Kanzlei für Digital-
und Wirtschaftsrecht
Mittelherkunft und Geldwäscherecht

Welches Limit gilt für Herkunftsnachweis bei Bargeld, Gold und Kryptowährungen?

Durch die neuesten Verschärfungen der Gesetze zur Bekämpfung von Geldwäsche berichten Medien wieder gehäuft über Themen wie Bargeldobergrenzen und Nachweispflichten.

Oft genug kommt es dabei zu irritierenden Formulierungen und Missverständnissen. Das schadet nicht nur den dadurch fehlinformierten VerbraucherInnen, sondern auch dem Ansehen des Staates als Gesetzgeber.

Sie müssen den „Mittelherkunftsnachweis“ kennen

Jüngstes Beispiel sind die Vorschriften um den Mittelherkunftsnachweis. Wir fassen deshalb zusammen, welches Limit für die Pflicht zur Vorlage vom Herkunftsnachweis bei verschiedenen Vermögenswerten besteht.

Im internationalen englischsprachen Kontext wird dieser übrigens als proof of source of fundssource of wealth oder origin of funds bezeichnet.

Kein pauschales Limit für Herkunftsnachweis von Vermögen!

Der Mittelherkunftsnachweis ist im Allgemeinen ein Nachweis der legitimen Herkunft von finanziellen Mitteln und Vermögenswerten.

Der Herkunftsnachweis zielt zwar insbesondere auf Bargeld ab. Nachweispflichtige Vermögenswerte können jedoch beispielsweise auch Gold, Silber, weitere Edelmetalle, Kryptowährungen, Autos, Schmuck und Edelsteine sein.

Der Gesetzgeber möchte im Kampf gegen Geldwäsche sicher gehen, dass Ihre Vermögenswerte keine Gewinne aus Straftaten sind. Illegal erworbene Vermögenswerte sollen nicht in den Wirtschaftskreislauf eingebracht und dadurch „gewaschen“ werden. 

Schwellenwerte und Limits

Um die Regelungen zum Mittelherkunftsnachweis möglichst verständlich und praktikabel zu gestalten, hätte sich ein für jegliche Bargeschäfte geltender pauschaler Betrag als Schwelle angeboten, ab dem ein Herkunftsnachweis vorgelegt werden muss.

Das die deutsche Rechtslage bestimmende Geldwäschegesetz (GwG) regelt die Dinge jedoch deutlich differenzierter. Das Limit für die Vorlage vom Herkunftsnachweis richtet sich insbesondere nach den am Geschäft beteiligten VertragspartnerInnen sowie dem Gegenstand des Geschäfts.

Sie erfahren auf einer gesonderten Seite, ab wann Sie das Limit nach aktueller Rechtslage für den Herkunftsnachweis in den nachfolgenden Fällen spätestens beachten müssen.

Ab welcher Höhe Pflicht zum Herkunftsnachweis bei Bargeld?

Ab welcher Höhe der Mittelherkunftsnachweis im Zusammenhang mit Bargeld zu erbringen ist, kann nicht pauschal beantwortet werden.

Denn das GwG unterscheidet bei Bargeschäften zwischen verschiedensten Fallkonstellationen. Besonders alltagsrelevante Fälle lassen sich jedoch wie folgt gruppieren.

Fallkonstellationen

Bei Bareinzahlung auf Ihr Girokonto gilt das Limit von 10.000 EUR. Bis zu diesem Betrag können Sie Bareinzahlungen auf Ihr Girokonto vornehmen, ohne Ihrer Bank einen Mittelherkunftsnachweis erbringen zu müssen. Dies gibt sich jedoch nicht aus dem GwG selbst.

Vielmehr formuliert die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dieses Limit in Ihren aktuellsten für Kreditinstitute geltenden Besonderen Teil der Anwendungs- und Auslegungshinweisen (AuA) zum GwG (Link zu den AuA in unseren FAQ).

Und weiter?

Für Zahlungen mit Bargeld beim Kauf von Waren und Gegenständen gibt es grundsätzlich kein Limit für einen Herkunftsnachweis. Das bedeutet, dass Sie bei normalen Barkäufen unabhängig vom Kaufpreis grundsätzlich keinen Mittelherkunftsnachweis erbringen müssen. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch Ausnahmen.

Solche gelten beispielsweise für Edelmetalle wie Gold und Silber (siehe unten) sowie Immobilien. Wichtig ist auch, dass HändlerInnen von Ihnen immer dann einen Herkunftsnachweis verlangen müssen, wenn eine Barzahlung ungewöhnlich groß ist. Wann dies der Fall ist, hängt vom Einzelfall ab. Für AutohändlerInnen beispielsweise wird ein Barkauf von 30.000 EUR nicht unbedingt ungewöhnlich groß sein.

