Finanzamt fordert Herkunftsnachweis?
Nicht nur Banken oder Börsen, auf denen Bitcoin und andere Kryptowährungen gehandelt werden, verlangen mittlerweile Mittelherkunftsnachweise. Auch das Finanzamt fordert den Herkunftsnachweis für finanzielle Mittel.
Anders als die Banken und Börsen, ist das Finanzamt hinsichtlich des Mittelherkunftsnachweises nicht primär bezüglich gewisser Geldwäschevorschriften tätig. Es ist stattdessen bemüht, steuerrechtlich relevante Fragestellungen zu bearbeiten.
Bedeutet konkret?
Das scheint Ihnen im ersten Moment wahrscheinlich nicht besonders wichtig. Die Grundlage, auf der das Finanzamt den Nachweis von Ihnen fordert, ist jedoch entscheidend für Ihr weiteres Vorgehen.
Als gesetzliche Grundlage kommt, neben weiteren rechtlichen Bestimmungen, insbesondere § 93 Abgabenordnung (AO) zum Tragen.
Muss ich handeln, wenn Finanzamt Herkunftsnachweis fordert?
Sie müssen nicht. Doch es stellt sich die Frage, was passiert, wenn Sie keinerlei Auskünfte erteilen. Gemäß § 93 AO dürfen Finanzämter die Beteiligten und andere Personen um Auskunft zu steuerrechtlich relevanten Sachverhalten anfragen.
Es besteht somit eine gesetzliche Grundlage dafür, dass das Finanzamt einen Herkunftsnachweis der Mittel bei der steuerpflichtigen Person und anderen Personen fordert.
Mitwirkungspflichten
Sie selbst müssen daher Auskunft erteilen, soweit die Anfrage des Finanzamts erforderlich ist. „Einfach so“ kann das Finanzamt daher keinesfalls einen Mittelherkunftsnachweis verlangen. Einzig wenn die Frage nach der Herkunft der Mittel für die Aufklärung des steuerrechtlich relevanten Sachverhalts erforderlich ist, ist sie auch legitim.
Es kann sich dabei zum Beispiel um folgende Situation handeln.
Beispiel:
Sie gaben bisher keine Steuererklärungen ab, da Ihr zu versteuerndes Einkommen unterhalb des steuerrechtlichen Freibetrags lag. Plötzlich erhalten Sie einen höheren Geldeingang auf Ihr Konto.
Das Finanzamt darf Ihnen daher die Frage stellen, woher diese Mittel stammen. Denn dies ist erforderlich, um Ihre etwaige Steuerpflicht positiv oder negativ festzustellen.
Was Sie noch wissen sollten
Unter „andere Personen“ gemäß § 93 AO sind im Übrigen insbesondere Banken gemeint. Die Finanzämter können, wenn eine Auskunft seitens der betroffenen Person nicht zielführend ist oder keine Auskunft erteilt wird, auch die Banken anfragen.
Sollte der Bank Ihr Mittelherkunftsnachweis aus einer früheren Korrespondenz mit Ihnen vorliegen, könnte es sein, dass das Finanzamt diese Daten anfordert.
Wenn das Finanzamt einen Herkunftsnachweis fordert, kann dies zu weiteren Fragen führen!
Mit der Erbringung des Nachweises darüber, welche Herkunft die in Frage stehenden finanziellen Mittel bei Ihnen haben, ist die Angelegenheit für das Finanzamt nicht unbedingt erledigt.
Stellt sich heraus, dass Ihre Mittel in der Steuererklärung hätten angezeigt werden müssen, könnte ein Bußgeld auf Sie zukommen.
Sollte sich aus dem Mittelherkunftsnachweis eine Steuerschuld ergeben, die Sie nicht ordnungsgemäß angezeigt haben, ist sogar an eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung zu denken.
Große Transaktionen ziehen die Augen auf sich – teilweise zu Recht, teilweise nicht
Sie können davon ausgehen, dass Finanzämter bei größeren Vermögensbewegungen sehr genau prüfen. Hierbei fordert das Finanzamt einerseits Sie als betroffene Person zum Mittelherkunftsnachweis auf.
Andererseits kontaktiert es vermutlich parallel auch Ihre Bank und weitere Personen, die sich zum Sachverhalt zielführend äußern könnten. Von diesen „Ermittlungen“ erfahren Sie allerdings nichts.
KYC bei Kryptobörsen – Mittelherkunft für Kryptowährungen
Dass auch der überwiegende Teil der großen Kryptobörsen mittlerweile strenge KYC („Know Your Customer„) Vorschriften und Forderungen nach dem Nachweis der Mittelherkunft für Geld und Kryptos etabliert hat, vereinfacht die Thematik um das Finanz nicht.
Zu den größten und namhaftesten Börsen haben wir auf unseren Seiten umfangreiche Informationen für Sie als Überblick bereitgestellt: Lesen Sie hier mehr zu Binance, Coinbase, Kraken, Bitpanda, Bison / BSDEX und Bitstamp.
Lesen Sie das Schreiben aufmerksam, mit dem das Finanzamt einen Herkunftsnachweis fordert!
