Kanzlei für Digital-
und Wirtschaftsrecht
Mittelherkunft und Geldwäscherecht

Kann die Bank mein Konto wegen fehlender Herkunftsnachweise für Edelmetalle kündigen?

Veröffentlicht am 22.10.2026 –

Ja, eine Bank kann Ihr Konto unter bestimmten Voraussetzungen kündigen, wenn Sie erforderliche Herkunftsnachweise für Gold, Silber oder andere Edelmetalle nicht vorlegen können. Allerdings führt eine fehlende Kaufrechnung nicht automatisch zur Kontokündigung. Entscheidend sind die gesetzlichen Prüfpflichten der Bank, Ihre Mitwirkung, die Art des Kontos und die rechtlichen Voraussetzungen der Kündigung.

Mein anwaltlicher Rat: Reagieren Sie auf eine angekündigte Kontokündigung nicht allein mit weiteren Belegen. Prüfen Sie zuerst, ob die Bank eine ordentliche Kündigung erklärt, eine sofortige Beendigung verlangt oder sich ausdrücklich auf das Geldwäschegesetz beruft. Für jede dieser Situationen gelten unterschiedliche Anforderungen.

Warum aus einer Herkunftsfrage plötzlich eine Kontokündigung werden kann

Zunächst liegt nur eine Nachfrage im elektronischen Postfach: Woher stammen die 94.000 Euro, die ein Goldhändler überwiesen hat?

Wird diese Frage nicht ausreichend beantwortet, kann sich der Vorgang zuspitzen.

Die Bank muss nach § 10 Abs. 1 Geldwäschegesetz (GwG) Geschäftsbeziehungen überwachen und bestimmte Informationen überprüfen. Bei erhöhtem Risiko können zusätzliche Maßnahmen nach § 15 GwG notwendig werden.

Kann sie erforderliche Sorgfaltspflichten nicht erfüllen, muss sie nach § 10 Abs. 9 GwG unter den dort genannten Voraussetzungen die Geschäftsbeziehung beenden.

Das ist jedoch etwas anderes als eine Kündigung allein deshalb, weil eine bestimmte historische Rechnung fehlt.

Die entscheidende Frage: Welche Kontoart besitzen Sie?

Für die rechtliche Beurteilung ist die Vertragsart wesentlich.

Bei einem gewöhnlichen Girokonto können vertragliche Kündigungsregelungen und § 675h BGB relevant sein. Eine ordentliche Kündigung durch den Zahlungsdienstleister setzt unter anderem eine entsprechende vertragliche Vereinbarung voraus; grundsätzlich gilt dabei eine Frist von mindestens zwei Monaten.

Bei einem Basiskonto nach dem Zahlungskontengesetz (ZKG) gelten dagegen besondere Kündigungsvoraussetzungen, insbesondere nach § 42 ZKG.

Mein anwaltlicher Rat lautet deshalb, zuerst Kontoeröffnungsunterlagen, Vertragsbedingungen und das Kündigungsschreiben nebeneinanderzulegen.

Ohne diese Dokumente lässt sich kaum beurteilen, ob die Bank den richtigen rechtlichen Weg gewählt hat.

Muss die Bank vor der Kündigung weitere Unterlagen anfordern?

Eine allgemeine Pflicht, vor jeder denkbaren Kontokündigung mehrfach nachzufragen, besteht nicht.

Ob weitere Aufklärung erforderlich ist, hängt von der jeweiligen gesetzlichen und vertraglichen Grundlage ab.

Bei einer geldwäscherechtlich begründeten Beendigung ist insbesondere zu prüfen, welche Sorgfaltspflicht nicht erfüllt werden konnte.

Aus meiner rechtsanwaltlichen Perspektive ist dabei wichtig: Hat der Kunde eine Anfrage vollständig ignoriert oder nachvollziehbar erklärt, weshalb jahrzehntealte Goldrechnungen nicht mehr vorhanden sind?

Diese Sachverhalte dürfen nicht ohne Weiteres gleichgesetzt werden.

Ich empfehle Ihnen, jede Antwort mit Datum und Übermittlungsnachweis zu dokumentieren.

Was tun, wenn die Bank eine unmögliche Kaufrechnung verlangt?

