zur Kontosperrung durch Ihre Bank

Das richtet sich zum einen nach dem Grund der Sperrung / Kündigung und zum anderen danach, wie dringend Sie wieder Zugriff auf ihr Bankkonto oder Ihren Account bei einem Zahlungsdienstleister benötigen, etwa weil es ihr einziges Girokonto ist. Wenn Sie es sich zeitlich erlauben können, nehmen Sie selbst Kontakt mit der Bank oder dem Dienstleister auf und reichen Sie beispielsweise einen geforderten Herkunftsnachweis ein.


Wenn Sie keine Zeit für lange Korrespondenz und Prüfungen durch Ihre Bank oder den Dienstleister haben, beauftragen Sie einen auf diese Themen spezialisierten Anwalt. Dies führt in aller Regel dazu, dass die Bank sehr viel schneller reagiert und sich kulanter in der Zusammenarbeit zeigt.

Gerade im Falle eines akuten Geldwäscheverdachts reagieren Banken und Zahlungsdienstleister sehr rigoros und geben die verdächtigen Vermögenswerte zunächst nicht wieder frei. Wenn dies bei Ihnen der Fall ist, sollten Sie sich professionelle Unterstützung durch eine hierauf spezialisierte Kanzlei holen. Ein Anwalt wird gegebenenfalls dafür sorgen können , dass das Konto wieder entsperrt wird oder das Geld zumindest ausgezahlt werden kann.

Es kommt immer häufiger dazu, dass Banken aufgrund von Geldeingängen auf Ihrem Konto, die aus dem Handel mit Kryptowährungen rühren, Informationen zu Ihren Kryptos einholt. Dies stellt einen weitreichenden Eingriff in Ihre Rechte dar, da die Bank oder der Zahlungsdienstleister mit diesem Geschäft eigentlich nicht in Berührung steht. Um eine Kündigung des Kontos zu vermeiden, sollten Sie die von der Bank geforderten Nachweise jedoch vorlegen und gegebenenfalls einen hierauf spezialisierten Anwalt beauftragen.