Ein Auskunftsersuchen des Finanzamts, welches den Mittelherkunftsnachweis zum Gegenstand hat, ist ein behördliches Schreiben, welches Ihnen ordnungsgemäß zugestellt werden muss.
Gemäß § 93 AO darf das Finanzamt sogar ein persönliches Gespräch mit Ihnen verlangen, falls dies zur Aufklärung des Sachverhalts notwendig ist.
Sollte Ihnen ein Schreiben zugegangen sein, empfehlen wir, dass Sie sich die Zeit nehmen und die Anfrage ordentlich durchlesen. Sie brauchen dem Finanzamt keine Informationen übermitteln, die das Finanzamt in diesem Schreiben nicht von Ihnen verlangt.
Daher gilt:
Teilen Sie einzig das mit, was angefragt wird. Weitere ausufernde Erklärungen sind meistens nicht vorteilhaft für Sie.
Falls das Finanzamt Sie zu einem persönlichen Ortstermin einlädt, sollten Sie sich unserer Ansicht nach hierfür Unterstützung holen.
Denn in einem Ortstermin teilen Sie womöglich Informationen mit, die für Sie schwere Folgen haben könnten. Denn Sie waren darauf nicht vorbereitet.
Was tun, wenn ich durch den Mittelherkunftsnachweis zugeben würde, wichtige Geldeingänge verschwiegen zu haben?
Hier ist, je nach konkretem Einzelfall, an einen Fall der Meldepflichtverletzung zu denken, oder gar an Steuerhinterziehung.
Es wird entscheidend darauf ankommen, ob durch den Mittelherkunftsnachweis ein zu versteuernder Gewinn oder ein zu versteuernder Geldzugang mitgeteilt wird, bei welchem die Meldung schon längst in der Steuererklärung hätte stattfinden müssen.
Denken Sie bei Fällen der Steuerhinterziehung über eine Selbstanzeige nach! Die Selbstanzeige hat mitunter den Vorteil, zumindest strafmildernd zu wirken, falls es zu einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung kommt.
Komplexe Fälle – lieber Unterstützung einholen
In komplizierten Fällen mit dem Finanzamt, welches einen Herkunftsnachweis für finanzielle Mittel fordert, empfehlen wir dringend, eine in den Bereichen Mittelherkunftsnachweis und Besteuerung von Kryptowährungen erfahrene Rechtsanwaltskanzlei einzuschalten. Ein hierauf spezialisierter Rechtsanwalt wird für Sie beispielsweise:
- überprüfen, inwieweit der Mittelherkunftsnachweis dem Finanzamt überhaupt erbracht werden muss,
- Fallkonstellationen der Steuerhinterziehung für Sie bestmöglich lösen,
- ermitteln, ob das Finanzamt durch Anfrage „anderer Personen“ gem. § 93 AO Kompetenzen überschreitet,
- ob steuermindernde Maßnahmen ergriffen werden können,
- die notwendige Korrespondenz mit dem Finanzamt führen und den Ortsterminen beiwohnen, um Sie rechtssicher durch den Vorgang zu leiten.
Spezialisierung entscheidend – kostenfrei Anwalt fragen
Die Beratung durch einen versierten Anwalt kann sich jedoch auch im Vorfeld jeglicher Probleme lohnen.
So ist es ratsam, Situationen in denen ein Herkunftsnachweis gefordert werden kann bereits vorauszusehen und eine Strategie zu entwickeln, welche Nachweise für welche Vermögensklasse zusammengetragen werden sollten, um nur so wenig Einblicke in das Privatleben zu gewähren wie gerade zur Nachweiserbringung erforderlich.
Fragen und Antworten zum Herkunftsnachweis beim Finanzamt
Erlangt das Finanzamt vom Herkunftsnachweis gegenüber einer Börse Kenntnis?
Nein, diesbezüglich findet kein automatischer Datenaustausch statt. Banken und Börsen fordern den Mittelherkunftsnachweis von Ihnen aufgrund von Regelungen des Geldwäschegesetzes. Damit hat das Finanzamt grundsätzlich nichts zu tun.
Was unterscheidet Nachweise vor Börsen/Banken und dem Finanzamt?
Der Inhalt der Herkunftsnachweise dürfte vor Banken, Börsen und Finanzämtern weitestgehend gleich sein. In allen Fällen geht es darum, die legitime Herkunft Ihrer Vermögenswerte nachzuweisen. Banken und Börsen fordern diese jedoch aufgrund von Geldwäschevorschriften, Finanzämter in der Regel aufgrund der Abgabenordnung. Das hat zur Folge, dass die Forderung von Finanzämtern eine große Ausnahme sein dürfte, da es um Steuerfragen gehen muss und nicht um reine Vermögensverschiebungen.
Begehe ich Steuerhinterziehung, wenn ich dem Finanzamt keinen Nachweis vorlege?
Nein, die Strafbarkeit der Steuerhinterziehung ist kein Automatismus, der dadurch ausgelöst wird, dass Sie dem Finanzamt geforderte Mittelherkunftsnachweise nicht vorlegen. Je nach Fallkonstellation kann sich jedoch die Beweislage zu Ihren Lasten verändern. Daraus können sich zudem steuerliche Nachteile für Sie ergeben.
- Veröffentlicht: 16.01.2023
- Letzte Änderung: 16.01.2023