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Mittelherkunft und Geldwäscherecht

Geerbtes Gold verkaufen?

Wenn Sie geerbtes Gold verkaufen möchten, sollten Sie gewisse Nachweise bereithalten. Es sind steuerrechtliche und geldwäscherechtliche Aspekte zu beachten.

Auf der vorliegenden Website beschäftigen wir uns primär mit der Thematik rund um den sogenannten Mittelherkunftsnachweis. Die Mittelherkunft muss unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Gold lückenlos nachgewiesen werden (vgl. Herkunftsnachweis Gold).

Bei geerbtem Gold wird all dies erst problematisch, wenn Sie größere Mengen des Edelmetalls durch eine Erbschaft erhalten haben.

Ab einer ernstzunehmenden Bestandssumme sind folgende Punkte empfehlenswert:

  1. Gold geerbt? Sorge beim Verkauf?
  2. Anwalt einschalten.
  3. Mittelherkunft juristisch aufarbeiten und zielgerichtet darstellen lassen.
  4. Steuerrechtliche Dimension eines Goldverkaufs beachten.
  5. Erbschein einholen, sowie Nachweise des Edelmetalls und Transaktionskette dokumentieren.


Sollten Sie aktuell geerbtes Gold verkaufen wollen, können Sie über das Kontaktformular unverbindlich eine Anfrage stellen. Sie erhalten zeitnah eine kostenfreie Ersteinschätzung. Auf Wunsch kann Ihr Fall anwaltlich begleitet werden, um rechtssicher die Herkunft des Goldes zu klären, sowie weitere Schritte diesbezüglich vorzubereiten.

Geerbtes Gold verkaufen? Bei Problemen mit Nachweis Anwalt beauftragen!
Wie geerbtes Gold verkaufen, wenn kein hinreichender Herkunftsnachweis vorliegt?

Edelmetalle als Erbschaft – Fluch und Segen zugleich?

Ein Erbfall ist mit persönlichen Emotionen verbunden. Nicht immer ist das, was geerbt wird, wünschenswert. Bei Gold und anderen Edelmetallen dürfte zumindest eine gewisse Freude darüber gegeben sein, dass die Erblasserin oder der Erblasser einen Teil des Vermögens in diese als sicher geltenden Anlageklassen investiert hatte.

Teilweise erhalten Erben das erste Mal in ihrem Leben einen spürbaren Bestand an Gold, Silber oder Platin durch eine Erbschaft. Wenn die erblassende Person über einen langen Zeitraum das Kapital in Edelmetalle angelegt hat, können erstaunliche Summen – beziehungsweise Gewichte – zusammenkommen.

Geldwäschegesetz lastet auf Erbschaft von Gold, wenn Verkauf angestrebt ist?

Hierbei macht einem das geltende Geldwäschegesetz mitunter einen Strich durch die Rechnung. Denn erst seit Kurzem sieht der Gesetzgeber erhebliche Prüfpflichten für Transaktionen mit Gold vor – unabhängig davon, ob dieses Gold geerbt wurde und verkauft werden soll, oder auf sonstigen Wegen in das Vermögen einer Person gekommen ist.

Sofort-Tipp: Problematisch bei geerbtem Gold ist zumeist, dass keine oder eine lediglich unzureichende Dokumentation über die Herkunft vom Gold vorhanden ist. Die Mittelherkunft kann insoweit teilweise nicht, oder nur unter Aufwand erbracht werden.

Dabei hilft die bloße Vorlage eines Erbscheins vielfach nicht weiter. Viel mehr gilt es, um möglichst rechtssicher vorzugehen, die Edelmetallhistorie des Erblassers aufzuarbeiten.

Wann gibt es Probleme, wenn jemand geerbtes Gold verkaufen möchte?

Schwierigkeiten können sich bei einer Erbschaft mit Gold ergeben, wenn die Edelmetallbestände veräußert werden sollen. Hierbei kann die ankaufende Stelle – etwa Banken, oder Edelmetallhändler – unangenehme Rückfragen stellen.

Wer auf diese Überprüfung nicht ordnungsgemäß oder ausflüchtend reagiert, riskiert eine Geldwäscheverdachtsmeldung. Dann würde die zuständige Ermittlungsbehörde tätig werden, ein Verkauf kann nicht stattfinden und das Finanzamt wird informiert.

