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und Wirtschaftsrecht
Mittelherkunft und Geldwäscherecht

Bank fragt: Woher ist das Geld? Schweiz – Mittelherkunft gegenüber der Bank erklären

Veröffentlicht am 17.08.2026 –

Ein deutscher Unternehmer lebt inzwischen in der Schweiz und überträgt 420.000 CHF auf sein Schweizer Bankkonto. Das Vermögen ist über viele Jahre entstanden: Ein Teil stammt aus dem Verkauf seiner früheren Firma, ein Teil aus Wertschriften und weitere Beträge lagen zuvor bei verschiedenen Banken. Wenige Tage später verlangt seine Schweizer Bank detaillierte Informationen. Wie wurde das Vermögen aufgebaut? Woher stammen die 420.000 CHF? Welche Unterlagen können die Herkunft belegen?

Gerade bei Schweizer Banken kann die Antwort „Das ist mein eigenes Geld“ zu kurz greifen. Finanzintermediäre müssen unter bestimmten Voraussetzungen den wirtschaftlichen Hintergrund und Zweck von Transaktionen untersuchen. Die FINMA betont zudem, dass insbesondere bei erhöhten Risiken auch der Ursprung von Vermögen detailliert abgeklärt werden muss.

Ähnliche Anforderungen gelten auch in Deutschland – lesen Sie hier, wie die BaFin Herkunftsprüfungen bewertet.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann und beschäftige mich mit WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht spezialisiert mit Mittelherkunftsnachweisen, Herkunftsnachweisen und der Dokumentation von Vermögensherkunft. Wenn Ihre Bank in der Schweiz fragt, woher das Geld stammt, können Sie Ihren Sachverhalt über mittelherkunftsnachweis.de online oder per E-Mail schildern. Dort biete ich eine kostenfreie Ersteinschätzung für Betroffene an.

Warum Schweizer Banken nach der Herkunft von Geld fragen

In der Schweiz bildet insbesondere das Geldwäschereigesetz (GwG) eine Grundlage der Geldwäschereiprävention. Ergänzt wird es unter anderem durch die Geldwäschereiverordnung und die Geldwäschereiverordnung-FINMA.

Finanzintermediäre müssen ihre Vertragspartner identifizieren und feststellen, wer an den eingebrachten Vermögenswerten wirtschaftlich berechtigt ist. Bei ungewöhnlichen Geschäftsbeziehungen oder Transaktionen müssen wirtschaftlicher Hintergrund und Zweck näher abgeklärt werden.

Eine Anfrage zur Geldherkunft in der Schweiz bedeutet deshalb für sich genommen noch nicht, dass die Bank dem Kunden Geldwäscherei vorwirft. Sie kann schlicht Teil der gesetzlichen Sorgfalts- und Compliance-Prozesse sein.

Entscheidend ist häufig nicht die Überweisung, sondern die Geschichte davor

Bei unserem Unternehmer kann ein Kontoauszug problemlos zeigen, dass 420.000 CHF von seinem bisherigen Konto überwiesen wurden. Damit ist aber lediglich der unmittelbare Zahlungsweg dokumentiert.

Die interessantere Frage lautet möglicherweise: Wie gelangte das Geld ursprünglich auf dieses Konto? Genau hier beginnt die eigentliche Aufarbeitung der Vermögensherkunft.

Das ist ein wichtiger Unterschied zwischen dem Nachweis eines Zahlungswegs und einem umfassenderen Herkunftsnachweis beziehungsweise Source-of-Wealth-Nachweis. Die Bank kann sich je nach Sachverhalt dafür interessieren, wodurch ein größeres Vermögen wirtschaftlich entstanden ist.

Welche Transaktionen können besondere Fragen hervorrufen?

Nicht jede hohe Zahlung führt automatisch zu denselben Prüfungen. Nach Schweizer Geldwäschereirecht ist insbesondere relevant, ob eine Transaktion oder Geschäftsbeziehung ungewöhnlich erscheint oder Anhaltspunkte für einen problematischen Hintergrund bestehen.

Auch komplexe Strukturen können die Aufmerksamkeit erhöhen. Die FINMA hat in ihrer Aufsichtspraxis beispielsweise Fälle aufgegriffen, in denen verschachtelte Strukturen, umfangreiche Wertschriftentransaktionen und ungeklärte Herkunft von Vermögenswerten zusammenkamen.

Daraus ergibt sich ein praktischer Tipp: Je komplizierter der Geldweg, desto verständlicher sollte die Erklärung sein. Eine einfache Zeitleiste kann bei mehreren Konten, Gesellschaften oder Investments enorm helfen.

Was bedeutet „wirtschaftlich berechtigt“?

Die Schweiz legt traditionell großen Wert darauf, dass Banken wissen, wem Vermögenswerte tatsächlich wirtschaftlich gehören. Die Schweizerische Bankiervereinigung verweist in diesem Zusammenhang auf die seit 1977 bestehende Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken.

Das kann wichtig werden, wenn Geld zwar auf Ihrem Konto liegt, wirtschaftlich aber einer anderen Person zugerechnet werden soll. Ähnliches gilt bei Gesellschaften oder anderen Konstruktionen, bei denen Kontoinhaber und wirtschaftlich Berechtigter auseinanderfallen können.

Bei einem Herkunftsnachweis sollte deshalb nicht nur der technische Kontoinhaber betrachtet werden. Bei komplizierten Eigentums- und Beteiligungsverhältnissen kann ein Anwalt für Mittelherkunftsnachweise helfen, Zahlungsweg, wirtschaftliche Berechtigung und Vermögensentstehung sauber auseinanderzuhalten.

Schweizer Bank fragt nach Erbschaft oder Schenkung

Besonders interessant ist die Schweizer Aufsichtspraxis bei Vermögensgeschichten, die auf außergewöhnlichen Quellen beruhen.

Die FINMA hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Banken unvollständige Erklärungen zur Herkunft von Mitteln hinterfragen müssen. In ihrer Aufsichtspraxis wurden unter anderem hohe Vermögen thematisiert, deren Entstehung mit Erbschaften, außergewöhnlich erfolgreichen Investments oder hohen Geldgeschenken erklärt wurde.

Wenn Belege fehlen, zeigen wir in unserem Ratgeber praktische Lösungen mit Ersatznachweisen auf.

Eine bloße Aussage wie „Das Vermögen wurde geerbt“ kann deshalb bei einem erheblichen Betrag nicht zwingend genügen. Entscheidend ist, ob sich diese Vermögensentstehung nachvollziehbar dokumentieren lässt.

Unser Unternehmer muss sein Vermögen in Bausteine zerlegen

Bei den 420.000 CHF aus unserem Beispiel wäre es wenig hilfreich, sämtliche Beträge unter der Überschrift „Privatvermögen“ zusammenzufassen.

Stattdessen wird zunächst festgestellt, welcher Betrag aus dem Unternehmensverkauf stammt. Danach werden die Wertschriften betrachtet. Dabei ist zwischen ursprünglich investiertem Kapital und späterer Wertentwicklung zu unterscheiden. Schließlich werden die früheren Bankguthaben eingeordnet.

Dadurch entstehen mehrere Herkunftsstränge, die am Ende zum aktuellen Vermögen führen. Bei größeren Summen empfehle ich, eine solche Struktur gegebenenfalls mit einer Kanzlei für Vermögensherkunft und Herkunftsnachweise aufzubereiten, bevor eine umfangreiche Antwort an die Bank geschickt wird.

Warum Schweizer Banken nicht jede Erklärung einfach akzeptieren können

Ein interessanter Blick in die FINMA-Praxis zeigt, weshalb Banken bei solchen Fragen teilweise hartnäckig wirken.

In einem Enforcementfall stellte die FINMA fest, dass eine Schweizer Bank Herkunft, Zweck und Hintergründe von Vermögenswerten beziehungsweise Transaktionen mit erhöhtem Risiko nicht ausreichend geprüft hatte. Die Behörde beanstandete gerade die unzureichende Abklärung und Dokumentation.

Für Bankkunden ist das wichtig: Die Compliance-Abteilung muss ihre eigenen Prüfungen später ebenfalls rechtfertigen können. Ein Herkunftsnachweis sollte daher möglichst so aufgebaut sein, dass ein außenstehender Dritter die wesentlichen Vorgänge nachvollziehen kann.

Was sollte eine gute Erklärung der Mittelherkunft enthalten?

Ich empfehle bei umfangreicheren Sachverhalten eine kurze Vermögenschronologie. Sie beginnt nicht unbedingt beim heutigen Kontoeingang, sondern beim wirtschaftlichen Entstehungsereignis.

Ein vereinfachtes Beispiel könnte lauten: Unternehmen 2012 gegründet – Beteiligung 2021 verkauft – Kaufpreis erhalten – Teilbetrag anschließend in Wertschriften investiert – Wertschriften 2025 veräußert – Vermögen 2026 auf Schweizer Konto übertragen.

Anschließend werden die passenden Unterlagen den jeweiligen Stationen zugeordnet. Damit entsteht aus einzelnen Dokumenten ein zusammenhängender Nachweis der Vermögensherkunft.

Welche Dokumente können bei einer Schweizer Bank helfen?

Welche Nachweise sinnvoll sind, hängt vollständig von der Vermögensquelle ab. Bei einem Unternehmensverkauf kommen andere Dokumente infrage als bei einer Erbschaft, einem Immobilienverkauf oder über Jahrzehnte aufgebauten Investments.

Denkbar sind beispielsweise Verträge, Konto- und Depotauszüge, Abrechnungen, gesellschaftsrechtliche Unterlagen, Steuerunterlagen oder Dokumente zu früheren Vermögensübertragungen.

Entscheidend ist nicht die Menge. Mein Rat lautet: Jedes Dokument sollte eine konkrete Frage beantworten. Wer 200 Seiten ohne Erklärung einreicht, überlässt der Bank die Rekonstruktion seiner finanziellen Vergangenheit.

Was tun bei Vermögen aus Kryptowährungen?

Kryptowerte können einen Schweizer Herkunftsnachweis zusätzlich erschweren. Ein heutiges Vermögen von 500.000 CHF könnte beispielsweise auf einem ursprünglichen Bitcoin-Investment von lediglich 20.000 CHF beruhen.

Dann wäre es irreführend, nur den heutigen Gegenwert zu betrachten. Relevant werden können der ursprüngliche Erwerb, frühere Börsenkonten, Wallet-Transfers, Verkäufe und schließlich die Umwandlung in Schweizer Franken oder eine andere Fiatwährung.

Gerade wenn Kryptowerte über viele Jahre gehalten und zwischen verschiedenen Wallets bewegt wurden, sollte die Transaktionsgeschichte möglichst früh gesichert werden. Ein spezialisierter Rechtsanwalt für Mittelherkunft und Kryptowährungen kann helfen, klassische Bankunterlagen und Blockchain-Dokumentation miteinander zu verbinden.

Kann eine Schweizer Bank eine Meldung machen?

Ja. Das Schweizer Geldwäschereirecht kennt Meldepflichten. Können besondere Abklärungen einen relevanten Verdacht nicht entkräften und liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, kann eine Meldung an die zuständige Meldestelle für Geldwäscherei erforderlich sein.

Weitere Informationen zur zeitlichen Dimension von Bankprüfungen finden Sie in unserem Ratgeber zur Dauer von Mittelherkunftsnachweisen.

Genau deshalb sollten widersprüchliche Erklärungen vermieden werden. Wer zunächst eine Schenkung nennt, später von einem Darlehen spricht und anschließend erklärt, das Geld stamme eigentlich aus einem Investment, erschwert die Plausibilisierung erheblich.

Unsicherheiten sollten besser vor der Antwort aufgearbeitet werden. Was nicht bekannt oder belegbar ist, sollte nicht durch Vermutungen ersetzt werden.

Sechs praktische Schritte bei einer Herkunftsanfrage aus der Schweiz

1. Ermitteln Sie zunächst, was die Bank konkret fragt. Geht es um eine einzelne Zahlung oder um die Entstehung Ihres Gesamtvermögens? 2. Identifizieren Sie sämtliche relevanten Vermögensquellen.

3. Trennen Sie unterschiedliche Quellen voneinander. Unternehmensverkauf, Gehalt, Immobilien, Erbschaft, Investments und Kryptowährungen sollten nicht vermischt werden. 4. Stellen Sie den zeitlichen Ablauf dar.

5. Ordnen Sie den einzelnen Stationen vorhandene Belege zu. 6. Prüfen Sie Erklärung und Dokumente gemeinsam auf Widersprüche. Bei hohen Vermögen, komplexen internationalen Zahlungswegen oder bereits kritischen Rückfragen sollte ein Anwalt für Herkunftsnachweise die Unterlagen vorab prüfen.

Welche Rolle spielt das Risikoprofil des Kunden?

Die FINMA arbeitet ausdrücklich mit einem risikoorientierten Ansatz. Geschäftsbeziehungen und Transaktionen mit erhöhten Risiken müssen erkannt und näher abgeklärt werden.

Besonders hohe Anforderungen können beispielsweise bei Hochrisikokunden oder Verbindungen zu risikobehafteten Staaten entstehen. Die FINMA verlangt in solchen Konstellationen eine detaillierte Abklärung des Ursprungs des Vermögens und die Prüfung, ob dieses aus legalen Quellen stammt.

Deshalb lassen sich Erfahrungen anderer Bankkunden nur eingeschränkt übertragen. Dass eine Schweizer Bank bei einem Bekannten keine Unterlagen verlangte, bedeutet nicht, dass sie bei einem anderen Kunden dieselbe Entscheidung treffen muss.

Was wird aus den 420.000 CHF unseres Unternehmers?

Am Ende beantwortet der Unternehmer die Anfrage nicht mit einem einzigen Dokument. Stattdessen entsteht eine strukturierte Vermögensbiografie.

Der Unternehmensverkauf bildet einen Herkunftsbaustein. Die daraus finanzierten Anlagen und deren Wertentwicklung bilden einen weiteren. Frühere Guthaben werden anhand ihrer eigenen Entstehungsgeschichte betrachtet. Der abschließende Transfer in die Schweiz ist nur die letzte Station.

Damit wird aus einem zunächst erklärungsbedürftigen Kontoeingang ein nachvollziehbarer finanzieller Ablauf. Genau das ist häufig der Kern eines überzeugenden Mittelherkunftsnachweises.

Bank fragt „Woher ist das Geld?“ in der Schweiz: Rechtsanwalt Martin Wehrmann unterstützt

Wenn Ihre Bank in der Schweiz fragt, woher das Geld stammt, sollten Sie zwischen dem unmittelbaren Zahlungsweg, der Mittelherkunft und der langfristigen Vermögensherkunft unterscheiden. Besonders anspruchsvoll werden Herkunftsnachweise bei international aufgebautem Vermögen, Unternehmensverkäufen, Erbschaften, Schenkungen, Kryptowährungen oder komplexen Investmentstrukturen.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann und beschäftige mich mit WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht spezialisiert mit Mittelherkunftsnachweisen, Herkunftsnachweisen, Vermögensherkunft und geldwäscherechtlichen Fragestellungen. Dazu gehören Sachverhalte gegenüber Banken ebenso wie Fragen zu Kryptowährungen, Edelmetallen und dem Finanzamt.

Wenn Sie einen Anwalt für Mittelherkunftsnachweis, einen Spezialisten für Vermögensherkunft oder eine Kanzlei für Herkunftsnachweise suchen, können Sie Ihren Fall über mittelherkunftsnachweis.de online oder per E-Mail schildern. Dort erhalten Betroffene eine kostenfreie Ersteinschätzung durch Rechtsanwalt Martin Wehrmann und eine erste Orientierung dazu, wie die Anfrage einer Schweizer Bank sinnvoll aufgearbeitet werden kann.