50.000 Euro aus Rumänien erhalten: Welche Fehler können teuer werden?
Eine rumänische Wohnung wurde verkauft, die Eltern möchten Geld verschenken oder Ersparnisse sollen auf ein deutsches Konto wechseln. Muss die Bank 20.000 Euro freigeben? Was passiert bei 100.000 Euro? Und wann erfährt das Finanzamt davon?
Für solche Fälle gibt es keine einheitliche Betragsgrenze. Bankprüfung, Steuerrecht und Bundesbankmeldung folgen unterschiedlichen Regeln. Gerade bei rumänischen Immobilien und Familienübertragungen entstehen vermeidbare Schwierigkeiten.
Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Seit 2021 befasse ich mich auf mittelherkunftsnachweis.de mit internationalen Vermögensnachweisen. Dort erhalten Sie eine kostenfreie anwaltliche Ersteinschätzung.
Die Bank fordert Unterlagen: Was sollten Sie zuerst beschaffen?
Bei 5.000, 10.000, 15.000 oder 25.000 Euro kann die Bank bereits nachfragen. Eine feste Freigrenze für Herkunftsprüfungen existiert nicht.
Für 75.000, 200.000 oder 500.000 Euro und erst recht bei einer Million Euro empfehle ich, den Zahlungseingang vorab anzukündigen.
Mein erster Schritt wäre eine schriftliche Nachfrage: Welche konkrete Geldquelle soll belegt werden? Ein Kontoauszug beweist den Zahlungseingang, aber nicht unbedingt die Entstehung des Vermögens.
Wohnung in Bukarest verkauft: Drei Dokumente unterscheiden
Bei rumänischen Immobilien sind insbesondere folgende Unterlagen relevant:
- Contract de vânzare-cumpărare: notarieller Kaufvertrag.
- Extras de carte funciară: Grundbuchauszug mit Angaben zum Eigentum.
- Zahlungsbestätigung: Nachweis des tatsächlich erhaltenen Kaufpreises.
Den Grundbuchauszug können Berechtigte über die rumänische Katasterbehörde ANCPI beschaffen.
Achten Sie auf Abweichungen zwischen Vertragsbetrag und Überweisung. Wurde beispielsweise eine Finanzierung abgelöst, sollte die Differenz dokumentiert werden.
Geld von Eltern oder Geschwistern: Wann muss das Finanzamt informiert werden?
Eine familiäre Zahlung ist nicht automatisch steuerfrei. Bei Schenkungen mit deutschem Steuerbezug sind Verwandtschaftsverhältnis, Freibeträge und frühere Zuwendungen entscheidend.
Nach § 30 ErbStG müssen Schenkungen und Erbfälle grundsätzlich innerhalb von drei Monaten angezeigt werden, soweit keine Ausnahme besteht.
Bei rumänischen Erbschaften kann das notarielle Certificat de moștenitor den Erbanspruch dokumentieren.
Ich empfehle, zusätzlich die Herkunft des Vermögens beim Schenker beziehungsweise Erblasser festzuhalten.
50.000-Euro-Grenze: Wann ist eine AWV-Meldung nötig?
Seit 2025 gilt nach § 67 AWV grundsätzlich eine Meldegrenze von mehr als 50.000 Euro für bestimmte Zahlungen zwischen in Deutschland und im Ausland ansässigen Personen.
Eine meldepflichtige Schenkung aus Rumänien ist bei der Deutschen Bundesbank anzugeben. Reine Überträge zwischen eigenen Konten sind grundsätzlich ausgenommen.
Für gelegentliche private Zahlungen ist eine Meldung nach den Bundesbankvorgaben auch telefonisch oder per E-Mail möglich.
Eine versäumte AWV-Meldung sollte zeitnah geklärt werden. Sie ist weder eine Steuererklärung noch ein Mittelherkunftsnachweis.
Eigene Ersparnisse: Entsteht durch die Überweisung Steuer?
Nein, die bloße Übertragung eigenen Vermögens löst grundsätzlich keine neue Einkommensteuer aus.
Anders können zuvor erzielte Zinsen, Mieteinnahmen oder Immobiliengewinne zu beurteilen sein. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten sind die steuerliche Ansässigkeit und das Doppelbesteuerungsabkommen zu prüfen.
Rumänische Einkommensinformationen können gegebenenfalls über ANAF und den elektronischen Zugang Spațiul Privat Virtual (SPV) beschafft werden.
Auch Auslandskonten können im Rahmen des internationalen Informationsaustauschs den Steuerbehörden bekannt werden.
Bargeld, Teilüberweisungen und blockierte Zahlungen
Bei Reisen von Rumänien nach Deutschland handelt es sich um eine Bewegung innerhalb der EU. Ab 10.000 Euro Barmitteln besteht bei einer Kontrolle auf Verlangen eine Auskunftspflicht gegenüber dem deutschen Zoll.
Mehrere kleinere Überweisungen sollten nicht zur Umgehung von Prüfungen eingesetzt werden. Eine allgemeine gesetzliche Obergrenze für Banküberweisungen besteht nicht.
Hält die Bank Geld zurück, rate ich dazu, den Ablehnungsgrund zu klären und die angeforderten Nachweise geordnet einzureichen.
Meine Empfehlung bei rumänischem Vermögen
Beginnen Sie mit dem tatsächlichen Rechtsgrund: Verkauf, Schenkung, Erbschaft oder eigene Ersparnisse. Prüfen Sie danach getrennt Banknachweise, AWV-Pflichten und Steuern.
Als Rechtsanwalt Martin Wehrmann unterstütze ich Sie mit WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht bei solchen Herkunftsprüfungen.
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