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Mittelherkunft und Geldwäscherecht

Bank verlangt Erbschein: Wann ist er erforderlich und wann nicht?

Veröffentlicht am 17.08.2026 –

Nach dem Tod seiner Mutter möchte ein Sohn deren Bankkonto mit rund 96.000 Euro abwickeln. Ein Testament gibt es nicht. Er legt der Bank Sterbeurkunde, Geburtsurkunde und weitere Familienunterlagen vor. Trotzdem lautet die Antwort: „Bitte reichen Sie einen Erbschein ein.“ Wenige Tage später stellt sich heraus, dass neben ihm möglicherweise noch eine Halbschwester erbberechtigt ist, zu der seit Jahrzehnten kein Kontakt besteht.

Solche Situationen zeigen, warum die Forderung einer Bank nach einem Erbschein manchmal nachvollziehbar ist – und manchmal eben nicht. Eine Bank darf nicht automatisch in jedem Todesfall einen Erbschein verlangen. Andererseits muss sie zuverlässig feststellen können, wer tatsächlich über das Konto und andere Vermögenswerte des Verstorbenen verfügen darf. Der Erbschein ist dafür ein besonders starker, aber keineswegs immer notwendiger Nachweis.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann und beschäftige mich mit WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht spezialisiert mit Mittelherkunftsnachweisen, Vermögensherkunft und Herkunftsnachweisen gegenüber Banken. Gerade nach einer Erbschaft treffen Erbrecht und Mittelherkunft häufig aufeinander. Über mittelherkunftsnachweis.de können Betroffene ihren Fall online oder per E-Mail schildern und eine kostenfreie Ersteinschätzung erhalten.

Was ist ein Erbschein überhaupt?

Der Erbschein ist ein Zeugnis des Nachlassgerichts über das Erbrecht. Er weist aus, wer Erbe geworden ist und – bei mehreren Erben – gegebenenfalls mit welcher Erbquote die betreffende Person am Nachlass beteiligt ist. Das ergibt sich aus § 2353 BGB.

Seine Bedeutung geht jedoch weiter. Nach § 2365 BGB wird vermutet, dass die im Erbschein bezeichnete Person tatsächlich das dort ausgewiesene Erbrecht besitzt. Diese gesetzliche Vermutungswirkung erklärt, weshalb Banken einen Erbschein besonders gern als Legitimation sehen.

Für die Bank ist ein Erbschein deshalb bequem und rechtssicher. Bequem für die Bank bedeutet aber nicht automatisch verpflichtend für den Erben.

Darf die Bank grundsätzlich einen Erbschein verlangen?

Nein. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass es keine allgemeine Regel gibt, nach der eine Bank die Auszahlung eines Nachlasses grundsätzlich von der Vorlage eines Erbscheins abhängig machen darf.

Bereits 2013 erklärte der BGH eine Sparkassenklausel für unwirksam, mit der sich das Kreditinstitut in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen weitgehend vorbehalten wollte, nach dem Tod eines Kunden einen Erbschein oder ein vergleichbares gerichtliches Zeugnis zu fordern.

Der entscheidende Gedanke lautet: Die Erbenstellung kann auch auf andere Weise nachgewiesen werden. Ob ein Erbschein tatsächlich benötigt wird, hängt deshalb von der konkreten Erbfolge und den verfügbaren Dokumenten ab.

Wann ist ein Erbschein besonders häufig notwendig?

Unser Ausgangsfall ist dafür ein gutes Beispiel. Es existiert kein Testament. Deshalb richtet sich die Erbfolge grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Dann muss geklärt werden, welche Angehörigen vorhanden sind, wer zum Zeitpunkt des Todes lebte und welche gesetzlichen Erbquoten gelten. Bei mehreren Familienzweigen kann das schnell kompliziert werden.

Wenn die Bank anhand der eingereichten Urkunden nicht zuverlässig erkennen kann, wer Erbe geworden ist, kann ein Erbschein praktisch erforderlich werden. Er schafft dann genau die Klarheit, die einzelne Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden möglicherweise nicht ohne Weiteres vermitteln.

Was gilt, wenn ein Testament vorhanden ist?

Existiert eine letztwillige Verfügung, verändert sich die Situation erheblich. Dann sollte zunächst geprüft werden, ob sich die Erbfolge bereits eindeutig aus dem eröffneten Testament ergibt.

