Mittelherkunftsnachweis HypoVereinsbank: Was tun, wenn die HVB die Herkunft des Geldes prüfen möchte?
Ein Kunde der HypoVereinsbank erhält 210.000 Euro aus der Auflösung einer privaten Vermögensstruktur. Ein Teil stammt aus einem älteren Depot, ein weiterer aus einer Erbschaft und ein kleinerer Anteil aus einer früheren Immobilienveräußerung. Kurz nach dem Zahlungseingang verlangt die HypoVereinsbank einen Mittelherkunftsnachweis. Der Kunde fragt sich: Welche Unterlagen reichen aus – und wie weit darf die Bank überhaupt zurückfragen?
Gerade bei größeren Vermögenswerten ist diese Frage wichtig. Die HypoVereinsbank, kurz HVB, bietet selbst umfangreiche Vermögensverwaltung, Private Banking und Finanzplanung an und arbeitet dabei mit sehr unterschiedlichen Vermögensarten. Für die Finanzplanung nennt sie beispielsweise Depots bei anderen Banken, Immobilien, Versicherungen und sonstige Vermögenswerte als relevante Informationen. Gleichzeitig gelten für die HVB wie für andere Banken die geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten des GwG.
Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht und beschäftige mich als Spezialist und Experte mit Mittelherkunftsnachweisen, Herkunftsnachweisen und Vermögensherkunft gegenüber Banken. Auf mittelherkunftsnachweis.de befasse ich mich seit 2021 vertieft mit diesen Fragestellungen. Wenn die HypoVereinsbank einen Mittelherkunftsnachweis verlangt, können Sie Ihren Sachverhalt dort online oder per E-Mail schildern und eine kostenfreie Ersteinschätzung durch Rechtsanwalt Martin Wehrmann erhalten.
Warum verlangt die HypoVereinsbank einen Mittelherkunftsnachweis?
Banken müssen laufende Geschäftsbeziehungen und Transaktionen überwachen. Nach § 10 GwG soll insbesondere geprüft werden, ob Transaktionen zu den vorhandenen Informationen über Kunden, Geschäftstätigkeit und Kundenprofil passen. Soweit erforderlich, werden dabei auch Informationen über die Herkunft der Vermögenswerte berücksichtigt.
Die Höhe eingebrachter Vermögenswerte, der Umfang von Transaktionen sowie Regelmäßigkeit und Dauer einer Geschäftsbeziehung gehören ausdrücklich zu den Kriterien der Risikobewertung.
Deshalb kann auch ein vollkommen legaler sechsstelliger Zahlungseingang zu einer Nachfrage führen. Eine Herkunftsanfrage ist für sich genommen noch kein Vorwurf von Geldwäsche.
Bei der HVB kann es auch um die gesamte Vermögensstruktur gehen
Die HypoVereinsbank arbeitet im Wealth Management mit einem breiten Blick auf Vermögen. Ihre aktuelle Finanzplanung berücksichtigt unter anderem Einkommensteuererklärungen, externe Depotstände, Immobilien, Versicherungen und weitere Vermögensgegenstände.
Das ist zwar nicht dasselbe wie eine geldwäscherechtliche Mittelherkunftsprüfung. Es zeigt aber, wie vielfältig Vermögen bei Bankkunden strukturiert sein kann.
Deshalb sollte zuerst geklärt werden: Will die HVB lediglich eine konkrete Zahlung verstehen – oder fragt sie bereits nach der weitergehenden Vermögensherkunft?
Unser Fall: 210.000 Euro sind nicht nur eine Geldquelle
Der Kunde aus der Einleitung könnte der Bank schreiben: „Das Geld stammt aus meinem Vermögen.“
Das wäre jedoch wenig präzise. Tatsächlich lassen sich die 210.000 Euro in drei Herkunftsbereiche zerlegen.
Ein Anteil stammt aus einer Erbschaft, ein anderer aus dem Verkauf von Wertpapieren und der Rest aus einem früheren Immobilienerlös. Für einen belastbaren Mittelherkunftsnachweis bei der HypoVereinsbank sollte jede Quelle separat erklärt werden.
