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und Wirtschaftsrecht
Mittelherkunft und Geldwäscherecht

Herkunftsnachweis für Bargeld nicht möglich?

Sie verfügen über Bargeld, welches Sie zeitnah bei einer Bank einzahlen wollen, doch der Herkunftsnachweis ist Ihnen nicht möglich.

Mit diesem Problem sind Sie nicht allein, denn die Nachweispflicht für Bargeld betrifft viele. Ihre Bank wird sich ohne Herkunftsnachweis auf die Bareinzahlung vermutlich nicht einlassen.

Hilfe benötigt?

Es ist vorteilhaft, sich umfassend zu dieser Thematik zu informieren und gegebenenfalls einen auf Mittelherkunft spezialisierten Anwalt einzuschalten.

Ihr Rechtsanwalt kann bei schwierigen Fällen die Korrespondenz mit Ihrer Bank oder Börse für Sie übernehmen, sowie Ihnen bei der Einholung und Erstellung von Herkunftsnachweisen helfen.

Wer fragt nach dem Herkunftsnachweis für Ihr Bargeld?

Bevor Sie hektisch nach Herkunftsnachweisen für Ihr Bargeld suchen, sollten Sie zunächst verstehen, dass meist mehr „Material“ für die Nachweispflicht vorhanden ist als Betroffene es selbst meinen. Wichtig ist, wer Sie überhaupt nach dem Mittelherkunftsnachweis fragt.

In den meisten Fällen wird dies die Bank sein, bei der die Bareinzahlung vorgenommen werden soll. Denkbar ist aber auch, dass eine Behörde die Herkunft vorhandenen Bargelds klären möchte.

Selbst das Finanzamt könnte nachhorchen, falls dort die Information eingeht, dass eine ungeklärte, hohe Summe an Bargeld bei einem Steuerpflichtigen existiert.

Banken müssen „hinschauen“

Banken sind aus regulatorischen Gründen verpflichtet, bei Neukunden die Einzahlungen von mehr als 2.500 Euro zu überprüfen. Bei Bestandskunden greift die Nachweispflicht für Bargeldeinzahlungen ab 10.000 Euro. Sehen Sie hierzu die Informationen der BaFin zur Mittelherkunft.

Die Bank wird erst „zufrieden“ mit Ihren Angaben zur Geldeinzahlung sein, wenn die Herkunft der finanziellen Mittel lückenlos geklärt ist.

Hierfür ist es nicht ausreichend, bloße Behauptungen aufzustellen. Es werden handfeste Dokumente verlangt, um der Nachweispflicht Rechnung zu tragen.

Was passiert, wenn der Herkunftsnachweis nicht möglich ist?

Im Falle einer Bank, die den Mittelherkunftsnachweis von Ihnen verlangt, wird vermutlich die zukünftige geschäftliche Beziehung zu Ihnen geprüft.

Konkret bedeutet das: Ihr Konto könnte gesperrt oder gekündigt werden. Denn ohne Erfüllung der Nachweispflicht gelten Sie automatisch als Risikokundschaft.

Doch mit einem gesperrten oder gekündigten Konto ist die Angelegenheit leider nicht gelöst. Erstens wird Sie das Problem bei der nächsten Bank gleichermaßen einholen. Zweitens wird Ihre Bank, die Ihnen gerade aufgrund nicht erbrachter Herkunftsnachweise für Bargeldeinzahlungen gekündigt hat, sicher eine Verdachtsmeldung über Sie abgeben. Es geht dann um den Vorwurf der Geldwäsche und Steuerhinterziehung.

Ist bei Ihnen der Herkunftsnachweis für Bargeld nicht möglich?
Bei fehlendem Herkunftsnachweis für Bargeld kann es Probleme mit der Bank geben!

Lieber keine Experimente

Ist der Herkunftsnachweis Ihrer Ansicht nach nicht möglich, sollte eine Bargeldeinzahlung in besser nicht „einfach ausprobiert“ werden. Viel mehr geht es darum, rechtssichere Nachweise über das vorhandene Bargeld einzuholen – auch wenn dies nicht immer leicht fällt.

Bedenken Sie, dass ein gescheiterter Herkunftsnachweis womöglich erst Recht die Alarmglocken einer Bank läuten lässt. Es könnte sein, dass Ihre Kontobewegungen aus den letzten Jahren genauer unter die Lupe genommen werden.

Hieraus können sich weitere Rückfragen der Bank an Sie ergeben, was wiederum bedeutet, die Mittelherkunft zu dieser oder jenen Einzahlung oder Überweisung klären zu müssen.

Welche Herkunftsnachweise sind für Bargeld brauchbar?

Grundsätzlich sind vielerlei Nachweise für das vorhandene Bargeld denkbar. Es kommt entscheidend darauf an, woher Sie das Bargeld haben und weswegen Sie es besitzen.

Für Bargeld aus rechtswidrigen, illegalen Quellen können keine Herkunftsnachweise erbracht werden. Es sei auch dringend davon abgeraten, hierfür Dokumente zu fälschen.

Die vorliegende Website beschäftigt sich ausschließlich mit der Mittelherkunft für Vermögen aus rechtmäßigem Ursprung, wie etwa:

Bargeld aus dem laufenden Geschäft:

Sollten Sie größere Summen an Bargeld aus Ihrer geschäftlichen Tätigkeit eingenommen und vorliegen haben, sollten diesbezüglich handfeste Nachweise in Form von Rechnungen, Quittungen und Steuerunterlagen vorliegen.

