Kanzlei für Digital-
und Wirtschaftsrecht
Mittelherkunft und Geldwäscherecht

Reicht eine eidesstattliche Versicherung als Herkunftsnachweis für ein Goldvermögen?

Veröffentlicht am 22.10.2026 –

Eine eidesstattliche Versicherung reicht als Herkunftsnachweis für ein Goldvermögen nicht automatisch aus. Banken und Edelmetallhändler sind grundsätzlich nicht verpflichtet, eine solche Erklärung anstelle fehlender Kaufbelege anzuerkennen. Sie kann die persönliche Darstellung des Eigentümers unterstützen, ersetzt jedoch keine unabhängig überprüfbaren Tatsachen.

Entscheidend ist außerdem, ob überhaupt eine rechtlich wirksame Versicherung an Eides statt vorliegt oder lediglich eine privat unterschriebene Erklärung.

Mein anwaltlicher Rat: Geben Sie keine eidesstattliche Versicherung ab, nur weil eine Bank einen Mittelherkunftsnachweis verlangt. Klären Sie zunächst, welche Angaben benötigt werden, welche Beweise existieren und ob eine förmliche Versicherung an Eides statt rechtlich vorgesehen ist.

Wann ist eine Erklärung tatsächlich eidesstattlich?

Der Begriff wird häufig ungenau verwendet. Eine unterschriebene Erklärung mit der Überschrift „Eidesstattliche Versicherung“ ist nicht allein deshalb eine förmliche Versicherung an Eides statt.

Nach § 27 Verwaltungsverfahrensgesetz kommt eine solche Versicherung in Verwaltungsverfahren nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht. Vergleichbare Regelungen existieren für andere Verfahren.

Eine Bank ist dagegen keine allgemeine staatliche Stelle zur Abnahme eidesstattlicher Versicherungen.

Aus meiner rechtsanwaltlichen Perspektive ist deshalb die Unterscheidung zwischen einer privaten Wissenserklärung und einer gesetzlich vorgesehenen Versicherung an Eides statt besonders wichtig.

Warum eine Bank trotz Versicherung weitere Belege verlangt

Stellen Sie sich einen ausdrücklich hypothetischen Fall vor: Ein Anleger besitzt Goldbarren im Wert von 180.000 Euro. Er erklärt schriftlich, diese zwischen 1995 und 2005 aus versteuertem Einkommen erworben zu haben.

Originalrechnungen fehlen. Der Anleger lässt seine Erklärung notariell beglaubigen und erwartet, dass damit sämtliche Herkunftsfragen erledigt sind.

Doch die Bank verlangt weitere Informationen.

Der Grund: Eine Beglaubigung der Unterschrift bestätigt grundsätzlich deren Echtheit, nicht die Wahrheit der Angaben über den Goldkauf.

Ich als Rechtsanwalt empfehle Ihnen, die Beweiskraft einer Urkunde nicht mit ihrer äußeren Förmlichkeit zu verwechseln.

Welche Pflichten hat die Bank nach dem Geldwäschegesetz?

Banken müssen nach § 10 Abs. 1 Geldwäschegesetz (GwG) unter anderem Geschäftsbeziehungen und Transaktionen angemessen überwachen.

Bei erhöhtem Risiko können zusätzliche Prüfungen nach § 15 GwG erforderlich werden. Dazu können Informationen über die Herkunft eingesetzter Vermögenswerte gehören.

Das Gesetz schreibt allerdings nicht allgemein vor, dass jedes Goldvermögen ausschließlich durch eine historische Kaufrechnung nachgewiesen werden muss.

Eine selbst verfasste Erklärung kann daher berücksichtigt werden. Ob sie genügt, hängt vom konkreten Sachverhalt und der Risikobewertung ab.

Mein anwaltlicher Rat lautet, die Bank um eine möglichst genaue Benennung der noch offenen Fragen zu bitten.

Welche strafrechtlichen Risiken bestehen bei falschen Angaben?

Besondere Vorsicht ist bei bewusst unrichtigen Erklärungen geboten.

§ 156 Strafgesetzbuch (StGB) stellt die falsche Versicherung an Eides statt vor einer zuständigen Stelle unter Strafe. § 161 StGB erfasst unter bestimmten Voraussetzungen auch fahrlässige Falschangaben.