Der Bundesgerichtshof geht sogar davon aus, dass unter bestimmten Voraussetzungen ein eröffnetes handschriftliches Testament als Erbnachweis gegenüber einer Bank ausreichen kann. Entscheidend ist, ob die Erbfolge daraus mit der im Rechtsverkehr erforderlichen Eindeutigkeit hervorgeht.

Noch stärker kann die Position bei einem notariellen beziehungsweise öffentlichen Testament sein. Ein Erbschein ist daher nicht automatisch nötig, nur weil die Bank ihn zunächst anfordert.

Auch ein handschriftliches Testament kann genügen

Dieser Punkt ist für viele Erben überraschend. Ein selbst geschriebenes Testament wird häufig als deutlich „schwächer“ angesehen als ein Erbschein.

Der BGH stellte jedoch 2016 ausdrücklich fest, dass auch ein eröffnetes eigenhändiges Testament ausreichend sein kann. Die Bank darf nicht schon wegen bloß abstrakter Zweifel verlangen, dass zusätzlich ein Erbschein beantragt wird.

Anders sieht es aus, wenn konkrete und begründete Zweifel bestehen. Ist beispielsweise unklar, wer mit einer bestimmten Formulierung gemeint ist oder existieren mehrere widersprüchliche Testamente, können zusätzliche Nachweise erforderlich werden.

Warum Banken beim Erbschein vorsichtig sind

Eine Bank befindet sich nach dem Tod eines Kunden in einer schwierigen Situation. Sie darf Kontoguthaben nicht einfach an die Person auszahlen, die zuerst am Schalter erscheint und behauptet, Erbe zu sein.

Zahlt die Bank an einen Nichtberechtigten, kann sie sich möglicherweise später mit Ansprüchen der tatsächlichen Erben auseinandersetzen. Der Erbschein bietet ihr durch die gesetzlichen Wirkungen der §§ 2365 bis 2367 BGB einen erheblichen Schutz.

Dieses Sicherheitsinteresse ist berechtigt. Es führt aber nach der BGH-Rechtsprechung nicht dazu, dass Banken pauschal und in jedem Fall einen Erbschein verlangen können.

Wann sollte ich einen Erbschein nicht vorschnell beantragen?

Ein Erbschein verursacht ein gerichtliches Verfahren und ist mit Kosten verbunden. Diese hängen vom Wert des Nachlasses ab.

Deshalb empfehle ich, zunächst zu prüfen, welche Erbnachweise bereits vorhanden sind. Gibt es ein eröffnetes Testament? Einen Erbvertrag? Sind die Erben darin eindeutig benannt? Welche konkrete Begründung nennt die Bank für ihre zusätzliche Forderung?

Erst danach sollte entschieden werden, ob der Erbschein tatsächlich benötigt wird. Ein Anwalt für Erbnachweis und Mittelherkunft kann hier verhindern, dass ein kostenpflichtiges Verfahren nur deshalb eingeleitet wird, weil ein Standardschreiben der Bank dies fordert.

Kann die Bank wegen eines unnötigen Erbscheins Kosten tragen müssen?

Ja, auch das hat der Bundesgerichtshof bereits behandelt. In dem Verfahren aus dem Jahr 2016 hatten Erben auf Forderung einer Sparkasse einen Erbschein beantragt, obwohl ein eröffnetes eigenhändiges Testament die Erbfolge ausreichend belegte.

Die dadurch entstandenen Gerichtskosten von 1.770 Euro verlangten die Erben anschließend von der Sparkasse zurück. Der BGH bestätigte den Erstattungsanspruch. Die Bank hatte nach Auffassung des Gerichts zu Unrecht auf dem Erbschein bestanden.

Das bedeutet nicht, dass jede Erbscheinsforderung automatisch einen Schadensersatzanspruch begründet. Es zeigt aber, dass Erben die Forderung der Bank nicht ungeprüft akzeptieren müssen.

Was gilt bei einer Erbengemeinschaft?

Noch schwieriger kann die Situation werden, wenn mehrere Personen gemeinsam erben. Mit dem Erbfall entsteht dann grundsätzlich eine Erbengemeinschaft.

Ein einzelner Miterbe kann nicht automatisch so über sämtliche Nachlasskonten verfügen, als wäre er Alleinerbe. Deshalb muss die Bank nicht nur wissen, wer Erbe ist, sondern gegebenenfalls auch, welche Personen gemeinsam zum Nachlass berechtigt sind.

Gerade bei zerstrittenen Familien, unbekannten Miterben oder komplizierten gesetzlichen Erbfolgen kann ein Erbschein deshalb einen erheblichen praktischen Nutzen haben.

