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Mittelherkunft und Geldwäscherecht

Gold verkaufen bei der Bank?

Sie haben absichtlich über einen längeren Zeitraum Gold in Ihrem Vermögen gehalten und möchten dieses nun bei einer Bank verkaufen. Hierbei sollten Sie sich auf teilweise komplizierte Rückfragen der Bank einstellen.

Denn Banken müssen bei einem Goldankauf mittlerweile erheblichen Prüfpflichten gemäß Geldwäschegesetz nachkommen.

Ohne eine eingehende Überprüfung der Person, die bei einer Bank Gold verkaufen möchte, wird das Finanzinstitut die Transaktion nicht durchführen wollen.

Auf einen Blick!

  1. Gold bei Bank verkaufen: Mittelherkunft, Geldwäsche und Bargeldzahlung wird geprüft.
  2. Unterschied zwischen Neukunden und Bestandskunden beim Goldverkauf.
  3. Bank wird die Person, welche Gold verkaufen will, in jedem Falle identifizieren.
  4. Darüber hinaus Herkunftsnachweis für Gold möglicherweise zu erbringen.
  5. Meldung an Finanzamt und Geldwäschebehörde denkbar.

Gold wird in der Praxis durch Gesetzgeber „belastet“

Gold sollte der „sichere Hafen“ sein, doch Anleger stellen fest, dass die staatliche Geldwäscheprävention teilweise Edelmetalle zu einem Risikoinvestment machen.

Denn es zählt längst nicht mehr nur der Goldbestand, sondern die „Geschichte des Geldes“, beziehungsweise der Mittelherkunftsnachweis zum Gold.

Gold verkaufen bei der Bank? Anwalt berät!
Um unangenehme Fragen zu vermeiden, wenn Sie Gold bei der Bank verkaufen möchten, sollten Sie gut vorbereitet sein!

Goldverkauf bei Bank auf praktischer Ebene unproblematisch, doch wie sieht es mit rechtlicher Nachweispflicht aus?

Grundsätzlich können Goldanleger ihre Edelmetalle an Banken, Edelmetallhändler, Juweliere, Privatpersonen oder Scheideanstalten veräußern. Insbesondere die Banken und Edelmetallhändler sind „liquide Käufer“ von Gold und freuen sich in der Regel über jeden Interessierten.

Nicht alle Edelmetallinvestoren wohnen in der Nähe eines Edelmetallhändlers. Eine Bank hingegen ist vermutlich in den meisten Fällen örtlich angesiedelt. Ferner gelten Banken als „sichere und professionelle Institute“, was nicht von jedem Edelmetallhändler behauptet werden kann. Somit verwundert es nicht, dass viele ihr Gold bei einer Bank verkaufen möchten.

Vorteile bei einer Bank!

  • Goldverkauf bei Bank läuft schnell und pragmatisch ab.
  • Verkäufer erscheint bei der Bank (womöglich Termin nötig).
  • Gold wird von der Bank auf Echtheit geprüft.
  • Auszahlung auf Bankkonto des Goldverkäufers (nur noch selten Bargeldauszahlung möglich).
  • Banken bieten vielleicht nicht die allerbesten Ankaufskurse, dafür auch bei größeren Edelmetallbeständen zahlungsfähig.

Banken müssen bei Gold aber „hinschauen“!

Durch die Verpflichtungen aus dem Geldwäschegesetz ergibt sich für Banken allerdings die Vorgabe, den sogenannten Mittelherkunftsnachweis abzufragen. Der Herkunftsnachweis bei Banken bezieht sich in der öffentlichen Wahrnehmung zuvorderst auf Bargeldeinzahlungen.

Doch auch Überweisungen, Geldeingänge und Depotüberträge, sowie Edelmetallverkäufe können im Zuge der Mittelherkunft kritisch hinterfragt werden. Hierdurch kann der geplante Goldverkauf an die Bank womöglich erschwert werden.

Veräußerung des Edelmetallbestands bei der Bank: welche Fragen werden gestellt?

In der Regel wird die Bank keinerlei Goldankauf ohne vollständige Identifizierung des Verkäufers durchführen. Ein „anonymes Goldverkaufen“ ist in dieser Form bei Banken daher meistens nicht mehr möglich.

Allerdings ist es mit der Vorlage des Personalausweises nicht immer getan. Bei Goldverkäufen unter einem Wert von 2.000,00 Euro mag der Personalausweis gegenüber der Bank genügen. Für höhere Edelmetallbestände, die an die Bank verkauft werden sollen, gelten weitere Nachweispflichten.

Schwellenwerte beim Goldverkauf an Bank

  1. Goldverkauf von Neukundschaft an Bank: ab einem Edelmetallwert von 2.500,00 Euro wird der Mittelherkunftsnachweis thematisiert.
  2. Bestandskunden verkaufen Gold an Bank: hier wird in der Regel ab einem Wert von 10.000,00 die Herkunft des Goldes hinterfragt.
  3. Banken verlangen konkret einen Herkunftsnachweis: woher kommt das Gold? Wann wurde es wo und mit welchen finanziellen Mitteln erworben? Woher stammen diese finanziellen Mittel, die dem Goldankauf dienten, ursprünglich?

