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Mittelherkunft und Geldwäscherecht

Welche Dokumente sind als Nachweise für die Herkunft meiner Mittel geeignet?

Die Verpflichtung der Erbringung eines Mittelherkunftsnachweises bedeutet für viele Betroffene erst einmal große Verunsicherung.

Dies liegt insbesondere daran, dass herkömmliche KundInnen von Banken und private Investoren bislang nie mit der Bitte um den Nachweis für Herkunft der Mittel konfrontiert waren.

Je alltäglicher dabei die nun hinterfragen finanziellen Mittel sind – etwa das Bargeld -, desto größer die Verunsicherung.

Ungutes Gefühl, die eigene Unschuld beweisen zu müssen?

Betroffene fragen sich daher zurecht, ob die Forderung nach Nachweises der Herkunft ihrer finanziellen Mittel überhaupt legitim ist.

Zudem besteht Unsicherheit darüber, welche Dokumente/Belege oder Ähnliches zum Nachweis für die Mittelherkunft wohl dienen können. Wir klären Sie über die Möglichkeiten auf.

Denn je unsorgfältiger sich bei der Nachweiserbringung vorgehen, desto schwieriger wird es durch Nachreichung immer mehr Dokumente mit der Zeit, diesen am Ende zur Zufriedenheit der fordernden Stelle zu erbringen. Es drohen Kontosperrungen und eingefrorene Vermögen.

Rechtssicheren Nachweis für die Herkunft der Mittel erstellen!

Hier erfahren Sie, welche Beweismittel Sie hinsichtlich der Herkunft Ihrer Mittel benötigen oder erstellen müssen. Denken Sie daran, dass Sie nicht zur Offenlegung all Ihrer Vermögenswerte verpflichtet sind. 

Schauen Sie sich für eine Erklärung der ersten Schritte zunächst bei unserer Rubrik „Was tun?“ um, damit Sie den Mittelherkunftsnachweis insgesamt verstehen und einschätzen können, ob und wenn ja, in welchem Umfang Sie die Herkunft Ihrer Mittel nachweisen müssen.

Grundsätzlich können für folgende Beweismittel erstellt werden, um den Mittelherkunftsnachweis zu erbringen.

Beispiele

  1. Kontoauszüge
  2. Gehaltsabrechnungen
  3. Steuerbescheide und Steuererklärungen (vom Finanzamt)
  4. Realisierte Gewinne aus Aktien, ETFs, Bitcoin und anderen Kryptowährungen
  5. Verkäufe von Edelmetallen wie Gold oder Silber
  6. Aufstellung Ihrer Fixkosten nebst Sparquote
  7. Schenkungsverträge und Erbschaftsnachweise
  8. Immobilienverkäufe

Dokumente müssen „lupenrein“ sein!

Gehen Sie davon aus, dass die Bank oder die Börse, auf der Sie Bitcoin und andere Kryptowährungen handeln, die oben genannten Beweise Ihrerseits anzweifeln kann.

Denn diesen stehen eigene Ermessensspielräume zu, wenn es darum geht, welche Nachweise für geeignet befunden werden.

So gibt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf Ihrer Website folgende Hinweise:

Zur Erbringung des Mittelherkunftsnachweis für Bargeld und andere Vermögensgüter kommen verschiedene Beweismittel in Frage
Quelle: Website der BaFin (Stand: 12.11.2021)

BaFin und Banken/Finanzdienstleister

Der Herangehensweise der BaFin liegt in diesem Punkt und gerade im Bezug auf Bargeld die Annahme zugrunde, dass die Bank ihren (bestenfalls bereits langjährigen) Kunden anhand der vorliegenden Daten am besten erkennt.

Sie kann auf diese Weise etwa bei Schwierigkeiten ihres Kunden bei der Erbringung des Mittelherkunftsnachweises weitere Faktoren berücksichtigen, etwa den üblichen Cashflow auf dem Gehaltskonto oder traditionelle Geldbewegungen des Kunden auf andere Konten.

Gesamteindruck ist für den Nachweis entscheidend! 

Wichtig zu verstehen ist, dass nicht die bloße Auflistung und Übermittlung von unendlichem Beweismaterial den Mittelherkunftsnachweis erbringt. Ein bürokratisches Erstellen von unterschiedlichen Beweismitteln ist nicht alles, auf das es ankommt.

Es zählt vor allem der Gesamteindruck.

Was meinen wir damit?

Die Bank oder die Börse, welche die Herkunft Ihrer Mittel anfragt, möchte verstehen, inwieweit bei Ihnen ein Geldwäscheverdacht begründet sein könnte. Dieser Verdacht kann sich aufgrund der Vorschriften des Geldwäschegesetzes (GwG) ergeben. 

Es geht daher darum, einerseits die richtigen Beweismittel zur weiteren Verwendung zu erstellen, andererseits insgesamt darzulegen, weshalb Ihre Vermögensbewegungen nicht auffällig sind.

Beispiele für Umstände, die den Gesamteindruck beeinflussen

Dafür muss der Bank oder der Börse ein Gesamteindruck der Kundin oder des Kunden möglich werden.

