Geld aus Aserbaidschan nach Deutschland überweisen: Wenn die Bank trotz Guthaben nicht zahlt
Sie haben Geld auf einem Konto in Baku, Gəncə oder Sumqayıt, können es aber nicht nach Deutschland überweisen? Das Problem muss nicht an einer deutschen Kontosperre liegen. Bereits das aserbaidschanische Devisenrecht unterscheidet streng danach, weshalb Geld ins Ausland geschickt wird.
Besonders wichtig: Die häufig genannte Grenze von 20.000 US-Dollar ist kein allgemeines Verbot größerer Auslandsüberweisungen. Für bestimmte Zahlungsgründe gelten eigene Voraussetzungen und Nachweispflichten.
Wer diese Unterschiede übersieht, riskiert eine Ablehnung, obwohl das Vermögen rechtmäßig erworben wurde.
Warum die Bank nach dem wirtschaftlichen Zahlungsgrund fragt
Die aserbaidschanische Zentralbank regelt internationale Devisengeschäfte in ihrer Vorschrift Nr. 45/1.
Für bestimmte private Überweisungen erlaubt Ziffer 4.3.8.3 einen Betrag von insgesamt bis zu 20.000 US-Dollar Gegenwert pro Kalendermonat, wenn der Zahlungszweck erklärt wird.
Andere Vorschriften betreffen beispielsweise eigene zuvor eingeführte Gelder, Investitionsrückflüsse oder Gewinnausschüttungen.
Deshalb wäre es falsch, eine größere Immobilienauszahlung automatisch als gewöhnliche private Überweisung einzustufen.
Die rechtliche Kategorie bestimmt, welche Unterlagen die Bank verlangen darf und welche Zahlungsvoraussetzungen gelten.
Früher aus Deutschland eingezahltes Geld zurückholen
Eine besonders interessante Ausnahme betrifft Vermögen, das ursprünglich aus dem Ausland nach Aserbaidschan gelangte.
Nach Ziffer 4.3.8.2 der Devisenvorschriften können Privatpersonen bestimmte früher eingeführte oder aus dem Ausland empfangene Fremdwährungsbeträge wieder überweisen.
Als Nachweise kommen ursprüngliche Bankeingänge, Überweisungsbestätigungen oder bei Bargeldeinfuhr entsprechende Zollunterlagen infrage.
Das kann für Rückkehrer bedeutsam sein, die während ihrer Tätigkeit in Baku Geld aus Deutschland auf ein dortiges Konto eingezahlt hatten.
Der Nachweis des ursprünglichen Zahlungseingangs kann hier wichtiger sein als eine neue Erklärung über den heutigen Verwendungszweck.
Fiktiver Fall: Eine Beteiligung in Baku wird verkauft
Der folgende Sachverhalt ist ausdrücklich hypothetisch.
Leyla lebt in Frankfurt und war an einem Unternehmen in Baku beteiligt. Nach dem Verkauf ihrer Beteiligung sollen ihr umgerechnet 135.000 Euro ausgezahlt werden.
Die aserbaidschanische Bank fordert Unterlagen zur ursprünglichen Investition.
Leyla besitzt zwar den aktuellen Kaufvertrag, aber keine vollständige Dokumentation der damaligen Kapitalzuführung.
Damit lässt sich der Verkauf belegen, nicht jedoch zweifelsfrei die frühere Investition.
Bei einer anwaltlichen Prüfung wären deshalb Beteiligungsregister, ursprüngliche Zahlungsbelege, Verkaufsvertrag und steuerliche Unterlagen zusammenzuführen.
Investitionskapital oder Gewinn: Ein wesentlicher Unterschied
Die aserbaidschanischen Vorschriften behandeln die Rückführung ausländischer Investitionen gesondert.
Ziffer 4.3.10 verlangt hierfür Nachweise über die ursprüngliche Investition.
Bei Erträgen aus Investitionen können nach Ziffer 4.3.11 zusätzlich Bestätigungen über gezahlte Steuern oder eine bestehende Steuerbefreiung erforderlich sein.
