Kanzlei für Digital-
und Wirtschaftsrecht
Mittelherkunft und Geldwäscherecht

Geld aus Pakistan nach Deutschland überweisen: Warum eigenes Vermögen nicht automatisch ausgezahlt wird

Veröffentlicht am 13.10.2026 –

Ihre pakistanische Bank lehnt die Überweisung ab, obwohl das Konto ausreichend gedeckt ist? Das kann am pakistanischen Devisenrecht liegen. Bei größeren Vermögensübertragungen kommt es nicht nur darauf an, wem das Geld gehört, sondern auch darauf, aus welcher Quelle es stammt und für welchen Zweck Fremdwährung ins Ausland transferiert werden soll.

Die State Bank of Pakistan (SBP) regelt den internationalen Zahlungsverkehr. Eine Überweisung von 50.000, 100.000 oder 500.000 Euro ist deshalb nicht allein aufgrund des Betrags erlaubt oder verboten.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Ich beschäftige mich seit vielen Jahren mit Mittelherkunftsnachweisen und Bankkontosperren. Über mein seit 2021 betriebenes Fachangebot mittelherkunftsnachweis.de biete ich eine kostenfreie Ersteinschätzung an.

„Mein Geld liegt auf dem Konto“ – warum reicht das nicht?

Pakistanische Banken dürfen Fremdwährung für Auslandszahlungen nur im Rahmen der geltenden Devisenvorschriften bereitstellen.

Das Foreign Exchange Manual der SBP unterscheidet verschiedene Zahlungszwecke. Für zahlreiche private Überweisungen ist insbesondere Kapitel 16 maßgeblich.

Bei bestimmten Auslandszahlungen wird das sogenannte Form M verwendet.

Entscheidend ist, ob die Bank den Vorgang selbst bearbeiten darf oder eine weitergehende Genehmigung erforderlich wird.

Ein Kontoguthaben in pakistanischen Rupien begründet keinen uneingeschränkten Anspruch, den gesamten Betrag sofort in Euro auszuzahlen.

Roshan Digital Account: Warum dieses Konto anders funktioniert

Für im Ausland lebende Pakistaner gibt es das Roshan Digital Account (RDA).

Seine Besonderheit ist die grundsätzlich freie Rückübertragbarkeit zulässig eingezahlter Gelder und bestimmter daraus erzielter Erträge.

Allerdings dürfen gewöhnliche lokale Guthaben nicht beliebig auf ein RDA eingezahlt werden.

Die Konten sind insbesondere für Gelder vorgesehen, die aus dem Ausland zugeführt wurden, sowie für bestimmte zulässige Anlageerträge.

Ein bereits vorhandenes pakistanisches Sparkonto lässt sich daher nicht einfach durch Umbuchung in ein frei transferierbares RDA-Guthaben verwandeln.

Gerade diese Unterscheidung kann darüber entscheiden, ob ein Transfer nach Deutschland möglich ist.

Fiktives Beispiel: 32 Millionen Rupien aus einem Grundstücksverkauf

Samira lebt in Mannheim. Sie verkauft ein Grundstück in Lahore und erhält 32 Millionen pakistanische Rupien.

Ihre Bank verlangt eine Begründung für die anschließende Auslandszahlung.

Samira verweist auf ihren Kaufvertrag. Allerdings wurde das Grundstück vor Jahren innerhalb der Familie übertragen.

Dieses Beispiel ist ausdrücklich hypothetisch.

Für die rechtliche Prüfung müssen deshalb zwei Fragen getrennt werden: War Samira zur Veräußerung berechtigt? Und unter welchen devisenrechtlichen Voraussetzungen darf der Erlös Pakistan verlassen?

Ein deutscher Mittelherkunftsnachweis beantwortet nicht automatisch die zweite Frage.

NICOP oder POC: Warum der Auslandswohnsitz Steuern beeinflussen kann

Beim pakistanischen Immobilienverkauf fällt nach Section 236C des Income Tax Ordinance 2001 grundsätzlich eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer an.

Die Höhe hängt unter anderem vom Kaufpreis und vom steuerlichen Status des Verkäufers ab.

Für bestimmte im Ausland lebende Pakistaner besteht eine wichtige Erleichterung: Wer eine NICOP- oder POC-Karte besitzt und die Voraussetzungen der steuerlichen Nichtansässigkeit erfüllt, kann unter bestimmten Bedingungen den günstigeren Filer-Steuersatz erhalten, auch ohne selbst als regulärer Filer geführt zu werden.

