Was kann ich tun, wenn meine Bank für ausländische Mittelherkunftsnachweise beglaubigte Übersetzungen im Wert von mehreren Tausend Euro verlangt?
Wenn Ihre Bank für ausländische Mittelherkunftsnachweise beglaubigte Übersetzungen verlangt, müssen Sie diese Forderung nicht ungeprüft akzeptieren. Banken dürfen verständliche und überprüfbare Unterlagen zur Herkunft von Vermögenswerten verlangen. Eine allgemeine gesetzliche Pflicht, sämtliche fremdsprachigen Dokumente vollständig und beglaubigt ins Deutsche übersetzen zu lassen, besteht jedoch nicht.
Mein wichtigster Rat: Beauftragen Sie nicht sofort einen Übersetzer für mehrere Tausend Euro. Fordern Sie Ihre Bank zunächst schriftlich auf, die konkret benötigten Dokumente, die zu übersetzenden Textpassagen und den Grund für die verlangte Beglaubigung zu benennen. Häufig lässt sich prüfen, ob eine gezielte Teilübersetzung oder eine andere verlässliche Erläuterung ausreicht.
Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Bei ausländischen Vermögenswerten ist zwischen dem berechtigten Informationsbedarf der Bank und der Frage zu unterscheiden, welche Form der Übersetzung tatsächlich erforderlich ist.
Darf meine Bank beglaubigte Übersetzungen ausländischer Herkunftsnachweise verlangen?
Ja, im Einzelfall kann die Bank auf einer qualifizierten Übersetzung bestehen. Sie ist aber nicht bei jeder Auslandsüberweisung gesetzlich vorgeschrieben.
Ein hypothetischer Fall: Ein Bankkunde verkauft im Februar 2026 eine geerbte Immobilie in der Türkei für umgerechnet 265.000 Euro.
Im Oktober 2026 überweist er den Verkaufserlös auf sein deutsches Girokonto. Als Herkunftsnachweise legt er einen türkischen Kaufvertrag, Grundbuchunterlagen, einen Erbnachweis und Kontoauszüge vor.
Die Bank fordert beglaubigte deutsche Übersetzungen sämtlicher Dokumente. Ein Übersetzungsbüro veranschlagt dafür 4.800 Euro.
Der Kunde fragt sich, warum er auch umfangreiche Vertragsklauseln, allgemeine Grundbuchvermerke und ältere Kontobewegungen übersetzen lassen soll, die mit dem konkreten Geldzufluss möglicherweise nichts zu tun haben.
Ich empfehle in einer solchen Situation, zuerst den tatsächlichen Informationsbedarf zu klären, bevor hohe Übersetzungskosten entstehen.
Welche gesetzlichen Vorschriften rechtfertigen die Übersetzungsforderung?
Das Geldwäschegesetz verpflichtet Banken zur Prüfung bestimmter Informationen, schreibt aber keine pauschale beglaubigte Übersetzung aller ausländischen Belege vor.
Nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 Geldwäschegesetz (GwG) müssen Banken Geschäftsbeziehungen überwachen und erforderlichenfalls die Herkunft von Vermögenswerten untersuchen.
Bei erhöhten Risiken können nach § 15 GwG zusätzliche Sorgfaltspflichten erforderlich werden.
Die Bank muss die vorgelegten Unterlagen ausreichend verstehen und bewerten können. Daraus kann sich im Einzelfall ein sachlicher Bedarf an einer fachgerechten Übersetzung ergeben.
Entscheidend ist jedoch die Unterscheidung zwischen einer verständlichen Übersetzung und einer besonderen Bestätigung ihrer Richtigkeit.
Mein Rat: Fragen Sie ausdrücklich, ob die Bank eine Übersetzung durch einen qualifizierten Übersetzer verlangt oder zusätzlich eine bestimmte Form der Bestätigung.
Muss ich wirklich alle Seiten eines ausländischen Kaufvertrags übersetzen lassen?
Nicht zwangsläufig. Oft enthalten umfangreiche Dokumente nur wenige Passagen, die für die Mittelherkunft entscheidend sind.
Bei einem Immobilienverkauf interessieren insbesondere:
- Vertragsparteien: Wer hat die Immobilie verkauft und gekauft?
- Vertragsgegenstand: Welche Immobilie wurde veräußert?
- Kaufpreis: Welcher Betrag wurde vereinbart?
- Zahlungsregelung: Wann und auf welches Konto sollte gezahlt werden?
- Eigentumsnachweis: War der Verkäufer zur Veräußerung berechtigt?
- Geldfluss: Stimmen Kaufpreiszahlung und späterer Überweisungsbetrag überein?
Ich empfehle, die relevanten Seiten zunächst mit einer kurzen deutschsprachigen Inhaltsübersicht vorzulegen und um Bestätigung zu bitten, welche Abschnitte förmlich übersetzt werden müssen.
Eine Teilübersetzung sollte klar als solche bezeichnet werden. Sie darf den Sinn des Dokuments nicht verfälschen.
Kann ich statt einer beglaubigten Übersetzung eine einfache Übersetzung einreichen?
Eine einfache Übersetzung kann zur ersten Erläuterung geeignet sein. Die Bank muss sie aber nicht in jedem Fall als abschließenden Nachweis akzeptieren.
Bei übersichtlichen Kontoauszügen können eine deutschsprachige Transaktionsaufstellung und eindeutig zuordenbare Beträge bereits wichtige Informationen vermitteln.
Bei komplizierten Erbnachweisen, Grundstücksrechten oder mehrdeutigen Vertragsklauseln kann dagegen eine fachkundige Übersetzung erforderlich sein.
Ich empfehle, einfache Übersetzungen nicht als amtlich bestätigt auszugeben. Automatisch erzeugte Übersetzungen sollten allenfalls als gekennzeichnete Verständnishilfe dienen.
Außerdem sollten Sie unterscheiden zwischen einer bestätigten Übersetzung, einer notariellen Beglaubigung und einer Apostille. Diese Verfahren erfüllen unterschiedliche Zwecke.
Darf meine Bank die Kosten auf mich abwälzen?
Es gibt keinen allgemeinen Anspruch darauf, dass die Bank sämtliche Übersetzungskosten übernimmt. Umgekehrt folgt aus dem Geldwäschegesetz keine pauschale Verpflichtung des Kunden, jede verlangte Übersetzungsleistung unabhängig von Umfang und Kosten zu finanzieren.
Ob und in welchem Umfang Sie Unterlagen beschaffen müssen, hängt insbesondere von den erforderlichen Sorgfaltspflichten und der konkreten Geschäftsbeziehung ab.
Im hypothetischen Beispiel sollte deshalb geprüft werden, ob tatsächlich alle Unterlagen für 4.800 Euro übersetzt werden müssen oder ob wenige entscheidende Passagen ausreichen.
Mein Rat: Holen Sie erst nach Klärung des Umfangs mehrere Angebote ein. Achten Sie darauf, dass die Übersetzung von der Bank in der vorgesehenen Form akzeptiert werden kann.
Was passiert, wenn ich die teuren Übersetzungen nicht bezahlen kann?
Eine fehlende Übersetzung führt nicht automatisch zu einer rechtmäßigen Kontosperre. Sie kann allerdings dazu beitragen, dass die Bank gesetzlich erforderliche Prüfungen nicht abschließen kann.
Kann eine Bank bestimmte Sorgfaltspflichten nicht erfüllen, können unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 9 GwG Beschränkungen oder eine Beendigung der Geschäftsbeziehung folgen.
Ich empfehle deshalb, die Unterlagenanforderung nicht einfach zu ignorieren.
Erklären Sie schriftlich, welche Dokumente vorliegen, welche Übersetzungskosten entstehen und welche wirtschaftlich tragbaren Alternativen Sie anbieten.
Bewahren Sie Kostenvoranschläge, Nachfragen und Antworten der Bank sorgfältig auf.
Wie kann ich gegen überzogene Übersetzungsforderungen vorgehen?
Zunächst sollte geprüft werden, welche Informationen die Bank tatsächlich benötigt und ob diese bereits anderweitig zuverlässig nachgewiesen sind.
Im hypothetischen Beispiel könnten der Eigentumsnachweis, die kaufpreisrelevanten Vertragsseiten und die Zahlungsbestätigung möglicherweise gezielter aufbereitet werden als der gesamte Dokumentenbestand.
Bei der anwaltlichen Prüfung würde ich insbesondere untersuchen, welche geldwäscherechtlichen Risiken die Bank berücksichtigen muss, welche Herkunftsbestandteile noch ungeklärt sind und ob die geforderte Übersetzungsform sachlich begründet erscheint.
Mein Rat: Fordern Sie eine schriftliche Konkretisierung der Anforderungen und schlagen Sie eine abgestufte Vorlage der Unterlagen vor.
Bleibt der Konflikt bestehen, kommen eine anwaltliche Stellungnahme, eine Beschwerde bei der Bank oder gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte in Betracht.
Wann sollte ich einen Rechtsanwalt einschalten?
Anwaltliche Unterstützung ist besonders sinnvoll, wenn Übersetzungskosten von mehreren Tausend Euro entstehen, die Bank immer neue Dokumente verlangt oder bereits über Ihr Guthaben nicht mehr verfügt werden kann.
Ich kann prüfen, welche Nachweise rechtlich erforderlich sind, welche Alternativen zur vollständigen Übersetzung bestehen und ob Kontoeinschränkungen auf einer tragfähigen Grundlage beruhen.
Über mittelherkunftsnachweis.de, das ich als Rechtsanwalt seit 2021 betreibe, biete ich eine kostenfreie Ersteinschätzung an.
Mein Fazit: Banken dürfen verständliche ausländische Mittelherkunftsnachweise verlangen. Eine kostspielige beglaubigte Vollübersetzung sämtlicher Unterlagen ist jedoch nicht automatisch erforderlich. Entscheidend ist, welche Informationen für die konkrete Herkunftsprüfung benötigt werden und wie sie zuverlässig, nachvollziehbar und mit vertretbarem Aufwand bereitgestellt werden können.