Kanzlei für Digital-
und Wirtschaftsrecht
Mittelherkunft und Geldwäscherecht

Geld nachweisen: Wie lange dauert es in der Regel, bis die Bank alles geprüft hat und das Konto wieder freigegeben wird?

Veröffentlicht am 19.10.2026 –

Eine Mittelherkunftsprüfung kann innerhalb weniger Arbeitstage abgeschlossen sein, aber auch mehrere Wochen dauern. Eine gesetzlich festgelegte allgemeine Bearbeitungsfrist, innerhalb derer jede Bank einen Geldherkunftsnachweis prüfen und ein gesperrtes Konto wieder freigeben muss, gibt es nicht. Entscheidend sind der Grund der Kontoeinschränkung, die Komplexität der Vermögensherkunft, die Vollständigkeit der Unterlagen und mögliche gesetzliche oder behördliche Maßnahmen.

Besonders wichtig: Die Bearbeitungsdauer einer bankinternen Herkunftsprüfung ist nicht mit der gesetzlichen Wartefrist nach einer Geldwäscheverdachtsmeldung gleichzusetzen. Für eine von einer Verdachtsmeldung betroffene Transaktion enthält § 46 Geldwäschegesetz (GwG) besondere Vorgaben. Daraus folgt aber keine automatische Freigabe jedes gesperrten Kontos nach Ablauf weniger Tage.

Mein Rat als Rechtsanwalt: Wenn Ihre Bank Ihr Geld zurückhält, sollten Sie nicht einfach abwarten. Klären Sie sofort, ob eine einzelne Überweisung betroffen ist oder das gesamte Konto eingeschränkt wurde. Dokumentieren Sie den Beginn der Sperre, reichen Sie die relevanten Herkunftsnachweise geordnet ein und lassen Sie bei erheblichen Verzögerungen die rechtliche Grundlage prüfen.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Auf meinem seit 2021 betriebenen Fachportal mittelherkunftsnachweis.de beschäftige ich mich mit Mittelherkunftsnachweisen, geldwäscherechtlichen Bankprüfungen und Problemen bei der Verfügbarkeit von Guthaben.

Wenn Ihre Bank eine Überweisung blockiert, Ihr Konto eingeschränkt hat oder trotz eingereichter Unterlagen keine Freigabe erfolgt, können Sie über das Portal online oder per E-Mail eine kostenfreie Ersteinschätzung anfragen.

Wie lange dauert eine Mittelherkunftsprüfung bei der Bank normalerweise?

Die Dauer hängt vor allem davon ab, welche Informationen die Bank überprüfen muss.

Eine einfache Herkunftsprüfung kann schneller abgeschlossen werden, wenn beispielsweise ein klar dokumentierter Immobilienverkauf vorliegt und der Kaufpreis unmittelbar vom Käufer beziehungsweise über den vereinbarten Zahlungsweg eingegangen ist.

Aufwendiger kann die Prüfung sein, wenn Gelder aus verschiedenen Quellen stammen, über mehrere Konten geflossen sind oder ältere Unterlagen fehlen.

Die folgende Übersicht dient der Orientierung. Sie enthält bewusst keine angeblich verbindlichen Durchschnittszeiten, weil solche Zeitangaben ohne belastbare, auf den konkreten Prüfungstyp bezogene Daten irreführend wären.

SituationMögliche DauerEntscheidend für die weitere Vorgehensweise
Einfache Herkunftsprüfung mit vollständigen BelegenUnter Umständen wenige ArbeitstageOb die Bank noch konkrete Fragen hat
Mehrere Vermögensquellen oder komplexe TransaktionenAuch mehrere Wochen möglichWelche Stationen der Vermögensherkunft ungeklärt sind
Fehlende historische DokumenteVerzögerung bis zur Beschaffung oder Klärung möglichOb geeignete Ersatzbelege akzeptiert werden
Verdachtsmeldung nach § 43 GwGBesondere gesetzliche Regeln für die betroffene Transaktion§ 46 GwG und mögliche weitere Maßnahmen
Behördliche oder gerichtliche VermögenssicherungKeine allgemeine bankinterne BearbeitungsfristRechtsgrundlage, Umfang und mögliche Rechtsbehelfe

Meine Empfehlung: Fragen Sie nicht nur, wann die Bank „endlich fertig“ ist. Klären Sie, welche konkrete Prüfung noch offen ist und ob Ihre Unterlagen vollständig vorliegen.

