Kanzlei für Digital-
und Wirtschaftsrecht
Mittelherkunft und Geldwäscherecht

Was darf die Bank mich fragen?

Nicht jede Person möchte der eigenen Bank private oder finanzielle Fragen beantworten müssen. Allerdings gibt es viele Fälle, in denen das, was die Bank fragen darf, sehr weit geregelt ist. Wer die Fragen der Bank nicht beantwortet, riskiert eine Kontosperre oder Kontokündigung.

Wir zeigen auf, was die Bank fragen darf und wie darauf grundsätzlich zu reagieren ist. Falls es zwischen Ihnen und Ihrer Bank zu Problemen kommen sollte, können Sie gern das Kontaktformular nutzen. Sie erhalten unverzüglich eine kostenfreie Ersteinschätzung eines spezialisierten Anwalts.

AGB regeln bei Privatbanken, was die Bank fragen darf!

Zwischen Ihnen und Ihrer Bank liegt ein Vertragsverhältnis vor. Dieser Vertrag ist durch die Geschäftsbeziehung zustande gekommen. Beispielsweise zu dem Zeitpunkt, als Sie Ihr Girokonto bei der Bank eröffnet haben.

In den Vertragsunterlagen finden sich die jeweiligen allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrer Bank. Diesen Vertragsbedingungen haben Sie vermutlich zugestimmt, sonst könnten Sie kein Kunde der Bank geworden sein. Was die Bank fragen darf, ergibt sich bei Privatbanken teilweise aus diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Nicht alle Vertragsbedingungen der Bank „lupenrein“

Doch nicht immer sind die vorgefertigten Bedingungen der Banken gegenüber der Kundschaft rechtswirksam. Immer wieder kommt es zu Gerichtsurteilen, in denen die eine oder andere Vertragsklausel als unwirksam anerkannt wird. Was die Bank von Ihnen erfahren darf, muss sich an der Rechtsordnung orientieren.

Was darf die Bank Sie fragen? Anwalt erklärt!
Zahlreiche AGB von Banken ermöglichen die Kündigung ohne Grund von heute auf morgen.

Bei Sparkassen, Volksbanken und anderen teilweise öffentlich-rechtlichen oder genossenschaftlich organisierten Banken ist die Frage, was die Bank fragen darf, etwas anders zu beurteilen.

Hier gelten nicht die gleichen Vertragsbedingungen wie bei Privatbanken. Dennoch müssen auch nicht private Bankinstitute die gesetzgeberischen Vorgaben einhalten.

Gesetzgeber bestimmt, was die Bank fragen darf!

Was eine Bank Sie als Kundschaft fragen darf, ergibt sich nicht nur aus dem Vertragsinhalt. Auch der Gesetzgeber hat unter anderem aus Gründen der Finanzaufsicht strenge Vorgaben für Bankinstitute erlassen.

Beispiel: Banken dürfen nicht ohne vorherige Identifizierung der Kundschaft ein Konto für die Kundschaft eröffnen. Die Bank darf und muss also fragen, wer der Kontoinhaber tatsächlich ist.

Es wird die Vorlage des Personalausweises benötigt. Dies ist unter anderem auf Gesetzen zur Eindämmung von Geldwäsche zurückzuführen, an die sich jede Bank zu halten hat.

Geldwäscheverdacht? Banken fragen nach!

Die Geldwäschevorschriften werden mittlerweile immer strenger. Eine Bank darf explizite fragen, woher Ihr Geld kommt. Dies nennt sich in der Fachsprache Mittelherkunftsnachweis, oder Herkunft des Geldes.

Hierzu ist klar, was die Bank fragen darf, wenn ein Verdachtsmoment entstanden ist oder gewisse Limits überschritten worden sind. Auf der vorliegenden Website finden Sie umfassende Informationen zur Frage, wie Sie die Herkunft des Geldes nachweisen können.

Bank erkundigt sich zur Herkunft des Geldes: woher ist das Geld?

Insbesondere Bargeldeinzahlungen können heutzutage zu einer Rückfrage der Bank an Sie führen. Denn für Einzahlungen mit Bargeld sieht der Gesetzgeber bei Bestandskunden ein Limit in Höhe von 10.000 Euro vor.

Bis zu 10.000 Euro dürfen Bestandskunden einer Bank in Barmitteln einzahlen, ohne mit expliziten Rückfragen rechnen zu müssen. Bei Neukunden ist die Grenze laut BaFin sogar nur 2.500 Euro.

Wer bei der Bank eine Bargeldeinzahlung in Höhe von mehr als 10.000 Euro vornimmt, wird von der Bank nach der Herkunft des Geldes gefragt.

