Kanzlei für Digital-
und Wirtschaftsrecht
Mittelherkunft und Geldwäscherecht

Geld aus Iran nach Deutschland überweisen: Sanktionen, blockierte Zahlungen und Mittelherkunftsnachweis

Veröffentlicht am 13.10.2026 –

Wer 50.000, 100.000 oder 500.000 Euro aus Iran nach Deutschland bringen möchte, muss seit der Wiedereinführung europäischer Finanzsanktionen im September 2025 besonders sorgfältig vorgehen. Ein rechtmäßiger Vermögensursprung allein genügt nicht. Zusätzlich muss der Zahlungsweg mit den geltenden EU-Sanktionen vereinbar sein.

Bei bestimmten persönlichen Geldtransfers sind bereits ab 10.000 Euro Meldungen und ab 40.000 Euro vorherige Genehmigungen erforderlich. Welche Regel tatsächlich greift, hängt von den Beteiligten und der Zahlungsart ab.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Seit vielen Jahren befasse ich mich mit Mittelherkunftsnachweisen, Bankkontosperren und internationalem Zahlungsverkehr. Über mein seit 2021 betriebenes Fachangebot mittelherkunftsnachweis.de biete ich eine kostenfreie Ersteinschätzung an.

Seit September 2025 gelten wieder strengere Iran-Sanktionen

Der Rat der Europäischen Union hat am 29. September 2025 zuvor ausgesetzte Sanktionen gegen Iran erneut eingeführt.

Betroffen sind insbesondere bestimmte iranische Kreditinstitute, eingefrorene Vermögenswerte und grenzüberschreitende Finanztransaktionen.

Rechtsgrundlage ist unter anderem die Verordnung (EU) Nr. 267/2012 in ihrer geänderten Fassung.

Das bedeutet nicht, dass jeder private Geldtransfer aus Iran verboten wäre. Allerdings dürfen Banken Zahlungen nicht ausführen, wenn dadurch unmittelbar oder mittelbar geltende Sanktionsverbote verletzt würden.

Eine frühere erfolgreiche Überweisung ist deshalb kein Beleg dafür, dass derselbe Zahlungsweg heute noch zulässig ist.

10.000 oder 40.000 Euro: Wann ist die Bundesbank einzuschalten?

Für bestimmte persönliche Geldtransfers nach Artikel 30 der Iran-Sanktionsverordnung gelten besondere Schwellen.

Bei Beträgen ab 10.000 Euro bis unter 40.000 Euro ist grundsätzlich eine vorherige Meldung erforderlich. Ab 40.000 Euro wird grundsätzlich eine vorherige Genehmigung benötigt.

Für andere Zahlungsarten können abweichende Regeln gelten. Außerdem sind die beteiligten Banken und Personen auf mögliche Sanktionierungen zu prüfen.

Zuständig ist in Deutschland die Deutsche Bundesbank, insbesondere ihr Servicezentrum Finanzsanktionen.

Diese sanktionsrechtlichen Verfahren dürfen nicht mit der gewöhnlichen statistischen AWV-Meldung verwechselt werden.

Warum ein Verkaufserlös aus Teheran nicht einfach ankommt

Ein ausdrücklich hypothetisches Beispiel:

Farid wohnt in Nürnberg. Nach dem Verkauf eines geerbten Geschäftsraums in Teheran stehen ihm umgerechnet 210.000 Euro zu.

Sein Verwandter schlägt vor, den Betrag über einen Geschäftspartner in einem Drittstaat zu übermitteln.

Das wäre ohne vorherige Prüfung riskant.

Denn zunächst muss feststehen, ob Farid rechtmäßiger Eigentümer des Verkaufserlöses ist. Anschließend ist zu prüfen, ob der vorgesehene Zahlungsweg gegen europäische Finanzsanktionen verstößt.

Eine Überweisung über ein anderes Land beseitigt keine Sanktionspflichten. Die Einschaltung zusätzlicher Personen kann vielmehr neue Fragen zur wirtschaftlichen Berechtigung auslösen.

Iranischer Immobilienverkauf: Welche Belege überzeugen?

Für Farids Mittelherkunftsnachweis sind unterschiedliche Dokumente erforderlich.

Die iranische Eigentumsurkunde (Sanad) kann die Berechtigung am Grundstück oder Gebäude belegen.

Der notarielle Übertragungsvertrag dokumentiert den Verkauf. Hinzu kommen gegebenenfalls steuerliche Unterlagen und Belege über die Kaufpreiszahlung.

Weil Farid die Immobilie geerbt hat, muss außerdem die Verbindung zum Nachlass nachvollziehbar sein.