Meine Bank hat mein Konto seit zwei Wochen gesperrt – ist das noch normal?

Ein ausdrücklich hypothetisches Beispiel:

Ein Bankkunde verkauft Wertpapiere und Kryptowährungen und erhält insgesamt 180.000 Euro auf seinem Girokonto. Kurz darauf kann er keine größeren Überweisungen mehr ausführen.

Die Bank fordert Depotabrechnungen, Handelsübersichten und Nachweise über frühere Einzahlungen auf eine Kryptobörse.

Der Kunde reicht die Unterlagen ein. Zwei Wochen später ist sein Konto weiterhin eingeschränkt.

Allein aus dem Zeitraum von zwei Wochen lässt sich noch nicht zuverlässig ableiten, ob die Einschränkung rechtmäßig ist.

Es muss geklärt werden, ob die Bank weiterhin Herkunftsinformationen benötigt, ob eine einzelne Transaktion zurückgehalten wird oder ob eine andere rechtliche Maßnahme vorliegt.

Mein Rat: Erstellen Sie eine genaue Zeitleiste: Wann wurde die Zahlung gutgeschrieben? Seit wann ist welche Kontofunktion gesperrt? Wann hat die Bank welche Unterlagen angefordert? Wann wurden diese eingereicht?

Diese Chronologie ist für eine spätere rechtliche Prüfung oft wichtiger als die bloße Angabe, das Konto sei „schon länger gesperrt“.

Welche Frist gilt nach einer Geldwäscheverdachtsmeldung?

§ 46 GwG regelt die Durchführung einer Transaktion, die Gegenstand einer Verdachtsmeldung nach § 43 GwG ist.

Nach der gesetzlichen Grundstruktur darf die betroffene Transaktion grundsätzlich erst durchgeführt werden, wenn die zuständige Stelle beziehungsweise die Staatsanwaltschaft zugestimmt hat oder der gesetzlich bestimmte Zeitraum ohne Untersagung abgelaufen ist.

Die Vorschrift knüpft dabei an den dritten Werktag nach dem Abgang der Verdachtsmeldung an. Für die genaue Fristberechnung und die gesetzlichen Ausnahmen ist die jeweils geltende Fassung des § 46 GwG maßgeblich.

Der entscheidende Unterschied: Diese Regelung betrifft die Durchführung einer meldegegenständlichen Transaktion. Sie ist keine allgemeine Vorschrift, nach der eine Bank nach drei Werktagen jedes Konto vollständig entsperren muss.

Andere Hindernisse können fortbestehen, beispielsweise eine gesonderte behördliche Maßnahme oder nicht erfüllte geldwäscherechtliche Sorgfaltspflichten.

Meine anwaltliche Empfehlung: Leiten Sie aus einer vermeintlich abgelaufenen Dreitagesfrist keinen automatischen Anspruch auf vollständige Kontofreigabe ab. Lassen Sie prüfen, welche konkrete Transaktion betroffen ist und welche Rechtsgrundlage die weitere Einschränkung tragen könnte.

Beginnt die Frist, sobald ich meine Unterlagen eingereicht habe?

Nicht zwingend.

Hier werden häufig zwei unterschiedliche Zeitpunkte miteinander verwechselt.

Bei einer bankinternen Mittelherkunftsprüfung ist die Einreichung vollständiger Unterlagen praktisch relevant. Sie bedeutet aber nicht automatisch, dass eine gesetzliche Freigabefrist beginnt.

Die besondere Regelung des § 46 GwG knüpft dagegen an eine Verdachtsmeldung an, nicht an den Zeitpunkt, zu dem der Kunde seine Herkunftsnachweise eingereicht hat.

Mein Rat: Halten Sie den Eingang Ihrer Unterlagen bei der Bank nachweisbar fest. Vermeiden Sie jedoch die Behauptung, die Bank müsse allein deshalb innerhalb einer bestimmten Anzahl von Tagen freigeben.

Warum dauert die Prüfung trotz vollständiger Unterlagen so lange?

Auch ein umfangreiches Dokumentenpaket kann Fragen offenlassen.

Ein Kontoauszug belegt beispielsweise den Eingang von 100.000 Euro. Er erklärt aber nicht zwangsläufig, weshalb der Betrag gezahlt wurde oder wie der Absender das Geld erworben hat.

Bei Kryptowährungen kann eine Verkaufsabrechnung den Erlös dokumentieren, während der ursprüngliche Kapitaleinsatz weiterhin ungeklärt ist.

Bei einer Schenkung kann die Schenkungsvereinbarung den Rechtsgrund erklären, ohne sämtliche Fragen zur Herkunft der Mittel beim Schenker zu beantworten.

Meine Empfehlung: Ordnen Sie Ihre Nachweise nach drei Gesichtspunkten: wirtschaftliche Vermögensentstehung, rechtlicher Erwerbsgrund und tatsächlicher Zahlungsweg.

Im hypothetischen Beispiel mit den 180.000 Euro sollten Wertpapiererlöse und Kryptoverkäufe getrennt dokumentiert werden. Eine einzige Gesamtsumme reicht nicht aus, wenn die beiden Vermögensquellen unterschiedlich entstanden sind.

Kann ich die Prüfung durch weitere Unterlagen beschleunigen?

Ja, soweit tatsächlich noch relevante Informationen fehlen. Mehr Dokumente führen allerdings nicht automatisch zu einer schnelleren Entscheidung.

Mein Rat: Reichen Sie gezielt die Belege ein, die eine noch offene Herkunftsfrage beantworten.

Bei einem Immobilienverkauf können dies Kaufvertrag und Kaufpreiseingang sein. Bei einer Erbschaft kommen Erbnachweise, Nachlassabrechnungen und Zahlungsbelege infrage. Bei Wertpapieren sind Depotabrechnungen und Kontobewegungen relevant.

Vermeiden Sie dagegen ungeordnete Nachreichungen von hunderten Seiten, ohne zu erläutern, welche Informationen darin enthalten sind.

Eine kurze Herkunftsübersicht mit nummerierten Anlagen kann die Nachvollziehbarkeit deutlich verbessern.

Was sollte ich tun, wenn die Bank immer neue Unterlagen verlangt?

Wiederholte Nachforderungen sind nicht automatisch rechtswidrig. Sie können auf bislang ungeklärte Vermögensbewegungen zurückgehen.

Allerdings sollte sich nachvollziehen lassen, welche zusätzliche Information benötigt wird, soweit die Bank darüber rechtlich Auskunft geben darf.

Meine Empfehlung: Führen Sie eine Dokumentenliste mit dem Datum jeder Anforderung, dem Datum der Einreichung und der jeweils beantworteten Herkunftsfrage.

Wenn die Bank weitere Kontoauszüge oder Steuerunterlagen verlangt, fragen Sie schriftlich, welcher Sachverhalt damit geklärt werden soll und ob gezielte Nachweise ausreichen.

Dabei müssen Sie berücksichtigen, dass die Bank nicht sämtliche internen Risikobewertungen oder mögliche Verdachtsmeldungen offenlegen darf.

Darf die Bank mein Konto unbegrenzt gesperrt lassen?

Eine zeitlich unbegrenzte Kontosperrung lässt sich nicht pauschal allein mit dem Wort „Geldwäscheprüfung“ rechtfertigen. Umgekehrt bedeutet eine längere Einschränkung nicht automatisch, dass die Bank rechtswidrig handelt.

Nach § 10 GwG bestehen geldwäscherechtliche Sorgfaltspflichten. Können bestimmte Pflichten nicht erfüllt werden, sieht § 10 Abs. 9 GwG unter seinen Voraussetzungen Folgen für Transaktionen und Geschäftsbeziehungen vor.

Daneben können andere rechtliche Grundlagen relevant sein, insbesondere behördliche oder gerichtliche Sicherungsmaßnahmen.

Mein Rat: Lassen Sie bei einer länger andauernden Einschränkung die konkrete Maßnahme prüfen: Wird nur eine Überweisung nicht ausgeführt? Sind sämtliche Verfügungen blockiert? Besteht eine Kündigung? Oder gibt es Hinweise auf strafprozessuale Maßnahmen?

Erst danach lässt sich beurteilen, ob ein Anspruch auf Auszahlung, Ausführung eines Zahlungsauftrags oder Aufhebung der Einschränkung bestehen könnte.

Warum sagt mir die Bank nicht, wie lange die Sperre noch dauert?

Die Bank kennt möglicherweise selbst noch keinen abschließenden Zeitpunkt, weil Unterlagen geprüft werden oder weitere Informationen benötigt werden.

Hinzu kommt, dass § 47 GwG unter bestimmten Voraussetzungen Informationsverbote im Zusammenhang mit Verdachtsmeldungen vorsieht.

Deshalb darf aus einer zurückhaltenden Auskunft nicht automatisch geschlossen werden, dass die Bank unzulässig handelt.

Meine Empfehlung: Fragen Sie nach den Informationen, die für Sie praktisch entscheidend sind: Welche Kontofunktionen sind betroffen? Welche Unterlagen können Sie noch einreichen? Ist eine bestimmte Zahlung ausführbar?

Fordern Sie keine pauschale Offenlegung einer möglichen Verdachtsmeldung oder interner Prüfvermerke.

Was mache ich, wenn Miete, Darlehensraten oder Kaufpreiszahlungen fällig werden?

Eine Kontoeinschränkung kann erhebliche wirtschaftliche Folgen haben.

Betroffen sein können Mietzahlungen, Kreditraten, Immobilienkaufpreise oder betriebliche Verpflichtungen.

Mein dringender Rat: Dokumentieren Sie sofort sämtliche fälligen Zahlungen, vertraglichen Fristen und drohenden Schäden.

Fragen Sie die Bank schriftlich, ob notwendige Zahlungen aus rechtlich verfügbaren Guthaben ermöglicht werden können.

Ein allgemeiner Anspruch auf Freigabe eines bestimmten Betrags allein wegen laufender Lebenshaltungskosten besteht jedoch nicht unabhängig von der Rechtsgrundlage der Sperre.

Wenn beispielsweise eine strafprozessuale Vermögenssicherung vorliegt, müssen die dort vorgesehenen Rechtsbehelfe und möglichen Ausnahmen gesondert geprüft werden.

Sollte ich der Bank eine Frist zur Freigabe setzen?

Eine schriftliche Fristsetzung kann sinnvoll sein, um den weiteren Ablauf zu dokumentieren und eine konkrete Antwort einzufordern.

Sie bewirkt aber nicht automatisch, dass gesetzliche Prüfpflichten oder behördliche Beschränkungen entfallen.

Meine Empfehlung: Setzen Sie keine willkürliche Frist mit der pauschalen Behauptung, danach werde die Sperre automatisch rechtswidrig.

Formulieren Sie stattdessen eine konkrete Aufforderung zur Prüfung der eingereichten Unterlagen und zur Mitteilung des weiteren Vorgehens im rechtlich zulässigen Umfang.

Eine mögliche Formulierung lautet:

„Ich habe die angeforderten Herkunftsnachweise am betreffenden Datum vollständig nach meinem derzeitigen Kenntnisstand eingereicht. Mein Konto beziehungsweise die betreffende Überweisung ist weiterhin eingeschränkt. Bitte teilen Sie mir mit, ob weitere konkrete Unterlagen benötigt werden und wann mit einer Entscheidung über die Verfügbarkeit des Guthabens gerechnet werden kann, soweit Ihnen hierzu eine Auskunft rechtlich möglich ist.“

Mein Rat: Dokumentieren Sie den Versand und bewahren Sie sämtliche Antworten auf.

Kann ich mich wegen der langen Bearbeitungszeit bei der BaFin beschweren?

Eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kann bei möglichen aufsichtsrechtlichen Problemen in Betracht kommen.

Die BaFin ist jedoch keine allgemeine Stelle, die individuelle Zahlungsansprüche unmittelbar für Bankkunden durchsetzt.

Eine Beschwerde führt deshalb nicht automatisch dazu, dass ein gesperrtes Konto freigegeben wird.

Meine Empfehlung: Trennen Sie eine aufsichtsrechtliche Beschwerde von der Frage, ob Sie gegen die Bank einen konkreten Zahlungsanspruch geltend machen können.

Je nach Institut und Streitgegenstand können außerdem interne Beschwerdeverfahren oder zuständige Verbraucherschlichtungsstellen relevant sein.

Kann ich wegen der Verzögerung Schadensersatz verlangen?

Ein Schadensersatzanspruch ist nicht allein deshalb gegeben, weil eine Mittelherkunftsprüfung lange dauert.

Entscheidend ist unter anderem, ob die Bank eine rechtliche Pflicht verletzt hat, ob ihr die Pflichtverletzung zuzurechnen ist und ob dadurch ein ersatzfähiger Schaden entstanden ist.

Bei rechtmäßig unterbliebenen Zahlungen oder gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen kann die Bewertung anders ausfallen als bei einer unbegründeten Verweigerung einer geschuldeten Leistung.

Mein Rat: Sichern Sie Nachweise über konkret entstandene Schäden, beispielsweise zusätzliche Finanzierungskosten oder vertragliche Folgen einer ausgebliebenen Zahlung.

Lassen Sie anschließend prüfen, ob die Voraussetzungen eines Anspruchs tatsächlich vorliegen. Die bloße Dauer der Prüfung ersetzt diese rechtliche Prüfung nicht.

Kann ich gerichtlich erreichen, dass mein Konto schneller freigegeben wird?

Unter bestimmten Voraussetzungen können zivilrechtliche Ansprüche gegen die Bank und gegebenenfalls Möglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes bestehen.

Die Voraussetzungen hängen davon ab, welche Leistung verlangt wird und weshalb die Bank diese bislang nicht erbringt.

Liegt eine behördliche oder gerichtliche Sicherungsmaßnahme vor, können dagegen andere Rechtsbehelfe einschlägig sein.

Meine anwaltliche Empfehlung: Klären Sie vor gerichtlichen Schritten die Rechtsgrundlage der Einschränkung und den richtigen Anspruchsgegner.

Eine Klage gegen die Bank ist nicht automatisch der geeignete Weg, wenn die Verfügung über das Geld aufgrund einer strafprozessualen Maßnahme beschränkt ist.

Was sollte ich während der Prüfung auf keinen Fall tun?

Versuchen Sie nicht, eine bestehende Kontoeinschränkung durch künstlich aufgeteilte Überweisungen, vorgeschobene Zahlungsempfänger oder unzutreffende Herkunftserklärungen zu umgehen.

Solche Maßnahmen können zusätzliche rechtliche Probleme verursachen.

Mein Rat: Bleiben Sie bei einer wahrheitsgemäßen, nachvollziehbaren Dokumentation. Reichen Sie keine nachträglich manipulierten Kontoauszüge oder rückdatierten Verträge ein.

Wenn Unterlagen fehlen, erklären Sie die Lücke offen und bieten Sie geeignete Ersatzbelege an.

Wann sollte ich einen Rechtsanwalt einschalten?

Eine zeitnahe anwaltliche Prüfung ist besonders sinnvoll, wenn erhebliche Guthaben blockiert sind, wichtige Zahlungsverpflichtungen gefährdet werden oder die Bank trotz eingereichter Unterlagen keine konkreten weiteren Anforderungen mehr benennt.

Bei der anwaltlichen Prüfung kommt es insbesondere darauf an, den bisherigen zeitlichen Ablauf zu rekonstruieren, die Herkunftsnachweise zu bewerten und die mögliche Rechtsgrundlage der Kontoeinschränkung zu bestimmen.

Im hypothetischen Beispiel mit den 180.000 Euro wäre zu prüfen, welche Teile der Wertpapier- und Kryptotransaktionen bereits dokumentiert sind, ob noch wesentliche Herkunftsfragen offenstehen und ob die Kontoeinschränkung auf einer bankinternen Prüfung oder einer anderen Maßnahme beruht.

Mein abschließender Rat: Fragen Sie bei einer verzögerten Mittelherkunftsprüfung nicht nur, wie viele Tage bereits vergangen sind. Entscheidend ist, warum das Geld noch nicht verfügbar ist, welche Nachweise fehlen und welche rechtlichen Möglichkeiten gegen die konkrete Einschränkung bestehen.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Wenn Ihre Bank Ihr Konto wegen einer Mittelherkunftsprüfung eingeschränkt hat, Ihre Unterlagen nicht akzeptiert oder eine größere Überweisung seit längerer Zeit zurückhält, können Sie mir Ihren Sachverhalt über mittelherkunftsnachweis.de online oder per E-Mail schildern und eine kostenfreie Ersteinschätzung anfragen.