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Mittelherkunft und Geldwäscherecht

Der Herkunftsnachweis für Bargeld, Gold und Bitcoin aus einem Erbe

In einem vom demografischen Wandel so stark betroffenen Land wie Deutschland ist das Thema Erbschaft – und damit verbunden auch Themen wie die Erbschaftssteuer – in den nächsten Jahrzehnten höchst relevant.

Beträchtliche Vermögen in verschiedensten Formen werden von einer Generation an die Nächste vererbt. So bedauernswert Erbfälle aus menschlicher Sicht sind, für Erben bedeuten sie aus rein finanzieller Sicht nicht selten einen wichtigen Beitrag zur Vermögensbildung und -absicherung.

Aber Erbschaft und Herkunftsnachweis problematisch?

Die wenigsten dachten beim Erbe daran, später einmal einen Herkunftsnachweis für ihr geerbtes Vermögen erbringen zu müssen.

Grund dafür sind die mittlerweile unter anderem durch das Geldwäschegesetz (GwG) und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verschärften Regelungen für Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Diese schreiben den durch das GwG verpflichteten Stellen vor, in bestimmten Situationen einen sogenannten Mittelherkunftsnachweis von Ihnen zu fordern.

Was bedeutet das?

Mit dem Mittelherkunftsnachweis plausibilisieren Sie gegenüber der fordernden Stelle die legitime Herkunft Ihrer Vermögenswerte, wie zum Beispiel Geld, Bargeld, Gold und andere Edelmetalle, aber auch Bitcoin und sonstige Kryptowährungen sowie zahlreiche weitere Wertgüter wie etwa Uhren, Schmuck und Autos.

Die Herkunft Ihrer Vermögenswerte wird insbesondere dann für legitim befunden, wie sie nicht aus der Begehung von Straftaten besteht. Fordernde Stellen sind meist Banken, Börsen oder Broker.

Rechtslage verschärft sich für Vermögenswerte

Konnte man zu Beginn der Einführung dieser Vorschriften noch meinen, dass nur Personen betroffen sind, die sich mit speziellen Anlageklassen wie Kryptowährungen beschäftigen, stellt sich die Situation seit einigen Monaten mittlerweile anders dar.

Dies hat insbesondere mit der abermaligen Verschärfung der Nachweispflichten im August 2021 zu tun.

Das Erbe von Vermögenswerten kann zu Problemen bei späterem Herkunftsnachweis führen

Es häufen sich Anfragen unserer LeserInnen im Hinblick darauf, wie denn das Erbe verschiedener Vermögenswerte wie Bargeld und Gold durch einen Herkunftsnachweis plausibel dargestellt werden kann, sodass es den Anforderungen der fordernden Stelle genügt.

In der Regel wird der Herkunftsnachweis im Zusammenhang mit einem Erbe in folgenden Konstellationen relevant.

Beispiele

  1. Erbschaft von mehr als 10.000 EUR Bargeld, welches nun auf ein Bankkonto eingezahlt werden soll,
  2. Erbe in Form von Geld auf einem Konto, welches nun in größeren Summen in Edelmetalle und Kryptowährungen investiert werden soll (sehen Sie hier die entsprechenden Limits),
  3. Erbe von Edelmetallen wie Gold oder Silber, die an eine Bank verkauft werden sollen,
  4. noch exotisch: die Erbschaft von Kryptowährungen, die nun verkauft und zu Geld gemacht werden sollen.

Wieso Mittelherkunftsnachweis.de existiert

Hintergrund der Anfragen an uns ist zumeist, dass die betroffenen Personen bereits versucht haben, einen Mittelherkunftsnachweis für die Erbschaft des Geldes oder der Edelmetalle zu erbringen, dieser jedoch von der Bank oder der Börse als unzureichend zurückgewiesen wurde.

Konkret lässt sich diese Fallkonstellation durch folgende Anfrage von einem unserer Leser darstellen:

Der Herkunftsnachweis für ein Erbe bzw. eine Erbschaft von Bargeld, Gold und Kryptowährungen kann problematisch sein
Quelle: Anfrage eines Lesers per E-Mail vom 04.12.2021

Aus allen an uns gerichteten Leserfragen lassen sich einige Grundprobleme der Thematik Herkunftsnachweis für das Erbe von Geld, Edelmetallen und Kryptowährungen ausfindig machen.

Sie meinen es nur gut? Naja …

Denn selten steckt hinter als unzureichend zurückgewiesenen Nachweisen der Mittelherkunft böse Absicht der fordernden Stelle. Die vom Geldwäschegesetz verpflichteten Stellen haben zum einen ihrerseits Sorge, durch zu lasche Kontrollen die Vorschriften des GwG zu verletzen.

Zum anderen wird sich innerhalb von Unternehmen bemüht, die ausgesprochen umfangreichen Verpflichtungen des GwG bei der Anforderung von Herkunftsnachweisen für die MitarbeiterInnen überhaupt noch handhabbar zu machen.

Ergebnis: Überzogene Anforderungen an den Mittelherkunftsnachweis für eine Erbschaft!

Nicht selten führt dies dazu, dass – wie im obigen Beispiel ersichtlich – MitarbeiterInnen an (so glauben sie) zwingenden strengen Formvorschriften festhalten, die in schwierigeren Fällen wie der Erbschaft aber zu keinem zufrieden stellenden Ergebnis für beide Parteien führen können.

Denn nicht nur der Kunde ist erbost darüber, dass ihm die Bareinzahlung seines geerbten Bargelds verwehrt wird. Ebenso kann es nicht im Interesse der Bank sein, ihren langjährigen Kunden möglicherweise durch dieses Verhalten zu verlieren.

Was also tun, wenn Bank oder Börse einen Herkunftsnachweis für ein Erbe bzw. eine Erbschaft ablehnen?

Wie im obigen Beispiel auch, besteht das Problem häufig konkret darin, dass die fordernde Stelle ein Nachweisdokumente von Ihnen erhalten möchte, welches idealerweise folgende Angaben enthält:

  • Bestätigung des Erbfalles
  • Nachweis, dass Sie Erbe sind
  • Nachweis, dass Sie auch über das Erbe verfügen dürfen (insbesondere keine Miterben, die dagegen Einspruch einlegen könnten)
  • konkrete Höhe bzw. Menge der Gegenstände, die Sie geerbt haben

Details beachten

Wenn Sie juristischer Laie sind, Ihnen Ihr Bauchgefühl aber sagt, dass ein derartiger Nachweis schwierig zu erbringen sein dürfte, haben Sie ein gutes Judiz.

Keine Sterbeurkunde und kein Erbschein genügen diesen Anforderungen, die immer häufiger an einen Herkunftsnachweis für ein Erbe gestellt werden. Mit zwei Ausnahmen: dem Testament oder dem Erbvertrag.

Zu streng?

Der Grund für die überzogenen Anforderungen wird meist erhöhtes Misstrauen der fordernden Stellen gegenüber der Erbkonstellation sein. Denn behaupten kein ein Erbe schließlich jeder problemlos. Und auch bei Vorlage der Sterbeurkunde ist nicht einmal die Erbschaft an sich nachgewiesen.

Und selbst beim Nachweis der Erbschaft durch einen Erbschein, bestehen weitere Risiken für die fordernde Stelle, etwas dass es Miterben gibt, über deren Kopf hinweg Sie über den Erbgegenstand verfügen. Streng genommen ist dies jedoch überhaupt kein Problem mehr, welches im Zusammenhang mit dem Thema Mittelherkunftsnachweis steht!

Testament oder Erbvertrag als einzig gültiger Herkunftsnachweis für das Erbe von Geld, Bargeld oder Edelmetallen wie Gold und Silber?

Ein Testament und Erbvertrag hingegen können, wenn sie detailliert genug sind, alle oben genannten Angaben enthalten und somit als ausgesprochen detaillierter Mittelherkunftsnachweis im Falle der Erbschaft dienen.

Doch kann es vom Gesetzgeber gewollt sein, dass ausschließlich durch Testament und Erbvertrag ein Herkunftsnachweis für ein Erbe erbracht werden kann?

Wie wir das sehen

Nein, unserer Auffassung kann dies nicht Intention des Gesetzgebers gewesen sein.

