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Mittelherkunft und Geldwäscherecht

Selbstauskunft über Vermögensverhältnisse

Sie wurden von Ihrer Bank angeschrieben und sollen die sogenannte Selbstauskunft über Ihre Vermögensverhältnisse übermitteln. Hierbei werden nicht etwa nur ein oder zwei Einzelinformationen abgefragt. Vermutlich ist Ihnen ein ganzer Fragebogen übersandt worden, den es rechtssicher auszufüllen gilt.

Denn bei einer nicht ordnungsgemäßen Selbstauskunft über Vermögensverhältnisse droht eine Geldwäscheverdachtsmeldung und eine Kontosperre. Stellen Sie daher sicher, dass die angeforderten Informationen rechtskonform eingereicht werden. Aktuell fordern insbesondere die comdirect und die Commerzbank diese Unterlagen an.

Auf einen Blick!

  1. Bank fordert die Selbstauskunft über Vermögensverhältnisse?
  2. Umfangreiche Formulare sind auszufüllen?
  3. Sie sind sich unsicher, was es damit auf sich hat?
  4. Rechtsanwalt einschalten.
  5. Mittelherkunft ordnungsgemäß erklären lassen.
  6. Kontosperrung vermeiden.

Herkunftsnachweis ist etwas anderes!

Anders als beim sogenannten Mittelherkunftsnachweis ist die Selbstauskunft über Vermögensverhältnisse weitergehender zu verstehen.

Bei einem einfachen Herkunftsnachweis, der sich auf eine einzelne Transaktion bezieht, wird nur diese spezielle Transaktion hinsichtlich des legalen Vermögensursprungs analysiert.

Die nun von Banken eingeforderten, umfangreicheren Selbstauskünfte beziehen sich auf sämtliches Vermögen.

Selbstauskunft über Vermögensverhältnisse? Rechtsanwalt berät!
Die Selbstauskunft über Vermögensverhältnisse kann der Vorbote für erhebliche Einschränkungen wie Kontosperrungen sein!

Wieso fragen Banken nach der Selbstauskunft für Vermögensverhältnisse? Und dürfen die das?

Deutsche Banken als hierzulande regulierte Finanzinstitute müssen sich an die Vorgaben der BaFin, die Rechtsbestimmungen des Geldwäschegesetzes und weitere Auflagen halten. Hierzu gehört, dass die Bank wie beispielsweise derzeit die comdirect oder die Commerzbank aktiv auf Kundinnen und Kunden zugeht.

Ziel der Überprüfung ist es, möglichst einen Geldwäscheverdacht auszuschließen und die Anforderungen an KYC-Gesetze (know-your-customer) zu erfüllen. Somit wird die Kundschaft einer Bank zukünftig immer öfter gefragt werden, woher das Geld kommt. Bei einer Selbstauskunft über Vermögensverhältnisse handelt es sich um eine weitreichende Anfrage.

Mittelherkunftsnachweis:

Bisher spielte die Mittelherkunft insbesondere bei Bargeldeinzahlungen und ungewöhnlich hohen Einzelüberweisungen eine Rolle. Die Selbstauskunft über Vermögensverhältnisse bezieht sich nicht auf einzelne Einzahlungen oder Geldeingänge, sondern auf Ihre Vermögenssituation insgesamt.

Doch dürfen die Banken solche tiefgehenden Vermögensabfragen überhaupt tätigen? Ja, dürfen sie. Denn gemäß ihrer AGB verpflichten die Banken ihre Kundschaft zur Mitwirkungspflicht an aktuellen Geldwäschegesetzen und KYC-Bestimmungen.

Somit kann das Konto gesperrt werden, wenn ein Kontoinhaber nicht oder nicht ordnungsgemäß auf die Frage nach der Selbstauskunft der Vermögensverhältnisse reagiert. Ferner ist die Bank in solch einem Fall verpflichtet, eine Geldwäscheverdachtsmeldung abzugeben.

Commerzbank und comdirect verlangen die Selbstauskunft!

Aktuell scheinen insbesondere die Commerzbank und die comdirect solche umfangreichen Anfragen an die Kundschaft zu versenden. Hierbei ist das Anschreiben zwar freundlich gehalten, und ein Erläuterungsbogen ist ebenfalls beigefügt.

Doch die eigentliche Selbstauskunft über Vermögensverhältnisse besteht aus einem vorgefertigten Fragebogen, der es in sich hat. Denn es wird detailliert abgefragt, wie es um das eigene Vermögen steht, woher es kommt und wie es zu erklären ist.

