Mittelherkunft – Art der Gelder: Was Banken mit dieser Frage wirklich wissen wollen
Bei der Frage „Mittelherkunft – Art der Gelder“ möchte eine Bank regelmäßig genauer verstehen, aus welcher wirtschaftlichen Quelle die eingesetzten Vermögenswerte stammen. Begriffe wie „Eigenmittel“, „Privatvermögen“ oder „Ersparnisse“ können dafür zu ungenau sein. Entscheidend ist, die tatsächliche Entstehungsquelle möglichst konkret zu benennen – beispielsweise Gehalt, Unternehmensgewinn, Immobilienverkauf, Erbschaft, Schenkung, Wertpapierverkauf, Darlehensrückzahlung oder Kryptowährungen.
Ein Beispiel zeigt, warum diese Unterscheidung wichtig ist: Ein Kunde möchte 240.000 Euro bei einer Bank anlegen und erhält einen Fragebogen. Unter „Art der Gelder/Mittelherkunft“ trägt er lediglich „Eigenmittel“ ein. Tatsächlich stammen 110.000 Euro aus einer ausgezahlten Lebensversicherung, 80.000 Euro aus einem früheren Grundstücksverkauf und 50.000 Euro aus einem Wertpapierdepot. Die Angabe „Eigenmittel“ ist zwar umgangssprachlich nachvollziehbar – sie erklärt aber noch nicht, wie das Geld wirtschaftlich entstanden ist.
Wie die HypoVereinsbank solche Fragebögen konkret handhabt, erfahren Sie in unserem Leitfaden.
Welche Belege die 1822direkt konkret verlangt, erfahren Sie in unserem separaten Beitrag.
Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht und befasse mich als Spezialist und Experte mit Mittelherkunftsnachweisen, Herkunftsnachweisen und Fragen zur Art und Herkunft von Vermögenswerten. Auf mittelherkunftsnachweis.de beschäftige ich mich seit 2021 vertieft mit der Vermögensherkunft bei Banken, Bargeld, Kryptowährungen und Edelmetallen sowie entsprechenden Fragestellungen gegenüber dem Finanzamt. Betroffene können ihren Sachverhalt dort online oder per E-Mail schildern und eine kostenfreie Ersteinschätzung erhalten.
Was bedeutet „Art der Gelder“ bei einer Bank?
Die Formulierung wirkt zunächst ungewöhnlich. Gemeint ist häufig die wirtschaftliche Kategorie, aus der das betreffende Vermögen stammt.
Die Bank möchte also nicht lediglich wissen, auf welchem Konto das Geld zuletzt lag. Ein Tagesgeldkonto, Girokonto oder Depot-Verrechnungskonto beschreibt zunächst den Aufbewahrungsort beziehungsweise eine Zwischenstation.
Für die Mittelherkunft kann vielmehr entscheidend sein, wodurch das Vermögen entstanden ist. Genau deshalb sollte zwischen Geldquelle und bloßem Zahlungsweg unterschieden werden.
Welche Arten der Mittelherkunft gibt es?
Eine abschließende Liste existiert nicht. Die Vermögensquelle richtet sich immer nach dem tatsächlichen Lebenssachverhalt.
Typische Arten der Gelder können beispielsweise Arbeitseinkommen, selbstständige Einkünfte, Unternehmensgewinne, Ausschüttungen, Immobilienverkäufe, Wertpapiererlöse, Erbschaften, Schenkungen, Versicherungsleistungen, Abfindungen oder Darlehensrückzahlungen sein.
Auch Bargeld, Kryptowährungen und Erlöse aus Gold beziehungsweise anderen Edelmetallen können Gegenstand einer Herkunftsprüfung werden. Entscheidend ist dann wiederum, wie diese Vermögenswerte ursprünglich erworben wurden.
Warum „Ersparnisse“ als Antwort manchmal zu wenig erklärt
„Ersparnisse“ beschreibt eher das Ergebnis eines Vermögensaufbaus als dessen ursprüngliche Quelle.
Wer über 20 Jahre einen Teil seines Arbeitslohns zurückgelegt hat, kann beispielsweise von angespartem Arbeitseinkommen sprechen. Wer dagegen regelmäßig Gewinne seines Unternehmens entnommen hat, hat einen anderen wirtschaftlichen Hintergrund.