Dafür ist ein gesondertes Verfahren über die pakistanische Steuerverwaltung erforderlich.

Der steuerliche Vorteil entsteht nicht automatisch allein durch einen deutschen Wohnsitz.

Der Kaufvertrag ist vorhanden – aber der Zahlungsweg bleibt unklar

Bei Samira sollten die Grundstücksunterlagen und die Bankbewegungen eine zusammenhängende Geschichte ergeben.

Wichtig sind beispielsweise die registrierte Übertragungsurkunde, der Nachweis ihres früheren Eigentumserwerbs und die steuerliche Zahlungsbestätigung.

In Pakistan können je nach Region außerdem Eintragungen im Grundstücksregister, sogenannte Fard-Auszüge oder Mutation-Nachweise, relevant sein.

Wurde der Kaufpreis auf mehrere Konten verteilt, muss jede Teilzahlung zugeordnet werden können.

Unvollständige Zahlungsnachweise lassen sich nicht durch einen höheren Kontostand ersetzen.

Erbschaft aus Pakistan: Neue Erleichterung für Erben im Ausland

Eine besonders wichtige Entwicklung betrifft pakistanische Nachlässe.

Die SBP hat im Mai 2026 ihre Vorgaben für Auslandsüberweisungen aus dem Vermögen Verstorbener angepasst.

Dabei wird ausdrücklich berücksichtigt, dass die pakistanische Identitäts- und Registerbehörde NADRA Nachlassdokumente wie Succession Certificates und Letters of Administration ausstellen kann.

Für im Ausland lebende Erben kann dies die Dokumentation ihres Anspruchs erleichtern.

Allerdings bleibt zu prüfen, welche Unterlagen die Bank für die konkrete Auszahlung verlangt.

Ein Nachlasszertifikat ersetzt nicht zwangsläufig sämtliche devisenrechtlichen Voraussetzungen der Überweisung.

Schenkung von pakistanischen Eltern: Was muss nachgewiesen werden?

Bei einer familiären Geldzuwendung stellt sich zunächst die Frage, ob eine Schenkung, ein Darlehen oder die Rückzahlung früherer Gelder vorliegt.

In Deutschland beträgt der Schenkungsteuerfreibetrag für Kinder grundsätzlich 400.000 Euro je Elternteil innerhalb von zehn Jahren.

Eine Schenkung ist nach § 30 ErbStG grundsätzlich innerhalb von drei Monaten anzuzeigen, sofern keine Ausnahme eingreift.

Die steuerliche Behandlung in Pakistan muss gesondert untersucht werden.

Für die deutsche Bank ist außerdem wichtig, wie die Eltern das Vermögen ursprünglich erworben haben.

Was tun, wenn die deutsche Bank das Konto einschränkt?

Nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 GwG müssen deutsche Banken Transaktionen überwachen. Bei erhöhtem Risiko können zusätzliche Prüfungen nach § 15 GwG notwendig sein.

Eine Herkunftsanfrage und eine vollständige Kontosperre sind rechtlich jedoch nicht gleichzusetzen.

Bei der anwaltlichen Prüfung ist festzustellen, welche Verfügung konkret verhindert wird, welche Unterlagen bereits vorliegen und ob die Bank ihre Anforderungen ausreichend konkretisiert hat.

Bei Samira wäre zusätzlich zu prüfen, ob die pakistanische Bank den Erlös tatsächlich ordnungsgemäß ins Ausland transferiert hat.

Je nach Sachverhalt kommen eine gezielte Stellungnahme, eine Beschwerde oder gerichtliche Schritte in Betracht.

Bundesbankmeldung und Rechtsanwalt für Pakistan-Überweisungen

Bestimmte grenzüberschreitende Zahlungen von mehr als 50.000 Euro können nach § 67 AWV meldepflichtig sein. Überträge zwischen eigenen Konten sind grundsätzlich ausgenommen.

Diese deutsche Meldepflicht ist unabhängig von pakistanischen Devisengenehmigungen und geldwäscherechtlichen Herkunftsprüfungen.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Ich prüfe Fragen zu internationalen Vermögensübertragungen, Mittelherkunftsnachweisen und Kontosperren.

Über mein seit 2021 betriebenes Fachangebot mittelherkunftsnachweis.de können Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern, wenn Ihr Geld aus Pakistan nicht nach Deutschland gelangt oder Ihre Bank den Zugriff darauf verweigert.