Weshalb fragen die „Käufer“ oder Behörden überhaupt?

Gegenüber der ankaufenden Stelle, sowie den etwaig eingeschaltenen Behörden, muss dann der Herkunftsnachweis für das Gold erbracht werden. Ein Erbschein allein legt noch keine Mittelherkunft offen.

Denn aber einer bestimmten Höhe des Bestands wird genauer geprüft: woher hatte die erblassende Person denn solche Mengen an Gold, Silber oder Platin?

Steuerrechtliche Aspekte beim Edelmetallverkauf beachten!

Ferner gibt es steuerrechtliche Aspekte, die Beachtung finden sollten. Denn bei einem Verkauf von Edelmetallen gibt es nach dem derzeit geltenden Steuerrecht in Deutschland die Möglichkeit, durch Ablauf einer gewissen Haltefrist steuerfrei den Edelmetallbestand zu veräußern.

Dabei wird jedoch die jeweils veräußernde Person zugrunde gelegt – nicht etwa die erblassende Person. Es geht als um die Frage, wann Sie das Gold geerbt haben und wann Sie es verkaufen wollen.

Beispiel:

Sie haben geerbtes Gold am 05.07.2022 erhalten und möchten dieses zeitnah verkaufen. Zum Zeitpunkt des Erbes ergibt sich für Sie steuerrechtlich der Vorgang, welcher die Haltefrist bei Gold „zum Laufen“ bringt.

Dass jenes Gold womöglich bereits seit Jahrzehnten im Besitz des Erblassers war, spielt für Ihren Verkauf keine Rolle. Sie sollten daher einerseits den Mittelherkunftsnachweis beim Verkauf erbringen können, als auch Belege über den Zeitpunkt des Erhalts der Edelmetallbestände griffbereit haben.

Geerbtes Gold verkaufen: Erbschaftssteuer umgehen?

Geerbtes Gold verkaufen sollte unter Gesichtspunkten des Steuerrechts ernst genommen werden. Es könnte auf die Erbschaft des Edelmetalls eine gewisse Erbschaftssteuer zu entrichten sein.

Womöglich ist das zuständige Finanzamt nicht darüber informiert, welche exakten Goldmengen eine Person geerbt hat.

Allerdings wird dies spätestens bei einem Verkauf „ans Licht“ kommen. Es ist davon abzuraten, bei der Erbschaftssteuer hinsichtlich geerbter Edelmetalle in irgendeiner Weise betrügen zu wollen.

Steuerhinterziehung ist „schlechte Idee“

Immerhin handelt es sich hierbei um den Straftatbestand der Steuerhinterziehung.

Ferner gilt, dass hinsichtlich des Herkunftsnachweis eine ordnungsgemäße Versteuerung des Goldes hilfreich sein kann. Denn immerhin wird die geleistete Erbschaftssteuer vom zuständigen Finanzamt Ihnen gegenüber dokumentiert.

Somit haben Sie zumindest „etwas an der Hand“, was die legale Herkunft des Edelmetallbestands glaubhaft machen könnte.

Finanzamt ist keine „Stelle für die Mittelherkunft“!

Dennoch ist die reine Abrechnung mit dem Finanzamt hinsichtlich einer Erbschaftssteuer kein ausreichender Mittelherkunftsnachweis. Immerhin ordnet das Finanzamt nicht etwa die Transaktionsketten der Steuerpflichtigen für einen möglichen Verkauf von Vermögenswerten.

Der Schriftwechsel und Bescheide des Finanzamts können im freien Geschäftsverkehr jedoch als Indiz dienen und Plausibilitätsbedenken ausräumen.

Die Erbschaftssteuer umgehen ist einerseits eine ernstzunehmende Straftat, und andererseits höchst kompliziert für die Mittelherkunft.

Was bedeutet das?

Denn wenn Sie geerbtes Gold verkaufen wollen und darüber keinerlei steuerrechtlichen Nachweis führen, wird die „Geschichte Ihres Geldes“ unglaubwürdig.

Sofort-Tipp: Über datenschutzrechtliche Auskunftsansprüche und Ansprüche als Erbe können „verloren geglaubte“ Transaktionsketten und Vermögensnachweise der erblassenden Person nachträglich eingeholt werden.

Ferner sind in den Unterlagen, die von der Erblasserin oder dem Erblasser zu Lebzeiten erhalten hatte, Rückschlüsse auf den Ursprung des eingesetzten Kapitals zu ziehen. Hier lohnt es sich, einmal genauer hinzuschauen.

Vorgehensweise bei geerbtem Gold, bevor ein gewinnbringender Verkauf angestrebt wird!

Ordnen Sie Ihre Vermögensbestände so, dass ein einwandfreier Herkunftsnachweis erbracht werden kann. Dazu gehören bei geerbtem Gold unter anderem der Erbschein, Aufzeichnungen des Erblassers, Schreiben des Finanzamts und Amtsgerichts, sowie möglichst Dokumente über die ursprüngliche Quelle des Vermögens, welches initial den Goldbestand in das Vermögen des Erblassers gebracht hat.

Dies mag alles kompliziert klingen – tatsächlich ist es auch kompliziert.

Gold nach Erbe verkaufen: Sie müssen die Details kennen

Bei einer Erbschaft mit Gold sollte ab einer gewissen Höhe der Gesamtsumme keinesfalls amateuerhaft vorgegangen werden. Immerhin sind Sie nun vermutlich im Besitz eines nicht zu vernachlässigenden Vermögensanteils in Form von Edelmetallen.

Es lohnt sich daher, dies einmal so zu ordnen, dass jenes geerbte Gold verkauft werden kann – und zwar ohne unangenehme Überprüfungen und Rückfragen der ankaufenden Stelle oder einer Ermittlungsbehörde. Seien Sie dankbar darüber, dass die Erblasserin oder der Erblasser Ihnen solch wertvolle Kapitalanlagen überlassen hat. Nun gilt es, dies rechtssicher zu dokumentieren.

Hilfe benötigt, falls Sie geerbtes Gold verkaufen wollen?

Sollten Sie Unterstützung bei einem geplanten Goldverkauf benötigen, melden Sie sich gern. Es wird eine kostenfreie Ersteinschätzung für jede Person angeboten, die geerbtes Gold verkaufen möchte.

  1. Schildern Sie bitte kurz und bündig, welche Erbschaft in Form von Edelmetallen Sie zu verzeichnen haben.
  2. Teilen Sie gern mit, inwieweit bereits Transaktionsketten hinsichtlich des geerbten Goldes vorliegen oder eingeholt werden könnten.
  3. Sie erhalten eine kostenfreie Ersteinschätzung zu Ihrem speziellen Einzelfall.
  4. Auf Wunsch können die juristisch notwendigen Schritte unternommen werden.

     

Fragen und Antworten zum Verkauf von geerbtem Gold

Der Goldverkauf an sich läuft bei geerbtem Gold in gleicher Weise ab wie bei zuvor gekauftem Gold. Allerdings könnte es zu unschönen Prüfungen kommen - sowohl durch die ankaufende Stelle (Banken und Edelmetallhändler), als auch durch Behörden. 

 

Es ist empfehlenswert, die Mittelherkunft und die Erbschaft einwandfrei belegen zu können. 

Wir empfehlen bei einem Erbe mit Gold, Silber oder Platin die lückenlose Aufarbeitung der Transaktionskette. Angefangen beim Erblasser, der zu einem bestimmten Zeitpunkt die Edelmetalle erworben hatte, über den Verbleib der Edelmetalle, bis hin zur Erbschaft an sich. So gelingt der Mittelherkunftsnachweis bei Gold.

Die vorliegende Website dient nicht der Steuerhinterziehung. Auf geerbtes Gold ist das geltende Steuer- und Erbrecht anwendbar. Das Umgehen der Erbschaftssteuer stellt einen Straftatbestand dar.

 

Ferner sei darauf hingewiesen, dass eine Steuerhinterziehung bei Gold und Edelmetallen auch Jahre später - nämlich beim Verkauf - "auffliegen" kann. Edelmetallhändler und Banken informieren im Zweifel die Ermittlungsbehörden und das Finanzamt.