Was, wenn Sie keinen Herkunftsnachweis einreichen?

Wer auf diese Nachweispflicht nicht rechtssicher reagiert, riskiert eine Meldung ans Finanzamt und eine Geldwäscheverdachtsmeldung.

Unabhängig davon, ob die Bank den geplanten Goldverkauf von Ihnen an eine staatliche Stelle meldet: allein durch die Überweisung auf Ihr Girokonto könnte die Mittelherkunft behördlicherseits angezweifelt werden.

Die „Geschichte Ihres Geldes“ und Ihres Goldes: Dokumente, Nachweise und Plausibilität!

Die Mittelherkunft eindeutig belegen zu können kann schwer fallen. Beim Edelmetall haben sich die Anlegerinnen und Anleger bewusst für eine möglichst private Anlageklasse entschieden. Meistens liegen Rechnungen vor, die jedoch keinen Käufernamen bezeichnen, oder es existieren keine „handfesten Unterlagen“ mehr.

Für Banken stellt sich die Situation dann wie folgt dar: jemand möchte an die Bank Gold verkaufen, doch eine echte Dokumentation wird nicht eingereicht. Woher das Gold stammt, oder wie es seinerzeit rechtmäßig erworben wurde, muss für den Herkunftsnachweis nachgewiesen werden. Fehlt dieser Nachweis, erhöht sich das Risiko für die Bank beim geplanten Goldankauf erheblich.

Banken werden für Sie kein Risiko eingehen!

Banken haften in diesen Konstellationen gemäß des Geldwäschegesetzes und der deutschen Rechtslage. Die deutsche Finanzaufsicht BaFin schaut penibel hin, wenn Banken zwielichtige Transaktionen vornehmen.

Wichtig zu verstehen: Im Zweifel wird sich eine seriöse Bank immer gegen den Goldankauf entscheiden, wenn die Mittelherkunft nicht lückenlos dargelegt wurde. Die betroffenen Edelmetallbesitzer können mit der Bank die Transaktion nicht durchführen.

Es bleibt dann nur der Weg zu einer anderen Bank oder einem gänzlich anderen Ankäufer, wobei auch hier der Herkunftsnachweis thematisiert werden könnte.

Wie kann ich die Mittelherkunft beim Gold gegenüber der Bank nachweisen?

Um bei Ihrer Bank Gold verkaufen zu können, bedarf es ab einer bestimmten Höhe des Edelmetallbestands eines einwandfreien Mittelherkunftsnachweises.

Wie streng die Bank hinschaut, hängt auch davon ab, inwieweit Sie bereits vor dem geplanten Goldverkauf mit der Bank zusammengearbeitet haben.

Womöglich sind Sie seit Jahrzehnten Bestandskunde der Bank, sodass Ihre Kontohistorie vorliegt – hierbei wären Gehälter, Geldeingänge und Vermögensbewegungen für den Bankmitarbeiter ohne weiteres erkennbar. Die „Risikoeinstufung“ könnte dadurch deutlich zu Ihren Gunsten ausfallen.

Neukunden haben es schwerer?

Bei Neukundschaft verfügt die Bank über keine unternehmensinternen Informationen zur Person des Goldverkäufers. Somit muss die Mittelherkunft entsprechend streng geprüft werden.

  • Belege über die ursprünglichen Goldkäufe (Rechnung, Quittung, Onlinebestellungen, Wertlagerabrechnungen etc.).
  • Möglicherweise möchten Sie geerbtes Gold verkaufen, dann gelten andere Herkunftsnachweise (Erbschein, Transaktionskette des Erblassers, Bescheide vom Amtsgericht etc.).

Weitere Punkte!

  • Schenkungsverträge oder Schenkungsnachweise, falls Sie das Geld als Geschenk von einer anderen Person erhalten hatten.
  • Nachweise zu den finanziellen Mitteln, mit denen Sie das Gold seinerzeit erworben hatten (Gehaltsabrechnungen, Immobilienverkäufe, Steuerbescheide, Bargeldauszahlungen, Bargeldeinzahlungen, Kontoauszüge etc.).
  • Kommunikationsnachweise mit Edelmetallverkäufer, von dem Sie ursprünglich das Gold erworben hatten (Mails, Briefe, Chatnachrichten etc.). 

Und wenn der Herkunftsnachweis für das Gold „fehlt“?

Sollten Sie aktuell über keinen Mittelherkunftsnachweis verfügen, der Ihren zu verkaufenden Goldbestand lückenlos darstellt, können Sie sich professionelle Unterstützung einholen. Immerhin geht es um Ihre Vermögenswerte.

Eine Geldwäscheverdachtsmeldung und unnötige Korrespondenz mit dem Finanzamt zum Goldverkauf kann vermieden werden.

Unabhängig vom Goldverkauf an die Bank: Mittelherkunftsnachweis lohnt sich für Sie ohnehin!

Möglicherweise hat die Bank Ihren Edelmetallbestand angekauft, ohne eingehende Herkunftsnachweise detailliert einzufordern. Dennoch sollten Sie die Mittelherkunft nun ins Auge fassen, denn mit dem erfolgreichen Verkaufen des Goldes an Ihre Bank ist die Transaktion noch nicht „niet- und nagelfest“.

Denn die Bank hat Ihnen vermutlich kein Bargeld ausgezahlt, sondern eine Überweisung des Kaufpreises auf das von Ihnen angegebene Bankkonto veranlasst. Somit verzeichnen Sie nun einen hohen Geldeingang auf Ihrem Girokonto.

Finanzamt weiß Bescheid – also kümmern Sie sich um den Herkunftsnachweis für Gold!

Diese Überweisung wird ab einer bestimmten Höhe vom Finanzamt geprüft. Auch sonstige staatliche Stellen, wie etwa die FIU (Behörde zur Geldwäschebekämpfung) könnten auf die Transaktion aufmerksam werden. Nicht selten kommt es in diesen Konstellationen zu Falschmeldungen, die jedoch erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen können (z.B. Kontosperre bei Ihrer Bank).

Spätestens dann würden Sie zur Abgabe eines eindeutigen Mittelherkunftsnachweises für das Gold aufgefordert werden. Erfahrungsgemäß ist die Erbringung eines Herkunftsnachweises für Edelmetalle gegenüber behördlichen Stellen weitaus komplizierter und mit größeren, rechtlichen Risiken verbunden als gegenüber einem Privatunternehmen wie etwa einer Bank.

Kostenfreie Ersteinschätzung zu Ihrem geplanten Goldverkauf an die Bank einholen!

Die vorliegende Website wird von einer Kanzlei betrieben, die sich auf den Mittelherkunftsnachweis spezialisiert hat. Aus der Perspektive eines Rechtsanwalts können selbst komplizierte Konstellationen bezüglich der Herkunft der Gelder, sowie der Herkunft von Gold rechtssicher aufbereitet werden.

Hierfür kann die Mandantschaft in enger Abstimmung mit dem Anwalt für Mittelherkunft zunächst in völliger Vertrautheit des Mandatsverhältnis (Stichwort: Verschwiegenheitspflicht des Rechtsanwalts) die gesamte Vermögenskette erörtern und darstellen.

Inwieweit diese Informationen letztlich beim Goldverkauf an eine Bank oder eine andere Stelle herausgegeben werden, liegt im freien Ermessen der Mandantschaft.

Ihr Vorteil – Anwalt kostenfrei anfragen

Durch die Einschaltung eines Rechtsanwalts können jedoch Nachweise zur Vermögensgeschichte Ihrer Edelmetallbestände selbst Jahre später noch eingeholt werden.

Ferner geht es um eine möglichst detaillierte Aufbereitung der Vermögenskette – sodass die Plausibilität von ankaufenden Banken akzeptiert werden kann, selbst wenn einzelne Herkunftsnachweis nicht vollständig „parat“ sind.

Betroffenen Goldverkäufern, die einen Verkauf ihres Goldes an die Bank planten und am Mittelherkunftsnachweis scheiterten, wird eine kostenfreie Ersteinschätzung angeboten. Melden Sie sich gern über das Kontaktformular und teilen Sie uns mit, wie sich Ihr konkreter Einzelfall darstellt. Sie erhalten zeitnah eine unverbindliche, konkrete Rückmeldung eines spezialisierten Rechtsanwalts.

Fragen und Antworten

Informieren Sie sich bei Ihrer Bank, ob eine vorherige Terminvergabe notwendig ist. In der Regel ist dies der Fall.

 

Sie sollten ferner ab einer bestimmten Höhe der Edelmetallbestände sowohl Ihren Personalausweis, als auch Ihren Mittelherkunftsnachweis mit sich führen. Aufgrund des Geldwäschegesetzes müssen Banken die Goldverkäufer entsprechend streng überprüfen.

Erkundigen Sie sich bei einem auf Mittelherkunftsnachweise spezialisierten Anwalt darüber, inwieweit die "Geschichte Ihres Geldes" und die "Geschichte Ihres Goldes" nicht doch rechtssicher dargestellt werden kann. Meistens gibt es mehr Möglichkeiten, als Betroffene es selbst meinen. 

Falls es zu auffälligen Rückfragen Ihrer Bank kommt, nachdem Sie erfolgreich Ihr Gold an die Bank verkauft hatten, könnte ein Geldwäscheverdacht gegen Sie im Raum stehen. Sie sollten sich unverzüglich rechtsanwaltlich beraten und die Situation bestmöglich aufklären lassen.