Kanzlei für Digital-
und Wirtschaftsrecht
Mittelherkunft und Geldwäscherecht

Mittelherkunftsnachweis bei Atomic Wallet: So lässt sich die Herkunft Ihrer Kryptowährungen überzeugend belegen

Veröffentlicht am 22.08.2026 –

Ein Anleger nutzt Atomic Wallet seit Jahren für Bitcoin, Ethereum und weitere Kryptowährungen. Ursprünglich investierte er rund 18.000 Euro. Später kamen Übertragungen von verschiedenen Börsen hinzu, einzelne Coins wurden innerhalb der Wallet getauscht und andere Assets stiegen erheblich im Wert. Heute liegt der Gesamtwert bei ungefähr 150.000 Euro. Als er einen größeren Teil an eine Börse überweist, um ihn in Euro auszuzahlen, verlangt die Börse einen Mittelherkunftsnachweis.

Die eigentliche Schwierigkeit liegt nicht darin, zu zeigen, dass die Coins heute auf der Wallet vorhanden sind. Entscheidend ist vielmehr, die wirtschaftliche Geschichte dahinter verständlich zu machen. Denn ein Wallet-Saldo sagt noch nichts darüber aus, ob die Kryptowährungen gekauft, verdient, übertragen oder auf andere Weise erworben wurden.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht und beschäftige mich schwerpunktmäßig mit Mittelherkunftsnachweisen, Herkunftsnachweisen und der Vermögensherkunft von Kryptowährungen. Wenn eine Börse, Bank oder ein anderer Dienstleister wegen Ihrer Atomic Wallet zusätzliche Nachweise verlangt, können Sie mir Ihren Fall über mittelherkunftsnachweis.de oder per E-Mail schildern. Dort erhalten Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung.

Verlangt Atomic Wallet selbst einen Mittelherkunftsnachweis?

Atomic Wallet ist eine Non-Custodial-Wallet. Nach den Angaben des Anbieters liegen die Kryptowährungen auf der jeweiligen Blockchain und nicht auf einem zentralen Atomic-Konto. Die privaten Schlüssel werden lokal auf dem Gerät des Nutzers gespeichert.

Wie andere Self-Custody-Wallets funktioniert auch Blockchain.com nach ähnlichen Prinzipien – lesen Sie hier mehr zu den Anforderungen.

Für die grundlegende Wallet-Nutzung verlangt Atomic nach eigener Darstellung weder ein klassisches Benutzerkonto noch eine allgemeine Identitätsprüfung. Atomic selbst erklärt zudem, keine virtuellen Vermögens- oder Finanzdienstleistungen anzubieten.

Ein Mittelherkunftsnachweis im Zusammenhang mit Atomic Wallet wird deshalb regelmäßig erst dann relevant, wenn eine Börse, Bank oder ein innerhalb der Wallet genutzter Drittanbieter die Herkunft der Werte prüfen möchte.

Drittanbieter können trotzdem eine KYC-Prüfung durchführen

Atomic Wallet stellt innerhalb seiner Anwendung auch Funktionen bereit, bei denen externe Anbieter eingebunden werden. Dazu können etwa Kryptokäufe oder bestimmte Tauschvorgänge gehören.

Atomic weist in seiner aktuellen AML/KYC-Information ausdrücklich darauf hin, dass die jeweiligen Drittanbieter eigene KYC- und AML-Verfahren durchführen können. Dazu können Identitätsprüfung, Transaktionsüberwachung und Kartenverifizierung gehören.

Für Nutzer bedeutet das: Eine Wallet kann selbst ohne klassisches KYC funktionieren, während ein integrierter Dienstleister trotzdem weitere persönliche oder finanzielle Informationen verlangt.

Unser Beispiel: Woher kommen die heutigen 150.000 Euro?

