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Mittelherkunft und Geldwäscherecht

Sparkasse fordert für Bargeld, Gold und Bitcoin Herkunftsnachweis!

An zahlreichen Geldautomaten deutscher Banken finden sich seit August 2021 neue Hinweisschilder, die Bankkunden zunächst irritierten.

Durch sie werden KundInnen auf die neu eingeführte Pflicht zur Vorlage eines Herkunftsnachweises für finanzielle Mittel (konkreter: Mittelherkunftsnachweis) hingewiesen, soweit ein bestimmtes Limit überschritten wird.

Bargeld bei Sparkassa zukünftig problematisch?

In Sachen Bankautomaten betrifft dies die Bareinzahlung auf das Girokonto. Am Bankschalter gilt jedoch das gleiche. Auch die Sparkasse fordert von Ihren KundInnen nun diesen Herkunftsnachweis bei der Einzahlung von Bargeld.

Nur bei der Einzahlung von Bargeld? Mittlerweile nicht mehr. Bei dem Mittelherkunftsnachweis handelt es sich im Grunde genommen um einen umfassenden Herkunftsnachweis nicht nur für finanzielle Mittel, sondern auch anderweitige Vermögenswerte wie etwa Edelmetalle.

Wir fassen in diesem Artikel zusammen, welche Nachweispflichten KundInnen der Sparkasse derzeit zu erfüllen haben und wagen einen damit zusammenhängen Ausblick auf die Pläne der Sparkasse für den Handel mit Kryptowährungen.

Warum und wann fordert Ihre Sparkasse überhaupt einen Herkunftsnachweis für Vermögen?

Mit dem Mittelherkunftsnachweis weisen Sie der Sparkasse gegenüber die legitime Herkunft Ihrer Vermögenswerte nach. Eine legitime Herkunft besteht insbesondere dann, wenn das Vermögen keine Gewinne aus der Begehung von Straftaten darstellt.

Sie sind jedoch in der Pflicht, diese legitime Herkunft anhand verschiedenster Beweismittel nachzuweisen. Welche Kategorien an Vermögenswerten hiervon betroffen sein können, haben wir unter der Überschrift „Worum geht es beim Mittelherkunftsnachweis?“ dargestellt.

Wie fühlen sich die Kundinnen und Kunden?

Viele Betroffene empfinden die Pflicht, die Herkunft der Vermögenswerte detailliert nachweisen zu müssen, als starken Eingriff in die Privatsphäre.

Zu Recht, wie wir finden, schließlich müssen gegebenenfalls höchstpersönliche Dokumente wie beispielsweise Gehaltsnachweise, bei einer Erbschaft Testamente oder bei Schenkungen Vertragsdokumente vorgelegt werden.

Und dies gegenüber Bankangestellten, die möglicherweise sogar entfernt bekannt sein könnten.

Sparkasse würde lieber keinen Herkunftsnachweis abfragen müssen

Nicht unerwähnt bleiben soll jedoch, dass die Einführung dieser neuen Pflicht zur Vorlage eines Herkunftsnachweises keine Entscheidung der Sparkasse selbst war.

Diese und alle anderen Banken in Deutschland setzen vielmehr die mittlerweile strikteren Vorgaben des EU-Richtliniengebers um.

In den letzten Verschärfungen der EU-Geldwäscherichtlinien (Links zu den Richtlinien finden Sie in unserem FAQ Bereich) und des deutschen Geldwäschegesetzes (GwG) sowie den Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurden die Schwellen zur Nachweispflicht zuletzt immer weiter abgesenkt.

Und das bedeutet?

Die betrifft vor allem die vom GwG verpflichteten Kreditinstitute, zu denen auch die Sparkasse gehört.

So besteht laut BaFin, die sich wiederum auf die „Erste Nationale Risikoanalyse 2018/2019“ des Bundesministeriums für Finanzen bezieht (Link in unserem FAQ Bereich), ein erhöhtes Geldwäscherisiko ausgehend vom Umgang mit Bargeld und Edelmetallen fest.

Um zu verhindern, dass aus der Begehung von Straftaten rührendes Bargeld oder Edelmetalle wie etwa Gold und Silber ungehindert in den Wirtschaftskreislauf fließen („gewaschen werden„), ist die legitime Herkunft dieser Vermögenswerte nun ab Erreichen bestimmter Schwellenwerte nachzuweisen.

Schwellenwerte der Sparkasse für Forderung vom Herkunftsnachweis

Der Sparkasse und allen anderen Banken steht bei der Frage, ab welchen Schwellenwerten ein Herkunftsnachweis von Ihnen gefordert wird, ein Ermessensspielraum zu.

Theoretisch kann jede Bank also ihre eigenen Limits festlegen. Der deutsche Gesetzgeber bzw. die BaFin haben jedoch Untergrenzen festgelegt, bei deren Überschreitung von Banken ein Mittelherkunftsnachweis gefordert werden muss.

Banken können ihren Ermessensspielraum also nur dahingehend anwenden, noch strengere Regeln aufzustellen als die gesetzlich vorgeschriebenen Limits.

BaFin und GwG – Druck auf Sparkasse?

Das GwG und die „Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin zum GwG (für Kreditinstitute)“ schreiben für die gängigsten Vermögensklassen folgende Grenzwerte vor. Danach müssen Sie der Sparkasse einen Mittelherkunftsnachweis vorlegen bei:

  1. Bareinzahlungen am Automaten oder am Schalter von über 10.000 EUR,
  2. Kauf von Edelmetallen, wenn Sie schon Kunde bei der Sparkasse sind erst ab 10.000 EUR Kaufwert, wenn Sie noch kein Kunde sind bereits ab 2.500 EUR Kaufwert,
  3. Verkauf von Edelmetallen mit den Grenzwerten unter 2. bezogen auf den Gegenwert z.B. des Goldes oder Silbers,
  4. Handel mit Bitcoin und ggfs. anderen Kryptowährungen mit risikobezogenen Schwellenwerten.

Rechte und Pflichten beim Herkunftsnachweis

Die Pflicht zur Vorlage eines Mittelherkunftsnachweises bezieht sich dabei immer auf die jeweils betroffene Vermögensklasse.

Während bei der Einzahlung von Bargeld auf ein Girokonto also die Herkunft des Bargeldes ebenso nachzuweisen ist wie beim Barkauf von Edelmetallen, müssen Sie beim Verkauf von Edelmetallen oder Bitcoin die Herkunft der Edelmetalle bzw. der Bitcoins nachweisen.

Sparkasse weiß, dass Herkunftsnachweis „belastend“ ist!

Da auch der Sparkasse und anderen Banken als Dienstleister bewusst ist, dass derartige Forderungen nach Mittelherkunftsnachweisen erhebliche Eingriffe in die Persönlichkeitssphäre der KundInnen darstellen, ist nicht damit zu rechnen, dass auch nur ein Kreditinstitut strengere Vorgaben bzw. Schwellenwerte setzt als die gesetzlich vorgegebenen und oben dargestellten Limits.

Dies hätte für Banken nämlich lediglich zum Risiko, dass KundInnen aufgrund unnötiger Gängelung zu konkurrierenden Anbietern wechseln.

Sparkasse bietet Bitcoin an – und verlangt auch dafür Herkunftsnachweis!

Während der Herkunftsnachweis für finanzielle Mittel und andere Vermögenswerte bei Kreditinstituten wie der Sparkasse bislang überwiegend in Bezug auf Bargeld und Edelmetalle relevant ist, tritt nun eine weitere Vermögensklasse hinzu: Kryptowährungen, wie zum Beispiel Bitcoin.

Denn die Sparkasse bietet seit 2022 den Handel mit Bitcoin und womöglich darauf folgend auch anderen Kryptowährungen wie z.B. Ether an.

Sparkasse als Innovator?

Damit ist die Sparkasse im Bankbereich Vorreiter. Revolutionär ist der Bitcoin Kauf über die Sparkasse insbesondere deshalb, weil dieser direkt über das Girokonto vorgenommen werden kann. Es braucht daher eben keinen weiteren Dienstleister mehr, wie etwa eine Kryptobörse.