Warum ein aktueller Kontoauszug nicht automatisch genügt
Ein Kontoauszug zeigt sehr zuverlässig, dass Geld geflossen ist.
Er beantwortet jedoch nicht zwingend die Frage, warum der Empfänger Anspruch auf das Geld hatte oder wie der Betrag vorher entstanden war.
Aus „210.000 Euro von Bank X“ wird deshalb möglicherweise erst durch zusätzliche Unterlagen eine verständliche Geschichte: Vermögensquelle → Entwicklung → Auszahlung → Eingang auf dem HVB-Konto.
HypoVereinsbank und Wertpapiervermögen
Bei Depots sollte der heutige Wert nicht mit dem ursprünglichen Kapitaleinsatz verwechselt werden.
Ein Kunde kann beispielsweise vor fünfzehn Jahren 75.000 Euro investiert haben. Durch Kurssteigerungen, Dividenden und Wiederanlagen wächst das Depot später auf 180.000 Euro.
Dann wäre es falsch, nach einer historischen Einzahlung von exakt 180.000 Euro zu suchen. Entscheidend ist vielmehr, wie sich das Anlagevermögen nachvollziehbar entwickelt hat.
Alte Depotunterlagen frühzeitig sichern
Gerade bei länger gehaltenen Wertpapieren können historische Dokumente später wichtig werden.
Die HVB stellt Konto- und depotbezogene Dokumente über ihre digitale Postbox bereit. Dazu können unter anderem Dokumente zu Wertpapiergeschäften gehören.
Mein praktischer Rat: Relevante Depot- und Steuerunterlagen nicht erst bei einer Bankanfrage zusammensuchen, sondern frühzeitig archivieren.
Mittelherkunftsnachweis bei einer Erbschaft
Bei geerbtem Vermögen sollte der Erbfall selbst sauber dokumentiert werden.
Die HypoVereinsbank weist in ihren eigenen Informationen zur Nachlassplanung darauf hin, wie wichtig ein strukturierter Überblick über Vermögen, Bankverbindungen, Immobilien, Beteiligungen und sonstige Vermögensgegenstände sein kann.
Für einen Mittelherkunftsnachweis kann daraus beispielsweise eine Kette entstehen: Erbfall → Übergang des Vermögens → gegebenenfalls Verkauf → Auszahlung auf das HVB-Konto.
Was gilt bei einer Schenkung?
Auch eine Schenkung sollte als solche bezeichnet werden.
Wenn Eltern beispielsweise 140.000 Euro übertragen, ist die Aussage „Familienvermögen“ oft zu allgemein. Entscheidend ist, wer wem welchen Betrag zu welchem Zeitpunkt geschenkt hat.
Bei einer tieferen Prüfung kann zusätzlich relevant werden, woher der Schenker selbst über das Vermögen verfügte. Hier kann ein Anwalt für Mittelherkunftsnachweis die unterschiedlichen Ebenen sauber auseinanderhalten.
Immobilienverkauf als Herkunft des Geldes
Ein Immobilienverkauf lässt sich häufig gut nachvollziehbar aufbauen.
Der Kaufvertrag dokumentiert den wirtschaftlichen Vorgang. Die Kaufpreiszahlung zeigt, wann und in welcher Höhe Geld geflossen ist.
Wurde der Erlös später zwischen verschiedenen Konten verschoben oder zeitweise investiert, sollte auch diese Zwischenentwicklung berücksichtigt werden.
Unternehmerische Mittelherkunft bei der HypoVereinsbank
Bei Unternehmern können deutlich komplexere Vermögenswege bestehen.
Ein Zahlungseingang kann aus einem Unternehmensverkauf, einer Gewinnausschüttung, einer Abfindung, einer Darlehensrückzahlung oder einer Beteiligungsveräußerung stammen.
