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Mittelherkunft und Geldwäscherecht

Was tun, wenn ein Mittelherkunftsnachweis gefordert wird?

Einige Betroffene gehen anfangs davon aus, dass ein Betrugsversucht vorliegt, wenn ein Mittelherkunftsnachweis (auf Englisch: proof of source of funds, origin of funds oder source of wealth) gefordert wird.

Sie befürchten, dass sich Kriminelle als ihre Bank oder ihr Broker ausgeben und sensible Auskünfte erhalten möchten. Schließlich wäre es aus der Sicht Krimineller von Vorteil, Einblicke in die Vermögensverhältnisse zu bekommen, die man sonst nie erhielte.

Die Informationen auf dieser Website zeigen schnell, dass dem nicht so ist.

Die Anforderung von Nachweisen für die Herkunft Ihrer finanziellen Mittel spielt im Alltag eine immer größere Rolle und wird durch namhafte Banken umgesetzte (siehe etwa unsere Beiträge zu den Sparkassen oder der ING DiBa).

Sie rührt aus den immer schärferen Vorschriften des Geldwäschegesetzes (GwG) und weiterer EU-rechtlichen Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (siehe unsere FAQ unter „Rechtsgrundlagen“).

Komplexes Thema – und üble Konsequenzen drohen

Erkennen Betroffene, dass die Frage nach der Herkunft ihrer finanziellen Mittel real ist, herrscht zunächst Ratlosigkeit. Denn gerade in Deutschland sind es BürgerInnen nicht gewohnt, dass man ihnen Fragen zu ihrem Vermögen stellt.

In diesem Beitrag geben wir deshalb Hilfestellung, wie Sie damit umgehen können, wenn ein Mittelherkunftsnachweis durch eine Behörde oder ein Unternehmen von Ihnen gefordert wird.

Ihre ersten Schritte, wenn für Geld, Kryptos oder andere Vermögensgüter ein Mittelherkunftsnachweis gefordert wird!

Sie wurden aufgefordert, einen Nachweis über die Mittelherkunft zu erbringen. Dies entweder von Ihrer Bank, oder von Ihrer Börse für Bitcoin und andere Kryptowährungen.

Was nun also tun?

Zuerst ist es für Sie wichtig zu verstehen, weshalb Banken/Broker/Börsen Sie nach der Herkunft Ihrer Mittel fragen. Gesetzliche Vorschriften halten Banken und Kryptowährungs-Börsen bei Überschreitung eines bestimmten Limits dazu an, Mittelherkunftsnachweise zu fordern.

Für Ihre Bank oder Ihre Börse bedeutet dies vor allem eines: zusätzliche Arbeit.

Diese Arbeit müsste eigentlich behördlicherseits getan werden. Allerdings sind die Behörden zur Bekämpfung von Geldwäsche stark unterbesetzt. Deshalb schreibt der Gesetzgeber eine Rechtsdurchsetzung über private Institutionen wie etwa Banken und Börsen vor.

Insofern muss nun Ihre Bank oder Ihre Kryptobörse – sei es Coinbase, Binance, Kraken, Bitpanda, Bison / BSDEX oder Bitstamp – die eigentliche Arbeit des Staates übernehmen.

Sie dient der Bekämpfung von Geldwäsche. Weder Banken noch Börsen bekommen jedoch die dadurch entstehenden Aufwände vergütet.

Banken und Börsen sind vom Staat zur Durchsetzung verpflichtet!

Daraus ergibt sich für Sie Folgendes: Die Bank oder die Kryptowährungsbörse muss diese Arbeit ohne Entlohnung erledigen. Insofern sehen Sie bitte die Bank oder die Börse nicht als „Feinde“.

Dort bedeutet es in erster Linie nur zusätzliche unwirtschaftliche Arbeit, wenn von Ihnen ein Mittelherkunftsnachweis gefordert werden muss.

Was tun die Banken und Börsen da überhaupt? Für Banken und Börsen ist die Überprüfung der Herkunft der Mittel von Kundinnen und Kunden eine Belastung. Denn diese Unternehmen möchten ihre KundInnen nicht „nerven“. Sie möchten viel mehr einen einwandfreien Service anbieten.

Unkompliziert, aber rechtssicher klären – sonst droht Stress

In der Korrespondenz hinsichtlich des Mittelherkunftsnachweises mit den Banken oder Börsen sollten Sie daher möglichst unkompliziert eine Lösung finden.

Denn eine effiziente Erledigung dieser Nachweispflichten ist nicht nur in Ihrem Interesse, sondern auch im Interesse Ihrer Bank oder Börse. Man könnte sogar sagen, Sie stehen grundsätzlich auf der gleichen Seite. Denn die Erbringung derartiger Herkunftsnachweise ist gesetzgeberischer Wille, und nicht der Wille Ihrer Bank oder Kryptobörse.

Lassen Sie sich für die Korrespondenz gern durch unser bereitgestelltes Muster für ein Anschreiben inspirieren.

Schritt 1: Fragen im Schreiben, mit dem  Mittelherkunftsnachweis gefordert wird, genau durchlesen!

Sie haben ein Schreiben Ihrer Bank oder Ihrer Börse, auf der Sie Bitcoin und andere Kryptowährungen handeln, erhalten. Man fordert Sie in diesem Schreiben zur Nachweis der Herkunft Ihrer finanziellen Mittel auf. Was tun?

Zunächst müssen Sie genau lesen, was von Ihnen verlangt wird:

  1. Auf welche Mittel bezieht sich die Frage nach dem Herkunftsnachweis?
  2. Auf alle Mittel, mein Bargeld, oder nur auf bestimmte Transaktionen?
  3. Wird Ihnen eine Frist zur Beantwortung gesetzt?
  4. Sind Konsequenzen angedroht, falls Sie keinen Mittelherkunftsnachweis vorlegen?

Sie dürfen auch Fragen „zurückschießen“!

Sollte irgendetwas unklar sein, können Sie auf das Schreiben erst einmal mit Fragen antworten. Denn die Frage nach der Herkunft der Mittel ist für betroffene Personen nun einmal „Neuland“.

Das Stellen von Fragen und die Bitte um Konkretisierung sind daher legitim. Sowohl Ihre Bank als auch Ihre Kryptobörse werden in aller Regel dankbar sein, durch die Beantwortung Ihrer Fragen Unklarheiten aus dem Weg räumen zu können. Denn diese können schließlich auch das Kundenverhältnis belasten.

Schritt 2: Spätestens wenn Mittelherkunftsnachweis gefordert wird, Ordnung in eigene Vermögensbewegungen bringen!

Legen Sie nicht sofort mit einer überstürzten Antwort an Ihre Bank oder Ihre Börse, auf der Sie Bitcoin und andere Kryptowährungen handeln los! Was zu tun ist, ergibt sich aus der eigenen Ordnung der Vermögenshistorie.

Bevor Sie genaue Angaben und Beweismittel über die Herkunft Ihrer Mittel an Ihre Bank oder Ihre Börse herausgeben, sollten Sie erst einmal für sich selbst Ihre Transaktionsdaten ordnen.

Haben Sie den Überblick über Ihre Transaktionen?

Sie selbst sollten Ihre Vermögensbewegungen wie Geldeingänge, Geldausgänge, Kryptotransaktionen oder Vermögensverschiebungen in einer übersichtlichen Tabelle erfassen. Diese Daten geben Sie vorerst nicht weiter.

Es geht darum, dass Sie persönlich exakt Bescheid wissen, woher welche Geldmittel bei Ihnen stammen. Sie tun also erstmal so, als fragen Sie sich selbst nach einem Mittelherkunftsnachweis. Überzeugen Sie sich sozusagen selbst, woher Ihre Mittel stammen!