Doch die Sparkasse wird die Pflicht zur Forderung vom Herkunftsnachweis für Bitcoin erfüllen müssen!

Dass BesitzerInnen von Kryptowährungen beim Handel mit ihren Bitcoins und anderen Kryptos einen Mittelherkunftsnachweis vorlegen müssen, ist bislang nur von Kryptobörsen bekannt. Denn der Anwendungsbereich der EU-Geldwäscherichtlinien wurde 2020 auf Handelsplätze für Kryptowährungen erweitert.

Nachweispflicht bei Kryptos

Spätestens seit 2021 haben deshalb alle großen Börsen ihre KYC („Know Your Customer„) Policy an die jeweils für sie geltenden neuen Vorgaben angepasst. Außerhalb der Europäischen Union ansässige Börsen unterliegen dabei anderen Regelungen als Börsen, die in EU-Mitgliedstaaten ihren Firmensitz haben.

Wir haben umfangreiche Übersichten über die entsprechenden Regelungen auf den größten und bekanntesten Kryptobörsen für Sie zusammengestellt, etwa für:

Herkunftsnachweis für Kryptowährungen bei Sparkasse?

Ebenso wie bei vielen der vorgenannten Kryptobörsen wird es nun für die Sparkasse zur Pflicht, von Ihren KundInnen im Rahmen des Handels mit Bitcoin und anderen Kryptowährungen einen Herkunftsnachweis zu fordern.

Dieser wird sich dann sowohl auf das Geld für Kauf von Bitcoin, als auch auf Bitcoins selbst beziehen, die man in die Wallet der Sparkasse transferiert hat und dann über die Sparkasse verkaufen möchte.

Wie darf man sich den Kryptohandel bei der Sparkasse konkret vorstellen?

Wir sind gegenüber Kryptowährungen sehr aufgeschlossen und freuen uns grundsätzlich darüber, dass die Sparkassen anstreben, den Handel mit Bitcoin und Co. leicht zugänglich zu ermöglichen. Sie sind unter deutschen Traditionsbanken damit Vorreiter.

Von Seiten der Postbank, Commerzbank / Comdirect, N26 Bank oder der ING DiBa hörte man über derartige Pläne bislang kein Wort. Mit der Fidor Bank gibt es allerdings bereits eine auf Kryptowährungen spezialisierte Neobank.

Einzelne Volksbanken bieten zumindest den Handel mit Bitcoin bereits an. Und auch über die Wertpapierhandelsbank Trade Republic lässt sich am Kryptomarkt partizipieren.

Konkurrenz für Sparkassen wächst

Allerdings ist bei aller Sorgfalt, die die Sparkassen bei „normalen“ Bankgeschäften an den Tag legen, dennoch anzumerken, dass die Sparkassen sich in den letzten zwei Jahrzehnten nicht gerade durch Innovationen hervorgetan haben.

Anders gesagt: die Sparkassen gerieten durch die sogenannten Neobanken ziemlich unter Druck, ihre Angebote ansprechend zu digitalisieren und interne Prozesse zu optimieren

Falls nun die Sparkassen tatsächlich den Handel mit Kryptowährungen ermöglichen möchten, sollte dies „auf dem Level von Neobanken“ geschehen.

Neobanken und Herkunftsnachweis?

Die Mittelherkunft wird hier eine große Rolle spielen, da sich Sparkassen als angesehene Institutionen sicher keinem Vorwurf der Geldwäscheförderung ausgesetzt sehen möchten.

Ihre Kryptowährungen, die Sie womöglich bald auf Ihrem Sparkassen-Konto einzahlen können, müssen hinsichtlich des Mittelherkunftsnachweises „sauber“ sein. Der Herkunftsnachweis wird bei vielen Kryptoinvestoren vermutlich dazu führen, dass sie die eigenen Coins nicht bei der Sparkasse handeln können – da nicht immer ausreichende Nachweise dokumentiert wurden.

Im Zweifel sollte ein Rechtsanwalt konsultiert werden, um die Belege zur Mittelherkunft zu prüfen, darzustellen und rechtskonform bei der Sparkasse einzureichen.

