Bank will Einkommensteuererklärung: Muss ich meine Steuerunterlagen vorlegen?
Ein Architekt möchte 280.000 Euro aus seinem Privatvermögen für den Kauf einer weiteren Immobilie einsetzen. Sein Einkommen schwankt, weil er neben seinem Architekturbüro noch Beteiligungserträge erhält. Die Bank kennt bereits Kontoauszüge und aktuelle Zahlen. Trotzdem folgt eine neue Forderung: „Bitte reichen Sie die Einkommensteuererklärungen der vergangenen drei Jahre ein.“
Der Kunde fragt sich, weshalb die Bank plötzlich Einblick in seine Steuerunterlagen bekommen soll. Schließlich enthält eine Einkommensteuererklärung erheblich mehr als eine Zahl zum Jahreseinkommen. Dahinter können allerdings verschiedene Prüfungen stehen: Kreditwürdigkeit, Einkommen, wirtschaftliche Verhältnisse oder die Herkunft größerer Geldbeträge.
Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht und auf Mittelherkunftsnachweise, Herkunftsnachweise und Fragen der Vermögensherkunft spezialisiert. Wenn Ihre Bank eine Einkommensteuererklärung verlangt, können Sie Ihren Fall über mittelherkunftsnachweis.de online oder per E-Mail schildern. Dort erhalten Betroffene eine kostenfreie Ersteinschätzung.
Warum will die Bank meine Einkommensteuererklärung?
Entscheidend ist zunächst der Anlass. Eine Bank kann Steuerunterlagen aus verschiedenen Gründen anfordern. Bei einer Finanzierung möchte sie möglicherweise feststellen, welches Einkommen tatsächlich nachhaltig zur Verfügung steht.
Bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen muss die Kreditwürdigkeit auf Grundlage notwendiger, ausreichender und angemessener Informationen über Einkommen, Ausgaben sowie weitere finanzielle und wirtschaftliche Umstände geprüft werden. Soweit erforderlich, dürfen diese Informationen auch anhand unabhängig nachprüfbarer Unterlagen kontrolliert werden.
Das erklärt, warum insbesondere Selbstständige, Unternehmer und Freiberufler häufiger mit umfangreicheren Dokumentenanforderungen konfrontiert werden können.
Erst klären: Kreditprüfung oder Mittelherkunft?
Diese beiden Situationen sollte man nicht vermischen. Bei einer Kreditwürdigkeitsprüfung interessiert die Bank vor allem, ob der Kunde seine zukünftigen Darlehensverpflichtungen voraussichtlich erfüllen kann.
Bei einem Mittelherkunftsnachweis lautet die Frage dagegen: Woher stammt ein bestimmtes Vermögen oder der konkret eingesetzte Geldbetrag?
Eine Einkommensteuererklärung kann bei beiden Prüfungen eine Rolle spielen. Ihre Funktion ist aber völlig unterschiedlich. Deshalb sollte man zuerst verstehen, was die Bank tatsächlich wissen möchte.
Warum Selbstständige besonders häufig gefragt werden
Ein Arbeitnehmer erhält typischerweise monatlich sein Gehalt. Aktuelle Gehaltsabrechnungen und Kontoeingänge können daher relativ schnell ein Bild des regelmäßigen Einkommens vermitteln.
Bei einem Selbstständigen können dagegen starke Schwankungen auftreten. 180.000 Euro Gewinn in einem Jahr können auf 70.000 Euro im nächsten Jahr folgen. Außerdem sind Umsatz und persönliches Einkommen keineswegs identisch.
Mehrere Steuerjahre können der Bank deshalb einen besseren Eindruck davon vermitteln, ob das angegebene Einkommen dauerhaft tragfähig erscheint.
Unser Architekt: Die Steuererklärung erklärt nur einen Teil
Im Beispielfall erzielt der Architekt nicht nur Einkünfte aus seinem Büro. Er besitzt außerdem eine Beteiligung an einem Unternehmen und hat vor einigen Jahren eine Wohnung verkauft.
