Mittelherkunftsnachweis Gesetz: Welche Rechtsgrundlagen gelten und wann Sie die Herkunft Ihres Geldes belegen müssen
Ein eigenes „Mittelherkunftsnachweis Gesetz“ gibt es in Deutschland nicht. Die wichtigste gesetzliche Grundlage für Fragen nach der Herkunft von Geld und anderen Vermögenswerten ist vielmehr das Geldwäschegesetz (GwG). Dort finden sich Sorgfalts-, Überwachungs- und Prüfpflichten für Banken und andere Verpflichtete. Je nach Risiko können diese Pflichten dazu führen, dass ein Institut Informationen und Belege zur Mittelherkunft oder Vermögensherkunft verlangt.
Das wird häufig erst bemerkt, wenn bereits eine größere Transaktion ansteht. Ein Mandant möchte beispielsweise 240.000 Euro von seinem bisherigen Konto auf ein neues Depot übertragen. Das Vermögen entstand über 20 Jahre aus Arbeitseinkommen, Fondsanlagen und einer früheren Abfindung. Das neue Institut verlangt einen Herkunftsnachweis. Der Mandant sucht daraufhin im Internet nach dem „Gesetz zum Mittelherkunftsnachweis“ – findet aber keine Vorschrift, in der einfach steht: „Ab 240.000 Euro ist dieses Formular einzureichen.“
Genau deshalb ist die Rechtslage erklärungsbedürftig. Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht und beschäftige mich als Spezialist und Experte mit Mittelherkunftsnachweisen, Herkunftsnachweisen und Vermögensherkunft. Auf mittelherkunftsnachweis.de befasse ich mich seit 2021 vertieft mit diesem Themengebiet. Wenn eine Bank oder andere Stelle einen Herkunftsnachweis von Ihnen fordert, können Sie mir Ihren Fall dort online oder per E-Mail schildern und eine kostenfreie Ersteinschätzung erhalten.
Welches Gesetz regelt den Mittelherkunftsnachweis?
Im Mittelpunkt steht in Deutschland das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten, allgemein als Geldwäschegesetz bezeichnet.
Das GwG richtet sich in vielen seiner Pflichten nicht unmittelbar an den normalen Bankkunden. Es verpflichtet vielmehr Banken und andere erfasste Unternehmen und Berufsgruppen dazu, Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung umzusetzen.
Wenn eine Bank ihren Kunden nach der Mittelherkunft fragt, erfüllt sie damit regelmäßig eigene Compliance- und Sorgfaltspflichten. Das erklärt, warum die Herkunftsanfrage von der Bank kommt, obwohl die maßgeblichen Verpflichtungen im Gesetz zunächst das Institut treffen.
Was steht in § 10 GwG zur Herkunft des Vermögens?
§ 10 GwG enthält die allgemeinen Sorgfaltspflichten. Für die Praxis ist insbesondere die Pflicht zur kontinuierlichen Überwachung einer Geschäftsbeziehung wichtig.
Transaktionen sollen daraufhin überprüft werden, ob sie mit den vorhandenen Informationen über den Kunden, dessen Geschäftstätigkeit und dessen Kundenprofil übereinstimmen. Soweit erforderlich, umfasst dies auch Informationen über die Herkunft der Vermögenswerte.
Damit liefert das Gesetz eine zentrale Antwort: Herkunftsprüfungen können Teil der laufenden geldwäscherechtlichen Kundenüberwachung sein.
Das Gesetz kennt nicht den einen perfekten Herkunftsnachweis
Im GwG steht keine universelle Liste nach dem Muster: Kontoauszug plus Kaufvertrag plus Steuerbescheid ergeben immer einen gültigen Mittelherkunftsnachweis.
Das wäre praktisch auch kaum möglich. Vermögen kann aus Gehalt, unternehmerischer Tätigkeit, Erbschaften, Schenkungen, Immobilien, Kapitalanlagen, Kryptowährungen oder zahlreichen anderen Quellen stammen.
Deshalb muss die Dokumentation zur tatsächlichen wirtschaftlichen Geschichte des konkreten Vermögens passen. Genau diese Individualität wird bei der Suche nach einer gesetzlichen Standardvorlage häufig übersehen.
Warum spielt das Risiko eine so große Rolle?
Das deutsche Geldwäschegesetz verfolgt einen risikobasierten Ansatz. Nicht jeder Kunde und nicht jede Transaktion müssen deshalb zwangsläufig mit derselben Intensität geprüft werden.
Das Institut berücksichtigt verschiedene Faktoren und muss seine Sorgfaltsmaßnahmen entsprechend dem jeweiligen Risiko ausgestalten. Dadurch kann sich auch erklären, warum zwei Personen bei ähnlich hohen Transaktionen unterschiedliche Erfahrungen machen.
Die bloße Aussage „Bei einem Bekannten hat die Bank nichts verlangt“ sagt daher wenig darüber aus, was im eigenen Fall erforderlich sein kann.
Welches Gesetz gilt bei erhöhtem Geldwäscherisiko?
Besonders wichtig ist § 15 GwG. Die Vorschrift regelt verstärkte Sorgfaltspflichten bei einem höheren Risiko der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung.
In bestimmten Konstellationen müssen zusätzliche Informationen eingeholt und weitergehende Prüfungen durchgeführt werden. Dabei kann die Herkunft eingesetzter Vermögenswerte ausdrücklich relevant werden.
Für Betroffene ist deshalb wichtig: Ein Herkunftsnachweis ist nicht immer lediglich eine formale Standardabfrage. Bei erhöhtem Risiko kann die Prüfung deutlich tiefer gehen.
Warum können ungewöhnlich große Transaktionen Fragen auslösen?
Das GwG befasst sich ausdrücklich mit Transaktionen, die besonders komplex oder ungewöhnlich groß sind, einem ungewöhnlichen Muster folgen oder keinen offensichtlichen wirtschaftlichen beziehungsweise rechtmäßigen Zweck erkennen lassen.
In solchen Situationen müssen Hintergrund und Zweck näher untersucht werden. Das kann zusätzliche Fragen des Instituts auslösen.
Eine ungewöhnlich hohe Zahlung ist damit noch kein Beweis für Geldwäsche. Sie kann aber ein gesetzlich relevanter Anlass dafür sein, genauer hinzusehen.
Gibt es im Gesetz eine feste Eurogrenze für jeden Mittelherkunftsnachweis?
Nein. Es gibt keine universelle Geldgrenze, oberhalb derer bei sämtlichen Banküberweisungen automatisch derselbe Mittelherkunftsnachweis vorgeschrieben wäre.
Das ist eine der wichtigsten Informationen für Betroffene. Zwar existieren für bestimmte Geschäftsvorgänge konkrete Schwellenwerte. Daraus darf aber keine allgemeine „Mittelherkunftsnachweis-Grenze“ für sämtliche Transaktionen konstruiert werden.
Unser Mandant mit den 240.000 Euro kann deshalb nicht allein anhand der Höhe feststellen, welche Prüfung durchgeführt wird. Entscheidend sind auch Geschäftsbeziehung, Transaktionsart und Risikobewertung.
Warum liest man trotzdem häufig von 10.000 Euro?
Die bekannte 10.000-Euro-Schwelle stammt insbesondere aus der Verwaltungspraxis für Bargeldeinzahlungen bei Kreditinstituten. Bei Bartransaktionen von mehr als 10.000 Euro innerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung soll grundsätzlich ein aussagekräftiger Herkunftsbeleg verlangt werden.
Diese Regel ist praktisch sehr bedeutsam. Sie sollte aber nicht auf jeden anderen Sachverhalt übertragen werden.
Eine Überweisung von 10.001 Euro ist rechtlich nicht einfach dasselbe wie eine Bargeldeinzahlung über denselben Betrag. Wer die Schwellenwerte des Geldwäscherechts beurteilt, muss deshalb immer die konkrete Transaktionsart berücksichtigen.
Was passiert bei Beträgen unterhalb bestimmter Grenzen?
Auch unterhalb einer bekannten Schwelle können Fragen entstehen. Das folgt schon daraus, dass das Geldwäscherecht nicht ausschließlich mit starren Betragsgrenzen arbeitet.
Bestehen Auffälligkeiten oder ergibt die Risikobewertung einen zusätzlichen Prüfungsbedarf, können weitere Informationen erforderlich werden.
Deshalb halte ich Strategien wie „Ich bleibe einfach knapp unter einer bestimmten Grenze“ für den falschen Ansatz. Wer über legales Vermögen verfügt, sollte dessen tatsächliche Herkunft dokumentieren, statt Transaktionen künstlich nach vermeintlichen Prüfgrenzen auszurichten.