Der Anleger aus unserem Fall hat ursprünglich nur rund 18.000 Euro eingesetzt. Die heutigen 150.000 Euro sind also nicht mit dem ursprünglichen Kapitaleinsatz gleichzusetzen.

Ein Teil des Mehrwerts kann aus Kurssteigerungen stammen. Andere Bestände können später hinzugekauft oder innerhalb des Portfolios getauscht worden sein.

Für einen Nachweis der Vermögensherkunft sollte deshalb sauber unterschieden werden zwischen ursprünglichem Geld, tatsächlichen Kryptokäufen, späteren Transfers und bloßer Wertentwicklung.

Atomic Wallet ermöglicht einen CSV-Export der Transaktionshistorie

Für die Rekonstruktion gibt es eine praktische Funktion: Atomic Wallet erlaubt den Export der Transaktionshistorie als CSV-Datei.

Auch Exodus Wallet bietet CSV-Export und Transaktionshistorie – erfahren Sie in unserem separaten Beitrag, wie Sie diese nutzen.

Der Nutzer kann für den jeweiligen Coin die komplette verfügbare Historie exportieren. Die CSV-Dateien werden dabei in einem eigenen Export-Ordner gespeichert.

Das kann bei einem Mittelherkunftsnachweis sehr hilfreich sein. Statt zahlreiche einzelne Screenshots auszuwerten, lässt sich zunächst eine geordnete zeitliche Übersicht erstellen.

Der Export erfolgt coinweise

Eine Besonderheit sollte man allerdings kennen: Atomic beschreibt den Export derzeit so, dass die gesamte Historie für jeden einzelnen Coin separat exportiert werden kann.

Wer beispielsweise Bitcoin, Ethereum, Litecoin und weitere Assets besitzt, erhält also nicht automatisch eine einzige perfekte Gesamtdatei für das gesamte Portfolio.

Für eine komplexe Vermögenshistorie müssen die relevanten Coin-Historien gegebenenfalls zusammengeführt und anschließend wirtschaftlich eingeordnet werden.

Blockchain Explorer können zusätzliche Informationen liefern

Atomic nennt neben dem Wallet-Export auch öffentliche Blockchain Explorer als weitere Möglichkeit, Transaktionsdaten zu exportieren.

Je nach Blockchain können dort Wallet-Adressen eingegeben und vorhandene Transaktionen eingesehen werden. Einige Explorer bieten ebenfalls einen CSV-Export an.

Das ist besonders hilfreich, wenn einzelne Vorgänge in der Wallet schwer einzuordnen sind. Gleichzeitig gilt: Ein Blockchain Explorer zeigt Transaktionen, aber nicht automatisch den wirtschaftlichen Hintergrund.

Eine eingehende Transaktion ist nicht automatisch Einkommen

Angenommen, 2 ETH werden von einer früheren eigenen Wallet an Atomic Wallet übertragen.

Technisch handelt es sich um einen Eingang. Wirtschaftlich wurde aber kein neues Vermögen geschaffen. Der Anleger hat lediglich bereits vorhandene Kryptowährungen zwischen zwei eigenen Adressen verschoben.

Für einen Mittelherkunftsnachweis bei Atomic Wallet sollten solche Eigenübertragungen deshalb ausdrücklich von Käufen, Zahlungen Dritter oder echten Erträgen getrennt werden.

Private Keys können Eigentum technisch stützen – aber nicht die Herkunft erklären

Atomic Wallet weist jedem Asset eigene private Schlüssel zu. Nach den aktuellen Informationen werden diese Schlüssel ausschließlich lokal auf dem Gerät gespeichert.

Wer über den Private Key verfügt, kann grundsätzlich über die jeweilige Adresse verfügen. Das kann technisch die Kontrolle über eine Wallet erklären.

Für die wirtschaftliche Mittelherkunft genügt das jedoch nicht. Ein Private Key sagt nicht, ob Bitcoin beispielsweise 2019 aus Gehalt gekauft, geerbt oder von einem Dritten übertragen wurden.