Exkurs: Anhand dieser Fallgruppen wird über das Limit für den Herkunftsnachweis bei Bargeld hinaus klar, dass die viel proklamierte Bargeldobergrenze in Deutschland eigentlich gar nicht existiert.

Limit für Kauf und Verkauf von Edelmetallen ohne Nachweis?

Wie oben beschrieben, können Zahlungen mit Bargeld in Deutschland grundsätzlich ohne Erbringung eines Nachweises der Mittelherkunft vorgenommen werden.

Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist unter bestimmten Umständen der Barkauf oder -verkauf von Edelmetallen wie beispielsweise Gold, Silber oder Platin.

Der Gesetzgeber unterscheidet dabei zum einen danach, wo Sie die Edelmetalle kaufen oder verkaufen möchten. Zum anderen ist entscheidend, ob Sie die Edelmetalle als sogenannte Bestandskunden oder als Gelegenheitskunden kaufen oder verkaufen.

Wichtig:

Nach derzeit ersichtlicher Rechtslage (August 2021) gilt die oben genannte Pflicht zur Forderung vom Herkunftsnachweis beim Edelmetallhandel nur für Kreditinstitute! EdelmetallhändlerInnen, die keine Kreditinstitute sind, sind nicht zur Forderung des von Herkunftsnachweisen verpflichtet.

Für weitere Informationen und eine praktische Übersicht über alle Bargeldgrenzen im Zusammenhang mit Edelmetallen sehen Sie bitte unsere Seite zum Herkunftsnachweis bei Edelmetallen.

Limit für Herkunftsnachweis bei Banken

Für den Kauf von Edelmetallen bei Banken, wie etwa den Sparkassen, der Postbank, Commerzbank oder der Volksbank ohne Vorlage vom Herkunftsnachweis liegt das Limit bei 2.500 EUR, wenn Sie die Edelmetalle nur als Gelegenheitskunde kaufen oder verkaufen möchten.

Gelegenheitskunde sind Sie, wenn Sie mit der Bank ansonsten keine Geschäftsbeziehung pflegen. Dieses Limit für den den Kauf von Edelmetallen wie Gold und Silber ohne Herkunftsnachweis erhöht sich auf 10.000 EUR, wenn Sie Bestandskunde der Bank sind.

Wer ist Bestandskunde?

Bestandskunde sind Sie beispielsweise, wenn Sie bei der Bank ein Girokonto haben und dadurch eine Geschäftsbeziehung betreiben. Ihre Bank hat dadurch bereits zahlreiche Informationen über Sie.

Die Unterscheidung zwischen den Grenzwerten von Bestands- und Gelegenheitskunden machen jedoch nicht alle Banken, wie wir auf unserer Seite zur ING DiBa darstellen.

Reine Neobanken oder Wertpapierhandelsbanken sind mit Edelmetallen und Barabhebungen ohnehin nicht berührt, wie unsere Beiträge zur Fidor Bank oder zu Trade Republic zeigen.

Ausnahmen vom Herkunftsnachweis für freie Edelmetallhändler

Beim Kauf von Edelmetallen erbringen Sie also durch den Mittelherkunftsnachweis einen Nachweis über die legitime Herkunft Ihres Bargelds.

Anders herum ist es entsprechend: beim Verkauf von Gold, Silber und anderen Edelmetallen müssen Sie nachweisen, dass die Edelmetalle nicht Gewinne aus Straftaten sind.

Limits für Gold und Edelmetalle – nicht überall?

Möchten Sie Edelmetalle bei einem Händler kaufen oder verkaufen, der keine Bank ist, gilt kein Limit für den Kauf oder Verkauf ohne Herkunftsnachweis. Denn freie HändlerInnen sind anders als Banken (noch) nicht zur Beachtung sogenannter verstärkter Sorgfaltspflichten im Sinne des GwG verpflichtet.

Allerdings sind auch diese HändlerInnen dann zur Forderung des Herkunftsnachweises verpflichtet, wenn für sie klare Anhaltspunkte eines erhöhten Geldwäscherisikos ersichtlich sind, die Barzahlung also beispielsweise ungewöhnlich hoch ist.

Bis zu welchem Limit kann ich Kryptowährungen ohne Herkunftsnachweis handeln?

Immer häufiger kommt es dazu, dass Kryptobörsen Konten und Accounts Ihre NutzerInnen sperren, bis Sie einen Herkunftsnachweis für deren Fiat Geld oder Kryptowährungen wie etwa Bitcoin erbringen.

Dies trifft in letzter Zeit auch Bestandskunden aus heiterem Himmel. Es stellt sich also hier die Frage nach dem Limit für Transaktionen ohne Herkunftsnachweise im Bereich Kryptowährungen.