Erbschein und Mittelherkunftsnachweis sind nicht dasselbe

Dieser Unterschied wird oft erst Monate später wichtig. Der Erbschein beantwortet hauptsächlich die Frage: Wer ist Erbe?

Ein Mittelherkunftsnachweis beantwortet dagegen eine andere Frage: Woher stammt das Vermögen? Wenn beispielsweise 250.000 Euro aus einer Erbschaft anschließend auf ein neues Konto übertragen werden, kann die empfangende Bank Nachweise zur Herkunft des Geldes verlangen.

Die rechtlichen Grundlagen für Herkunftsnachweise nach dem Geldwäschegesetz erklären wir ausführlich in unserem Überblick.

Welche Unterlagen die empfangende Bank konkret zur Mittelherkunft benötigt, lesen Sie in unserem Ratgeber zur Herkunftsprüfung.

Auch UniCredit verlangt häufig Nachweise zur Geldherkunft – wie Sie dabei vorgehen, lesen Sie hier.

Erbschein, Testament, Nachlassunterlagen und Kontoauszüge können dann gemeinsam wichtige Bestandteile eines Herkunftsnachweises für geerbtes Geld werden. Deshalb sollten Erben sämtliche Dokumente dauerhaft aufbewahren.

Was tun, wenn die Bank einen Erbschein verlangt?

Erstens: Lassen Sie sich möglichst genau erklären, weshalb die Bank den Erbschein benötigt. Zweitens: Prüfen Sie, welche anderen Erbnachweise bereits vorliegen.

Drittens: Stellen Sie fest, ob die Erbfolge wirklich eindeutig ist. Viertens: Beantragen Sie einen kostenpflichtigen Erbschein nicht nur deshalb sofort, weil er in einem Standardschreiben genannt wird.

Fünftens: Dokumentieren Sie zugleich die Herkunft des geerbten Vermögens. Soll das Geld später übertragen, investiert oder bei einer anderen Bank eingezahlt werden, können diese Unterlagen erneut benötigt werden. Bei größeren Nachlässen sollte eine spezialisierte Kanzlei prüfen, ob die Forderung der Bank tatsächlich berechtigt ist.

Zurück zu unserem Fall mit den 96.000 Euro

Bei unserem Sohn lässt sich die Situation nicht einfach durch einen Kontoauszug lösen. Entscheidend ist zunächst, wer neben ihm gesetzlicher Erbe geworden ist.

Die unbekannte Halbschwester verändert die Ausgangslage erheblich. Ohne Testament muss die familiäre Erbfolge geklärt werden. Genau hier kann der Erbschein sinnvoll sein: Das Nachlassgericht stellt nach Prüfung ein Zeugnis aus, aus dem Erben und gegebenenfalls Erbquoten hervorgehen.

Der Fall unterscheidet sich damit grundlegend von einer eindeutigen testamentarischen Alleinerbschaft. Ob die Bank einen Erbschein verlangen kann, lässt sich deshalb nicht unabhängig vom konkreten Erbfall beantworten.

Bank verlangt Erbschein: Rechtsanwalt Martin Wehrmann unterstützt bei Erbnachweis und Mittelherkunft

Wenn Ihre Bank einen Erbschein verlangt, sollte zuerst geklärt werden, ob dieser Nachweis wirklich erforderlich ist oder ob Testament, Eröffnungsunterlagen, Erbvertrag beziehungsweise andere Dokumente bereits ausreichen. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zeigt deutlich, dass Banken nicht in jedem Nachlassfall pauschal auf einem Erbschein bestehen dürfen.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann und beschäftige mich mit WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht spezialisiert mit Mittelherkunftsnachweisen, Herkunftsnachweisen und Vermögensherkunft. Gerade bei Erbschaften ist diese Verbindung wichtig: Nach der Klärung der Erbenstellung kann anschließend die Herkunft des geerbten Geldes gegenüber Banken, Finanzinstituten oder anderen Stellen dokumentiert werden müssen.

Wenn Sie einen Anwalt für Mittelherkunftsnachweis, einen Spezialisten für Vermögensherkunft oder eine Kanzlei für Herkunftsnachweise bei einer Erbschaft suchen, können Sie mir Ihren Sachverhalt über mittelherkunftsnachweis.de online oder per E-Mail schildern. Dort erhalten Betroffene eine kostenfreie Ersteinschätzung durch Rechtsanwalt Martin Wehrmann zu ihrem Fall und den möglichen nächsten Schritten.