Welche gesetzlichen Regeln gelten bei politisch exponierten Personen?
Das GwG enthält besondere Vorgaben für sogenannte politisch exponierte Personen (PEP) und bestimmte ihnen nahestehende Personen.
Bei entsprechenden Geschäftsbeziehungen sind verstärkte Sorgfaltsmaßnahmen vorgesehen. Dazu gehört unter anderem, mit angemessenen Maßnahmen die Herkunft der eingesetzten Vermögenswerte zu bestimmen.
Das ist ein gutes Beispiel dafür, dass der gesetzliche Prüfungsumfang nicht allein von der Höhe einer Transaktion abhängt. Auch personenbezogene Risikofaktoren können die Intensität der Herkunftsprüfung beeinflussen.
Was gilt bei Geschäften mit Hochrisiko-Drittländern?
Auch bestimmte internationale Sachverhalte können eine vertiefte Prüfung auslösen. Das GwG enthält verstärkte Anforderungen bei relevanten Geschäftsbeziehungen oder Transaktionen im Zusammenhang mit Hochrisiko-Drittländern.
Dabei können zusätzliche Informationen über Kunden, wirtschaftlich Berechtigte, geplante Geschäfte und die Herkunft von Vermögenswerten erforderlich werden.
Bei grenzüberschreitenden Vermögensgeschichten kann ein Anwalt für Mittelherkunftsnachweise deshalb nicht nur die Geldquelle betrachten. Auch Länderbezug, Zahlungsweg und wirtschaftlicher Hintergrund können relevant werden.
Mittelherkunftsnachweis Gesetz bei Bargeld
Bargeld nimmt praktisch eine besondere Stellung ein. Bei einer Überweisung hinterlässt der Zahlungsverkehr grundsätzlich eine elektronische Spur. Bei Bargeld fehlt diese durchgehende Kontenkette.
Deshalb können alte Kontoauszüge, Auszahlungsbelege, Verkaufsunterlagen oder andere zeitnahe Dokumente für die Plausibilisierung eines Bargeldbestandes besonders wertvoll sein.
Wer über viele Jahre größere Summen in bar aufbewahrt, sollte vorhandene Herkunftsunterlagen deshalb nicht vorschnell vernichten. Jahre später kann genau diese Dokumentation benötigt werden.
Welche gesetzlichen Besonderheiten gibt es bei Gold?
Das Geldwäschegesetz bezeichnet Gold, Silber und Platin ausdrücklich als hochwertige Güter. Für Güterhändler enthält das GwG besondere Regelungen, die unter anderem von Zahlungsart und Betrag abhängen.
Beim Goldverkauf können deshalb zwei Prüfungsebenen entstehen. Einerseits können beim Edelmetallhändler geldwäscherechtliche Pflichten relevant werden. Andererseits kann die Bank später nach dem Hintergrund eines hohen Verkaufserlöses fragen.
Bei größeren Edelmetallbeständen kann eine Kanzlei für Mittelherkunftsnachweise helfen, ursprünglichen Erwerb, Eigentumsentwicklung, Verkauf und späteren Geldzufluss getrennt zu dokumentieren.
Was sagt das Gesetz zu Kryptowerten?
Das heutige Geldwäscherecht berücksichtigt auch Kryptowerte und entsprechende Dienstleister. Damit können Herkunftsfragen bei Bitcoin, Ethereum und anderen digitalen Vermögenswerten ebenfalls geldwäscherechtliche Bedeutung haben.
Besonders anspruchsvoll wird die Dokumentation bei selbst verwahrten Wallets, mehreren Handelsplattformen oder langjährigen Transaktionsketten.
Ein klassischer Kontoauszug reicht hier häufig nicht aus, um die gesamte Vermögensgeschichte verständlich zu machen. Wallet-Daten, Börsenhistorien und der ursprüngliche Fiat-Kapitaleinsatz können miteinander verbunden werden müssen.
Was passiert gesetzlich, wenn Sorgfaltspflichten nicht erfüllt werden können?
Dieser Punkt wird häufig unterschätzt. § 10 GwG regelt auch die Situation, in der bestimmte allgemeine Sorgfaltspflichten nicht erfüllt werden können.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann dies dazu führen, dass eine Geschäftsbeziehung nicht begründet oder nicht fortgesetzt beziehungsweise eine Transaktion nicht durchgeführt werden darf.