Die Geldwäschevorschriften zeigen sich an dieser Stelle jedoch deutlich weniger konkret als in den Fällen des Bargeldes und der Edelmetalle. Zwar regelt das GwG, dass Kryptobörsen die sogenannten allgemeinen Sorgfaltspflichten schon bei Transaktionen von Kryptowährungen ab 1.000 EUR Wert beachten müssen.

Kryptobörsen noch unklar?

Diesen allgemeinen Sorgfaltspflichten genügen die Kryptobörsen unter anderem durch Identitätsfeststellungen und -prüfungen. Doch eine ausdrückliche Pflicht zur Forderung von Herkunftsnachweisen ist dem GwG nicht zu entnehmen.

Jüngst führte eine der größten Kryptobörsen der Welt, Binance, die verpflichtende Identitätsüberprüfung für alle NutzerInnen ein. Auch die Krypto Börse Bitpanda verlangt Mittelherkunftsnachweise.

Die bekannte Kryptobörse Kraken fordert ebenfalls einen Nachweis über die Herkunft von Geld und Kryptowährungen. Und auch die allseits bekannten Börsen Coinbase, BSDEX / Bison und Bitstamp haben nun entsprechende Vorschriften etabliert.

Herkunftsnachweis wird umzusetzen sein

Dennoch müssen Kryptobörsen in bestimmten Fällen einen Mittelherkunftsnachweis von Ihren NutzerInnen fordern. Wann genau dies der Fall ist, unterliegt insbesondere auch ihrem eigenen Ermessensspielraum. Kryptobörsen müssen als sogenannte Verpflichtete des GwG

„(…) zur Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung über ein wirksames Risikomanagement verfügen, das im Hinblick auf Art und Umfang ihrer Geschäftstätigkeit angemessen ist.“

Sie haben dabei

„(…) diejenigen Risiken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung zu ermitteln und zu bewerten, die für Geschäfte bestehen, die von ihnen betrieben werden.“

Spielraum für Kryptobörsen bei Limit für Herkunftsnachweis!

Das GwG listet Kryptowährungen zwar nicht ausdrücklich als Risikofaktor auf. Dennoch müssen Kryptobörsen jedenfalls beim Vorliegen von höheren Risiken für Geldwäsche die sogenannten verstärkten Sorgfaltspflichten des GwG beachten.

Ein höheres Risiko liegt nach dem GwG insbesondere vor, wenn es sich um

(…) eine Transaktion handelt, die besonders komplex oder ungewöhnlich groß ist, oder einem ungewöhnlichen Transaktionsmuster folgt (…)“

Jede Kryptobörse ist im Rahmen der Anti-Geldwäschevorschriften daher frei darin, diese Faktoren selbst zu definieren und zu gewichten. Man könnte sogar argumentieren, dass sie gut daran tut.

Kriminelle könnten sich andernfalls immer neue Methoden ausdenken, die von der Kryptobörse aufgestellten Kriterien zu umschiffen.

Beispiel: Bitpanda und Limits

Beobachten kann man diese wohl bewusst gelebte Intransparenz bei der dem österreichischem Recht unterfallenden Börse Bitpanda, die sich bewusst über Schwellen- und Grenzwerte für den Herkunftsnachweis ausschweigt.

Derzeit kann daher kein Limit für Transaktionen mit Kryptowährungen ohne Herkunftsnachweis angegeben werden.

Sollten Sie dennoch einmal von einer unerwarteten Sperrung Ihres Kontos wegen der Forderung des Mittelherkunftsnachweises betroffen sein, nennen wir Ihnen mögliche erste Schritte, die Sie unternehmen sollten und bieten Muster für die Korrespondenz mit der fordernden Stelle.

Fragen und Antworten zum Limit für den Herkunftsnachweis

Dass die derzeit geltenden Schwellenwerte für den Mittelherkunftsnachweis mit der Zeit durch den Gesetzgeber angepasst werden, ist bereits jetzt klar. Es ist zu erwarten, dass diese in den kommenden Jahren immer weiter abgesenkt werden.

Die Schwellenwerte für den Nachweis der Mittelherkunft rühren teilweise aus Risikoanalysen des Bundesministeriums für Finanzen sowie den Aufsichtsbehörden für Geldwäsche, sind teilweise aber auch politisches Steuerungsinstrument. In unserem FAQ-Bereich finden Sie einen Link zur Ersten Nationalen Risikoanalyse der Bundesfinanzministeriums.

Ja, den die gesetzlich vorgeschriebenen Schwellenwerte für den Mittelherkunftsnachweis sind Mindestwerte, ab deren Erreichen jedenfalls ein Nachweis zu fordern ist. Es steht fordernden Stellen frei, strengere Regelungen zu treffen. Dies dürfte jedoch aufgrund der Verärgerung auf Kundenseite die Ausnahme sein.