Was wollen die Banken überhaupt?

Dabei geht es der comdirect und der Commerzbank nicht nur um das aktuelle Kontoguthaben. Es werden darüber hinaus Informationen zu bestehenden Depots und Wertpapieren abgefragt. Die Commerzbank und comdirect möchte wissen, woher das gesamte Vermögen kommt und ob es aus legaler Herkunft stammt.

„Prüfung Ihrer Vermögenssituation“: Aus den uns vorliegenden Unterlagen ist ersichtlich, dass die comdirect ein Informationsschreiben mit dem Titel „Prüfung Ihrer Vermögenssituation“ übersendet. Es werden die Grundlagen aus dem Geldwäschegesetz aufgeführt, sowie auf die Archivierung der eingereichten Daten hingewiesen.

Geldwäschegesetz verpflichtet Banken

Die Bank ist im Falle eines Verdachts auf Geldwäsche verpflichtet, diese Selbstauskunft der Vermögensverhältnisse an zuständige Ermittlungsbehörden weiterzugeben.

Daher ist der Fragebogen mit Vorsicht zu genießen. Keinesfalls sollten falsche oder unzureichende Angaben gemacht werden.

Fragebogen der Bank verlangt Details über Vermögensverhältnisse!

Der eigentliche Fragebogen zur Selbstauskunft über Vermögensverhältnisse (bei comdirect anscheinend „Prüfung Ihrer Vermögenssituation“ genannt) geht in die Tiefe. Zunächst wird die Erwerbstätigkeit abgefragt. Hierbei kann das Angestelltenverhältnis, oder die eigene Selbstständigkeit offengelegt werden.

Sodann ist im Fragebogen die Herkunft der in die Bank eingebrachten Vermögenswerte abgefragt. Auf Englisch heißt dies „source of assets“. Der diesbezügliche Teil des Fragebogens untergliedert sich in verschiedene, vorgefertigte Antwortmöglichkeiten.

Beispielsweise:

  • Ersparnisse aus Einkommen und Rente
  • Ausgleichs- und Abfindungszahlungen
  • Ersparnisse aus Vermietung und Verpachtung
  • Erlöse aus Grundstücks- oder Immobilienverkäufen
  • Erbschaften, Lebensversicherungen und Kapitalversicherungen
  • Wertpapiererlöse
  • Schenkungen
  • Sonstiges

Beachtenswert!

Interessant ist hierbei, dass unter „Sonstiges“ eine Menge an Informationen einzutragen sein könnte. Denn wer beispielsweise aus dem Handel mit Kryptowährungen erhebliche Gewinne erzielt hat, kann die vorgefertigten Antworten dort nicht ankreuzen. Es bedarf dann selbst eingetragener Angaben.

Es sollen bei der comdirect ferner das jährliche Nettoeinkommen benannt, sowie die Höhe der Einnahmen aus den obigen, vorgefertigten Kategorien angegeben werden (bezeichnet als Pflichtinformationen zu Herkunft bestimmter Vermögenswerte).

Die Selbstauskunft über Vermögensverhältnisse ist also kein „Ankreuzwettbewerb“, sondern verlangt darüber hinaus konkrete, numerische Angaben.

Kurze Fristsetzung durch comdirect!

Für Betroffene wirkt der gesamte Fragebogen zur Selbstauskunft über Vermögensverhältnisse an sich vermutlich bereits bedrohlich genug. Doch darüber hinaus wird seitens der comdirect und der Commerzbank auch eine kurze Frist gesetzt.

Dies hat womöglich einen bestimmten Grund. Denn die Banken möchten diese Informationen möglichst „natürlich“ und „aus einem Guss“ vom Kontoinhaber erhalten. Daher soll die kurze Fristsetzung wohl sicherstellen, dass nicht unter großem Aufwand Unterlagen oder Angaben gefälscht werden können.

Wenn Sie nicht schnell genug antworten … was dann?

Eine kurze Fristsetzung signalisiert stets, dass Eile geboten ist und die Herkunftsnachweise möglichst schnell einzureichen sind. Wer hier ohne Angabe von Gründen die Frist verstreichen lässt, oder stets um weiteren Fristaufschub bittet, könnte sich verdächtig machen.

Zunächst sollte beachtet werden, dass Banken wie die Commerzbank oder die comdirect hier lediglich versuchen, die ihnen gesetzgeberischen Pflichten zu erfüllen. Dazu hört die Herkunft der Vermögenswerte abzufragen und ein umfangreiches KYC-Prozedere durchzuführen.

Dennoch stellt diese Selbstauskunft über Vermögensverhältnisse einen massiven Eingriff in die Privatsphäre von Bankkundinnen und Bankkunden dar. Die hier abgefragten Informationen sind beispielsweise umfangreicher als das, was beim zuständigen Finanzamt über eine steuerpflichtige Person bekannt ist.

Was ist zu tun, wenn die Selbstauskunft über Vermögensverhältnisse abgefragt wird?

Grundsätzlich haben Sie zwei Möglichkeiten: entweder Sie füllen den Fragebogen über die Herkunft der Vermögenswerte aus, oder Sie lassen es. Falls der anfragenden Bank nicht fristgerecht geantwortet wird, dürfte eine Kontosperre erfolgen. Durch ein gesperrtes Konto bleibt der Bank auf Dauer nichts anders übrig, als schließlich die Kündigung auszusprechen.

Sie müssten dann Ihr Guthaben abziehen und mit einer anderen Bank kooperieren. Allerdings ist zu erwarten, dass auch Ihre neue Bank die gleichen Fragen stellen wird. Es lohnt sich daher, die Selbstauskunft über Vermögensverhältnisse „einmal richtig“ aufzubereiten.

Sie können sich Unterstützung einholen.

Denn nicht immer ist die eigene Vermögenssituation nach Jahren oder Jahrzehnten detailliert nachvollziehbar. Insbesondere durch mehrere Konten und mehrere Depots kann es zu Vermögensverschiebungen gekommen sein, die nicht innerhalb der kurzen Frist transparent dargestellt werden können.

Sofort-Tipp: Vermutlich wurden Sie für die „Prüfung Ihrer Vermögenssituation“ ausgesucht, weil Sie über ein hohes Vermögen verfügen. Bei solchen Fällen können Sie rechtsanwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, um rechtssicher mit der Bank zu kommunizieren. 

Kostenfreie Ersteinschätzung einholen, wenn Herkunft der Vermögenswerte von Bank abgefragt wird!

Auf der vorliegenden Website finden Sie umfangreiche Informationen zur Mittelherkunft und geldwäscherechtlichen Anforderungen. Betroffene können sich unverbindlich über das Kontaktformular melden und ihren speziellen Einzelfall schildern.

Wichtig sind Angaben darüber, bei welcher Bank zu Ihnen die „Prüfung Ihrer Vermögenssituation“ durchgeführt werden soll. Ferner ist es hilfreich zu erfahren, ob es eine „Vorgeschichte“ gibt. Sie erhalten zeitnah eine kostenfreie Ersteinschätzung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt.

Auf Grundlage dieser konkreten und für Sie kostenlosen, anwaltlichen Rückmeldung können Sie frei entscheiden, ob Sie sich vertreten lassen möchten. Womöglich können Sie die Selbstauskunft über Ihre Vermögensverhältnisse eigenständig erteilen. Sollten Sie sich dabei unsicher fühlen, oder lieber „nichts riskieren“ wollen, kann Ihr Fall zeitnah übernommen werden.

Fragen und Antworten zur Vermögensselbstauskunft!

Banken fragen Kundinnen und Kunden mittlerweile konkret danach, woher ihr Kontoguthaben oder Ihr in der Bank befindliches Vermögen stammt. Es muss der legale Ursprung der Vermögenswerte dargelegt werden.

Grundsätzlich sind Sie angehalten, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Erfolgen keine Angaben Ihrerseits, muss die Bank Ihr Konto sperren und womöglich eine Verdachtsmeldung wegen Geldwäsche gegen Sie abgeben. Es könnte zu strafrechtlichen Ermittlungen kommen.

 

Daher ist anzuraten, die Herkunft der Vermögenswerte rechtssicher und wie gefordert einzureichen. Dabei sollte jedoch juristisch korrekt vorgegangen werden.

Die Selbstauskunft über Vermögensverhältnisse wird derzeit von der comdirect und Commerzbank abgefragt. Es ist zu erwarten, dass auch andere Banken "gleichziehen" und die gesetzgeberischen Vorgaben in ähnlicher Form umsetzen werden.

 

Betroffene sollten wahrheitsgemäße Angaben machen und sich gegebenenfalls bei Unklarheiten durch einen spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen.