Der Herkunftsnachweis für Bitcoin
Auch Besitzer von Bitcoin, Ethereum und andere Kryptowährungen müssen mittlerweile in zahlreichen Fällen einen Herkunftsnachweis erbringen.
Denn während vor allem jüngere Menschen Kryptowährungen in den letzten Jahren als Möglichkeit zur Investition erkannten, feilte der EU-Gesetzgeber bereits an schärferen Regelungen für den Krypto Handel.
Internationales Thema! Heißes Eisen?
Im englischsprachigen Raum ist die Thematik rund um den Mittelherkunftsnachweis übrigens – gerade im Zusammenhang mit Kryptowährungsbörsen – unter den Begriffen proof of source of funds, origin of funds oder source of wealth bekannt.
Der bis heute noch schwach regulierte Blockchain Bereich befindet sich seit kurzem im Umbruch. Nicht nur der Druck auf Kryptobörsen, Broker und Dienstleister im Bereich Kryptowährungen wächst.
Staaten sorgen sich um entgangene Steuereinnahmen erheblichen Ausmaßes. Sie nehmen beim Krypto Handel nun auch Privatpersonen stärker in die Pflicht.
Warum ein Herkunftsnachweis für Bitcoin?
Mit dem Mittelherkunftsnachweis belegen Sie, dass Ihre Vermögenswerte wie Bitcoin, Bargeld oder Edelmetalle eine legitime Herkunft haben und insbesondere keine Gewinne aus Straftaten darstellen.
Es geht im Rahmen dieser Nachweispflicht um die Plausibilisierung der Herkunft Ihrer Mittel gegenüber der fordernden Stelle. Welche Dokumente und andere Nachweise dafür in Betracht kommen, beschreiben wir auf unserer Seite Beweismittel näher.
Pressestimmen zur Mittelherkunft?
Seit Ausweitung der Nachweispflicht in Deutschland im August 2021 berichteten Medien nur sehr einseitig.
Zu lesen war vor allem über die Fälle, in denen bei Bareinzahlungen auf das Girokonto oder beim Handel mit Edelmetallen ein Nachweis über die Mittelherkunft gegenüber der Bank vorzulegen ist.
Um diese Berichterstattung richtig einordnen zu können, sollten Sie die Diskussion um den Herkunftsnachweis klar differenzieren von den Berichten über sogenannte Bargeldobergrenzen. Die Themen hängen nur mittelbar zusammen.
Nicht nur Bargeld, sondern konkret Bitcoin!
Dass Medien vornehmlich über den Kontext zu Banken berichteten, lässt schnell vergessen, dass der Herkunftsnachweis für zahlreiche weitere Vermögenswerte gilt als Bargeld!
Vor allem Bitcoin ist ein Vermögenswert, der in den letzten Jahren entscheidend an Bedeutung gewann. Es kann jedoch ebenso ein Herkunftsnachweis für Bitcoin gefordert werden.
Herkunftsnachweis nicht nur bei Bitcoin, sondern bezüglich aller Kryptos
Dies gilt mehr und mehr auch für Ethereum. Zwar fanden diese Kryptowährungen in der diesbezüglichen medialen Berichterstattung kaum Erwähnung.
Dennoch häufen sich die Probleme von Bitcoin Besitzern im Zusammenhang mit dem Mittelherkunftsnachweis.
Grund ist die Verschärfung der Gesetzgebung, die zunächst auf EU-Ebene stattfand, nun aber auch in den Gesetzen der EU-Mitgliedstaaten Niederschlag fand.
Wann muss ich einen Herkunftsnachweis für Bitcoin erbringen?
Wann ein Herkunftsnachweis für Bitcoin und andere Kryptowährungen von Ihnen gefordert wird, kann man nicht pauschal sagen. Denn dies hängt maßgeblich insbesondere von folgenden Faktoren ab:
- Was möchten Sie mit Ihren Bitcoins machen?
- Zwischen welchen Parteien sollen die Bitcoins transferiert werden?
- Welchen monetären Gegenwert haben die betreffenden Bitcoins?
- Nach welcher Rechtslage muss sich Ihr Transaktionspartner richten?
Was Sie konkret wissen müssen!
Grundsätzlich gilt, dass Sie jedenfalls dann keinen Mittelherkunftsnachweis für Bitcoin, Ethereum und andere Coins erbringen müssen, wenn Sie ein Geschäft zwischen Privatpersonen abschließen und die Kryptowährungen von privat zu privat transferieren.
Wir gehen hierbei von der Rechtslage in den EU-Mitgliedstaaten aus. Doch auch darüber hinaus ist uns keine Jurisdiktion bekannt, die derartige Nachweispflichten für Privatgeschäfte vorsieht.
Herkunftsnachweis bei Bitcoin ist – Stand jetzt – „nur“ für Käufe und Verkäufe wichtig
Vielmehr wird der Herkunftsnachweis für Bitcoin grundsätzlich erst von Ihnen gefordert, wenn gewerbliche Dienstleister (z.B. Börsen, Broker oder andere Handelsplätze) involviert sind.
Diese müssen sich mittlerweile nämlich nach immer strengeren inländischen oder ausländischen Rechtsvorschriften richten, die sie dazu verpflichten, eine solche Nachweispflicht ihren KundInnen gegenüber durchzusetzen.
Wie unterschiedlich einzelne Kryptobörsen aus verschiedenen Ländern und Kontinenten die Nachweispflichten handhaben, haben wir auf unserer Seite zum Herkunftsnachweis für Kryptowährungen anhand konkreter Beispiele dargestellt.
Es gelten Obergrenzen und Limits
Um nicht für jegliche Transaktion die Nachweispflicht auszulösen, bedienen sich die betreffenden Stellen bestimmter monetärer Limits / Schwellenwerte, bei deren Überschreitung von KundInnen ein Mittelherkunftsnachweis gefordert wird.
Oftmals obliegt den Brokern, Börsen und Handelsplätzen dabei im Rahmen des eigenen Risikomanagements und ihrer Risikoanalyse ein Ermessensspielraum.
Sie können die Schwellenwerte innerhalb eines Rahmens selbst setzen und legen diese meist nicht offen, um der Umgehung der Nachweispflichten vorzubeugen.
Bitcoin und andere Kryptowährungen im Fokus der Geldwäschebekämpfung
Mit der sogenannten „AML5-Richtlinie„, der fünften EU-Geldwäscherichtlinie, fokussierte sich der EU-Richtliniengeber erstmal auch auf die ausdrückliche Aufnahme von Kryptowährungen in den Anwendungsbereich der Vorschriften zur Geldwäschebekämpfung.
Wir haben diese und weitere Richtlinien sowie Gesetze im FAQ Bereich unter „Rechtsgrundlagen“ für Sie zusammengetragen.
Wieso steht Bitcoin im Zentrum dieser neuen Rechtslage?
Dass Kryptowährungen in den letzten Jahren ins Visier der internationalen Gesetzgeber gerieten, hat bestimmte Gründe:
- Sorge vor Steuerhinterziehung
- Bekämpfung des Missbrauchs von Kryptowährungen für kriminelle Zwecke
Seit der Entstehung von Bitcoin als erste Kryptowährung im Jahr 2009 bewegte sich der gesamte Bereich der Kryptowährungen auf weitestgehend unreguliertem Terrain.
Herkunftsnachweis bei Bitcoin „recht neu“
Erst im Jahr 2020 wurden zunehmend Stimmen aus dem internationalen politischen Umfeld laut, die nach einer erforderlichen Regulierung von Kryptowährungen riefen.
Der Grund dafür liegt auf der Hand. Bitcoin aber auch zahlreiche weitere Kryptowährungen erlebten zu dieser Zeit den Beginn einen Bullenmarktes, der Ende des ersten Quartals 2021 gipfelte.
