Kanzlei für Digital-
und Wirtschaftsrecht
Mittelherkunft und Geldwäscherecht

Geld aus Ungarn nach Deutschland überweisen: Wenn Forint-Erlöse, Immobilienverkäufe oder Schenkungen Probleme bei der Bank auslösen

Veröffentlicht am 13.10.2026 –

Eine Überweisung von 100.000, 250.000 oder 500.000 Euro aus Ungarn nach Deutschland ist grundsätzlich zulässig. Eine gesetzliche Höchstgrenze für den Transfer rechtmäßig erworbenen Vermögens besteht nicht. Trotzdem kann die deutsche Bank die Gutschrift überprüfen, einen Mittelherkunftsnachweis verlangen oder den Zugriff auf Geld vorübergehend einschränken.

Bei Ungarn entstehen besondere Schwierigkeiten häufig dort, wo mehrere Vorgänge zusammenkommen: Eine Immobilie wird in Forint verkauft, ein Teil des Kaufpreises wird zur Ablösung eines Kredits verwendet, das verbleibende Geld wird in Euro gewechselt und anschließend nach Deutschland überwiesen.

Für die Bank muss nicht nur der Ursprung des Vermögens verständlich sein. Auch die Differenz zwischen dem ursprünglichen Verkaufspreis und dem tatsächlich eingegangenen Eurobetrag muss sich erklären lassen.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Seit vielen Jahren beschäftige ich mich mit Mittelherkunftsnachweisen, geldwäscherechtlichen Bankprüfungen und Kontosperren. Auf meinem seit 2021 betriebenen Fachangebot mittelherkunftsnachweis.de können Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.

Der Kaufpreis beträgt 96 Millionen Forint – warum kommen in Deutschland nur 180.000 Euro an?

Ein ausdrücklich fiktives Beispiel:

Júlia wohnt in Düsseldorf und verkauft 2026 eine Eigentumswohnung in Budapest. Der Kaufpreis beträgt 96 Millionen ungarische Forint. Davon werden ein bestehender Immobilienkredit, Maklerkosten und weitere Verkaufsaufwendungen beglichen. Anschließend lässt sie den verbleibenden Betrag in Euro umrechnen und auf ihr deutsches Konto überweisen.

Die deutsche Bank fragt nach, weil der im Kaufvertrag genannte Forintbetrag erheblich vom eingegangenen Eurobetrag abweicht.

Der Fehler wäre jetzt, lediglich den Kaufvertrag nochmals einzureichen. Er erklärt weder die Kreditablösung noch die Wechselkursabrechnung.

Erforderlich ist vielmehr eine nachvollziehbare Gegenüberstellung von Kaufpreis, Abzügen, Umrechnung und endgültiger Gutschrift. Erst dadurch lässt sich die Herkunft der tatsächlich verfügbaren 180.000 Euro belegen.

Was sollte ich tun, wenn meine Bank die Ungarn-Überweisung zurückhält?

Zuerst sollten Sie feststellen, ob nur die einzelne Zahlung betroffen ist oder Ihr gesamtes Konto.

Bitten Sie die Bank um eine möglichst konkrete Benennung der fehlenden Nachweise, soweit sie hierzu Auskunft geben darf. Dokumentieren Sie außerdem, wann welche Unterlagen eingereicht wurden.

Nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 Geldwäschegesetz (GwG) müssen Kreditinstitute Transaktionen überwachen. Bei erhöhten Risiken kommen zusätzliche Maßnahmen nach § 15 GwG in Betracht.

Eine gewöhnliche Dokumentenanforderung ist jedoch nicht dasselbe wie eine rechtlich begründete Kontosperre. Besteht eine Verdachtsmeldung, können insbesondere §§ 43 und 46 GwG einschlägig sein.

Bei einer länger andauernden Einschränkung sollte anwaltlich geprüft werden, welche Rechtsgrundlage besteht und ob weitere Schritte gegenüber der Bank möglich sind.

Ungarn gehört zur EU – weshalb kann eine SEPA-Überweisung trotzdem scheitern?

Ungarn ist Mitglied der Europäischen Union und des SEPA-Zahlungsraums. Die Landeswährung ist jedoch weiterhin der ungarische Forint (HUF), nicht der Euro.

Eine SEPA-Überweisung betrifft grundsätzlich eine Zahlung in Euro. Wer Guthaben auf einem Forintkonto hält, benötigt daher gegebenenfalls zunächst eine Währungsumrechnung.

Soll ich das Geld bereits in Ungarn in Euro wechseln?