Darüber hinaus sind weitere Nachweise möglich.

Bargeld aus Schenkungen:

Für Bargeld, welches durch eine Schenkung erhalten worden ist, gilt als Herkunftsnachweis ein Schenkungsvertrag. Nicht immer wurde eine Schenkung schriftlich fixiert, sodass in diesen Fällen ein Herkunftsnachweis nicht möglich scheint.

Dennoch kann beispielsweise die Anzeige einer Schenkung beim Finanzamt auch bei der Bank die Nachweispflicht erfüllen. Viele weitere Nachweise sind hier denkbar.

Bargeld aus Erbschaft:

Nicht selten wird durch ein Erbe eine größere Summe an Bargeld erhalten. Für den Herkunftsnachweis gilt, dass ein Testament, Erbschein oder Schriftwechsel mit Behörden diesbezüglich als Nachweis ausreichend sein könnte.

Falls eine Erbengemeinschaft besteht, sind hier weitere Mittelherkunftsnachweise denkbar.

Bargeld aus Abhebungen:

Sollte Ihr derzeitiges Bargeld aus Abhebungen von Ihrem eigenen Konto herrühren, sind die Kontoauszüge diesbezüglich Ihr Mittelherkunftsnachweis der ersten Wahl.

Es könnte sein, dass dies jedoch nicht ausreicht, da hierdurch nur die Quelle der Barauszahlung belegt wird, nicht aber woher das Geld an sich ursprünglich kommt. Für die Nachweispflicht muss vermutlich seitens der neuen Bank geklärt werden, wie Sie überhaupt an das Geld kamen, welches Sie seinerzeit abgehoben hatten.

Längst nicht alles!

Viele weitere Fallkonstellationen sind denkbar. Beispielsweise könnte Ihr Bargeld aus einem Verkauf von Wertgegenständen stammen, oder der Veräußerung von Edelmetallen.

All dies muss bestmöglich belegt und gegebenenfalls durch einen Anwalt in der Korrespondenz mit der Bank oder Behörde rechtssicher dargestellt werden.

Kein Herkunftsnachweis für Bargeld?
Legale Bargeldquellen sind in der Regel nachweisbar, mit Unterstützung von Experten!

Einzahlung mit Bargeld nicht möglich, weil Nachweispflicht nicht erfüllt wurde?

Womöglich haben Sie bereits Ihr Bargeld eingezahlt und die Ihnen vorliegenden Herkunftsnachweise eingereicht. Diese wurden geprüft und Ihre Bareinzahlung wird abgelehnt.

Das kann verschiedene Gründe haben. Eine Nutzung Ihres Bankkontos könnte fortan nicht mehr möglich sein.

Zur Information:

Geldscheine sind nachverfolgbar, da sie nummeriert sind. Bankautomaten registrieren, wer welche Geldscheine abhebt und zu welchem Zeitpunkt.

Dazwischen kann das Bargeld selbstverständlich durch viele Hände gehen, doch einige Ungereimtheiten bei der Mittelherkunft können von Behörden durchaus leicht aufgedeckt werden.

Bedeutet konkret?

Wer beispielsweise Bargeld abhebt, und es Jahre später wieder einzahlen will, wird vermutlich die Bargeldabhebung als Nachweis anführen.

Sollte jedoch ein Verdacht bestehen, könnte eine behördliche Überprüfung genau feststellen, ob es sich um jene Geldscheine handelt, die Sie seinerzeit einmal abgehoben hatten – oder um andere Geldscheine.

Falls Ihre Bank das von Ihnen eingezahlte Bargeld ablehnt, obwohl Sie entsprechende Nachweise eingereicht haben, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. Es gilt zu klären, woran die Herkunftsnachweise gescheitert sind, und wie sich die zukünftige Zusammenarbeit zwischen Ihnen und Ihrer Bank ausgestalten soll.

Fragen und Antworten zu möglichen Nachweisen für Bargeld

Bevor Sie sich in Widersprüche gegenüber der Bank verstricken, die es möglicherweise gar nicht gibt, beauftragen Sie lieber einen auf das Thema Mittelherkunft spezialisierten Rechtsanwalt mit der Korrespondenz mit der Bank. Die Chancen, dass Sie auch ohne entsprechende Nachweise zum Ziel kommen, sind so höher.

Bei dem Mittelherkunftsnachweis handelt es sich nicht um eine Erklärung der Herkunft finanzieller Mittel, es sind konkrete Nachweise gefordert. Das gilt auch für Bargeld. Jegliche Erklärung zu Mittelherkünften werden Sie mit verschiedenen Dokumenten belegen müssen.

Eine langjährige Geschäftsbeziehung zu Ihrer Bank hat insoweit positive Auswirkungen auf das Prozedere um den Nachweis für Bargeld, dass Ihre Bank auf eine größere Grundlage an Hintergrundinformationen zurückgreifen kann. Dies gilt umso mehr, wenn Sie das dortige Konto als Gehaltskonto und für die Geschäfte des täglichen Lebens nutzen. Es entbindet Sie jedoch nicht von der Erfüllung von Nachweispflichten.