Für Dividenden nennt Ziffer 4.3.9 wiederum Dokumente zur Beteiligung und zu den Ausschüttungsbedingungen.
Wer 135.000 Euro erhält, sollte daher feststellen, welcher Teil Rückzahlung des eingesetzten Kapitals und welcher Teil tatsächlich erzielter Gewinn ist.
Eine pauschale Bezeichnung als „Privatvermögen“ ersetzt diese Prüfung nicht.
Bankguthaben in Manat: Wie sicher ist das Geld?
Aserbaidschans Landeswährung ist der Manat (AZN).
Der staatliche Einlagensicherungsfonds ADIF schützt bestimmte Einlagen bei teilnehmenden Banken grundsätzlich bis zu 100.000 Manat pro Einleger und Bank.
Für Bankkonten natürlicher Personen im Zusammenhang mit unternehmerischer Tätigkeit gilt eine besondere Grenze von 20.000 Manat.
Auch die vereinbarte Verzinsung kann für den Versicherungsschutz relevant sein.
Diese Regeln betreffen allerdings einen Bankausfall, nicht die Ablehnung einer Auslandsüberweisung.
Bei größeren Guthaben sollte daher zwischen Einlagensicherheit, Wechselkursrisiko und tatsächlicher Transfermöglichkeit unterschieden werden.
Warum der Zahlungsweg zusätzliche Schwierigkeiten verursacht
Aserbaidschan gehört nicht zum SEPA-Raum.
Eine Zahlung nach Deutschland wird deshalb regelmäßig als internationale Banküberweisung abgewickelt.
Dabei können Korrespondenzbanken beteiligt sein, die eigene Prüfungen vornehmen.
Wer Manat zunächst in US-Dollar und anschließend in Euro umtauscht, muss außerdem mögliche doppelte Umrechnungskosten berücksichtigen.
Vor der Zahlung sollte deshalb geklärt werden, welche Währung tatsächlich versendet wird und welche Bank den Eurobetrag endgültig gutschreibt.
Muss Deutschland den Erlös besteuern?
Die Überweisung selbst löst nicht automatisch Einkommensteuer aus.
Bei Leyla könnte jedoch der Verkauf der Unternehmensbeteiligung steuerlich relevant sein.
Zwischen Deutschland und Aserbaidschan besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen vom 25. August 2004, das seit dem 28. Dezember 2005 in Kraft ist.
Welche Besteuerungsrechte daraus folgen, hängt unter anderem von der Ansässigkeit, der Beteiligung und dem konkreten Veräußerungsvorgang ab.
Bestimmte grenzüberschreitende Zahlungen von mehr als 50.000 Euro können zudem nach § 67 AWV meldepflichtig sein.
Deutsche Bank verweigert die Gutschrift: Was hilft?
Nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 GwG müssen deutsche Kreditinstitute Transaktionen überwachen. Bei erhöhtem Risiko können zusätzliche Maßnahmen nach § 15 GwG hinzukommen.
Zunächst sollte geklärt werden, ob die Bank den Zahlungsweg, die wirtschaftliche Berechtigung oder die Vermögensentstehung beanstandet.
Danach lassen sich die Dokumente nach ihrem rechtlichen Zweck ordnen.
Eine anwaltliche Stellungnahme kann insbesondere erläutern, weshalb eine Zahlung als Investitionsrückführung, Gewinn oder Eigenkontoübertrag einzuordnen ist.
Rechtsanwalt für Mittelherkunftsnachweis Aserbaidschan
Bei blockierten Zahlungen aus Aserbaidschan entscheidet häufig nicht die Höhe des Guthabens, sondern die richtige rechtliche Einordnung der Überweisung.
Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Über mein seit 2021 betriebenes Fachangebot mittelherkunftsnachweis.de biete ich eine kostenfreie Ersteinschätzung an, wenn Ihre Bank eine Überweisung aus Aserbaidschan verweigert oder einen Mittelherkunftsnachweis fordert.