Die pauschale Formulierung „aus meinem Unternehmen“ ist dann häufig nicht ausreichend. Ein Rechtsanwalt für Vermögensherkunft sollte den konkreten wirtschaftlichen Rechtsgrund identifizieren und mit den tatsächlichen Zahlungswegen verbinden.
HypoVereinsbank und Auslandsvermögen
Bei internationalem Vermögen kommt häufig eine zusätzliche Stufe hinzu.
Überweist ein Kunde 400.000 Euro von seinem eigenen Konto in der Schweiz auf ein HVB-Konto, ist der unmittelbare Kontoweg nachvollziehbar.
Die HVB kann bei einer tieferen Prüfung dennoch fragen, wie das Vermögen auf dem Schweizer Konto ursprünglich entstanden ist. Eigenüberweisung und Vermögensherkunft sind nicht dasselbe.
Was gilt bei Kryptowährungen?
Krypto-Auszahlungen können besonders umfangreiche Herkunftsfragen auslösen.
Gehen beispielsweise 180.000 Euro von einer Kryptobörse ein, erklärt die Börsenauszahlung zunächst lediglich den letzten Schritt.
Je nach Prüfungsumfang können ursprüngliche Bankeinzahlungen, Kryptokäufe, Wallet-Transfers und der spätere Verkauf relevant werden. Hier sollte ein Spezialist für Krypto-Mittelherkunft die wesentlichen Transaktionslinien strukturiert herausarbeiten.
Gold und andere Edelmetalle
Auch der Verkauf von Gold, Silber oder Platin kann einen größeren Geldeingang erzeugen.
Eine Händlerabrechnung erklärt, warum heute Geld auf dem Konto eingeht. Sie erklärt aber nicht zwingend, woher die Edelmetalle ursprünglich kamen.
Bei geerbtem oder jahrzehntealtem Gold kann deshalb eine zweite Nachweisebene erforderlich werden. Goldverkauf und Goldherkunft sind zwei unterschiedliche Fragen.
Was passiert bei erhöhtem Geldwäscherisiko?
Bei höherem Risiko verlangt § 15 GwG zusätzliche Sorgfaltsmaßnahmen. Dazu können angemessene Maßnahmen gehören, mit denen die Herkunft der eingesetzten Vermögenswerte bestimmt wird. In bestimmten Hochrisikofällen werden ausdrücklich auch Informationen zur Herkunft des Vermögens verlangt.
Das erklärt, warum die Tiefe einer Mittelherkunftsprüfung von Kunde zu Kunde unterschiedlich sein kann.
Es gibt deshalb nicht das eine Dokument, das bei der HypoVereinsbank in jedem Fall automatisch ausreicht.
Sollte ich der HVB einfach sämtliche Unterlagen schicken?
Davon würde ich bei komplexeren Fällen regelmäßig abraten.
Ein ungeordneter Datenbestand aus Kontoauszügen, Steuererklärungen, Depotabrechnungen und Verträgen zwingt die Bank dazu, die Vermögensgeschichte selbst zu rekonstruieren.
Besser ist eine klare Struktur: Welche Quelle? Welcher Zeitraum? Welche Entwicklung? Welcher Beleg? Welcher heutige Zahlungseingang?
HVB verlangt immer weitere Unterlagen – was tun?
Dann sollte zuerst die noch offene Frage identifiziert werden.
Vielleicht ist der heutige Verkauf belegt, aber nicht der frühere Eigentumserwerb. Vielleicht ist eine Schenkung klar, während die Vermögensherkunft beim Schenker offen bleibt.
Bei mehreren Nachforderungsrunden kann eine Kanzlei für Herkunftsnachweise die bisher eingereichten Angaben überprüfen und die Dokumentation neu strukturieren.
Was tun, wenn alte Unterlagen fehlen?
Gerade bei langjährigem Vermögen kann eine vollständige historische Dokumentation fehlen.
Dann können beispielsweise Steuerunterlagen, frühere Depotstände, Verträge, Nachlassdokumente oder andere objektive Informationen einzelne Abschnitte der Vermögensgeschichte stützen.