Die 12-Wort-Backup-Phrase ist niemals ein Herkunftsnachweis

Atomic Wallet verwendet eine 12-Wort-Backup-Phrase zur Wiederherstellung der Wallet. Diese Phrase ermöglicht den Zugriff auf die daraus abgeleiteten Schlüssel.

Atomic warnt ausdrücklich davor, diese Wörter oder private Schlüssel an andere Personen weiterzugeben. Selbst der eigene Support werde niemals danach fragen.

Deshalb gilt eindeutig: Seed Phrase und Private Keys gehören niemals in einen Mittelherkunftsnachweis.

Was passiert, wenn Atomic Wallet auf einem neuen Gerät wiederhergestellt wird?

Die Wallet kann über die 12-Wort-Phrase auf einem anderen Gerät wiederhergestellt werden. Die Kryptowährungen selbst bleiben dabei auf der Blockchain.

Für den Herkunftsnachweis ist dieser Punkt wichtig. Eine neue Installation oder ein Gerätewechsel ist keine neue Vermögensentstehung.

Wenn nach einer Wiederherstellung plötzlich dieselben Assets auf einem anderen Gerät erscheinen, handelt es sich wirtschaftlich weiterhin um dasselbe bestehende Kryptovermögen.

Wie weist man ursprüngliche Kryptokäufe nach?

Der beste Startpunkt liegt häufig vor der Wallet.

Hat unser Anleger beispielsweise 2019 zunächst 8.000 Euro an eine Kryptobörse überwiesen, kann ein alter Kontoauszug diesen Zahlungsvorgang belegen. Die Börsenhistorie kann anschließend zeigen, welche Coins dafür gekauft wurden.

Der spätere Transfer zu Atomic Wallet bildet die nächste Station. So entsteht die nachvollziehbare Kette: Ersparnisse → Bankkonto → Kryptobörse → Kauf → Atomic Wallet.

Was tun bei Käufen über verschiedene Börsen?

Viele langjährige Nutzer haben nicht alle Kryptowährungen über denselben Anbieter erworben.

Vielleicht stammen Bitcoin von einer Börse, Ethereum von einer anderen Plattform und einzelne Assets aus einem späteren Kauf über einen Drittanbieter.

Dann empfehle ich, die einzelnen Quellen zunächst getrennt zu rekonstruieren. Erst danach werden sie zu einer Gesamtübersicht zusammengeführt. Bei hohen Beträgen kann ein Anwalt für Mittelherkunftsnachweise prüfen, welche Nachweise tatsächlich erforderlich und belastbar sind.

Swaps verändern den Vermögenswert, aber nicht automatisch die ursprüngliche Geldquelle

Wenn Bitcoin später in Ethereum oder andere Kryptowährungen getauscht wurden, verändert sich das Portfolio.

Die ursprüngliche Vermögensgeschichte endet dadurch aber nicht automatisch. Der Wert kann sich vielmehr von einem Asset in ein anderes fortsetzen.

Deshalb sollte bei einer Herkunftsprüfung nicht jeder Swap wie ein neuer externer Geldzufluss behandelt werden. Wichtig ist der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen ursprünglichem Kapital und heutigem Bestand.

Atomic selbst kann die Wallet-Historie nicht für Sie rekonstruieren

Dieser Punkt unterscheidet eine Non-Custodial-Wallet deutlich von einer zentralen Börse.

Atomic erklärt ausdrücklich, weder Zugriff auf private Schlüssel noch auf die Wallet-Aktivitäten der Nutzer zu haben. Das Unternehmen kann keine Transaktionen für den Nutzer durchführen oder dessen Wallet kontrollieren.

Wer Jahre später einen Herkunftsnachweis benötigt, muss seine Dokumentation deshalb selbst aus Wallet-Daten, Blockchain-Informationen, Börsenunterlagen und klassischen Finanzbelegen zusammensetzen.