Eine Herkunftsanfrage der Bank einfach zu ignorieren, kann deshalb erhebliche praktische Konsequenzen haben. Wenn Nachweise fehlen, sollte ein Rechtsanwalt für Mittelherkunftsnachweise prüfen, wie mit den tatsächlich vorhandenen Informationen sinnvoll umgegangen werden kann.
Bedeutet eine Herkunftsanfrage automatisch eine Verdachtsmeldung?
Nein. Eine Nachfrage nach der Mittelherkunft und eine Verdachtsmeldung sind rechtlich nicht dasselbe.
Das GwG enthält in § 43 eigenständige Regelungen zu Verdachtsmeldungen. Ob deren Voraussetzungen vorliegen, ist eine gesonderte Frage.
Betroffene sollten deshalb aus einer normalen Compliance-Anfrage nicht automatisch schließen, dass ihnen Geldwäsche vorgeworfen wird. Gleichzeitig sollte eine ernsthafte Herkunftsanfrage sorgfältig und wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Welche Rolle spielt die BaFin neben dem Gesetz?
Das GwG ist das Gesetz. Daneben veröffentlicht die BaFin für die von ihr beaufsichtigten Verpflichteten Auslegungs- und Anwendungshinweise, die für die praktische Umsetzung des Geldwäscherechts eine wichtige Rolle spielen.
Deshalb können Bankkunden in der Kommunikation Formulierungen wie „geldwäscherechtliche Anforderungen“, „BaFin-Vorgaben“ oder „Herkunft der Vermögenswerte“ begegnen.
Für die rechtliche Einordnung sollte zwischen Gesetz, aufsichtsrechtlicher Auslegung und der konkreten internen Prüfung der jeweiligen Bank unterschieden werden.
So bereite ich einen gesetzlichen Herkunftsnachweis praktisch auf
Ich beginne bei Mandaten nicht mit einem vermeintlichen Musterformular. Zunächst wird geklärt, welche konkrete Transaktion oder welcher Vermögenswert Gegenstand der Prüfung ist.
Danach werden wirtschaftliche Quelle und Geldweg getrennt betrachtet. Erst anschließend ordne ich den einzelnen Stationen die vorhandenen Dokumente zu.
Bei unserem Mandanten mit den 240.000 Euro würde beispielsweise untersucht, welcher Teil aus Arbeitseinkommen, welcher aus Kapitalanlagen und welcher aus der Abfindung stammt. So entsteht eine nachvollziehbare Herkunftskette statt eines ungeordneten Dokumentenpakets.
Mittelherkunftsnachweis Gesetz: Mein Fazit
Wer nach dem „Mittelherkunftsnachweis Gesetz“ sucht, sollte vor allem eines wissen: Es gibt in Deutschland kein eigenständiges Gesetz mit diesem Namen und keinen universellen Herkunftsnachweis für jeden Geldbetrag. Die zentrale gesetzliche Grundlage ist insbesondere das Geldwäschegesetz mit seinen allgemeinen und verstärkten Sorgfaltspflichten.
Wie umfangreich ein Herkunftsnachweis ausfallen muss, hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Betrag, Zahlungsart, Geschäftsbeziehung, wirtschaftlicher Hintergrund und Risikofaktoren können dabei eine Rolle spielen. Deshalb sind starre Aussagen wie „Unter Betrag X darf die Bank nichts fragen“ regelmäßig zu kurz gegriffen.
Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht und beschäftige mich als Experte und Spezialist mit Mittelherkunftsnachweisen nach dem Gesetz, Herkunftsnachweisen nach dem Geldwäschegesetz und der Dokumentation von Vermögensherkunft. Meine Tätigkeit betrifft unter anderem Banken und Überweisungen, Bargeld, Kryptowährungen, Gold und andere Edelmetalle sowie Herkunftsfragen gegenüber dem Finanzamt. Auf mittelherkunftsnachweis.de befasse ich mich seit 2021 vertieft mit diesen Themen. Wenn von Ihnen ein gesetzlicher Mittelherkunftsnachweis verlangt wird, Ihre Bank weitere Belege fordert oder Sie nicht wissen, welche Rechtsgrundlage und welche Unterlagen in Ihrem Fall relevant sind, können Sie mir Ihren Sachverhalt dort online oder per E-Mail schildern und eine kostenfreie Ersteinschätzung durch Rechtsanwalt Martin Wehrmann erhalten.