Wenn Sie diese Daten einmal ordentlich erarbeitet und dargestellt haben, besitzen Sie Klarheit über die Herkunft Ihrer eigenen Mittel. Und erst dann entscheiden Sie, inwieweit Sie welche Daten an die Bank oder die Börse herausgeben.

Schritt 3: Übermittlung der Nachweisdokumente – was tun?

Sollten Sie der Ansicht sein, dass die Anfrage der Bank oder der Börse legitim ist, können Sie die angeforderten Daten entsprechend übermitteln. Stellen Sie sich jedoch darauf ein, dass die fordernde Stelle Ihre Angaben anzweifelt.

Übermitteln Sie nur das, was verlangt wurde und keine weiteren Datensätze. Niemand verpflichtet Sie zur „kompletten Offenlegung“ all Ihrer Vermögenswerte.

Sollten Sie hingegen der Ansicht sein, dass die Bank und die Börse ihre eigenen Kompetenzen überschreitet und die Herkunft der Mittel nicht belegt werden muss, müssen Sie die Anfrage insgesamt abwehren.

Sondern?

In diesem Fall übermitteln Sie keinerlei Daten über Ihre Transaktionsbewegungen. Stellen Sie sich dann aber darauf ein, dass die Bank oder die Börse womöglich Ihr Konto sperrt.

Was ist in diesem Fall zu tun?

Sie sind mit dieser Situation nicht allein. Es gibt tausende Betroffene, deren Konten bei Banken oder Accounts bei Kryptobörsen aufgrund der Thematik um den Mittelherkunftsnachweis gesperrt werden.

Wir sind auf Mittelherkunftsnachweis Probleme spezialisiert!

Gesperrte Konten oder auch „nur“ eingefrorene Vermögenswerte müssen Sie nicht einfach tatenlos hinnehmen. Wir sind eine auf Probleme mit dem Herkunftsnachweis spezialisierte Kanzlei.

Wir haben umfangreiche Erfahrungen mit der speziellen Materie der Mittelherkunft und sonstigen Themen des Geldwäscherechts.

Zudem kennen wir uns bestens mit den betroffenen Vermögensklassen aus, seien es Kryptowährungen, Edelmetalle, Fiatgeld oder sonstige hochwertige Güter, die um Zusammenhang mit dem Geldwäschegesetz relevant sind.

Ihr Vorteil – nutzen Sie die kostenfreie Ersteinschätzung

Wir wissen, dass die Stellen, die von Ihnen einen Mittelherkunftsnachweis fordern, erhebliche Ermessensspielräume bei der Bewertung Ihrer eingereichten Nachweisdokumente haben.

Betroffenen erscheinen Entscheidungen teilweise als reine Willkür – vor allem wenn diese zu einem gesperrten Bankkonto oder Account auf einer Kryptobörse führen.

Auch wenn es sich bei den fordernden Stellen zumeist um privatwirtschaftliche Unternehmen handelt, sind die Prüfungs- und Bewertungsspielräume für Ihren Herkunftsnachweis nicht unbegrenzt.

Immer noch ein Rechtsstaat! 

Entscheidungen müssen nachvollziehbar hergeleitet und begründet sein, wenn Sie zu vermögenseinschneidenden Maßnahmen auf Seiten der Kunden führen.

Als im Umgang mit dem Mittelherkunftsnachweis und den Vermögensklassen erfahrene Kanzlei wissen wir, an welchen Stellen wir rechtlich für Sie ansetzen können, um entweder Ihren Herkunftsnachweis doch noch gelingen zu lassen oder eingefrorenes Vermögen wieder frei zu bekommen.

Unverbindlich anfragen

Erhalten Sie durch uns bei Bedarf professionelle Unterstützung durch einen auf das Thema Mittelherkunftsnachweis spezialisierten Rechtsanwalt, um Unannehmlichkeiten mit der Mittelherkunft ein für allemal rechtssicher zu lösen.

Schildern Sie uns gern unverbindlich Ihren problematischen Fall und erhalten Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung. Sie können danach entscheiden, ob und wie weiter vorgegangen wird.