Diese Vorschriften gelten nicht automatisch für jede private Erklärung gegenüber einer Bank. Unwahre Angaben können jedoch abhängig von den Umständen andere rechtliche Folgen haben.

Meine Empfehlung: Trennen Sie sichere Tatsachen von bloßen Erinnerungen. Schreiben Sie beispielsweise „nach meiner Erinnerung im Jahr 1998 erworben“, wenn Sie den Zeitpunkt nicht mehr zuverlässig feststellen können.

Welche Formulierungen gehören in eine Herkunftserklärung?

Eine sachgerechte Erklärung sollte die Erwerbsart, den ungefähren Zeitraum, die damaligen finanziellen Verhältnisse und die spätere Aufbewahrung des Goldes beschreiben.

Vermeiden Sie pauschale Aussagen wie „Das Gold stammt garantiert aus legalen Quellen“, wenn dafür keine konkrete Tatsachengrundlage vorliegt.

Besser ist eine nachvollziehbare Beschreibung dessen, was Sie selbst wissen und gegebenenfalls belegen können.

Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt finanzieller Herkunftsnachweise empfehle ich, ausdrücklich kenntlich zu machen, welche Angaben auf eigener Wahrnehmung beruhen und welche lediglich aus Familienerzählungen stammen.

Was ist bei geerbtem Gold besonders zu beachten?

Wer Gold geerbt hat, kann häufig keine zuverlässigen Angaben darüber machen, wann und mit welchem Geld der Erblasser die Edelmetalle gekauft hat.

Eine Erklärung des Erben sollte deshalb nicht den Eindruck eigener Kenntnis erwecken, wenn diese tatsächlich fehlt.

Stattdessen können Erbschein, eröffnetes Testament, Nachlassverzeichnis und Unterlagen über die Verteilung des Nachlasses relevant sein.

Mein anwaltlicher Rat: Beschränken Sie Ihre Erklärung auf den eigenen Kenntnisbereich. Niemand sollte den früheren Goldkauf eines verstorbenen Angehörigen als persönlich beobachtete Tatsache darstellen, wenn er lediglich davon gehört hat.

Hilft ein Notar bei der Anerkennung durch die Bank?

Eine notarielle Beurkundung oder Unterschriftsbeglaubigung kann die Dokumentation bestimmter Erklärungen verbessern.

Sie verwandelt aber eine unbelegte Herkunftsbehauptung nicht automatisch in einen objektiven Erwerbsnachweis.

Ob ein Notar im konkreten Zusammenhang überhaupt eine förmliche eidesstattliche Versicherung aufnehmen kann, ist von den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften abhängig.

Aus meiner rechtsanwaltlichen Perspektive sollte deshalb vor einem kostenpflichtigen Notartermin geklärt werden, welchen konkreten zusätzlichen Beweiswert die gewünschte Urkunde besitzen soll.

Was tun, wenn die Bank eine eidesstattliche Versicherung ausdrücklich verlangt?

Bitten Sie zunächst um Klarstellung, ob eine einfache schriftliche Eigenerklärung gemeint ist oder tatsächlich eine förmliche Versicherung an Eides statt.

Fragen Sie außerdem, welche Tatsachen erklärt werden sollen und welche weiteren Unterlagen benötigt werden.

Ich empfehle, den vorgeschlagenen Erklärungstext vor der Unterschrift rechtlich prüfen zu lassen. Besonders bei umfangreichen Goldvermögen können unpräzise Formulierungen später erhebliche Schwierigkeiten verursachen.

Wie kann anwaltliche Unterstützung helfen?

Bei einer rechtlichen Prüfung kommt es darauf an, den tatsächlichen Beweisbedarf zu bestimmen, vorhandene Dokumente auszuwerten und die rechtliche Bedeutung einer persönlichen Erklärung richtig einzuordnen.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht und beschäftige mich schwerpunktmäßig mit Mittelherkunftsnachweisen und der Dokumentation von Vermögensherkunft.

Über meine seit 2021 betriebene Plattform mittelherkunftsnachweis.de können Sie Ihren Fall online oder per E-Mail schildern und eine kostenfreie anwaltliche Ersteinschätzung anfragen.