Das hängt von den Konditionen der beteiligten Banken ab.

Vergleichen Sie nicht nur die sichtbare Überweisungsgebühr, sondern auch den verwendeten Wechselkurs und mögliche zusätzliche Entgelte.

Für den Mittelherkunftsnachweis ist der gewählte Weg ebenfalls wichtig: Ein Umtauschbeleg kann die Verbindung zwischen dem ungarischen Verkaufserlös und der deutschen Euro-Gutschrift herstellen.

Ungarische Immobilie verkauft: Was beweist der Grundbuchauszug?

In Ungarn wird das Immobilieneigentum im Grundbuch beziehungsweise Immobilienregister (ingatlan-nyilvántartás) dokumentiert.

Ein zentraler Nachweis ist der tulajdoni lap, der Grundbuchauszug. Er enthält unter anderem Angaben zum Grundstück, zu eingetragenen Eigentumsrechten und zu bestimmten Belastungen.

Bei einem Verkauf sollten insbesondere folgende Dokumente zusammenpassen:

Ein Grundbuchauszug beweist nicht automatisch, dass der Käufer den vollständigen Kaufpreis bezahlt hat. Deshalb ist der tatsächliche Geldfluss gesondert zu dokumentieren.

Warum fragt die deutsche Bank nach dem ungarischen Rechtsanwalt beim Immobilienverkauf?

Ungarische Immobilienkaufverträge werden regelmäßig unter Mitwirkung eines entsprechend befugten Rechtsanwalts abgewickelt. Die anwaltliche Gegenzeichnung (ügyvédi ellenjegyzés) spielt dabei eine wichtige Rolle.

Das kann für die deutsche Herkunftsprüfung hilfreich sein, weil sich Vertragsparteien, Immobilie und rechtliche Abwicklung anhand der Urkunden nachvollziehen lassen.

Bei einer Zahlung über ein anwaltliches Treuhandkonto (ügyvédi letét) kommt allerdings eine zusätzliche Station hinzu.

Dann sollte erkennbar sein, warum der Kaufpreis zunächst an den Rechtsanwalt und erst anschließend an den Verkäufer ausgezahlt wurde. Die Treuhandvereinbarung und die Auszahlungsabrechnung können hierfür entscheidend sein.

Immobilienverkauf in Ungarn 2026: Muss ich 15 Prozent Steuer zahlen?

Die ungarische Steuerverwaltung NAV sieht für steuerpflichtige private Immobilienveräußerungsgewinne grundsätzlich einen Einkommensteuersatz von 15 Prozent vor.

Allerdings wird nicht der gesamte Verkaufspreis besteuert. Maßgeblich ist grundsätzlich der nach den gesetzlichen Vorschriften ermittelte Gewinn unter Berücksichtigung abzugsfähiger Kosten und der Besitzdauer.

Ab dem fünften Kalenderjahr nach dem Erwerbsjahr ist der maßgebliche steuerpflichtige Anteil nach den ungarischen Regeln grundsätzlich auf null reduziert.

Wer beispielsweise eine Immobilie 2021 erworben und 2026 verkauft hat, kann deshalb unter die entsprechende Begünstigung fallen.

Entscheidend ist jedoch das rechtlich maßgebliche Erwerbsjahr. Bei geerbten Immobilien gelten besondere Regeln für dessen Bestimmung.

Verkaufspreis und NAV-Steuerwert unterscheiden sich – ist das ein Problem?

Nicht zwingend.

Die ungarische Steuerverwaltung kann für bestimmte immobilienbezogene Abgaben den Verkehrswert einer Immobilie eigenständig bestimmen. Dieser muss nicht mit jedem vertraglich vereinbarten Betrag übereinstimmen.

Zusätzlich können bei einem Verkauf Einrichtungsgegenstände gesondert veräußert werden. Die NAV hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der separate Verkauf wertvoller Möbel eigenständige einkommensteuerliche Folgen haben kann.

Für den Herkunftsnachweis sollten Immobilienerlös und Erlöse aus separat verkauften Gegenständen nicht unbesehen zusammengefasst werden.

Bei Júlia wäre daher zu prüfen, ob sämtliche im Kontoauszug erkennbaren Kaufpreisbestandteile tatsächlich zum Immobiliengeschäft gehören.

Ungarische Erbschaft: Was ist ein hagyatékátadó végzés?

Wer Vermögen aus einem ungarischen Nachlass erhält, sollte den rechtlichen Erwerb dokumentieren können.

Ein besonders wichtiges Dokument ist der hagyatékátadó végzés, der Beschluss über die Übertragung des Nachlasses im ungarischen Nachlassverfahren.

Er kann zeigen, welche Vermögenswerte einem Erben zugewiesen wurden.

Reicht dieser Beschluss für die deutsche Bank?

Bei einer später verkauften Immobilie regelmäßig nicht allein.

Dann muss zusätzlich nachvollziehbar sein, wie der Erbe Eigentümer wurde, wann die Immobilie verkauft wurde und wohin der Kaufpreis geflossen ist.

Bei grenzüberschreitenden Erbfällen kann außerdem die Europäische Erbrechtsverordnung relevant sein. Ein Europäisches Nachlasszeugnis kommt je nach Fall als weiterer Nachweis in Betracht.

Erbschaft aus Ungarn steuerfrei – muss ich in Deutschland trotzdem etwas melden?

Ungarn befreit unter anderem Erbschaften zwischen Verwandten in gerader Linie, Geschwistern und Ehegatten von der dortigen Erbschaftsabgabe.

Diese Befreiung entscheidet jedoch nicht darüber, ob der Erwerb in Deutschland erbschaftsteuerlich relevant ist.

Bei deutscher Steuerpflicht beträgt der persönliche Freibetrag für Kinder grundsätzlich 400.000 Euro je Elternteil. Für andere Verwandtschaftsverhältnisse können deutlich geringere Freibeträge gelten.

Nach § 30 ErbStG ist ein Erwerb grundsätzlich innerhalb von drei Monaten anzuzeigen, soweit keine Ausnahme eingreift.

Die ungarische Abgabenbefreiung und die deutsche Erbschaftsteuerpflicht sind zwei getrennte Fragen.

Meine Schwester schenkt mir Geld aus Ungarn – warum ist die Steuerlage anders?

Ungarn stellt auch Schenkungen zwischen Geschwistern unter bestimmten Voraussetzungen von der Schenkungsabgabe frei.

In Deutschland beträgt der persönliche Schenkungsteuerfreibetrag zwischen Geschwistern dagegen grundsätzlich nur 20.000 Euro innerhalb des maßgeblichen Zehnjahreszeitraums.

Wer beispielsweise 150.000 Euro von seiner in Ungarn lebenden Schwester erhält, sollte deshalb nicht davon ausgehen, dass die ungarische Befreiung auch in Deutschland gilt.

Zusätzlich muss die Bank gegebenenfalls nachvollziehen können, woher die Schwester das Geld hat.

Eine Schenkungsvereinbarung erklärt die Vermögensübertragung zwischen den Geschwistern, nicht automatisch die ursprüngliche Vermögensbildung.

Ungarisches Vermögen stammt aus einem Familienunternehmen – welche Unterlagen sind wichtig?

Bei Zahlungen aus einer ungarischen Kft. (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist der genaue Rechtsgrund entscheidend.

Eine Gewinnausschüttung, eine Darlehensrückzahlung und der Verkauf von Geschäftsanteilen sind unterschiedliche Vorgänge.

Als Nachweise können Handelsregisterauszüge, Gesellschaftsbeschlüsse, Jahresabschlüsse und Zahlungsbelege relevant sein.

Besonders wichtig ist die Frage, ob der Betrag bereits Privatvermögen des Empfängers geworden ist. Die Tatsache, dass jemand Gesellschafter ist, bedeutet nicht, dass ihm das gesamte Bankguthaben der Gesellschaft persönlich gehört.

Ungarische Bank zahlt auf ein fremdes Konto aus – wie erkläre ich das?

Nicht jede Zahlung erfolgt unmittelbar vom ursprünglichen Vermögensinhaber.

Beispielsweise kann ein Käufer den Kaufpreis auf ein vereinbartes Treuhandkonto leisten. Auch eine bevollmächtigte Person kann bei bestimmten Vorgängen beteiligt sein.

Für die deutsche Bank entsteht dann die Frage, weshalb Absender und wirtschaftlich Berechtigter auseinanderfallen.

Eine Vollmacht beweist lediglich eine Vertretungsbefugnis. Sie begründet nicht automatisch einen eigenen Anspruch auf das Geld.

Deshalb sollten die rechtliche Grundlage der Zahlung und die tatsächliche Kontoführung sorgfältig auseinandergehalten werden.

250.000 Euro aus Ungarn: Muss ich das dem Finanzamt oder der Bundesbank melden?

Die bloße Übertragung eigenen Geldes von einem ungarischen auf ein deutsches Konto ist grundsätzlich kein eigenständiger einkommensteuerpflichtiger Vorgang.