Deshalb kann es hilfreich sein, die Antwort eine Stufe konkreter zu formulieren: nicht nur „Ersparnisse“, sondern beispielsweise „langjährig angespartes Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit“.
Ist „Privatvermögen“ eine Art der Mittelherkunft?
Auch „Privatvermögen“ ist häufig sehr allgemein.
Der Begriff grenzt das Vermögen möglicherweise vom Betriebsvermögen ab. Er sagt aber noch nicht, wie der betreffende Betrag entstanden ist.
Bei einer konkreten Herkunftsanfrage sollte deshalb geprüft werden, ob eine genauere Beschreibung erforderlich ist. Aus „Privatvermögen“ könnte beispielsweise „Erlös aus dem Verkauf einer privat gehaltenen Immobilie“ werden.
Mittelherkunft aus Gehalt und Arbeitseinkommen
Bei Arbeitnehmern kann Vermögen über viele Jahre aus laufenden Gehaltszahlungen aufgebaut worden sein.
Dann gibt es häufig kein einzelnes Ereignis, das den gesamten heutigen Vermögensbestand erklärt. Vielmehr ist das Vermögen nach und nach entstanden.
Bei der Dokumentation können deshalb insbesondere der Zeitraum des Vermögensaufbaus, die berufliche Tätigkeit und die tatsächliche Sparentwicklung eine Rolle spielen. Nicht jeder Herkunftsnachweis muss auf einem einzigen großen Zahlungseingang beruhen.
Mittelherkunft aus selbstständiger Tätigkeit
Bei Unternehmern und Selbstständigen sollte genauer unterschieden werden.
Privates Vermögen kann beispielsweise aus Unternehmerlohn, Entnahmen, Gewinnausschüttungen oder dem Verkauf einer Unternehmensbeteiligung entstanden sein. Diese Vorgänge sind wirtschaftlich nicht identisch.
Wer im Bankformular lediglich „Unternehmertätigkeit“ angibt, kann deshalb möglicherweise eine Nachfrage erhalten. Eine konkretere Zuordnung kann die Herkunft wesentlich verständlicher machen.
Gewinnausschüttung oder Firmenvermögen?
Diese Unterscheidung wird gelegentlich übersehen. Geld auf dem Konto einer Gesellschaft ist nicht automatisch Privatvermögen des Gesellschafters.
Wird beispielsweise eine Gewinnausschüttung vorgenommen, entsteht eine dokumentierbare Verbindung zwischen Gesellschaft und Gesellschafter. Der gesellschaftsrechtliche Vorgang und die tatsächliche Zahlung können dann gemeinsam relevant sein.
Gerade bei größeren Unternehmervermögen kann ein Anwalt für Mittelherkunft helfen, private und gesellschaftliche Vermögensströme sauber voneinander zu trennen.
Mittelherkunft aus einer Lebensversicherung
Eine ausgezahlte Lebens- oder Kapitalversicherung kann ebenfalls eine konkrete Art der Gelder darstellen.
Unser Kunde aus dem Eingangsbeispiel könnte deshalb statt des allgemeinen Begriffs „Eigenmittel“ erklären, dass 110.000 Euro aus der Auszahlung einer bestimmten Versicherung stammen.
Abhängig von der konkreten Frage können beispielsweise Abrechnung und Zahlungseingang die Auszahlung dokumentieren. Bei weitergehenden Prüfungen kann wiederum relevant werden, wie die Versicherung finanziert wurde.
Mittelherkunft aus Immobilien
Immobilienvermögen kann auf unterschiedliche Weise zu Geldvermögen werden.
Am einfachsten ist der klassische Verkauf: Immobilie wird veräußert, Kaufpreis wird gezahlt und anschließend soll das Geld anderweitig investiert werden.
Aber auch Mieteinnahmen, die Rückzahlung eines Immobilien-Darlehens oder die Auseinandersetzung von gemeinsamem Immobilieneigentum können andere wirtschaftliche Hintergründe haben. Deshalb sollte nicht pauschal „Immobilie“ angegeben werden, wenn sich der konkrete Vorgang genauer beschreiben lässt.
Mittelherkunft aus Wertpapieren
Auch „Aktien“ oder „Depot“ beschreibt nicht zwingend die vollständige Herkunft.
Ein Wertpapierverkauf erklärt zunächst, warum heute beispielsweise 90.000 Euro auf einem Verrechnungskonto vorhanden sind. Bei einer tieferen Prüfung kann zusätzlich die Frage entstehen, mit welchen Mitteln die Wertpapiere ursprünglich gekauft wurden.
Bei langfristigem Vermögensaufbau kann deshalb zwischen ursprünglicher Finanzierung, Wertentwicklung und späterem Verkaufserlös unterschieden werden.
Was ist bei Erbschaften anders?
Eine Erbschaft ist eine eigenständige Form des Vermögenserwerbs. Der Erbe erhält Vermögenswerte aufgrund des Erbfalls.
Für die Herkunftsdokumentation kann deshalb zunächst entscheidend sein, dass der Vermögensübergang auf den Erben nachvollziehbar ist.
Eine weitergehende Frage nach der früheren Vermögensentstehung beim Erblasser ist davon zu unterscheiden. Diese beiden Ebenen sollten nicht automatisch miteinander vermischt werden.
Schenkung als Art der Gelder
Ähnlich verhält es sich bei einer Schenkung. Die unmittelbare Mittelherkunft beim Beschenkten kann eine Vermögensübertragung durch den Schenker sein.
Je nach Umfang der Prüfung kann jedoch zusätzlich relevant werden, wie der Schenker selbst das betreffende Vermögen erworben hat.
Gerade bei hohen Familienschenkungen kann eine Kanzlei für Mittelherkunftsnachweise prüfen, ob die Schenkung selbst ausreichend dokumentiert ist oder ob eine weitergehende Herkunftsfrage beantwortet werden soll.
Darlehensrückzahlung richtig einordnen
Eine Darlehensrückzahlung ist ein gutes Beispiel dafür, dass heutiger Zahlungseingang und ursprüngliche Vermögensquelle auseinanderfallen können.
Der Darlehensnehmer zahlt 75.000 Euro zurück. Damit lässt sich erklären, warum der Betrag jetzt beim Darlehensgeber eingeht.
Das ursprünglich verliehene Kapital kann jedoch wiederum aus Einkommen, einem Verkauf oder anderen Vermögenswerten gestammt haben. Bei einer tieferen Prüfung können deshalb zwei zeitlich getrennte Herkunftsebenen entstehen.
Abfindung und andere einmalige Zahlungen
Eine Abfindung kann eine besonders klar abgrenzbare Geldquelle sein.
Anders als bei über Jahrzehnte angespartem Vermögen existiert häufig ein konkreter arbeitsrechtlicher Vorgang, aus dem eine einmalige Zahlung resultiert.
Ähnliches kann bei bestimmten Versicherungsleistungen oder Entschädigungszahlungen gelten. Solche einmaligen Ereignisse sollten möglichst konkret bezeichnet werden, anstatt sie unter „sonstige Einnahmen“ zu verstecken.
Mittelherkunft bei Kryptowährungen
Ein Anleger kann Bitcoin beispielsweise ursprünglich mit Arbeitseinkommen gekauft haben. Jahre später verkauft er die Coins für 300.000 Euro. Der heutige Mittelzufluss stammt unmittelbar aus dem Krypto-Verkauf; die historische Vermögensentstehung reicht jedoch weiter zurück.
Bei komplexen Wallet- und Börsenhistorien kann ein Rechtsanwalt für Krypto-Mittelherkunftsnachweise dabei helfen, diese unterschiedlichen Ebenen verständlich voneinander abzugrenzen.
Ist Bargeld eine Art der Gelder?
Bargeld beschreibt zunächst die Form, in der Vermögen gehalten wird – nicht zwingend dessen wirtschaftlichen Ursprung.
50.000 Euro Bargeld können beispielsweise aus früheren Bankabhebungen, einem Verkauf oder anderen Vorgängen stammen. Gerade deshalb kann bei Bargeld eine zusätzliche Erklärung zur Entstehung verlangt werden.