Ein ausdrücklich hypothetisches Beispiel: Eine Kundin verkauft Silberbarren, die sie zwischen 1990 und 2000 erworben hat. Die damaligen Händler existieren nicht mehr. Ihre Bank verlangt Originalrechnungen.

Die Kundin kann die Unterlagen nicht beschaffen.

Das bedeutet nicht automatisch, dass ihre Vermögensherkunft ungeklärt bleiben muss.

Möglicherweise lassen sich der frühere Besitz, einzelne Erwerbsvorgänge oder die damalige Finanzierung anderweitig nachvollziehen.

Ich als Rechtsanwalt empfehle Ihnen, der Bank ausdrücklich mitzuteilen, welche Dokumente nicht mehr existieren, welche Tatsachen sicher feststehen und welche ergänzenden Informationen verfügbar sind.

Erfundene Kaufdaten oder nachträglich rückdatierte Belege sind dagegen unbedingt zu vermeiden.

Darf die Bank kündigen, obwohl das Geld nachweislich von einem Goldhändler stammt?

Eine Händlerüberweisung erklärt zunächst den unmittelbaren Zahlungseingang.

Sie beantwortet nicht zwangsläufig sämtliche Fragen zur ursprünglichen Herkunft des Edelmetallvermögens.

Die Bank kann deshalb trotz ordnungsgemäßer Verkaufsabrechnung weiteren Prüfbedarf sehen.

Allerdings sollte rechtlich untersucht werden, welche Informationen tatsächlich erforderlich sind und ob die vorliegenden Nachweise den konkreten Prüfungszweck bereits erfüllen.

Mein anwaltlicher Rat: Trennen Sie den Nachweis des Verkaufs von der Dokumentation des früheren Eigentumserwerbs. Diese Unterscheidung kann für eine sachgerechte Stellungnahme entscheidend sein.

Was passiert mit dem Kontoguthaben nach einer Kündigung?

Eine Kontokündigung bedeutet grundsätzlich nicht, dass die Bank Ihr Guthaben behalten darf.

Bei Beendigung der Geschäftsbeziehung muss die Abwicklung des verbleibenden Guthabens rechtlich geklärt werden.

Allerdings können gesetzliche Transaktionsbeschränkungen, behördliche Maßnahmen oder andere rechtliche Hindernisse einer sofortigen Auszahlung entgegenstehen.

Ich empfehle, rechtzeitig zu klären, wohin ein verbleibendes Guthaben übertragen werden soll.

Gleichzeitig sollten Sie Daueraufträge, Lastschriften, Gehaltseingänge und fällige Verpflichtungen berücksichtigen, damit die Kündigung keine vermeidbaren Folgeschäden verursacht.

Kann ich mich gegen die Kontokündigung wehren?

Ob eine Kündigung angreifbar ist, hängt insbesondere von der Kontoart, dem Kündigungsgrund und den eingehaltenen Fristen ab.

Mögliche Schritte sind eine schriftliche Beanstandung, eine Beschwerde beim Kreditinstitut, ein zuständiges Schlichtungsverfahren oder gegebenenfalls gerichtlicher Rechtsschutz.

Bei einem Basiskonto sind zusätzlich die besonderen Schutzvorschriften des Zahlungskontengesetzes zu beachten.

Meine anwaltliche Empfehlung: Lassen Sie das Kündigungsschreiben möglichst vor Ablauf der Kündigungsfrist prüfen. Bei einer sofortigen Kontobeendigung kann besonders schnelles Handeln erforderlich sein.

Warum eine anwaltliche Prüfung vor der Kündigung sinnvoll sein kann

Bei der rechtlichen Prüfung kommt es darauf an, drei Fragen getrennt zu beantworten: Welche Herkunftsinformationen sind tatsächlich erforderlich? Auf welcher Grundlage kündigt die Bank? Welche Ansprüche bestehen hinsichtlich Konto und Guthaben?

Eine fundierte Stellungnahme sollte deshalb nicht nur die Edelmetallherkunft erläutern, sondern auch die konkrete Kündigungsentscheidung rechtlich einordnen.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht und beschäftige mich schwerpunktmäßig mit Mittelherkunftsnachweisen, finanziellen Vermögensnachweisen und bankrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Edelmetallen.

Seit 2021 betreibe ich mittelherkunftsnachweis.de. Dort können Sie Ihren Fall online oder per E-Mail schildern und eine kostenfreie anwaltliche Ersteinschätzung anfragen.