Stellen Sie Ihre Vermögenssituation daher insgesamt dar, sodass die Bank oder die Börse ruhigen Gewissens den Geldwäscheverdacht als unbegründet zur Akte speichern kann.

Beispiel 1: Sie verfügen über keinerlei Einkommen, keinerlei Zahlungseingänge auf Ihrem Konto und erhalten plötzlich eine höhere Eurosumme von einer Kryptobörse ausgezahlt. Hier ergibt sich zunächst der Gesamteindruck für Ihre Bank, dass Sie auffällig sind.

Denn Sie haben ja kein Einkommen und keine Zahlungseingänge, sodass es zumindest ungewöhnlich ist, wenn Sie „aus heiterem Himmel“ eine höhere Geldsumme erhalten.

Noch ein Szenario!

Beispiel 2: Sie verfügen über ein geregeltes, höheres Einkommen und haben bereits in der Vergangenheit größere Geldsummen auf Ihren Konten bewegt.

Nun erhalten Sie eine hohe Geldsumme von einer Kryptowährungsbörse. Aufgrund Ihrer sonstigen „gesunden“ Kontobewegungen ist Ihrer Bank sofort klar, dass Sie keine „Risikoperson“ sind, denn der hohe Geldeingang ist stimmig im Hinblick auf Ihre Einkommenssituation und Ihren bisherigen Kontobewegungen.

Beim Mittelherkunftsnachweis geht es also nicht um eine „bürokratische“ Darlegung Ihrer Situation, sondern es zählt die Geschichte der finanziellen Mittel. Dies kann in manchen Fällen sehr vorteilhaft, in anderen Fällen jedoch nachteilig sein.

Gehaltsabrechnung als Nachweis für Herkunft der Mittel?

Oft wird seitens der Bank oder der Börse, auf der Sie Bitcoin und Kryptowährungen gehandelt haben, nach Ihren Gehaltsabrechnungen gefragt.

Hierdurch soll sichergestellt werden, dass Sie über ein geregeltes Einkommen verfügen, welches zumindest nahelegt, dass Sie rechtmäßig höhere Geldsummen besitzen könnten.

Allerdings ist die bloße Einreichung einer Gehaltsabrechnung kein unanfechtbarer Nachweis über Vermögenswerte. Denn aus Ihrer Gehaltsabrechnung ergibt sich beispielsweise nicht, welche Sparquote Sie monatlich erfüllen.

Es ist kompliziert

Auch ist die Tatsache, dass Sie womöglich zum jetzigen Zeitpunkt kein Gehalt beziehen, nicht per se verdächtig. Es gibt keine Pflicht zum Bezug von Gehalt. Wer kein Einkommen hat, ist nicht automatisch auffällig. Das sehen Banken und Börsen mitunter leider anders. 

Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist die Einreichung einer Gehaltsabrechnung als Nachweis für die Herkunft der Mittel problematisch.

Denn auf Ihrer Gehaltsabrechnung ist nicht nur Ihr Einkommen verzeichnet, sondern beispielsweise auch Ihre Krankenversicherung, Ihre Steuerklasse und weitere personenbezogene Daten, die nichts mit der Herkunft der Mittel zu tun haben.

Gehaltsabrechnung und Datenschutz?

Solch ein Nachweis per Gehaltsabrechnung ist zwar schnell erstellt, mitunter aber nicht zielführend oder zu ausufernd.

Banken und Börsen, auf denen Bitcoin und Kryptowährungen gehandelt werden, haben kein berechtigtes Interesse an diesen weiteren Informationen, die in der Gehaltsabrechnung zu sehen sind. 

Erstellen Sie daher Nachweise, die einerseits die Herkunft der Mittel darstellen, andererseits Ihre Privatsphäre ausreichend schützen.

Steuererklärung als Mittel­herkunfts­nachweis?

Gern wird von Banken und Kryptowährungs-Börsen die Einreichung der letzten Steuererklärung und/oder des letzten Steuerbescheids verlangt. Angeblich soll daraus die Herkunft der Mittel ersichtlich sein.

Dem ist aber nicht so!

Die Steuererklärung und der Steuerbescheid sind höchstpersönliche Daten. Finanzämter sind nicht ohne Grund datenschutzrechtlich sehr streng aufgestellt und behandeln diese Steuerdaten der betroffenen Personen äußerst vertraulich.

Es mutet daher übergriffig an, wenn Banken und Börsen diese Steuerdaten „einsammeln“ wollen.

Steuerbescheid und Steuererklärung sind keine „allumfassenden Informationen“

Aus Ihrer Steuererklärung und dem Steuerbescheid ergibt sich in der Regel nicht, woher Ihre Vermögenswerte stammen.

Einzig für den Gesamteindruck kann die Einreichung solcher Steuerdaten als Nachweis für die Herkunft der Mittel sinnvoll sein.

Aber selbst dann gilt: wie viele Daten wollen Sie Ihrer Bank und Ihrer Börse zur Verfügung stellen? Wie und wie lange diese dort gespeichert werden, erläutern wir in unseren FAQ.

Und dann? Hallo, Datenschutz?

Noch interessanter ist die Frage, was eigentlich mit diesen Steuerdaten passiert. Speichert die Bank und die Börse diese Daten dann für immer?

Wer hat Zugriff auf diese Datensätze? Erstellen Sie hiermit das Ende Ihrer Privatsphäre?

Wir raten in der Regel davon ab, Ihre Steuererklärung oder Ihren Steuerbescheid als Mittelherkunftsnachweis einzureichen oder diesbezüglich zu erstellen.

Orderabrechnungen aus Aktienverkäufen als Nachweis geeignet?

Falls Sie mit dem Verkauf von Aktien bereits realisierte Gewinne aufzuweisen haben, gelten die diesbezüglichen Orderabrechnungen als sinnvoller Nachweis für die Herkunft Ihrer Mittel.

Die Orderabrechnungen werden Ihnen von Ihrem Onlinebroker zur Verfügung gestellt. Erstellen Sie sich eine tabellarische Anordnung aus Ihren Orderabrechnungen der letzten Jahre.

Aus der Orderabrechnung ergibt sich, zu welchem Zeitpunkt Sie eine Aktie gekauft und verkauft haben, sowie welcher Gewinn hierdurch realisiert wurde.

Weitere Punkte

Auf den Orderabrechnungen ist außerdem zu sehen, dass die Kapitalertragssteuer bereits abgeführt wurde.

Orderabrechnungen eignen sich dazu, als Beweismittel für den Mittelherkunftsnachweis zu dienen. Denn sonstige höchstpersönliche Datensätze sind auf den Orderabrechnungen über Sie nicht zu finden.

Wir halten die Einreichung der Orderabrechnung zum Nachweis über das vorhandene Vermögen daher für sinnvoll.

Zeugenaussagen als Nachweis für die Herkunft der Mittel?

Es gibt Fallkonstellationen, in denen Betroffene keine oder nur wenige echte Beweismittel für den Mittelherkunftsnachweis erbringen können. Dies mag verschiedene Gründe haben.

In solchen Fällen ist es sinnvoll, an die Zeugenaussage als Beweismittel zu denken. Denn vermutlich haben Sie in Ihrem Familien- und Freundeskreis vertrauenswürdige Menschen, die über Ihre Vermögensbewegungen Bescheid wissen.

Ihr Umfeld und Ihre Identität – auch wichtig für den Vermögensnachweis

Diese Familienangehörigen und Freunde können als Zeugen dienen. Vor Gericht ist eine Zeugenaussage ein zulässiges Beweismittel und wird ernst genommen. Eine solche zuverlässige Zeugenaussage kann auch außergerichtlich gegenüber Banken und Börsen angeführt werden.

Zeugen können nicht nur hinsichtlich einer einzelnen Vermögensbewegung Aufschluss geben, sondern auch Ihre persönliche Vermögensgeschichte aus eigener Sicht schildern. Eine Zeugenaussage ist ein gewichtiges Instrument, um in schwierigen Fällen doch noch den Mittelherkunftsnachweis erbringen zu können.

Wir unterstützen bei Erstellung des Mittelherkunftsnachweises!

Falls Sie Unterstützung beim Erstellen des Mittelherkunftsnachweises benötigen, können Sie sich gern an uns wenden. Wir schauen uns für Sie an, wie Ihr Einzelfall konkret liegt.

Mit Ihnen gemeinsam ordnen wir Ihre Vermögensgeschichte, sammeln und erstellen die notwendigen Beweismittel und unterstützen die weitere Korrespondenz mit Ihrer Bank und Ihrer Börse.

Denn wenn Sie unschuldig sind, sollte ein genereller Geldwäscheverdacht, wie der vom deutschen Gesetzgeber festgelegten Mittelherkunftsnachweis leider auferlegt wird, Ihr Leben nicht über Gebühr belasten.

EU-Recht gibt den Ton an

Zugegebenermaßen ist der Nachweis der Mittelherkunft kein deutsches, sondern vielmehr ein internationales Problem. Die Rechtslage in Österreich stell sich beispielsweise in Teilen noch schärfer dar als in Deutschland.

Und selbst in den USA nimmt die Thematik immer mehr an Fahrt auf. Beobachten lässt sich dies vor allem im Bereich der Kryptowährungen, bei deren Handel über internationale Börsen immer häufiger nach der Herkunft der finanziellen Mittel gefragt wird.

Konkrete und vertiefte Informationen:

Einen Überblick über die Handhabe der größten und bekanntesten Kryptobörsen haben wir auf unseren Seiten zu Coinbase, Binance, Kraken, Bitpanda, Bison / BSDEX und Bitstamp bereitgestellt.

Speziell auch im Bereich Kryptowährungen bieten wir Ihnen mit viel Praxiserfahrungen unsere Unterstützung bei der Erbringung des Mittelherkunftsnachweises an.

Dies fällt erfahrungsgemäß vielen Personen schwer, da es um die Darlegung und Rekonstruktion längst abgeschlossener Transaktionen auf der Blockchain geht.