Die 280.000 Euro Eigenkapital stammen deshalb nicht einfach aus seinem aktuellen Einkommen. Ein Teil wurde langfristig angespart, ein anderer Teil geht auf den Immobilienverkauf zurück.
Genau deshalb wäre es falsch, die Einkommensteuererklärung automatisch mit einem vollständigen Herkunftsnachweis gleichzusetzen. Sie kann bestimmte Einkommensquellen plausibilisieren, aber andere Vermögensbestandteile benötigen eigene Nachweise.
Steuererklärung und Steuerbescheid sind zwei verschiedene Dokumente
Die Begriffe werden in der Praxis immer wieder durcheinandergebracht. In der Einkommensteuererklärung macht der Steuerpflichtige selbst seine Angaben gegenüber dem Finanzamt.
Der Einkommensteuerbescheid ist dagegen das Dokument, das die Finanzverwaltung nach Bearbeitung erlässt. Er enthält die steuerliche Festsetzung und verschiedene Besteuerungsgrundlagen.
Steht im Bankschreiben lediglich „Steuerunterlagen“, sollte deshalb nachgefragt werden: Benötigt die Bank wirklich die vollständige Steuererklärung oder reicht der Steuerbescheid für den angegebenen Zweck?
Warum kann ein Steuerbescheid manchmal hilfreicher sein?
Das hängt vollständig vom Prüfungsziel ab. Soll beispielsweise lediglich das Einkommen bestimmter Jahre nachvollzogen werden, kann ein Steuerbescheid relevante Informationen enthalten.
Möchte die Bank dagegen einzelne Einkunftsarten detailliert nachvollziehen, könnten weitergehende Unterlagen verlangt werden.
Mein praktischer Rat lautet deshalb: Nicht selbst erraten, welches Dokument die Bank meint. Eine kurze Präzisierung kann verhindern, dass unnötig umfangreiche persönliche Informationen übermittelt werden.
Bank will Einkommensteuererklärung wegen Vermögensherkunft
Eine andere Situation entsteht, wenn ein Kunde ein erhebliches Vermögen besitzt, das nach eigener Aussage über viele Jahre aus beruflichen Einkünften aufgebaut wurde.
Dann kann die Bank prüfen wollen, ob diese Erklärung wirtschaftlich plausibel ist. Steuerunterlagen können beispielsweise zeigen, dass über längere Zeit tatsächlich erhebliche Einkünfte vorhanden waren.
Sie beweisen allerdings nicht automatisch, dass dieses Einkommen auch angespart wurde. Einkommen ist noch kein Vermögen.
150.000 Euro Einkommen bedeuten nicht 150.000 Euro Ersparnis
Dieser Unterschied ist wichtig. Von einem hohen Einkommen werden Steuern, Lebenshaltungskosten, Kreditraten und andere Ausgaben bezahlt.
Gleichzeitig kann vorhandenes Vermögen durch Zinsen, Wertsteigerungen oder andere Kapitalerträge wachsen. Deshalb lässt sich eine Vermögensentwicklung nicht durch einfaches Addieren früherer Jahreseinkommen erklären.
Ein sauberer Nachweis der Vermögensherkunft betrachtet deshalb die tatsächliche wirtschaftliche Entwicklung und nicht nur einzelne Steuerzahlen.
Warum Banken ihr Kundenwissen aktualisieren
Auch bei einer seit vielen Jahren bestehenden Bankverbindung können plötzlich neue Fragen auftauchen.
Das Geldwäschegesetz verpflichtet Banken zur kontinuierlichen Überwachung der Geschäftsbeziehung. Dabei sollen Transaktionen zum vorhandenen Kundenprofil und – soweit erforderlich – zu den Informationen über die Herkunft der Vermögenswerte passen. Relevante Daten und Dokumente müssen risikoorientiert aktualisiert werden.
Eine erneute Anfrage bedeutet deshalb nicht automatisch, dass die Bank dem Kunden eine Straftat vorwirft.
Steuererklärung wegen großer Überweisung
Stellen Sie sich vor, auf einem bislang eher unauffälligen Konto gehen plötzlich 450.000 Euro ein. Der Kunde erklärt, das Geld stamme aus seiner unternehmerischen Tätigkeit.
