Dubai-Millionen auf dem Rückweg: Welche Nachweise Ihr Vermögen aus den Emiraten wirklich erklären
Ein gut bezahlter Job in Abu Dhabi, eine Immobilie auf der Palm Jumeirah oder Anteile an einer Gesellschaft in einer Free Zone: In den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) können erhebliche Vermögenswerte entstehen. Schwierigkeiten beginnen häufig erst dann, wenn das Geld auf ein deutsches Konto gelangt.
Die zentrale Frage lautet: Können Sie belegen, wie das Vermögen erwirtschaftet wurde und warum Ihnen die konkrete Auszahlung zusteht?
Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Auf mittelherkunftsnachweis.de biete ich eine kostenfreie Ersteinschätzung, online oder per E-Mail, zu Herkunftsnachweisen und Bankproblemen an.
Der häufig übersehene Nachweis: End-of-Service-Gratuity
Wer jahrelang in Dubai beschäftigt war, erhält beim Ausscheiden unter bestimmten Voraussetzungen eine gesetzliche End-of-Service-Gratuity, also eine arbeitsrechtliche Abschlussleistung.
Diese kann zusammen mit ausstehendem Gehalt, Boni und angesparten Einkünften eine hohe Einmalzahlung ergeben.
Beschaffen Sie Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen, Kündigungs- beziehungsweise Austrittsbestätigung und Final Settlement Statement.
Meine Empfehlung: Trennen Sie die einzelnen Bestandteile der Abschlusszahlung. Ein Verwendungszweck wie „Salary“ erklärt eine sechsstellige Überweisung häufig nicht ausreichend.
Immobilienverkauf in Dubai: Warum ist ein Manager’s Cheque wichtig?
Immobilienverkäufe werden in Dubai über das Dubai Land Department (DLD) und zugelassene Real Estate Registration Trustee Offices abgewickelt.
Für bestimmte Verkäufe ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Bauträgers, das Developer No Objection Certificate (NOC), erforderlich.
Die Kaufpreiszahlung erfolgt häufig mittels Manager’s Cheque, einem von der Bank ausgestellten Scheck.
Für deutsche Herkunftsprüfungen empfehle ich eine Dokumentation aus Title Deed, Verkaufsunterlagen, Scheckkopie, Einlösungsbeleg und Kontoauszug.
Bei belasteten Immobilien sollte zusätzlich erkennbar sein, welcher Kaufpreisanteil zur Darlehenstilgung verwendet wurde.
Free-Zone-Gesellschaft: Gehört das Firmenkonto Ihnen persönlich?
Nein. Auch wenn Sie alleiniger Gesellschafter einer Gesellschaft in der DMCC, JAFZA oder einer anderen Free Zone sind, gehört deren Bankguthaben grundsätzlich der Gesellschaft.
Vor einer privaten Überweisung muss geklärt werden, ob es sich um Dividenden, Geschäftsführervergütung, Darlehensrückzahlung oder Liquidationserlös handelt.
Bewahren Sie Trade Licence, Gesellschafterbeschluss, Jahresabschluss und Zahlungsabrechnung auf.
Eine bloße Überweisung vom Geschäftskonto auf Ihr deutsches Privatkonto ersetzt diese Nachweise nicht.
Bedeutet Steuerfreiheit in Dubai auch Steuerfreiheit in Deutschland?
Keineswegs. Entscheidend sind insbesondere steuerliche Ansässigkeit, Einkunftsart und Zeitpunkt der Vermögensentstehung.
Die VAE erheben inzwischen eine Unternehmenssteuer. Für natürliche Personen werden bestimmte unternehmerische Tätigkeiten grundsätzlich ab einem Jahresumsatz von mehr als einer Million AED relevant; Arbeitslohn und bestimmte private Anlage- und Immobilienerträge sind davon ausgenommen.
Eine deutsche Steuerpflicht kann unabhängig davon bestehen.
Wann verlangen deutsche Banken Herkunftsnachweise?
Eine einheitliche Freigrenze gibt es nicht. Bereits 5.000, 10.000, 15.000, 20.000 oder 25.000 Euro können Nachfragen auslösen.
Auch bei 50.000, 75.000, 100.000, 200.000, 500.000 Euro oder einer Million Euro entscheidet das individuelle Risiko, nicht allein die Summe.
Eine Verdachtsmeldung nach § 43 GwG erfolgt nicht automatisch aufgrund eines bestimmten Betrags.
Was gilt für Geschenke, AWV-Meldungen und Bargeld?
Bei Schenkungen aus den Emiraten sollten Herkunft des Geldes, Schenkungsabsicht und gegebenenfalls die Anzeigepflicht nach § 30 ErbStG geprüft werden.
Bestimmte grenzüberschreitende Zahlungen von mehr als 50.000 Euro sind nach § 67 AWV meldepflichtig. Eigene Kontoüberträge sind grundsätzlich ausgenommen.
Bei der Einreise aus den VAE in die EU müssen Barmittel ab 10.000 Euro angemeldet werden. Zusätzlich gelten emiratische Deklarationsvorschriften.
Wie bereite ich eine problematische Überweisung rechtlich auf?
Ich empfehle, vorab eine Vermögenschronologie zu erstellen: Erwerbszeitpunkt, Einkommensquelle, Kontobewegungen und rechtlicher Auszahlungsgrund.
Bei einer blockierten Gutschrift prüfe ich die konkreten Anforderungen der deutschen Bank und mögliche rechtliche Schritte.
Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann und betreibe mittelherkunftsnachweis.de seit 2021. Schildern Sie Ihren Fall aus den Vereinigten Arabischen Emiraten online oder per E-Mail und erhalten Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung.