Kanzlei für Digital-
und Wirtschaftsrecht
Mittelherkunft und Geldwäscherecht

Marokko: Das Elternhaus in Tanger ist verkauft – doch der Kaufpreis darf nicht vollständig ins Ausland

Veröffentlicht am 13.10.2026 –

Der Notartermin ist erledigt, der Käufer hat bezahlt, aber Ihre marokkanische Bank verweigert die Auszahlung nach Deutschland? In Marokko entscheidet eine oft übersehene Frage über den weiteren Verlauf: Wie wurde das Vermögen ursprünglich finanziert? Die marokkanischen Devisenvorschriften unterscheiden zwischen frei transferierbarem Kapital und Guthaben, die besonderen Beschränkungen unterliegen.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Mein Schwerpunkt liegt auf Mittelherkunftsnachweisen, Vermögensherkunft und Konflikten mit Banken. Über mittelherkunftsnachweis.de können Sie mir Ihren Fall online oder per E-Mail für eine kostenfreie Ersteinschätzung schildern.

Warum entscheidet beim Hausverkauf der ursprüngliche Kauf?

Wer eine Immobilie in Marrakesch oder Tanger mit nachweislich aus dem Ausland eingeführten Devisen erworben hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen vom marokkanischen Konvertibilitätsregime profitieren.

Dieses ermöglicht grundsätzlich die Rückführung des investierten Kapitals einschließlich eines möglichen Veräußerungsgewinns.

Suchen Sie deshalb zuerst den damaligen Überweisungsbeleg, nicht nur den aktuellen Kaufvertrag. Besonders wertvoll sind Bankbestätigungen über den ursprünglichen Deviseneingang.

Was ist ein „compte convertible à terme“?

Fehlt bei bestimmten Investitionen die erforderliche Konvertibilitätsberechtigung, kommt für berechtigte ausländische Nichtansässige ein besonderes Konto infrage: das compte convertible à terme.

Nach den einschlägigen Regeln können die Mittel grundsätzlich in vier gleichen Jahresraten zu jeweils 25 Prozent transferiert werden. Die erste Rate kann unmittelbar verfügbar sein.

Diese Möglichkeit gilt jedoch nicht pauschal für marokkanische Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland. Kontotyp, Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus müssen vorab geprüft werden.

Welche Unterlagen verlangt das Office des Changes?

Das marokkanische Office des Changes überwacht den Devisenverkehr. Für Immobilienerlöse sind insbesondere Verkaufsurkunde, Steuerzahlungsnachweise und Dokumente über die ursprüngliche Finanzierung relevant.

Lassen Sie sich von der ausführenden Bank schriftlich mitteilen, welche Unterlagen für Ihren konkreten Fall fehlen.

Meine Empfehlung: Erstellen Sie eine Gegenüberstellung von Kaufpreis, ursprünglichem Kapital, Verkaufspreis, Steuern und verbleibendem Auszahlungsbetrag.

Erbschaft in Casablanca: Kann das Geld frei ausgezahlt werden?

Bei geerbtem Vermögen sind die Erbenstellung, die Nachlassverteilung und der ursprüngliche Finanzierungsstatus des Vermögens zu klären.

Bei marokkanischen Nachlässen können insbesondere eine Erbenbescheinigung (acte d'hérédité) und die jeweiligen Eigentumsunterlagen erforderlich sein.

Wichtig: Eine rechtmäßig erworbene Erbschaft bedeutet nicht automatisch, dass ihr gesamter Gegenwert sofort ins Ausland transferiert werden darf.

Was gilt für Unterstützung durch marokkanische Eltern?

Für familiäre Unterstützungszahlungen ins Ausland kennt Marokko eigene Devisenregelungen. Die Bank kann insbesondere Identitäts- und Verwandtschaftsnachweise verlangen.

In Deutschland ist zusätzlich zu unterscheiden, ob eine Schenkung, ein Darlehen oder eine Unterhaltszahlung vorliegt.

Bei Schenkungen und Erbschaften sollten Sie die deutschen Freibeträge und die Anzeigepflicht nach § 30 ErbStG prüfen.

Welche Beträge führen in Deutschland zu Nachfragen?

Eine feste Freigrenze für Bankprüfungen gibt es nicht. Bereits 5.000, 10.000, 15.000, 20.000 oder 25.000 Euro können Fragen auslösen.

Bei 50.000, 75.000, 100.000, 200.000, 500.000 Euro oder einer Million Euro müssen Vermögensentstehung und Zahlungsweg nachvollziehbar sein.

Verdachtsmeldungen nach § 43 GwG hängen nicht von einer starren Betragsschwelle ab. Künstliche Teilzahlungen sollten Sie vermeiden.

Welche deutschen Pflichten kommen hinzu?

Bestimmte Zahlungen zwischen in Deutschland und im Ausland ansässigen Personen von mehr als 50.000 Euro sind nach § 67 AWV meldepflichtig. Überträge zwischen eigenen Konten sind grundsätzlich ausgenommen.

Ein Vermögenstransfer löst nicht automatisch Einkommensteuer aus. Immobiliengewinne können dagegen steuerlich relevant sein.

Bei der Einreise aus Marokko in die EU müssen Barmittel ab 10.000 Euro angemeldet werden.

Wie lässt sich eine festgefahrene Auszahlung lösen?

Ich prüfe zunächst die marokkanische Transferberechtigung, anschließend die Dokumentation des Vermögens und schließlich die Anforderungen der deutschen Bank. Für marokkanische Genehmigungsfragen kann örtliche Beratung notwendig sein.

Als Rechtsanwalt Martin Wehrmann betreibe ich mittelherkunftsnachweis.de seit 2021. Schildern Sie Ihren Marokko-Fall online oder per E-Mail und nutzen Sie meine kostenfreie Ersteinschätzung.