Entscheidend ist die lückenlose Zuordnung: Erbschaft, Eigentum, Verkauf, Kaufpreis und tatsächlicher Empfänger.

Persischsprachige Dokumente sollten bei Bedarf fachgerecht übersetzt werden.

Erbschaft und Schenkung: Warum die Familie allein kein Nachweis ist

Bei iranischen Nachlässen können eine Erbenfeststellung und Unterlagen zur steuerlichen Behandlung erforderlich sein.

Bei mehreren Berechtigten muss erkennbar sein, welcher Anteil dem einzelnen Erben zusteht.

Erhält dagegen ein in Deutschland lebendes Kind Geld von seinen Eltern, ist zu prüfen, ob eine Schenkung vorliegt.

Der deutsche Freibetrag beträgt grundsätzlich 400.000 Euro je Elternteil innerhalb von zehn Jahren. Eine steuerbare Schenkung ist nach § 30 ErbStG grundsätzlich innerhalb von drei Monaten anzuzeigen, soweit keine Ausnahme greift.

Steuerliche Freibeträge erlauben keine Umgehung von Sanktionen. Beide Rechtsbereiche müssen unabhängig voneinander geprüft werden.

Hawala und Wechselstuben: Ist ein informeller Transfer erlaubt?

Gerade bei eingeschränkten Bankverbindungen werden informelle Zahlungswege angeboten.

Bei sogenannten Hawala-Systemen erfolgt der wirtschaftliche Werttransfer häufig über miteinander verbundene Vermittler, ohne dass der ursprüngliche Geldbetrag selbst grenzüberschreitend überwiesen wird.

Das macht die Transaktion nicht automatisch zulässig.

Je nach Ausgestaltung können sanktionsrechtliche Verbote, geldwäscherechtliche Pflichten und Vorschriften über erlaubnispflichtige Zahlungsdienste betroffen sein.

Besonders problematisch sind Bargeldübergaben ohne nachvollziehbare Belege.

Wer einen Zahlungsweg wählt, sollte vorher prüfen lassen, ob sämtliche beteiligten Personen und Dienstleister rechtmäßig handeln dürfen.

Deutsches Konto wegen Iran-Zahlung gesperrt

Eine deutsche Bank muss nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 GwG Transaktionen überwachen. Bei erhöhtem Risiko können verstärkte Sorgfaltspflichten nach § 15 GwG erforderlich sein.

Daneben können eigenständige Pflichten aus den Iran-Sanktionen bestehen.

Deshalb ist die genaue Ursache der Einschränkung entscheidend.

Handelt es sich um eine noch offene Herkunftsprüfung? Hat die Bank einen möglichen Sanktionsverstoß festgestellt? Oder sind Vermögenswerte aufgrund einer konkreten Listung eingefroren?

Diese Situationen verlangen unterschiedliche rechtliche Schritte.

Bei der anwaltlichen Prüfung sind insbesondere die Beteiligten, der Zahlungsweg, die vorhandenen Belege und die von der Bank mitgeteilten Gründe zu untersuchen.

Bargeld aus Iran mitnehmen: Ist das eine Alternative?

Bargeldtransporte umgehen keine Sanktionsverbote.

Bei der Einreise über eine EU-Außengrenze müssen Barmittel ab 10.000 Euro grundsätzlich unaufgefordert angemeldet werden.

Daneben gelten iranische Ausfuhrvorschriften, die vor Reiseantritt aktuell überprüft werden müssen.

Eine spätere Bareinzahlung bei einer deutschen Bank kann zusätzliche Herkunftsfragen auslösen.

Auch bestimmte grenzüberschreitende Zahlungen von mehr als 50.000 Euro können nach § 67 AWV meldepflichtig sein. Reine Eigenkontoüberträge sind grundsätzlich ausgenommen.

Rechtsanwalt für Mittelherkunftsnachweis Iran

Bei Vermögen aus Iran muss die Prüfung häufig vor dem ersten Transfer beginnen. Eine sanktionsrechtlich unzulässige Zahlung lässt sich nicht allein durch nachgereichte Immobilien- oder Erbschaftsunterlagen rechtfertigen.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Meine Tätigkeit umfasst die rechtliche Prüfung von Mittelherkunftsnachweisen, Kontosperren und internationalen Banktransaktionen.

Über mein seit 2021 betriebenes Fachangebot mittelherkunftsnachweis.de erhalten Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung, wenn Ihr Geld aus Iran nicht überwiesen werden kann oder Ihre deutsche Bank den Zugriff auf bereits eingegangene Gelder verweigert.