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und Wirtschaftsrecht
Mittelherkunft und Geldwäscherecht

Häufige Fragen und wichtige Informationen zum Mittelherkunftsnachweis

Auf dieser Website geben wir Ihnen umfangreiche Informationen zum Thema Mittelherkunftsnachweis, im englischsprachigen Raum auch als proof of source of funds, origin of funds oder source of wealth bekannt. Damit stellt der nachfolgende Katalog zusätzlich zu den anderen Seiten eine komprimierte Informationsquelle für Sie dar und gibt wichtige Hinweise. Denn schließlich handelt es sich beim Geldwäscheverdacht, der dem Nachweis der Mittelherkunft zugrunde liegt, um eine strafrechtlich relevante Thematik. Deshalb sollte Sie keinesfalls unterschätzt werden. Denn aus einfachen Geschäften des Alltags können sonst unangenehme Fragen resultieren.

Der Fragenkatalog enthält zum einen gebündelt die wichtigsten Informationen dieser Website. Zum anderen fließen hier aber auch regelmäßig Fragen ein, die Sie uns über das Kontaktformular stellen. Dadurch bestechen diese FAQ insbesondere durch hohe Praxisrelevanz und Aktualität. Denn Sie berichten uns als LeserIn regelmäßig von Ihren jüngsten Erfahrungen mit dem Thema Mittelherkunftsnachweis.

Antworten zum Mittelherkunftsnachweis

Wir haben das Ziel, Sie bestmöglich zum Nachweis über die Herkunft finanzieller Mittel und anderer Vermögenswerte zu informieren. Denn wir sind überzeugt, dass dies einen echten Mehrwert bietet und den Umgang mit den unangenehmen Fragen auch über die ersten Schritte hinaus erleichtert.

Wir bemühen uns zwar um die Berücksichtigung aktueller rechtlicher und tatsächlicher Geschehnisse in Deutschland und Österreich rund um die Thematik Mittelherkunftsnachweis. Dennoch weisen wir darauf hin, dass dieser Fragen- und Antwortkatalog keinesfalls eine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Denn nur im Rahmen einer solchen Beratung erfolgt eine rechtliche Würdigung Ihres konkreten Einzelfalles. Sie geht weit über die hier zur Verfügung gestellten reinen Informationen zum Mittelherkunftsnachweis hinaus.

FAQ

Mit dem Mittelherkunftsnachweis erbringen Sie den Nachweis, dass die Herkunft Ihrer finanziellen Mittel und anderer Vermögenswerte nicht Gewinne aus schweren Straftaten sind. Der Nachweis der Herkunft Ihrer Mittel besteht in der Regel aus mehreren Dokumenten. Diese reichen Sie in vorgegebener Form bei der den Mittelherkunftsnachweis fordernden Stelle ein.

Mittelherkunftsnachweis.de ist Ihr Informationsportal zum Nachweis der Herkunft finanzieller Mittel. Hier erhalten Sie alle wichtigen Hinweise und Praxistipps zum Umgang mit der Nachweispflicht von Vermögenswerten.

Einige der wichtigsten gesetzlichen Grundlagen für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und der Forderung des Herkunftsnachweises in Deutschland finden Sie unter folgenden Links:

Eine Bank, ein Broker oder andere Stelle fordert von Ihnen einen Nachweis über die Herkunft Ihrer Vermögenswerte (z.B. Bargeld, Edelmetalle oder Kryptowährungen), weil das Geldwäschegesetz sie in bestimmten Situationen dazu verpflichtet. Die Stellen sind sogenannte Verpflichtete im Sinne des Geldwäschegesetzes.

Nein, die Pflicht zur Vorlage eines Mittelherkunftsnachweis zielt zwar insbesondere auf Bargeld ab. Es können jedoch zahlreiche weitere Vermögensgegenstände betroffen sein, wie beispielsweise Edelmetalle wie Gold, Silber und Platin, Edelsteine, Schmuck und Uhren, Kryptowährungen. Kunstgegenstände und Antiquitäten, Kraftfahrzeuge, Schiffe, Motorboote und Luftfahrzeuge.

Welche Stellen von Ihnen einen Mittelherkunftsnachweis fordern dürfen, regelt das Geldwäschegesetz. Die diesbezüglichen Vorschriften sind dort sehr umfangreich und detailliert. Die folgende Auflistung ist daher verkürzt, soweit es um besondere Umstände oder Ausnahmen für die genannten Stellen geht.

Folgende Stellen sind Verpflichtete im Sinne des Geldwäschegesetzes. Sie sind damit in bestimmten Situationen zur Erhebung von Angaben sowie Einholung von Informationen zum Mittelherkunftsnachweis verpflichtet:

  • Kreditinstitute (z.B. Banken),
  • Finanzdienstleistungsinstitute (z.B. Broker, Börsen und Krypto Börsen),
  • Zahlungsinstitute, E-Geld-Institute und entsprechende Agenten (z.B. PayPal),
  • Selbständige Gewerbetreibende, die E-Geld eines Kreditinstituts vertreiben oder rücktauschen,
  • Versicherungsunternehmen beim Angebot bestimmter Produkte,
  • VersicherungsvermittlerInnen unter bestimmten Voraussetzungen,
  • Kapitalverwaltungsgesellschaften,
  • Rechtsanwälte, Kammerrechtsbeistände, Patentanwälte,  Notare bei bestimmten Leistungen für Ihre MandantInnen,
  • Rechtsbeistände, die nicht Mitglied einer Rechtsanwaltskammer sind, bei bestimmten Leistungen,
  • WirtschaftsprüferInnen, vereidigte BuchprüferInnen, SteuerberaterInnen, Steuerbevollmächtigte und bestimmte Vereine,
  • DienstleisterInnen für Gesellschaften und für Treuhandvermögen oder TreuhänderInnen, die nicht bestimmte juristische Berufe ausüben, bei bestimmten Leistungen,
  • ImmobilienmaklerInnen,
  • VeranstalterInnen und VermittlerInnen von Glücksspielen unter bestimmten Voraussetzungen,
  • GüterhändlerInnen, KunstvermittlerInnen und KunstlagerhalterInnen unter bestimmten Voraussetzungen.

Die Pflicht zur Forderung von Mittelherkunftsnachweisen legt das Geldwäschegesetz genau fest. Im Alltag dürften derzeit insbesondere folgende Situationen von Bedeutung sein:

  1. Einzahlung von mehr als 10.000 EUR an Bargeld bei Ihrer Bank auf Ihr Girokonto,
  2. Einzahlung oder Auszahlung von Fiat-Geld bei Ihrer Börse für Kryptowährungen,
  3. Barkauf von Edelmetallen im Wert von über 10.000 EUR bei Ihrer Hausbank oder über mehr als 2.500 EUR bei einem Kreditinstitut, das nicht Ihre Hausbank ist.

Es kommt in zahlreichen weiteren Situationen zur Forderung von Mittelherkunftsnachweisen, z.B. bei Immobilientransaktionen. Die genannten Limits werden sich im Laufe der Zeit ändern.

Auf unserer Seite Beweismittel geben wir Ihnen detaillierte Informationen zu möglichen Nachweisen, die Sie als Mittelherkunftsnachweis einreichen können. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gibt an, dass in dieser Situation insbesondere folgende Belege aussagekräftige Dokumente für den Nachweis der Mittelherkunft sein können:

  • Kontoauszug eines Kontos des Kunden bei einer anderen Bank, von der er das Geld abgehoben hat,
  • Kontoauszug eines Kontos von einem Dritten, von dem das Bargeld abgehoben wurde und zusätzlich weitere Dokumente und Informationen zum Dritten,
  • Barauszahlungsquittung von einer anderen Bank, von der das Bargeld abgehoben wurde,
  • Sparbuch mit Auszahlungsbeleg, 
  • Verkaufsbelege oder Rechnungen (z.B. Rechnung bei Verkauf von Gold),
  • Quittung über abgeschlossene Sortengeschäfte (z.B. Austausch ausländischer Banknoten und Münzen),
  • Testament, Erbschein oder sonstige Erbnachweise,
  • Schenkungsverträge und Schenkungsanzeige.


Die vorstehende Liste ist nicht abschließend. Jede Bank kann selbst festlegen, welche weiteren Dokumente sie als Herkunftsnachweise akzeptiert. Sie kann dabei besondere Umstände der konkreten Situation (z.B. Todesfall, Hochzeit, Geburtstag) berücksichtigen.

Sofern Sie den geforderten Nachweis nicht erbringen können oder möchten, wird die fordernde Stelle die Transaktion ablehnen. Derzeit kommt es sogar häufig dazu, dass Börsen für Kryptowährungen ohne vorherige Ankündigung Accounts sperren. Und zwar so lange, bis Sie geeignete Nachweise der Herkunft Ihrer finanziellen Mittel erbringen.

Das Geldwäschegesetz spricht im Zusammenhang mit der Speicherung Ihrer Daten von der sogenannten "Aufzeichung und Aufbewahrung erhobener Angaben und eingeholter Informationen".

 

Eine Aufzeichnung - egal welcher Information - kann immer durch Ausdruck der Informationen erfolgen. Das Geldwäschegesetz regelt jedoch ausdrücklich, dass die fordernde Stelle Ihre Aufzeichnungen auch digital auf einem Datenträger speichern kann. Die digitale Speicherung der Aufzeichnungen ist nach unserer Erfahrung der Regelfall.

 

Speichert die fordernde Stelle die Aufzeichnungen digital, muss sie ihre Aufzeichnungen verfügbar halten und jederzeit innerhalb einer angemessenen Frist lesbar machen können.

Wie lange Ihre Bank oder Ihr Broker oder eine andere fordernde Stelle Ihre Angaben zum  Mittelherkunftsnachweis speichern muss regelt das Geldwäschegesetz. Es enthält unter anderem Vorschriften über die Aufzeichnung und Aufbewahrung der von Ihnen erhobenen Angaben und eingeholten Informationen zum Mittelherkunftsnachweis.

 

Die Stelle, die von Ihnen Angaben und Informationen zum Mittelherkunftsnachweis fordert, muss diese nach dem Geldwäschegesetz mindestens fünf Jahre aufbewahren. Diese Mindestaufbewahrungsfrist kann jedoch auch deutlich länger sein, wenn die fordernde Stelle durch andere Spezialgesetze zu einer längeren Aufbewahrung verpflichtet ist.

 

Die fünfjährige Frist beginnt im Regelfall mit dem Abschluss des Kalenderjahres, in dem Sie Ihre Angaben und Informationen zum Mittelherkunftsnachweis erbrachten.