Kanzlei für Digital-
und Wirtschaftsrecht
Mittelherkunft und Geldwäscherecht

100.000 Euro aus der Türkei erhalten: Was prüfen Bank und Finanzamt?

Veröffentlicht am 13.10.2026 –

100.000 Euro aus einem türkischen Immobilienverkauf, 50.000 Euro von den Eltern oder 200.000 Euro aus eigenen Ersparnissen: Bei solchen Zahlungen stellt sich nicht nur die Frage, ob das Geld nach Deutschland gelangen darf. Entscheidend ist auch, welche Nachweise die Bank verlangt und ob Melde- oder Steuerpflichten entstehen.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Seit 2021 befasse ich mich auf mittelherkunftsnachweis.de mit der Herkunft internationaler Vermögenswerte und unterstütze Betroffene bei Rückfragen deutscher Banken.

Ab welchem Betrag kontrolliert die Bank Überweisungen aus der Türkei?

Eine feste Betragsgrenze für Herkunftsprüfungen gibt es nicht. Schon bei 5.000 oder 10.000 Euro darf eine Bank nachfragen, wenn eine Zahlung nicht zum bisherigen Kontoverhalten passt.

Auch bei 15.000, 20.000 oder 25.000 Euro können Nachweise erforderlich werden. Bei 50.000, 75.000 oder 100.000 Euro steigt häufig der praktische Erklärungsbedarf.

Wichtig: Eine Aufteilung in mehrere kleine Überweisungen verhindert keine Prüfung. Sie kann zusätzliche Fragen auslösen.

200.000 bis 1 Million Euro: Was sollten Sie vorab tun?

Bei 200.000, 500.000 Euro oder einer Million Euro empfehle ich, die empfangende Bank vor dem Transfer zu kontaktieren.

Klären Sie, welche Unterlagen benötigt werden und ob besondere Prüfungen bei der beteiligten türkischen Bank bestehen.

Eine allgemeine gesetzliche Obergrenze für Auslandsüberweisungen gibt es nicht. Die Bank kann eine Zahlung jedoch bis zur Klärung zurückhalten oder ablehnen.

Wurde Ihr Geld blockiert? Verlangen Sie eine konkrete Mitteilung über fehlende Dokumente und reichen Sie diese geordnet ein.

AWV-Meldung: Wann muss die Bundesbank informiert werden?

Nach § 67 Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sind bestimmte grenzüberschreitende Zahlungen von mehr als 50.000 Euro meldepflichtig.

Das kann auch private Schenkungen oder andere Vermögensübertragungen betreffen. Es gibt allerdings Ausnahmen, beispielsweise für bestimmte Warenzahlungen und kurzfristige Kredite.

Reine Überträge zwischen eigenen Konten sind grundsätzlich nicht meldepflichtig. Bei Erbschaften und Immobiliengeschäften kommt es auf die konkrete Zahlung und ihre rechtliche Einordnung an.

Eine erforderliche Meldung erfolgt nach den Vorgaben der Bundesbank. Eine vergessene Meldung sollte zeitnah geprüft und gegebenenfalls nachgeholt werden.

Die AWV-Meldung ersetzt keinen Mittelherkunftsnachweis.

Muss das Finanzamt über Geld aus der Türkei informiert werden?

Eine Auslandsüberweisung ist nicht automatisch steuerpflichtig. Eigene bereits versteuerte Ersparnisse werden durch den Transfer grundsätzlich nicht erneut besteuert.

Bei Schenkungen und Erbschaften kann jedoch deutsche Schenkung- beziehungsweise Erbschaftsteuer relevant werden. Nach § 30 ErbStG besteht grundsätzlich eine Anzeigepflicht innerhalb von drei Monaten, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift.

Bei Immobilienverkäufen in der Türkei ist zusätzlich zu prüfen, ob der Veräußerungsgewinn in Deutschland steuerlich relevant ist. Auch ein Doppelbesteuerungsabkommen beantwortet nicht jede Einzelfrage automatisch.

Welche Unterlagen helfen bei der Herkunftsprüfung?

Bei Geld aus der Türkei unterscheiden sich die benötigten Nachweise nach dem wirtschaftlichen Ursprung:

Wer Bargeld mitführt, muss bei der Einreise aus der Türkei in die EU Barmittel ab 10.000 Euro anmelden. Zusätzlich gelten türkische Ausfuhrvorschriften.

Was ich bei einer geplanten Überweisung empfehle

Prüfen Sie zuerst den Rechtsgrund der Zahlung, anschließend mögliche Steuer- und AWV-Pflichten. Bereiten Sie die Herkunftsunterlagen möglichst vor dem Transfer vor.

Deutsche Banken können nach § 10 Geldwäschegesetz (GwG) risikoorientierte Nachweise verlangen. Eine steuerfreie Zahlung ist deshalb nicht automatisch von einer Bankprüfung ausgenommen.

Als Rechtsanwalt Martin Wehrmann unterstütze ich Sie bei WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht, wenn Sie größere Beträge aus der Türkei erhalten oder Ihre Bank die Zahlung hinterfragt.

Über mittelherkunftsnachweis.de können Sie Ihren Fall online oder per E-Mail schildern und eine kostenfreie anwaltliche Ersteinschätzung anfordern.