Wichtig ist dabei, offen zwischen sicheren Tatsachen, belastbaren Indizien und tatsächlich nicht mehr rekonstruierbaren Punkten zu unterscheiden.
Keine Dokumentationslücke durch falsche Belege schließen
Ein verschwundener Vertrag darf nicht rückdatiert neu erstellt werden.
Ebenso sollten unbekannte Kaufdaten oder Beträge nicht lediglich geschätzt und anschließend als feststehende Tatsachen dargestellt werden.
Ein professioneller Mittelherkunftsnachweis für die HypoVereinsbank kann Lücken offen benennen. Er sollte aber niemals durch falsche Unterlagen scheinbar vollständig gemacht werden.
Sieben Schritte beim Mittelherkunftsnachweis für die HypoVereinsbank
1. Prüfen Sie genau, welchen Betrag oder Vermögenswert die HVB hinterfragt. 2. Unterscheiden Sie Mittelherkunft und allgemeine Vermögensherkunft.
3. Teilen Sie mehrere Herkunftsquellen sauber auf. 4. Erstellen Sie für jede Quelle eine kurze Chronologie.
5. Ordnen Sie nur aussagekräftige Unterlagen zu. 6. Prüfen Sie Beträge, Zeiträume und bisherige Aussagen auf Widersprüche.
7. Lassen Sie hohe, internationale oder bereits beanstandete Herkunftsnachweise möglichst vor der nächsten Antwort durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen.
Wie wird unser Fall mit den 210.000 Euro gelöst?
Der Kunde aus der Einleitung versucht nicht mehr, einen einzigen universellen Herkunftsnachweis zu finden.
Die Erbschaft wird mit den entsprechenden Nachlassunterlagen dokumentiert. Die Wertpapiermittel werden über die Entwicklung des Depots erklärt. Der Immobilienerlös bildet einen dritten, eigenständigen Herkunftsblock.
Danach werden die drei Vermögenswege mit dem aktuellen Zahlungseingang verbunden. So entsteht aus einer abstrakten Summe von 210.000 Euro eine verständliche und überprüfbare Vermögensgeschichte.
Mittelherkunftsnachweis HypoVereinsbank – Rechtsanwalt Martin Wehrmann unterstützt
Wenn die HypoVereinsbank einen Mittelherkunftsnachweis verlangt, sollte zunächst geklärt werden, ob eine konkrete Transaktion oder die weitergehende Vermögensherkunft geprüft wird. Nach dem Geldwäschegesetz müssen Banken Transaktionen risikoorientiert überwachen; bei erhöhten Risiken können zusätzliche Herkunftsinformationen erforderlich werden.
Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht und beschäftige mich als Experte und Spezialist mit Mittelherkunftsnachweisen, Vermögensherkunft und Herkunftsanfragen von Banken. Dazu gehören insbesondere Wertpapiervermögen, Erbschaften, Schenkungen, Immobilien- und Unternehmensverkäufe, Bargeld, Kryptowährungen, Edelmetalle und internationale Vermögensbewegungen.
Auf mittelherkunftsnachweis.de beschäftige ich mich seit 2021 vertieft mit Mittelherkunft, Geldherkunft und Vermögensherkunft. Wenn die HypoVereinsbank Unterlagen zur Herkunft Ihrer Finanzmittel verlangt, einen bisherigen Nachweis nicht akzeptiert hat oder weitere Informationen fordert und Sie einen Anwalt für Mittelherkunftsnachweis, einen Spezialisten für Vermögensherkunft oder eine Kanzlei für Herkunftsnachweise suchen, können Sie Ihren Sachverhalt dort online oder per E-Mail schildern.
Sie erhalten eine kostenfreie Ersteinschätzung durch Rechtsanwalt Martin Wehrmann und können klären, welche Dokumente in Ihrem konkreten Fall sinnvoll sind und wie sich Ihre Mittelherkunft gegenüber der HypoVereinsbank strukturiert, nachvollziehbar und widerspruchsfrei darstellen lässt.