Was bedeutet es, diesen „Herkunftsnachweis“ einzureichen?

Dieser Herkunftsnachweis ist in Form von echten Dokumenten oder nachvollziehbaren Angaben zu verstehen.

Es reicht nicht aus, lediglich mündlich zu sagen, woher das Geld angeblich stammt. Sie brauchen „handfeste“ Beweise. Was die Bank diesbezüglich fragen darf, ist weit zu verstehen: so ziemlich alles, was die Herkunft des Geldes rechtssicher belegen kann.

Wir haben Informationen zur Frage zusammengestellt, wie zu verfahren ist, wenn Sie glauben, dass ein Herkunftsnachweis für Bargeld nicht möglich ist. Meistens gibt es sehr wohl Herkunftsnachweise, diese müssen nur ordentlich zusammengestellt und präsentiert werden.

Darf Bank nach Überweisung oder Geldeingang fragen?

Banken dürfen nicht nur zu Bargeldeinzahlungen fragen, woher das Geld stammt. Auch Überweisungen und Geldeingänge, die ungewöhnlich sind, werden geprüft. Insofern können unangenehme Fragen der Bank auch zu Ihren Girokontobewegungen auftreten.

Insbesondere Auslandsüberweisungen, also ein Geldeingang ins Ausland oder aus dem Ausland sind für Banken teilweise problematisch.

Banken können nicht Hellsehen – daher fragen sie nach

Nicht immer ist der Bank klar, wie es um die Herkunft des Geldes bestellt ist. Was die Bank hier fragen darf, ist ebenso weit zu verstehen wie beim Bargeld. Die Mittelherkunft muss einwandfrei belegt werden.

Wenn die Bank nach einer Überweisung fragt, und Sie nicht fristgerecht antworten, könnte eine Geldwäscheverdachtsmeldung gegen Sie eingereicht werden. Die zuständige Behörde muss dann Ermittlungen anstellen.

Das muss nicht in negativen Konsequenzen enden, ist aber keinesfalls vorteilhaft. Es lohnt sich daher, den Herkunftsnachweis für Überweisungen und Geldeingänge ordnungsgemäß zu erbringen.

Was kann die Bank zu meinem Einkommen fragen?

Besonders unangenehm sind Rückfragen der Bank zur konkreten Einkommenssituation. Es gibt jedoch Fälle, in denen die Bank dies sehr wohl abfragen darf und aus eigenen Gründen auch muss. Für die Eröffnung eines Girokontos sind Gehaltsangaben zunächst nicht so wichtig.

Bei der Kreditvergabe hingegen ist die Frage, welches Einkommen Sie beziehen essenziell. Denn nur durch die Angabe Ihres Einkommens kann die Bank sicher einschätzen, wie es um Ihre Bonität und Rückzahlungskraft tatsächlich steht.

Kredit von Fragen der Bank abhängig? Ja.

Was die Bank hier fragen darf ist alles, was mit der Kreditvergabe zu tun hat. Das Einkommen ist wichtiger Bestandteil, aber auch Ihre monatlichen Fixkosten oder Verbindlichkeiten sind relevante Kriterien.

Wer diesbezüglich der Bank keine Antwort erteilt, wird wohl den gewünschten Kredit nicht erhalten. Auch Kredite, die bereits seit Jahren bedient werden, können durch veränderte Geldeingänge auf Ihrem Konto in Frage gestellt werden.

Probleme mit der Bank? Kostenfreie Ersteinschätzung einholen!

Wenn Sie sich nicht sicher sein sollten, was die Bank in Ihrem Fall fragen darf, können Sie das Kontaktformular nutzen. Schildern Sie unverbindlich Ihre Situation und Sie erhalten eine kostenfreie Rückmeldung eines spezialisierten Rechtsanwalts.

Wichtig hierbei sind Informationen darüber, weshalb Sie glauben, die Bank verhalte sich Ihnen gegenüber womöglich problematisch.

Beispiel:

Sie hatten jahrelang ein unkompliziertes Verhältnis zu Ihrer Bank. Aufgrund eines ungewöhnlichen Geldeingangs, einer Überweisung oder einer Bareinzahlung werden Sie plötzlich von der Bank gefragt, woher das Geld stammt. Es werden konkrete Antworten von Ihnen verlangt.

Es sollte vermieden werden, dass gegen Sie eine Geldwäscheverdachtsmeldung weitergegeben wird.

Darüber hinaus ist bei unangenehmen Fragen der Bank ein gesperrtes Konto oder ein gekündigtes Konto ein realistisches Szenario. Nutzen Sie gern die Gelegenheit, sich diesbezüglich fachlich beraten zu lassen.