Die ursprüngliche Vermögensentstehung kann jedoch steuerliche Folgen haben. Das betrifft etwa Immobiliengewinne, Dividenden und Schenkungen.

Daneben besteht eine eigenständige außenwirtschaftliche Meldepflicht.

Nach § 67 AWV sind bestimmte Zahlungen von mehr als 50.000 Euro zwischen Inländern und Ausländern meldepflichtig. Dabei kommt es auf die außenwirtschaftsrechtliche Ansässigkeit und den Zahlungsgrund an, nicht auf die Staatsangehörigkeit.

Reine Überträge zwischen eigenen Konten sind grundsätzlich ausgenommen. Eine gegebenenfalls erforderliche Meldung an die Bundesbank ersetzt weder Steuererklärungen noch Banknachweise.

30.000 Euro Bargeld aus Ungarn mitnehmen – was gilt an der deutschen Grenze?

Ungarn und Deutschland gehören zur EU. Bei der Einreise nach Deutschland aus einem anderen EU-Mitgliedstaat müssen mitgeführte Barmittel im Wert von mindestens 10.000 Euro auf Befragen durch deutsche Zollbedienstete angezeigt werden.

Bei einer Reise über einen Nicht-EU-Staat kann dagegen eine EU-Außengrenze überschritten werden. Dort gelten ab 10.000 Euro grundsätzlich unaufgeforderte Anmeldepflichten.

Zusätzlich sind gegebenenfalls die Vorschriften der durchquerten Staaten zu beachten.

Die Einhaltung der Zollvorschriften ersetzt nicht den Nachweis, wie das Bargeld erworben wurde.

Bei einer späteren Bareinzahlung von mehr als 10.000 Euro auf ein bestehendes eigenes deutsches Konto ist grundsätzlich ein geeigneter Herkunftsnachweis erforderlich.

Kann ich den Mittelherkunftsnachweis auch ohne vollständige alte Kontoauszüge erbringen?

Ein lückenloser Kontoauszug über Jahrzehnte ist nicht in jedem Fall der einzige denkbare Nachweis.

Bei Immobilien können frühere Erwerbsurkunden, Grundbuchauszüge und steuerliche Unterlagen die Vermögensentwicklung erklären. Bei einer Erbschaft kommen Nachlassdokumente hinzu.

Entscheidend ist, ob die verbleibenden Unterlagen eine plausible, überprüfbare und widerspruchsfreie Darstellung ermöglichen.

Dabei sollte nicht jede Dokumentenlücke mit einer allgemeinen Eigenerklärung geschlossen werden. Wo wesentliche Zahlungsvorgänge ungeklärt sind, kann eine ergänzende Beschaffung von Bank- oder Behördenunterlagen erforderlich sein.

Geld aus Ungarn mit Kryptowährungen oder Gold übertragen – hilft das?

Ein Wechsel in Bitcoin, Stablecoins oder Edelmetalle macht die ursprüngliche Vermögensherkunft nicht bedeutungslos.

Im Gegenteil: Zusätzliche Käufe und Verkäufe können weitere Belege erforderlich machen.

Bei Kryptowerten sind beispielsweise Handelsabrechnungen und die Verbindung zwischen Einzahlungs- und Auszahlungsadressen relevant. Bei Gold können Kaufbelege und gegebenenfalls besondere Transportvorschriften eine Rolle spielen.

Wer vorhandenes Bankguthaben aus Ungarn übertragen möchte, sollte zunächst prüfen, ob eine direkte, sauber dokumentierte Euro-Überweisung möglich ist.

Mittelherkunftsnachweis Ungarn: Wie unterstützt Rechtsanwalt Martin Wehrmann?

Wenn eine deutsche Bank Geld aus Ungarn nicht freigibt, kommt es auf die konkrete Beweisfrage an.

Bei Júlias fiktivem Immobilienverkauf müsste insbesondere die Differenz zwischen den 96 Millionen Forint Kaufpreis und der deutschen Euro-Gutschrift erklärt werden. Hierfür wären die Kreditablösung, die Verkaufsabrechnung, die Währungsumrechnung und die Zahlungsbelege zusammenzuführen.

Anschließend wäre zu prüfen, ob die Nachforderungen der Bank noch offene Tatsachen betreffen oder ob eine bestehende Kontoeinschränkung rechtlich überprüft werden sollte.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Meine Tätigkeit umfasst insbesondere Mittelherkunftsnachweise, Bankprüfungen, Kontosperren und rechtliche Fragen zu Vermögenswerten aus dem Ausland.

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