Schließlich ist es jedem selbst überlassen, ein Testament oder einen Erbvertrag zu verfassen oder alternativ einfach die gesetzlichen Erbfolge zu bevorzugen. In vielen Fällen benötigen Menschen aufgrund einer überschaubaren Anzahl an Hinterbliebenen schlichtweg kein Testament und keinen Erbvertrag.

Davon unabhängig tritt ferner der Umstand hinzu, dass die nun verschärften Pflichten zur Erbringung von Herkunftsnachweisen für Vermögen noch sehr frisch sind.

Vergangenheit nicht immer klar aufzuarbeiten

In Erbfällen, die möglicherweise Jahre zurückliegen, in denen das geerbte Geld nun aber beispielsweise zur Investition in Edelmetalle genutzt werden soll, hat niemand daran gedacht, dass die Herkunft des Geldes einmal wasserdicht nachzuweisen sein wird.

Möchten Sie zum Beispiel Gold bei einer Bank kaufen, wird diese nun aber wahrscheinlich einen genauen Nachweis darüber fordern, dass das nun eingesetzte Geld aus dem Erbe stammt; und dabei die oben genannten Anforderungen erfüllt haben wollen.

Herkunftsnachweis abgelehnt?

In Fällen, in denen sich die fordernden Stellen querstellen und die ihnen angebotenen Nachweise nicht akzeptieren, lohnt sich die Heranziehung professioneller Unterstützung bei der Zusammenstellung von Beweismitteln! Wir beraten Sie hierzu gern mit viel Erfahrung auf diesem Gebiet.

Denn eines darf nicht vergessen werden: Alle fordernden Stellen haben einen erheblichen Ermessensspielraum wenn es darum geht, welche Nachweise sie ausreichen lassen und welche nicht.

Deshalb bieten wir Ihnen in unserem Beitrag zum Thema Beweismittel einige Inspirationen für die Erfüllung der Nachweispflicht. Es gibt um die Erzeugung eines plausiblen Gesamtbildes gegenüber der fordernden Stelle!

Kryptowährungen, Erbe und Mittelherkunftsnachweis – eine komplizierte Kombination?

Mag eine Erbschaft, die Barvermögen, Immobilien oder Edelmetalle zum Gegenstand hat, völlig unaufgeregt vonstatten gehen, kann dies bei der Erbschaft von Bitcoins oder anderen Kryptowährungen gänzlich anders sein.

Zunächst ist bereits die Tatsache, dass digitale Werte wie Kryptowährungen überhaupt als Vermögen anzusehen sind, für viele Menschen befremdlich. Es handelt sich doch nur um Dateneinträge auf einer öffentlichen Blockchain.

Dennoch haben diese Dateneinträge, auch Tokens genannt, einen Wert – was leicht zu erkennen ist, wenn man die rasanten Preisanstiege mancher Kryptowährungen in den letzten Jahren mitverfolgt hat.

Erbschaft und Mittelherkunft bei Kryptowährungen

Eine Erbschaft kann daher auch Bitcoins oder andere Kryptowährungen beinhalten. Der Mittelherkunftsnachweis ist hier besonders wichtig, da die großen Kryptobörsen mittlerweile penibel die Herkunft finanzieller Mittel erfragen.

Sollten Sie also Kryptowährungen wie z.B. Bitcoin geerbt haben, dürften Sie beim Versuch des Verkaufs dieser Coins eine Überraschung erleben: Sie werden vermutlich von der Kryptobörse befragt, woher dieses Vermögen ursprünglich stammt.

Die oben ausgeführten Hinweise zu Nachweisen bei Erbschaften gelten hier entsprechend.

Aber?

Allerdings kann es sein, dass Sie nicht nur Ihr Erbe nachweisen müssen, sondern gegenüber der Kryptobörse anzuzeigen haben, woher die Erbmasse letztlich stammt – sprich: Sie könnten aufgefordert werden, die Vermögensgeschichte der Erblasserin oder des Erblassers zu erläutern.

Dies könnte bei Coins, die auf einem privaten Wallet einer verstorbenen Person gefunden werden, durchaus schwierig sein. Nicht immer sind die Informationen über den Ursprung der Kryptowährungen einer verstorbenen Person ohne Weiteres auffindbar. Hier kann es geboten sein, sich bei der Zusammenstellung der Trading- und Transaktionsdaten professionell unterstützen zu lassen.

Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Herkunftsnachweis beauftragen, wenn Ihr Nachweis für ein Erbe abgelehnt wird!

Ob es nun um die Zusammenstellung von Transaktionsdaten von geerbten Kryptowährungen geht, um die Erbringung eines Mittelherkunftsnachweises für Edelmetalle wie Gold und Silber aus einem Erbe oder allgemein um die Erbschaft von Geld oder Bargeld.

Es muss in all diesen Fällen gelingen, der fordernden Stelle gegenüber die legitime Herkunft der Vermögenswerte plausibel darzustellen.

Gelingt Ihnen dies nicht selbst – das heißt, der angebotene Herkunftsnachweis wird abgelehnt – kann es erforderlich sein, einen auf das Gebiet Mittelherkunftsnachweis spezialisierten Rechtsanwalt zu beauftragen.

Erbrecht ist hier nicht das Problem

Es kommt dabei gerade nicht darauf an, einen Spezialisten für Erbrecht zu beauftragen! Entscheidend ist, dass der Anwalt sich mit dem Themen Mittelherkunft und den einzelnen Vermögensklassen (Geld, Edelmetalle, Kryptowährungen, etc.) auskennt.

Die Herausforderung bei der Erbringung eines rechtssicheren Mittelherkunftsnachweises ist gerade zum einen, Kenntnis von Beweismitteln zu erlangen (gerade im Bereich von Kryptowährungen fällt dies schwer) und zum anderen, die zusammengetragenen Beweismittel zu einem plausiblen Bild zusammenzufügen.

Nur so wird die fordernde Stelle von vermeintlich strengen Formanforderungen abrücken, was ihr aufgrund ihres Ermessensspielraums ohne Weiteres möglich ist.

Nachweise sorgsam ordnen

Um gerade – aber nicht nur! – im Bereich der Kryptowährungen die erforderlichen Nachweise zusammenzutragen, ist es für einen Rechtsanwalt daher zwingend erforderlich, mit den Einzelheiten und eventuellen technischen Details der Vermögensklassen vertraut zu sein.

Unsere umfangreichen Informationen zu den Anti-Geldwäschepraktiken der größten und namhaftesten Kryptobörsen Coinbase, Binance, Bitpanda, Kraken, Bison / BSDEX und Bitstamp zeigen, dass die Thematik Mittelherkunftsnachweis so dringend und aktuell wie nie.

Fragen und Antworten zum Herkunftsnachweis bei Erbschaft

Unserer Ansicht nach gibt es immer einen Mittelherkunftsnachweis zu einzelnen Vermögensbewegungen. Die Frage ist nicht, ob es einen Herkunftsnachweis gibt, sondern wie man diesen darstellt und wie überzeugend er ist.


Ein ordentliches Testament, welches notariell beglaubigt wurde, ein anschließend erhaltener Erbschein vom Amtsgericht und eine somit lückenlos nachweisbare Vermögenskette sind der Idealfall.


Aber auch wenn einzelne Glieder dieser Vermögenskette fehlen, lässt sich ein Nachweis erbringen. Dann müssen andere Beweismittel genutzt werden. 

Nein. Die Herkunft finanzieller Mittel hat zunächst nichts damit zu tun, inwieweit Sie eine Erbschaft antreten können, dürfen oder möchten. Dies bestimmt sich an erbrechtlichen Voraussetzungen.


Der Herkunftsnachweis bezogen auf Ihr Erbe wird dann relevant, wenn Sie das Erbe andernorts als aus legalen Quellen stammend nachweisen müssen.

Sie können sich professionelle Unterstützung einholen, um einen ordentlichen Herkunftsnachweis zu erbringen, der ein Erbe als Grundlage hat. Ansprechpartner hierfür sind vor allem spezialisierte Rechtsanwälte, die sich intensiv mit der Mittelherkunftthematik auseinandersetzen.


Rechtsanwälte sind darüber hinaus bereits durch ihr Studium der Rechtswissenschaften und etwaigen beruflichen Spezialisierungen mit dem Erbrecht vertraut.