EU-Gesetzgeber sieht Missbrauchspotenzial bei Kryptowährungen
In dieser Zeit erzielten zahlreiche Krypto Investoren erhebliche Kursgewinne. Die Besteuerung dieser Vermögenszuwächse – besser gesagt die Überwachung der Einhaltung der Steuerpflichten – war für die Staaten jedoch herausfordernd.
Denn von gesetzgeberischer Seite hatte man sich mit Bitcoin und anderen Kryptowährungen lange Zeit nicht beschäftigt.
Der stark gestiegene Wert und die mittlerweile hohe Beliebtheit vieler Kryptowährungen ermöglichte nun, große Vermögenswerte unauffällig zu verschieben.
Steuerrecht und Geldwäsche
Mit der Sorge vor entgehenden Steuereinnahmen erheblichen Ausmaßes koppelte sich aus Sicht zahlreicher Staaten zunehmend die Gefahr, dass Kriminelle in den nun wertvollen Kryptowährungen echte Möglichkeiten zur Verwahrung von illegalen Vermögenswerten finden.
Folgende Ausführungen in der oben genannten fünften EU-Geldwäscherichtlinie verdeutlichen die politische Sorge vor dem Missbrauch der dort als „virtuelle Währungen“ bezeichneten Kryptowährungen wie Bitcoin und anderen:
AML5-Richtlinie zu Bitcoin und Herkunftsnachweis?
Die AML5-Richtlinie wurde von den EU-Mitgliedstaaten bereits in das jeweils geltende nationale Recht umgesetzt.
Hinsichtlich der Rechtslage in Deutschland sind insbesondere das Geldwäschegesetz (GwG) und die von der Bundesanstalt für Bankdienstleistungsaufsicht (BaFin) regelmäßig erbrachten Auslegungs- und Anweisungshinweise (AuA) zum Geldwäschegesetz zu erwähnen (Link im FAQ Bereich unter „Rechtsgrundlagen“).
Auch das österreichische Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) haben wir auf unserer Seite zur Rechtslage in Österreich genauer betrachtet.
Besondere Regelungen beim Herkunftsnachweis speziell für Bitcoin?
Bitcoin und Ethereum sind mit Abstand die wertvollsten Kryptowährungen am Markt, gemessen an dem Gegenwert eines Coins in Geld.
Orientiert an der Rechtslage der EU-Mitgliedstaaten erfolgt jedoch beim Herkunftsnachweis für Bitcoin und Ethereum keine spezielle Behandlung.
Denn die Regelungen stellen auf Vermögenswerte im Zusammenhang Kryptowährungen im Allgemeinen ab, nicht auf einzelne Coins.
Aber?
Nichtsdestotrotz könnte es gerade bei den beiden oben genannten Kryptos deutlich häufiger zur Nachweispflicht kommen als bei anderen. Das hat mit dem hohen Kurswert der beiden Kryptowährungen zu tun.
Wie im oberen Teil dieser Seite dargestellt, arbeiten Kryptobörsen, Broker und andere Handelsplätze bei der Frage, ob ein Nachweis der Mittelherkunft gefordert werden soll oder nicht, mit Limits bzw. Schwellenwerten.
Kryptobörsen und Banken haben gewissen Spielraum
Diese liegen teilweise im Ermessen des Dienstleisters und können nicht pauschal beziffert werden. Erfahrungsgemäß lösen jedoch Transaktionen von Kryptowährungen mit einem Gegenwert von 10.000 EUR jedenfalls die Überschreitung dieser Limits aus.
Beim derzeitigen Kurs von Bitcoin liegt auf der Hand, dass selbst die Transaktion eines Bitcoin den Schwellenwert bei weitem übersteigt.
Kein Herkunftsnachweis für Bitcoin durch Umgehung? Besser nicht!
Für viele dürfte sich nun die Frage stellen, ob dieser Fall nicht eigentlich nur reiche Menschen betrifft, die sich ganze Bitcoins leisten können.
Die Antwort ist „Jain“.
