Kanzlei für Digital-
und Wirtschaftsrecht
Mittelherkunft und Geldwäscherecht

Ab welchem Betrag muss ich die Herkunft meines Geldes nachweisen, und gibt es dafür überhaupt eine feste Grenze?

Veröffentlicht am 19.10.2026 –

Es gibt in Deutschland keine allgemeine Betragsgrenze, ab der Sie Ihrer Bank die Herkunft Ihres Geldes nachweisen müssen. Zwar gelten bei Bargeldeinzahlungen häufig Nachweisschwellen von 10.000 Euro beziehungsweise 2.500 Euro. Banken können aber auch bei deutlich geringeren Beträgen einen Mittelherkunftsnachweis verlangen, wenn die Umstände einer Transaktion eine Überprüfung erforderlich machen. Entscheidend sind das Geldwäschegesetz (GwG), die Art der Zahlung und das individuelle Risiko.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von der Kanzlei WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Wenn Ihre Bank einen Herkunftsnachweis verlangt, können Sie mir Ihren Fall auf mittelherkunftsnachweis.de für eine kostenfreie Ersteinschätzung schildern. Gerade bei unklaren Nachweisanforderungen kommt es darauf an, die gesetzlichen Grenzen richtig einzuordnen.

Warum kann die Bank bereits bei 3.000 oder 5.000 Euro nachfragen?

Ein hypothetischer Fall: Ein Rentner zahlt 7.500 Euro Bargeld ein, das er über Jahre zu Hause angespart hat. Seine Bank fordert plötzlich Nachweise. Der Kunde verweist auf die bekannte 10.000-Euro-Grenze und versteht nicht, weshalb er überhaupt Auskunft geben soll.

Der entscheidende Punkt: 10.000 Euro sind keine gesetzliche Freigrenze für ungeprüftes Geld. Nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 GwG müssen Banken Geschäftsbeziehungen und Transaktionen risikoorientiert überwachen.

Weicht eine Einzahlung erheblich vom bisherigen Kontoverhalten ab, können Nachfragen auch unterhalb der üblichen Bargeldschwelle gerechtfertigt sein. Ich empfehle deshalb, nicht mit einer vermeintlichen Freigrenze zu argumentieren, sondern den konkreten Prüfungsanlass schriftlich klären zu lassen.

Ab wann brauche ich bei einer Bargeldeinzahlung einen Herkunftsnachweis?

Nach den bankaufsichtlichen Vorgaben der BaFin müssen Banken bei Bargeldeinzahlungen auf ein bestehendes eigenes Konto von mehr als 10.000 Euro grundsätzlich einen aussagekräftigen Herkunftsnachweis verlangen. Bei Einzahlungen über 2.500 Euro durch Gelegenheitskunden gelten strengere Anforderungen.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen eigenen Bankkunden und Personen ohne bestehende Geschäftsbeziehung. Außerdem können besondere Risiken unabhängig von diesen Schwellen zusätzliche Prüfungen auslösen.

Als Rechtsanwalt rate ich, bei größeren Bargeldeinzahlungen bereits vor dem Banktermin geeignete Belege zusammenzustellen. Wer beispielsweise 18.000 Euro aus einem Autoverkauf einzahlt, sollte Kaufvertrag, Zahlungsvereinbarung und möglichst weitere Unterlagen zum tatsächlichen Verkauf bereithalten.

Gilt die 10.000-Euro-Grenze auch für Überweisungen?

Nein. Für gewöhnliche Überweisungen existiert keine entsprechende allgemeine Freigrenze, unterhalb derer eine Mittelherkunftsprüfung ausgeschlossen wäre. Eine Überweisung von 4.000 Euro kann Fragen auslösen, während eine nachvollziehbare Zahlung von 100.000 Euro möglicherweise ohne zusätzliche Kundenanfrage verarbeitet wird.

Banken berücksichtigen insbesondere Zahlungshöhe, Herkunftsland, Verwendungszweck, bisheriges Kontoverhalten und wirtschaftlichen Hintergrund. Eine ungewöhnliche Transaktion kann nach § 15 GwG zusätzliche Sorgfaltspflichten auslösen.

Mein praktischer Rat: Dokumentieren Sie bei größeren Überweisungen nicht nur den Zahlungseingang, sondern auch das zugrunde liegende Geschäft. Ein Kontoauszug beweist eine Überweisung, erklärt aber nicht zwingend, wie das Geld ursprünglich erworben wurde.

Welche Grenzen gelten bei Kryptowährungen und Edelmetallen?

Auch für Überweisungen aus Bitcoin-, Ethereum- oder anderen Kryptowährungsverkäufen gibt es keine allgemeine geldwäscherechtliche Nachweisfreigrenze. Banken können bereits bei kleineren Auszahlungen Informationen über die ursprünglichen Käufe und späteren Verkäufe verlangen.

Bei Edelmetallen gelten wiederum besondere geldwäscherechtliche Regeln für Händler. Insbesondere können bei Bargeldgeschäften mit Edelmetallen bereits ab 2.000 Euro Sorgfaltspflichten nach dem GwG relevant werden. Diese Händlerschwelle ist jedoch keine allgemeine Bankgrenze.

Ich empfehle bei Kryptowährungen, Börsenabrechnungen und Wallet-Transaktionen frühzeitig zu sichern. Bei Gold und Silber sollten Kaufrechnungen, Verkaufsabrechnungen und Zahlungsbelege aufbewahrt werden. Ein spezialisierter Anwalt für Mittelherkunft kann helfen, komplizierte Transaktionsketten nachvollziehbar aufzubereiten.

Muss ich auch Geld aus Erbschaften oder Schenkungen nachweisen?

Ja, auch rechtmäßig geerbtes oder geschenktes Geld kann einer Herkunftsprüfung unterliegen. Die Bank darf erforderliche Nachweise verlangen, obwohl die Übertragung möglicherweise bereits steuerlich erklärt wurde.

Geeignete Unterlagen sind beispielsweise Erbscheine, Testamente, Schenkungsverträge, Nachlassabrechnungen und Kontoauszüge. Bei älteren Vermögensübertragungen kann die Beweisführung schwieriger sein.

Ich empfehle, zwischen dem unmittelbaren Zahlungsvorgang und der ursprünglichen Vermögensbildung zu unterscheiden. Nicht jede Nachfrage rechtfertigt automatisch die Offenlegung der vollständigen finanziellen Lebensgeschichte eines Erblassers oder Schenkers.

Was passiert, wenn ich keinen Herkunftsnachweis habe?

Fehlende Belege bedeuten nicht automatisch Geldwäsche. Gerade bei jahrzehntealten Ersparnissen, privaten Bargeldbeständen und früheren Kryptowährungskäufen können ursprüngliche Dokumente verloren gegangen sein.

Kann die Bank ihre gesetzlichen Sorgfaltspflichten nicht erfüllen, darf sie nach § 10 Abs. 9 GwG bestimmte Transaktionen grundsätzlich nicht durchführen oder die Geschäftsbeziehung nicht fortsetzen. Im Einzelfall drohen deshalb erhebliche Einschränkungen.

Beim Rentner mit den 7.500 Euro könnten beispielsweise ältere Kontoauszüge mit Bargeldabhebungen, Rentennachweise und eine nachvollziehbare zeitliche Darstellung helfen. Eine ehrliche Erklärung fehlender Belege ist besser als ein nachträglich konstruierter Nachweis.

Wie reagiere ich richtig, wenn meine Bank einen Mittelherkunftsnachweis fordert?

Lassen Sie sich zunächst mitteilen, welcher Betrag überprüft wird und welche Unterlagen konkret benötigt werden. Prüfen Sie die Echtheit der Anfrage, beachten Sie die gesetzte Frist und sichern Sie sämtliche Schreiben.

Erstellen Sie anschließend eine chronologische Übersicht der Geldherkunft. Ordnen Sie jedem wesentlichen Zahlungsvorgang einen Beleg zu und erklären Sie unvermeidbare Dokumentationslücken ausdrücklich.

Vermeiden Sie insbesondere die künstliche Aufteilung größerer Beträge auf mehrere kleinere Einzahlungen. Dadurch entfallen geldwäscherechtliche Prüfpflichten nicht; vielmehr können zusätzliche Fragen entstehen.

Wann sollte ich einen Rechtsanwalt für Mittelherkunftsnachweise einschalten?

Anwaltliche Unterstützung ist besonders sinnvoll, wenn die Bank ungewöhnlich umfangreiche Unterlagen verlangt, historische Nachweise fehlen oder eine Kontosperrung beziehungsweise Kündigung droht.

Bei der rechtlichen Prüfung kommt es darauf an, welche Transaktion betroffen ist, welche Sorgfaltspflichten tatsächlich greifen und welche alternativen Herkunftsbelege geeignet sind. Auch die Verhältnismäßigkeit und konkrete Begründung weitergehender Auskunftsverlangen verdienen Aufmerksamkeit.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann und beschäftige mich schwerpunktmäßig mit Mittelherkunftsnachweisen, Vermögensherkunft, Kryptowährungen, Edelmetallen sowie Nachweisanforderungen von Banken und Finanzbehörden. Meine Kanzlei WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht unterstützt bei der rechtlichen Bewertung und Aufbereitung solcher Nachweise.

Auf mittelherkunftsnachweis.de, das ich seit 2021 dem Thema Mittelherkunft widme, können Sie mir Ihren Fall für eine kostenfreie Ersteinschätzung schildern. Entscheidend ist nicht allein, wie hoch der Geldbetrag ist, sondern ob seine Herkunft rechtlich und tatsächlich nachvollziehbar erklärt werden kann.