Was passiert beim Transfer zur Kryptobörse?

Unser Anleger überträgt schließlich Kryptowährungen im Gegenwert von 100.000 Euro aus Atomic Wallet auf eine regulierte Börse.

Ähnliche Herausforderungen entstehen bei Auszahlungen über Trust Wallet – unser Ratgeber zeigt, wie Sie dabei vorgehen.

Die Börse erkennt einen großen Eingang von einer selbstverwalteten Wallet. Sie weiß aber nicht automatisch, woher die Coins ursprünglich stammen.

Genau an diesem Punkt kann ein Source-of-Funds-Nachweis oder Source-of-Wealth-Nachweis erforderlich werden. Bei einem sechsstelligen Betrag kann es sinnvoll sein, eine Kanzlei für Mittelherkunft und Herkunftsnachweise bereits vor dem Transfer einzuschalten.

Auch die Empfängerbank kann später nachfragen

Nach erfolgreichem Verkauf werden beispielsweise 95.000 Euro auf das Girokonto ausgezahlt.

Für die Bank ist zunächst nur erkennbar, dass ein größerer Betrag aus dem Kryptobereich eingeht. Die ursprünglichen Käufe und die jahrelange Atomic-Wallet-Historie sind dort nicht automatisch bekannt.

Eine gute Dokumentation sollte deshalb die komplette Linie erklären: ursprüngliches Vermögen → Kryptokäufe → Atomic Wallet → Wertentwicklung und wesentliche Transaktionen → Verkauf → Euroauszahlung.

So bereite ich einen Atomic-Wallet-Herkunftsnachweis vor

Ich würde zunächst die relevanten Coin-Historien als CSV exportieren und die größeren Transaktionen zeitlich sortieren.

Danach werden die Vorgänge wirtschaftlich klassifiziert: ursprünglicher Kauf, Transfer zwischen eigenen Wallets, Zahlung eines Dritten, Swap, Verkauf oder sonstiger Zufluss. Anschließend ordnet man Kontoauszüge, Börsenbelege und Blockchain-Daten den wichtigen Stationen zu.

Bei umfangreichen Multi-Asset-Historien sollte ein Rechtsanwalt für Mittelherkunftsnachweise vor der Einreichung prüfen, ob die Darstellung vollständig, plausibel und widerspruchsfrei ist.

Rechtsanwalt für Mittelherkunftsnachweis bei Atomic Wallet

Ein Mittelherkunftsnachweis im Zusammenhang mit Atomic Wallet kann trotz der grundsätzlich transparenten Blockchain anspruchsvoll werden. Verschiedene Coins, mehrere Börsen, externe Wallets, Swaps und lange Zeiträume können aus einer einfachen Vermögensgeschichte schnell eine umfangreiche Dokumentationsaufgabe machen.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann und befasse mich mit meiner Kanzlei WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht schwerpunktmäßig mit Mittelherkunftsnachweisen, Herkunftsnachweisen und Vermögensherkunft für Kryptowährungen, Geld und Edelmetalle sowie mit entsprechenden Prüfungen gegenüber Kryptodienstleistern, Banken, Finanzamt und nach dem Geldwäschegesetz.

Wenn eine Kryptobörse, Bank oder ein externer Anbieter wegen Ihrer Atomic Wallet einen Mittelherkunftsnachweis, Krypto-Herkunftsnachweis, Source-of-Funds-Nachweis oder Nachweis Ihrer Vermögensherkunft verlangt, können Sie mir Ihren Fall auf mittelherkunftsnachweis.de oder per E-Mail schildern. Dort erhalten Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung von Rechtsanwalt Martin Wehrmann. Als Anwalt und Spezialist für Mittelherkunft kann ich prüfen, wie sich auch komplexe Atomic-Wallet-, Börsen- und Blockchain-Historien verständlich und nachvollziehbar aufbereiten lassen.