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Mittelherkunft und Geldwäscherecht

Bargeld einzahlen in Teilbeträgen? Zeitraum und zeitlicher Abstand wichtig?

Beim Einzahlen von Bargeld ist mittlerweile mitunter Vorsicht geboten. Es kann zu unangenehmen Rückfragen der Bank kommen, selbst wenn Sie das Bargeld in Teilbeträgen über einen bestimmten Zeitraum einzahlen. Auch der zeitliche Abstand zwischen den Einzelbeträgen ist relevant!

Informieren Sie sich auf vorliegender Website über die Bestimmungen. Bei Problemen mit der Einzahlung von Bargeld auf Ihr Konto können Sie das Kontaktformular nutzen. Sie erhalten eine kostenfreie Ersteinschätzung eines spezialisierten Rechtsanwalts.

Wieso kann ich Bargeld nicht mehr ohne Teilbeträge oder in einem bestimmten Zeitraum einzahlen?

Aufgrund verschärfter Anti-Geldwäschebestimmungen sind Finanzinstitute wie Banken und Börsen dazu angehalten, die Mittelherkunft von Kundengeldern zu überprüfen.

Speziell die deutsche Rechtslage sieht gemäß des Geldwäschegesetzes (GwG) vor, dass Banken ihre Bestandskundschaft bei Bareinzahlungen über 10.000 Euro nach dem Herkunftsnachweis für das eingezahlte Geld fragen müssen.

Von Neukundschaft einer Bank ist bereits bei Bargeldeinzahlungen von nur 2.500 Euro ein solcher Mittelherkunftsnachweis zu erbringen. Die BaFin informiert zu diesem Thema auf ihrer Website.

Teilbeträge und Zeiträume als „Trick“ anzuraten?

Insofern können Sie nicht „unbehelligt“ größere Summen an Bargeld auf Ihr Konto einzahlen. Viele denken daher, es sei klug, die geplante Bareinzahlung in mehreren Teilbeträgen über einen gewissen Zeitraum durchzuführen. Dies birgt jedoch andere Probleme und kann erst Recht zu Rückfragen der Bank oder Börse führen.

Die Einzahlung von Bargeld in Teilbeträgen kann bei Banken zu Problemen führen!
Die Einzahlung von Bargeld in Teilbeträgen kann zu Problemen führen!

Wichtig zu verstehen ist, dass Sie sehr wohl „unbegrenzt“ Bareinzahlungen vornehmen können. Sie müssen keine Stückelung in Teilbeträgen vornehmen oder einen Zeitraum beachten, über den Sie das Bargeld einzahlen.

Es ist nach wie vor weder verboten, noch ungern gesehen, größere Mengen Geld auf das Konto einzuzahlen. Nur muss in einem solchen Fall eben die Herkunft des Geldes gegenüber dem Finanzinstitut rechtssicher erklärt werden.

Welche Teilbeträge und welcher Zeitraum sind bei Bareinzahlungen sinnvoll?

Um es kurz zu machen: Teileinzahlungen und die Beachtung von langen Zeiträumen sind weder erstrebenswert, noch sinnvoll.

Banken nutzen heutzutage spezialisierte Softwarelösungen, um genau solche Vorgehensweisen ausmachen zu können. Ihre Einzahlungen – ob „auf einen Schlag“ oder in Teilbeträgen – werden diesbezüglich gescannt.

Ergibt sich hierbei ein gewisses Muster, welches erkennen lässt, dass explizit Geldwäschevorschriften umgangen werden sollen, wird die Bank darüber seitens der Software informiert.

Absicht ist auch entscheidend

Wer also absichtlich in Teilbeträgen oder vorsätzlich in gewissen Zeiträumen die Bargeldeinzahlungen vornimmt, könnte sich mitunter erst Recht verdächtig machen.

Dies gilt auch, wenn Sie das Bargeld nicht nur in Teilbeträgen einzahlen, sondern zudem auch noch einen unüblichen zeitlichen Abstand zwischen den eingezahlten Einzelbeträgen wählen.

Eigene „Buchhaltung“ pflegen

Es lohnt sich daher, die eigenen Herkunftsnachweise für das Geld ordentlich aufzubereiten. Falls es hierbei zu Problemen kommt, etwa weil wichtige Unterlagen fehlen, können sich Betroffene an einen auf Mittelherkunftsnachweise spezialisierten Rechtsanwalt wenden.

Ihr Anwalt wird mit Ihnen die notwendigen Dokumente bestmöglich zusammenstellen und etwaige Korrespondenz mit Finanzinstituten und Behörden für Sie führen.

Wieso werden auch Teilbeträge und Zeiträume von Banken überwacht?

Professionelle Geldwäscher nutzen die Möglichkeit, illegal erworbenes Bargeld über kleine Teilbeträge in den Bankkreislauf einzuschleusen. Hierfür gibt es regelrechte Netzwerke an „Geldeseln“, welche Stück für Stück das Geld einzahlen und möglichst auf verschiedene Konten verteilen.

Daher ist es zur Eindämmung von Geldwäsche essenziell, dass Banken, Börsen und andere Finanzinstitute über automatisierte Software verfügen, die solch ein Vorgehen einfangen kann.

Bargeld in Teilbeträgen über einen Zeitraum einzuzahlen umgeht nicht den Mittelherkunftsnachweis!
Auch bei Einzahlung von Bargeld über einen Zeitraum besteht Nachweispflicht!

Unangenehm, aber wichtig

Auch wenn für Sie das Thema Bareinzahlung und Mittelherkunftsnachweis unangenehm sein mag, ist der grundsätzliche Ansatz sicher richtig.

Ohne das genaue Hinschauen bei Bargeldeinzahlungen könnte die Geldwäschebekämpfung nicht effektiv umgesetzt werden.

Wer sich diesen neuen Begebenheiten nicht rechtssicher stellt, muss damit rechnen, das eigene Konto gekündigt oder gesperrt zu haben.

Was tun, wenn kein Herkunftsnachweis für das eigene Geld möglich ist?

Oft sind keine überzeugenden Mittelherkunftsnachweise für Bargeld vorhanden. Dies mag verschiedene Gründe haben. Womöglich hat die betroffene Person das Bargeld vor langer Zeit geschenkt bekommen, geerbt, rechtmäßig verdient oder sich über einen langen Zeitraum vom eigenen Konto abgehoben.

Kein Herkunftsnachweis für Geld würde bedeuten, es gäbe zu dem Erhalt des Bargelds keinerlei Nachweis. Dies ist meistens nicht der Fall.

Die Realität sieht anders aus?

Betroffene haben die Dokumente oder möglichen Schriftstücke nicht immer „griffbereit“, doch diese können oftmals aufgetrieben werden. Dass es also gar keinen Herkunftsnachweis geben soll, ist meist nicht zutreffend.

Wie konkret Mittelherkunftsnachweise zu erstellen sind, haben wir bereits aufgezeigt. Falls es Schwierigkeiten hierbei geben sollte, lohnt es sich, einen spezialisierten Anwalt einzuschalten. Womöglich können weitaus mehr Nachweise – auch rückwirkend – eingeholt werden, als die betroffene Person es selbst vermuten würde.

Ich habe bereits Teilbeträge über einen gewissen Zeitraum eingezahlt, wie es geht jetzt weiter?

Falls Sie nichtsahnend bereits auffällig viele kleine Bargeldeinzahlungen vorgenommen haben, die in einem überschaubaren Zeitraum stattfanden, sollten Sie sich fortan um Ihre Herkunftsnachweise kümmern. Womöglich könnte bereits Ihre nächste Bareinzahlung eine dezidierte Rückfrage der Bank provozieren.

Insbesondere wenn verdächtige Zeiträume gewählt worden sind, könnte die Geldwäscheabteilung der Bank informiert werden. Beispielsweise ist das wöchentliche Einzahlen von „nur“ wenigen hunderten Euro als Bargeld in diesen Teilbeträgen zumindest ungewöhnlich.

Limits der Bank sind beachtenswert

Interessant ist, dass beim Abheben von Bargeld keine solchen Zeiträume, Teilbeträge oder sonstige Umstände zu beachten sind. Das Abheben von Bargeld ist allerdings seitens der meisten Banken limitiert, sodass nicht „endlose“ Abhebungen innerhalb kürzester Zeit vorgenommen werden können.

Nutzen Sie die Möglichkeit, sich eine kostenfreie Ersteinschätzung zu Ihrem Problem mit dem Herkunftsnachweis für Geld einzuholen. Hierfür bedienen Sie einfach das Kontaktformular und erhalten zeitnah eine Rückmeldung.

Fragen und Antworten zur Bareinzahlung in Teilbeträgen

Darauf kann es keine pauschale Antwort geben, da die Geldwäschebekämpfung durch Banken nach einem risikobasierten Modell erfolgt. Jeder Kunde ist also in einem anderen Risikoprofil eingestuft und kann anders behandelt werden. Sie können aber davon ausgehen, dass die Bank Sie zeitnah nach Überschreiten der einschlägigen Limits kontaktieren wird.

Anhand Ihres bei der Bank hinterlegten Risikoprofils wird bewertet, welches Maß an Einzahlungen unter Berücksichtigung Ihrer üblichen Kontobewegungen verdächtig erscheint. Ein pauschaler Zeitraum kann daher nicht genannt werden. Der Zeitraum ist aus Sicht der Bank dann zu beanstanden, wenn eine Umgehung der einschlägigen Einzahlungsgrenzwerte vermutet wird.

Ihre Bank wird jene Nachweise von Ihnen fordern, die bei einer Einzahlung oberhalb der nachweislosen Einzahlungsmöglichkeiten gefordert worden wären. Das ist insbesondere der Mittelherkunftsnachweis, also die Frage danach, woher Ihre Geldmittel ursprünglich stammen.