Für Kreditinstitute sehen die einschlägigen geldwäscherechtlichen Auslegungshinweise bei bestimmten größeren Bartransaktionen ausdrücklich Herkunftsnachweise vor. Die Art des Geldes und seine wirtschaftliche Quelle sollten deshalb auseinandergehalten werden.
Gold und Edelmetalle als Vermögensquelle
Wer Gold verkauft und anschließend Euro auf sein Konto einzahlt, kann den aktuellen Zufluss zunächst mit dem Goldverkauf erklären.
Damit ist aber noch nicht zwingend beantwortet, wie das Gold ursprünglich in das Eigentum gelangte. Es könnte gekauft, geerbt oder geschenkt worden sein.
Gerade bei langjährig aufgebauten Edelmetallbeständen kann ein Spezialist für Mittelherkunftsnachweise die verschiedenen Erwerbsabschnitte strukturieren und den späteren Verkauf davon getrennt darstellen.
Warum Banken nach Art und Höhe der Gelder fragen
Das Geldwäschegesetz arbeitet mit einem risikoorientierten Ansatz. Banken müssen bei der Überwachung unter anderem berücksichtigen, ob Transaktionen zu den vorhandenen Informationen über den Kunden, dessen Geschäftstätigkeit und Kundenprofil passen.
Auch die Höhe eingezahlter Vermögenswerte beziehungsweise der Umfang von Transaktionen gehört zu den gesetzlich genannten Kriterien.
Deshalb können Art, Höhe und wirtschaftlicher Hintergrund einer Zahlung gemeinsam betrachtet werden. Eine ungewöhnlich hohe Transaktion muss dabei nicht automatisch rechtswidrig sein – sie kann aber zusätzlichen Erklärungsbedarf auslösen.
Was trage ich bei „Art der Gelder“ konkret ein?
Mein praktischer Rat lautet: so konkret wie nötig und so wahrheitsgemäß wie möglich.
Statt „Vermögen“ kann „Verkaufserlös aus privater Immobilie“ präziser sein. Statt „Kapital“ könnte „Erlös aus Wertpapierverkauf“ passen. Statt „Familienvermögen“ kann eine tatsächliche Erbschaft oder Schenkung benannt werden.
Entscheidend ist immer der reale Sachverhalt. Die Bezeichnung sollte anschließend zu den vorhandenen Dokumenten und Zahlungsbewegungen passen.
Mittelherkunft – Art der Gelder: Mein Fazit
Wer bei einer Bank nach „Mittelherkunft – Art der Gelder“ gefragt wird, sollte zwischen drei Dingen unterscheiden: der heutigen Form des Vermögens, dem letzten Zahlungsweg und der tatsächlichen wirtschaftlichen Entstehungsquelle. Ein Bankkonto, Bargeld oder ein Depot ist nicht automatisch die eigentliche Mittelherkunft.
Je genauer die Vermögensquelle bezeichnet werden kann, desto verständlicher lässt sich der Sachverhalt darstellen. Arbeitseinkommen, Unternehmensgewinne, Immobilienverkäufe, Versicherungsleistungen, Erbschaften, Schenkungen, Wertpapiererlöse, Darlehensrückzahlungen, Kryptowährungen oder Edelmetallverkäufe können jeweils unterschiedliche Arten der Mittelherkunft darstellen. Bei mehreren Quellen sollten die Beträge getrennt zugeordnet werden.
Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht und beschäftige mich als Experte und Spezialist mit Mittelherkunft, Art der Gelder, Mittelherkunftsnachweisen, Herkunftsnachweisen und Vermögensherkunft bei Banken, Bargeld, Kryptowährungen, Gold und anderen Edelmetallen sowie gegenüber dem Finanzamt. Auf mittelherkunftsnachweis.de befasse ich mich seit 2021 vertieft mit der Herkunft von Finanzmitteln und Vermögenswerten.
Wenn Ihre Bank nach der Art der Gelder oder Mittelherkunft fragt, Sie nicht wissen, welche Kategorie zu Ihrem Vermögen passt oder mehrere unterschiedliche Geldquellen erklärt werden müssen, können Sie mir Ihren Fall auf mittelherkunftsnachweis.de online oder per E-Mail schildern. Dort erhalten Betroffene eine kostenfreie Ersteinschätzung durch Rechtsanwalt Martin Wehrmann.