Zum einen müssen Kryptowährungen grundsätzlich nicht „als Ganzes“ gehandelt werden, sondern es kann auch nur 0.1 oder noch weniger erworben werden. Die transferierte Bitcoin Teil kann also auch deutlich unter einer Schwelle von 10.000 EUR liegen.
Vorsicht bei größeren Transaktionen, verdächtig vielen „Miniüberweisungen“?
Zum anderen jedoch darf nicht unterschätzt werden, dass es mittlerweile eine erhebliche Anzahl an Menschen gibt, die erhebliches Vermögen in Bitcoin besitzen. Dies betrifft insbesondere jene Investoren, die Bitcoin (oder eben auch Ethereum) vor vielen Jahren zu einem sehr geringen Preis erwarben.
Zwar können auch die BesitzerInnen größerer Mengen an Bitcoin nur kleine Teile ihrer Coins transferieren. Damit lösen sie jedoch schneller als ihnen lieb ist Umgehungstatbestände aus, die zu Verdachtsmeldungen der Kryptobörse an die Aufsichtsbehörden führen!
Weiterführende Informationen
Auf unserer Seite zum Thema Bargeld haben wir beschrieben, dass die Umgehung der Nachweispflicht über die Herkunft von Vermögenswerten durch das sogenannte Smurfing oder Structuring nicht zulässig und den Aufsichtsbehörden sehr bekannt ist.
Nichts anderes gilt beim Herkunftsnachweis für Bitcoin und andere Kryptowährungen. Wir haben eine eigene Unterseite für die Frage erstellt, wie man mit dem Problem umgehen soll, wenn kein Mittelherkunftsnachweis erbracht werden kann.
Fragen und Antworten zum Herkunftsnachweis für Bitcoin
Gilt der Mittelherkunftsnachweis für Bitcoin auch für andere Kryptos?
Ja, hinsichtlich der Herkunft finanzieller Mittel ergibt sich kein Unterschied zwischen Bitcoin oder anderen Kryptowährungen.
Wie sieht es bei Bitpanda, Binance und Kraken mit der Nachweispflicht aus?
Die Börsen, auf denen Sie Bitcoin und Kryptowährungen handeln können, gehen unterschiedlich mit dem Mittelherkunftsnachweis um. Unsere Informationsseiten zu Bitpanda, Binance und Kraken finden Sie hier:
Mittelherkunftsnachweis bei Kraken
Herkunftsnachweis bei Bitpanda
Schwierigkeiten ergeben sich dadurch, dass die Krypto-Börsen in unterschiedlichen Jurisdiktionen heimisch sind. Daher gilt nicht überall die gleiche Rechtslage zum Herkunftsnachweis bei Bitcoin und anderen Kryptowährungen.
Reichen meine Gehaltsabrechnungen als Nachweis aus?
Meistens nicht, denn aus Ihrer Gehaltsabrechnung an sich kann nicht herausgelesen werden, ob aus diesen Mitteln Bitcoin gekauft wurde oder nicht.
Der Mittelherkunftsnachweis bei Bitcoin bezieht sich daher auf mehrere Nachweise - Ihre Gehaltsabrechnung kann ein Teil des Herkunftsnachweises sein.
Was ist mit Schenkungen oder einem Erbe von Bitcoin?
Sollten Sie Ihre Bitcoins durch eine Schenkung erhalten haben, liegt ein Schenkungsvertrag vor - dieser kann als Herkunftsnachweis angeführt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Aussage "den Bitcoin habe ich von einem Kumpel geschenkt bekommen" wohl nicht ausreichend sein wird.
Umfangreiche Informationen zum Herkunftsnachweis bei einer Erbschaft und einer Schenkung erhalten Sie auf den vorstehend verlinkten Seiten.
Wie beweise ich, dass eine Bitcoin-Adresse mir gehört?
Den Beweis, dass eine Adresse "Ihnen gehört", können Sie technisch umsetzen. Es gibt die Möglichkeit, eine Nachricht im Bitcoin-System zu signieren (mittels des private keys).