Dann kann die Bank versuchen, die wirtschaftliche Plausibilität dieser Erklärung zu überprüfen. Steuerunterlagen können hierbei eine Rolle spielen.
Stammen die 450.000 Euro tatsächlich aus einem konkreten Unternehmensverkauf, können jedoch Verträge und Zahlungsunterlagen wesentlich direkter sein. Eine Kanzlei für Mittelherkunftsnachweise kann helfen, den passenden Nachweis von lediglich ergänzenden Unterlagen zu unterscheiden.
Einkommensteuererklärung bei einer Erbschaft?
Bei geerbtem Geld ist eine Einkommensteuererklärung des Erben regelmäßig nicht der naheliegendste Beleg für die eigentliche Geldquelle.
Wer beispielsweise 300.000 Euro aus einem Nachlass erhält, sollte die Erbschaft als eigenständige Vermögensquelle dokumentieren. Erbrechtliche Unterlagen und der Zahlungsweg können hier eine wesentlich größere Bedeutung besitzen.
Der Hinweis „Ich hatte in diesem Jahr ein hohes Einkommen“ würde gerade nicht erklären, woher die Erbschaft stammt.
Steuererklärung bei einer Schenkung
Ähnlich ist es bei einer Schenkung. Überweisen Eltern 100.000 Euro für einen Immobilienkauf, entsteht das Vermögen beim Empfänger nicht aus dessen Einkommen.
Hier geht es um eine familiäre Vermögensübertragung. Je nach Prüfungsumfang können Schenkungsunterlagen, Kontobelege und gegebenenfalls Informationen zur Herkunft beim Schenker relevant werden.
Auch deshalb sollte man verschiedene Vermögensquellen nie unter der pauschalen Überschrift „Einkommen“ zusammenfassen.
Bank fordert mehrere Jahre auf einmal
Verlangt eine Bank Einkommensteuererklärungen aus drei, fünf oder noch mehr Jahren, sollte man den verlangten Zeitraum hinterfragen.
Bei einem langfristig aufgebauten Vermögen kann eine mehrjährige Betrachtung nachvollziehbar sein. Bei einer einzelnen aktuellen Transaktion können dagegen möglicherweise ganz andere Unterlagen relevant sein.
Bei Immobilien-Verbraucherdarlehen muss die Bank dem Kunden außerdem mitteilen, welche Informationen und Nachweise sie innerhalb welchen Zeitraums für die Kreditwürdigkeitsprüfung benötigt.
Was ist mit Daten meines Ehepartners?
Bei gemeinsamer steuerlicher Veranlagung können Unterlagen umfangreiche Informationen über beide Ehepartner enthalten.
Ist nur eine Person Kunde der Bank oder betrifft die Prüfung ausschließlich deren eigenes Vermögen, stellt sich deshalb die Frage, welche Informationen tatsächlich benötigt werden.
Hier sollte nicht vorschnell die komplette gemeinsame Finanzhistorie verschickt werden. Bei sehr weitreichenden Anforderungen kann ein Rechtsanwalt für Mittelherkunft und Bankanfragen den Umfang der Anfrage zunächst prüfen.
Sollte ich einfach alles schwärzen, was privat ist?
Auch das wäre keine gute Standardlösung.
Wer zentrale Einkommens- oder Vermögensinformationen unkenntlich macht, kann den Zweck der eingereichten Unterlagen vereiteln. Andererseits bedeutet das nicht, dass jede Information in jeder Prüfung dieselbe Bedeutung besitzt.
Mein Ansatz lautet: Erst Prüfungszweck klären, dann über das richtige Dokument und den erforderlichen Umfang entscheiden.
Bank verlangt Steuerunterlagen und Kontoauszüge gleichzeitig
Das kann darauf hindeuten, dass unterschiedliche Ebenen zusammengeführt werden sollen.
Steuerunterlagen können beispielsweise Einkünfte bestimmter Jahre plausibilisieren. Kontoauszüge können tatsächliche Zahlungsbewegungen zeigen. Verträge können den wirtschaftlichen Grund einer größeren Zahlung erklären.
Ein guter Herkunftsnachweis besteht deshalb häufig nicht aus einem „Superdokument“, sondern aus mehreren Unterlagen, die jeweils eine konkrete Aussage belegen.
Fünf typische Fehler bei der Antwort
Erster Fehler: Steuererklärung und Mittelherkunft gleichsetzen. Zweiter Fehler: ohne Rückfrage sämtliche verfügbaren Steuerjahre übersenden.
Dritter Fehler: Einkommen und Vermögen miteinander verwechseln. Vierter Fehler: wechselnde oder nur ungefähr erinnerte Angaben zur Geldherkunft machen.
Fünfter Fehler: eine konkrete Bankanfrage aus Verärgerung vollständig ignorieren. Bei hohen Beträgen oder komplexer Vermögenshistorie sollte stattdessen ein spezialisierter Anwalt für Herkunftsnachweise die Situation zunächst strukturieren.
Sieben Schritte, wenn die Bank Ihre Einkommensteuererklärung will
1. Stellen Sie fest, warum die Bank fragt. Geht es um Kreditwürdigkeit, Einkommen oder Mittelherkunft?
2. Klären Sie, ob Steuererklärung oder Steuerbescheid gemeint ist. 3. Prüfen Sie den angeforderten Zeitraum. **4. Bestimmen Sie, welche Vermögensquelle tatsächlich untersucht wird.
5. Suchen Sie gegebenenfalls direktere Herkunftsbelege. 6. Prüfen Sie sensible Angaben über Ehepartner oder Dritte. 7. Lassen Sie eine ungewöhnlich weitgehende oder bereits eskalierte Anfrage anwaltlich prüfen.
Wie geht unser Fall mit den 280.000 Euro aus?
Der Architekt aus der Einleitung reicht am Ende nicht einfach drei komplette Steuerjahre ohne weitere Erklärung ein.
Zunächst wird getrennt, welcher Teil des Eigenkapitals aus seiner beruflichen Tätigkeit stammt und welcher Betrag auf den früheren Immobilienverkauf zurückgeht. Für beide Vermögensquellen werden unterschiedliche Belegketten aufgebaut.
Die Steuerunterlagen erhalten dadurch eine klare Funktion: Sie unterstützen die Plausibilität bestimmter Einkünfte, ohne fälschlicherweise als alleiniger Herkunftsnachweis für das gesamte Vermögen behandelt zu werden.
Bank will Einkommensteuererklärung: Rechtsanwalt Martin Wehrmann unterstützt
Wenn Ihre Bank eine Einkommensteuererklärung will, sollte zunächst geklärt werden, welche Information damit nachgewiesen werden soll. Bei einer Kreditprüfung kann das Einkommen im Vordergrund stehen. Bei einer ungewöhnlichen Transaktion kann dagegen ein Mittelherkunftsnachweis oder die Vermögensherkunft entscheidend sein.
Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht und beschäftige mich als Experte und Spezialist mit Mittelherkunftsnachweisen, Herkunftsnachweisen und Vermögensherkunft. Dazu gehören insbesondere Herkunftsfragen zu Bankguthaben, Einkommen, Unternehmensvermögen, Bargeld, Immobilien, Kryptowährungen, Edelmetallen, Erbschaften und Schenkungen sowie Nachweise gegenüber Banken und dem Finanzamt.
Auf mittelherkunftsnachweis.de beschäftige ich mich seit 2021 vertieft mit dem Mittelherkunftsnachweis und der Herkunft finanzieller Mittel. Wenn Sie einen Anwalt für Mittelherkunftsnachweis, einen Spezialisten für Vermögensherkunft oder eine Kanzlei für Herkunftsnachweise suchen, können Sie dort Ihren Fall online oder per E-Mail schildern. Sie erhalten eine kostenfreie Ersteinschätzung durch Rechtsanwalt Martin Wehrmann und können klären, wie auf die Forderung der Bank nach einer Einkommensteuererklärung sinnvoll und strukturiert reagiert werden sollte.