Wie wird sich die Frage nach der Mittelherkunft auf die Beziehung zwischen Sparkassen und Kundschaft auswirken? 

Falls Sie die Forderung von der Sparkasse erhalten haben, einen Mittelherkunftsnachweis zu erbringen, könnten Sie womöglich das Gefühl haben, die Sparkasse wolle Ihnen „Böses“.

Dem ist jedoch nicht so. Die Sparkasse muss diese gesetzlichen Bestimmungen zur Mittelherkunft umsetzen – ob sie will, oder nicht. 

Sie können uns glauben:

Die Banken haben mit dem Herkunftsnachweis alle Hände voll zu tun und empfinden diese gesetzgeberischen Vorgaben als Belastung.

Ferner leben die Banken von Ihrer Kundschaft, und nicht etwa vom Gesetzgeber. Dennoch wird seitens des Gesetzgebers „ein Keil“ zwischen Bank und Kundschaft getrieben – durch die Anforderung, die Mittelherkunft dezidiert nachweisen zu müssen.

Sparkasse und das bürokratische „Monster“ namens Herkunftsnachweis

Die Sparkassen und andere Banken würden mit Ihnen liebend gern über andere Dinge sprechen als die Mittelherkunft. Empfinden Sie daher die Sparkasse in dieser Konstellation bitte nicht als „Gegner“.

Die Beziehung zwischen Ihnen als Sparkassen-Kundschaft und der Sparkasse wird vom Gesetzgeber belastet – gemeinsam mit Ihrer Bank sollten Sie aufgrund der Mittelherkunft die geschäftliche Beziehung, die vermutlich schon Jahre oder Jahrzehnte besteht, nicht aufgeben.

Ähnlich verhält sich dies mit dem bei nahezu allen Banken neu eingeführtem Verwahrentgelt (auch Strafzins genannt). Hier sind die Sparkassen und andere Banken regelrecht dazu gezwungen, diese neuen Gebühren auf die Kundschaft abzuwälzen, da die Vorgaben aus der Europäischen Zentralbank im Grunde keine Alternative lassen.

Fragen und Antworten zum Herkunftsnachweis bei der Sparkasse

Zunächst sollten Sie sich fragen, inwieweit die Sparkasse womöglich selbst über die Daten zur Mittelherkunft verfügt. Beispielsweise könnte es sein, dass die Sparkasse "automatisiert" den Herkunftsnachweis zu einer Vermögensbewegung bei Ihnen abfragt, obwohl aus den Kontodaten Ihrer Person bereits ersichtlich wäre, wie es mit der Mittelherkunft diesbezüglich aussieht.


Sollten Sie sich dazu entscheiden, einen Mittelherkunftsnachweis nicht zu erbringen, droht die Kontokündigung.  Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann Ihnen dabei helfen, den Herkunftsnachweis bei der Sparkasse rechtskonform zu erbringen.

Sie müssen gar nichts. Allerdings müssen Sie mit den Konsequenzen eines nicht erbrachten Mittelherkunftsnachweises bei der Sparkasse dann leben. Die Konsequenz könnte sein, dass Ihnen die Vertragsbeziehung gekündigt wird - sprich, es erfolgt eine Kontosperre.


Allerdings ist davon auszugehen, dass dieser drastische Schritt der Kontokündigung nicht sofort erfolgt - vermutlich werden Sie von der Sparkasse zunächst erinnert, die Mittelherkunft doch noch zu belegen. Oder es wird ein persönlicher Termin vereinbart. 

Falls Sie keinen Mittelherkunftsnachweis bei der Sparkasse erbringen können, dürfen wir Sie beruhigen - in den allermeisten Fällen lässt sich ein Herkunftsnachweis sehr wohl erbringen. Auch wenn Sie selbst davon ausgehen, dass kein Mittelherkunftsnachweis möglich ist.


Wenn Sie keinen Mittelherkunftsnachweis erbringen können, die Sparkasse diesen aber vehement einfordert, sollten Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt einschalten. Ihr Anwalt wird Sie dabei unterstützen, die notwendigen Nachweise einzuholen, zu sortieren und rechtskonform einzureichen.