Durch eine Adresse auf der Bitcoin-Blockchain, die Ihnen zugeordnet ist, können Sie allerdings keinen Mittelherkunftsnachweis führen. Die Adresse belegt im besten Falle, dass Sie über die Adresse (den private key) verfügen können. Woher die Bitcoins auf dieser Adresse stammen, ist damit nicht bewiesen.
Wie kann ich den Mittelherkunftsnachweis bei Bitcoin umgehen?
Bei den größten Krypto-Börsen wird eine Umgehung vom Herkunftsnachweis kaum möglich sein. Erlaubt ist allerdings, Bitcoin von privat zu privat in direkter Weise - also ohne Nutzung einer Börse - zu kaufen oder zu verkaufen.
Gegenüber privaten Käufern oder Verkäufern müssen Sie in den allermeisten Fällen keinen Herkunftsnachweis erbringen. Zu dieser Methode raten können wir jedoch nicht. Wenn Sie "quasi anonym" Bitcoin kaufen oder verkaufen, fehlen Ihnen letztlich immer wichtige Nachweise. Früher oder später dürfte dies zu Nachteilen führen.
Wer jedoch großen Wert darauf legt, möglichst unbehelligt Kryptowährungen zu besitzen, kann diesen Weg wählen.
Spezialwissen: Satoshi Nakamoto würde der Mittelherkunftsnachweis jederzeit gelingen!
Am Beispiel von Satoshi Nakamoto, dem Erfinder von Bitcoin, kann der Mittelherkunftsnachweis bei Kryptowährungen illustriert werden. Stellen Sie sich vor, wie Satoshi Nakamoto Bitcoin das erste Mal „online stellte“. Hierbei musste Satoshi Nakamoto selbst Mining betreiben, also Blöcke in der Blockchain erstellen – denn es gab bis auf ihn selbst keine anderen Miner.
Somit ist Satoshi Nakamoto nicht nur der Erfinder von Bitcoin, sondern auch derjenige, der in eigener Person jederzeit seine allerersten Transaktionen in Bitcoin hinsichtlich ihrer Herkunft einwandfrei nachweisen kann.
Von Satoshi ausgehend entsteht auf der Blockchain eine „Kette von Mittelherkunftsnachweisen“. Im Grunde verfügt Satoshi Nakamoto über den ultimativen Herkunftsnachweis seiner Bitcoins. Alle anderen Mittelherkunftsnachweise verweisen letztlich immer wieder auf die allererste Transaktion von Satoshi Nakamoto (wenn auch über unzählige Einzeltransaktionen der letzten 10 Jahre hinweg).
Allerdings handelt es sich bei „Satoshi Nakamoto“ um ein Pseudonym und nicht etwa den echten Namen des Erfinders von Bitcoin. Um der Nachweispflicht nachkommen zu können, müsste die Person hinter diesem weltbekannten Pseudonym ihre Identität gerichtsfest nachweisen können. Es bleibt abzuwarten, wann Satoshi Nakamoto unter Klarnamen auftritt.
Mining bei Bitcoin als Weg zum Mittelherkunftsnachweis?
Am Beispiel von Satoshi Nakamoto kann leicht erkannt werden, dass das Bitcoin-Mining ein „sauberer Weg“ ist, der Nachweispflicht nachzukommen. Die Herkunft der finanziellen Mittel beim Mining ist klar: durch das Mining sind neue Bitcoins entstanden. Die erfolgreiche Miningaktivität an sich ist daher der Herkunftsnachweis für Bitcoin.
Aber wie weist man nach, dass man diese oder jene Bitcoin selbst durch Mining erhalten hat? Einerseits anhand der Blockchain, auf der erkennbar ist, welcher Miner (genauer: welches Bitcoin node) welche Bitcoins als Belohnung für die Miningaktivität erhält. Zweitens dadurch, dass der Miner die eigene Hardware und Software nachweist.
Miner sind heutzutage keine „Hobby“-Miner, sondern millionen- und gar milliardenschwere Unternehmen. Diesbezüglich gibt es kein „anonymes Mining“ bei Bitcoin mehr.
Wer jedoch in der Anfangsphase von Bitcoin auf Hobbyebene Mining betrieben hat, kommt mitunter nur schwer an einen gerichtsfesten Nachweis der eigenen Mining-Tätigkeit heran. Hier geht es insbesondere darum, die damals eingesetzte Hardware und Software ordnungsgemäß präsentieren zu können.
Fehlen diese Nachweise, wird auch der Mittelherkunftsnachweis diesbezüglich schwierig werden. Allerdings gibt es fast immer „Spuren“ des Minings. Eine Vielzahl von Beweismitteln ist in den allermeisten Fällen mit professioneller Unterstützung wieder auffindbar.
Denn Fakt ist: wenn Sie Ihre Bitcoin durch Mining erhalten haben, ist Ihr Mining der Mittelherkunftsnachweis. Es geht dann lediglich darum, das eigene Mining überzeugend als Herkunftsnachweis anzuführen.
Generelle Herausforderung bei der Nachweispflicht für Bitcoin Besitzer
Wir können Ihnen zahlreiche Hinweise geben, wie Sie einen Herkunftsnachweis für Bitcoin und andere Kryptowährungen rechtssicher erbringen. Auch die Kryptobörsen und Broker formulieren konkrete Erwartungen an den geforderten Nachweis. Sie nennen Ihnen auch gezielt Dokumente, die Sie einreichen sollen.
Zahlreiche BesitzerInnen von Kryptowährungen stehen jedoch bei der Erbringung eines Mittelherkunftsnachweises vor einem ganz grundsätzlichen Problem:
Zu der Zeit, zu der sie ihre Coins erwarben oder geschenkt bekam, kam niemand auf die Idee, dass die Herkunft dieser Coins einmal nachgewiesen werden müsse!
Auch wenn der Mittelherkunftsnachweis bei Börsen und Brokern nun schon einige Monate präsent ist und zahlreiche Nachweise gefordert werden. In der Geschichte der Kryptowährungen ist der Herkunftsnachweis quasi ein Novum. Auch die allermeisten Medien berichten trotz der jüngsten erheblichen Verschärfen der Rechtslage nicht über den Zusammenhang mit Kryptowährungen. Die dadurch fehlende Information der Betroffenen erschwert die Situation zusätzlich.
In den Anfangsjahren des Bitcoins glaubte niemand an einen nennenswerten Wert von Kryptowährungen. Kryptos galten als Spielerei für „Nerds“. Bitcoins wurden anfangs für wenige Cents oder Euros erworben und nach Belieben verschenkt. Es wurde unter Freunden aus Spaß mit ihnen gezahlt. Im Jahr 2021 erlebten wir dann Kurswerte von über 50.000 EUR pro Bitcoin.
Für viele bedeutete dies einen massiven Vermögenszuwachs. Wer seine Bitcoins auf früheren Tagen heute jedoch zu Geld machen und damit seine Gewinne realisieren will, kann ein Problem bekommen, was die Erbringung vom Herkunftsnachweis für Bitcoin angeht. Denn jeder Verkauf von Bitcoin und anderen Kryptowährungen, um dafür Geld zu erhalten, wird meist über eine Krypto Börse oder einen Broker laufen müssen.
Es sei denn, Sie haben private Käufer, die Ihnen Geld für Ihre Kryptowährungen zahlen. Diese müssen von Ihnen keinen Mittelherkunftsnachweis fordern.
Herkunftsnachweis für Bitcoin kann eigenes Vermögen bedrohen!
Insbesondere Personen, die erheblichen Besitz an Bitcoins aus früheren Jahren nun in Geld wandeln möchten, sollten sich die Vorgehensweise dabei angesichts der nun geltenden Nachweispflichten für die Herkunft der Bitcoins genau überlegen. Vergegenwärtigen Sie sich, dass die aktuellen Geldwäschevorschriften die betroffenen Personen ab Überschreitung bestimmter Schwellenwerte quasi unter einen generellen Geldwäscheverdacht stellen!
Wir möchten Sie dafür sensibilisieren, dass Sie in dem Moment, in dem Sie Ihre Bitcoins oder andere Kryptowährungen zwecks Verkauf in die Wallet einer Kryptobörse oder eines Brokers transferieren, den Maßnahmen dieser Dienstleister ausgesetzt sind!
Überlegen Sie sich also zuvor (!), ob Sie möglichen Nachweispflichten genügen und einen Herkunftsnachweis für Bitcoin erbringen können. Warum zuvor? Wie auf unserer Seite mehrfach beschrieben, gehen zahlreiche Börsen dazu über, Ihre Vermögenswerte (sowohl Kryptowährungen als auch Fiat Geld) auf dem Kundenkonto in dem Moment einzufrieren, in dem ein Mittelherkunftsnachweis von Ihnen gefordert wird.
Die Entsperrung des Kontos wird erst dann vollzogen, wenn Sie Nachweise über die Herkunft Ihres Geldes oder Ihrer Coins erbringen, die in den Augen der Börse ausreichend sind. Es dürfte auf der Hand liegen, dass diese Situation (abhängig von der Höhe Ihres Vermögens) ausgesprochen unangenehm werden kann. Insbesondere dann, wenn Sie aufgrund der oben dargestellten Situationen Schwierigkeiten haben, einen Mittelherkunftsnachweis zu erbringen.
Entwickeln Sie also zunächst eine Strategie, wie Ihr Herkunftsnachweis für Bitcoin gelingen kann. Bedienen Sie sich dabei gegebenenfalls professioneller Unterstützung. Denn auch wenn Ihnen keinerlei Nachweisdokumente von früher vorliegen. Die Herkunft Ihrer Coins kann man mit genügend fachlichem und technischem Know-how oftmals doch noch nachweisen!
Keine Pflicht zur Vorlage vom Herkunftsnachweis für Bitcoin!
Eines möchten wir zum Schluss klarstellen: Sie sind gegenüber Börsen oder Banken nicht verpflichtet, einen Mittelherkunftsnachweis für Ihre Bitcoins oder andere Kryptowährungen zu erbringen! Wir sind uns im Klaren darüber, dass der Schein, den die Kryptobörsen im Hinblick auf die Mittelherkunft werfen, eine andere Sprache zu sprechen scheint. Einen Überblick geben wir Ihnen auf unseren Seiten zu den Börsen Kraken, Bitpanda, Coinbase, Bitstamp, Bison / BSDEX und Binance. Selbst wenn das Finanzamt einen Mittelherkunftsnachweis fordert, gibt es keinen „Zwang“ im eigentlichen Sinne. Die Herkunft Ihrer finanziellen Mittel müssen Sie grundsätzlich nicht zwingend offenlegen.
Egal ob Kryptobörse oder Finanzamt: Die Frage ist, wie sich Ihre Weigerung des Mittelherkunftsnachweises bezüglich Ihrer Bitcoin-Bestände letztlich auswirkt. Gegenüber Kryptobörsen und Banken würde eine Verweigerung der Nachweispflicht dazu führen, dass Sie dort nicht mehr Trading betreiben können oder Ihr Girokonto gesperrt wird. Sollte das Finanzamt von Ihnen den geforderten Mittelherkunftsnachweis nicht erhalten, können verwaltungsrechtliche Maßnahmen ergriffen werden.
Praktisch ist es daher so, dass eine Nichterbringung des Herkunftsnachweises bei Bitcoin und anderen Kryptowährungen Sie faktisch davon ausschließt, Ihre Bitcoins und anderen Kryptos unkompliziert gegen Euro oder Dollar tauschen zu können. Insofern gibt es zwar keine „Pflicht zum Mittelherkunftsnachweis“ bei Bitcoin. Allerdings ist aus pragmatischen Gesichtspunkten anzuraten, der Nachweispflicht entsprechend nachzukommen.
- Veröffentlicht: 08.01.2023
- Letzte Änderung: 08.01.2023