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und Wirtschaftsrecht
Mittelherkunft und Geldwäscherecht

Mittelherkunftsnachweis bei Blockchain.com Wallet: So weisen Sie Krypto- und Vermögensherkunft richtig nach

Veröffentlicht am 22.08.2026 –

Ein Anleger nutzt Blockchain.com bereits seit der Zeit, als viele Nutzer die Plattform noch vor allem mit der früheren Blockchain.info-Wallet verbanden. Über die Jahre kaufte er Bitcoin, übertrug Coins zwischen eigenen Wallets und nutzte später zusätzlich das Trading-Angebot von Blockchain.com. Heute möchte er Kryptowährungen im Wert von 140.000 Euro verkaufen. Plötzlich verlangt die Compliance-Abteilung Unterlagen zur Source of Funds und Vermögensherkunft.

Für den Anleger beginnt nun eine schwierige Rekonstruktion. Einige Bitcoin befinden sich seit Jahren in seiner selbstverwalteten Blockchain.com Wallet. Andere Bestände wurden zwischenzeitlich über sein Trading Account bewegt. Genau diese Trennung ist entscheidend: Bei Blockchain.com existieren eine selbstverwaltete Wallet und ein custodial Trading Account mit unterschiedlichen technischen und regulatorischen Eigenschaften.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht und beschäftige mich als Spezialist mit Mittelherkunftsnachweisen, Herkunftsnachweisen und Vermögensherkunft für Kryptowährungen und Geld. Wenn Blockchain.com von Ihnen zusätzliche Unterlagen verlangt, können Sie mir den Sachverhalt auf mittelherkunftsnachweis.de oder per E-Mail schildern. Dort erhalten Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung.

Source of Funds wird bei Blockchain.com ausdrücklich geprüft

Blockchain.com bezeichnet die Prüfung selbst als Source of Funds Check, kurz SOF. Dabei möchte die Compliance-Abteilung nachvollziehen, aus welcher Quelle die für eine Transaktion verwendeten Mittel stammen.

Als typische Nachweismöglichkeiten kommen insbesondere Kontoauszüge, Gehaltsunterlagen oder eine nachvollziehbare Handelshistorie in Betracht. Entscheidend ist, dass die Dokumente die erklärte Geldquelle tatsächlich unterstützen.

Eine solche Nachfrage bedeutet nicht automatisch, dass Ihnen Geldwäsche vorgeworfen wird. Es handelt sich vielmehr um eine Compliance-Prüfung, mit der die Legitimität der verwendeten Mittel beurteilt werden soll.

Source of Wealth kann deutlich weiter gehen

Blockchain.com unterscheidet ausdrücklich zwischen Source of Funds und Source of Wealth. Das ist für Betroffene besonders wichtig.

Bei Source of Funds geht es vereinfacht um die Herkunft des Geldes einer bestimmten Transaktion. Source of Wealth fragt dagegen, wie Ihr größeres Gesamtvermögen überhaupt aufgebaut wurde. Eine solche Prüfung kann insbesondere bei sehr hohen Handelsvolumina oder außergewöhnlich großen Transaktionen hinzukommen.

In komplexeren Fällen können sogar beide Nachweise gleichzeitig verlangt werden. Dann genügt es möglicherweise nicht mehr, lediglich einen einzelnen Zahlungseingang auf dem Bankkonto zu erklären.

Wallet und Trading Account sind nicht dasselbe

Blockchain.com unterscheidet aktuell sehr deutlich zwischen der non-custodial Wallet und dem Trading Account.

Bei der selbstverwalteten Wallet kontrolliert der Nutzer seine privaten Schlüssel selbst. Blockchain.com hat nach eigener Darstellung keinen Zugriff auf die dort verwahrten Vermögenswerte. Beim Trading Account ist es anders: Dieser ist custodial, sodass Blockchain.com die privaten Schlüssel verwaltet.

Für einen Mittelherkunftsnachweis sollte deshalb zuerst festgestellt werden, wo die betroffenen Kryptowährungen tatsächlich lagen. Die Antwort kann darüber entscheiden, welche Historien und Belege verfügbar sind.

Unser Anleger hat Bitcoin aus beiden Bereichen

Kehren wir zum Ausgangsfall zurück. Ein Teil der Bitcoin wurde schon früh gekauft und anschließend in die private Blockchain.com Wallet übertragen.

Später eröffnete der Anleger zusätzlich einen verifizierten Trading Account und führte dort weitere Käufe und Verkäufe durch. Zwischen beiden Bereichen wurden wiederum Kryptowährungen übertragen.

Diese Transfers sind wirtschaftlich nicht automatisch neues Einkommen. Wenn Wallet und Trading Account derselben Person gehören, handelt es sich gegebenenfalls lediglich um eine Verschiebung des eigenen Vermögens.

Die normale Wallet kann ohne vollständige Identitätsprüfung genutzt werden

Die selbstverwaltete Blockchain.com Wallet unterscheidet sich auch bei der Verifizierung vom Trading-Angebot.

Für grundlegende Funktionen wie Halten, Senden und Empfangen von Kryptowährungen ist nach den aktuellen Blockchain.com-Angaben keine vollständige Identitätsprüfung notwendig. Zusätzliche Funktionen wie Kaufen, Verkaufen, bestimmte Swaps oder Fiat-Dienstleistungen setzen dagegen eine weitergehende Verifizierung voraus.

Das erklärt, warum ein Nutzer viele Jahre eine Wallet verwenden kann und erst später erstmals mit umfangreichen KYC- oder Herkunftsfragen konfrontiert wird.

Eine alte selbstverwaltete Wallet kann besondere Nachweisprobleme verursachen

Wer Bitcoin schon seit vielen Jahren besitzt, verfügt häufig über keine perfekte Dokumentation aus der Anfangszeit.

Wie Sie alte Bitcoin-Bestände auch ohne perfekte Dokumentation nachweisen, zeigt unser Leitfaden zu Electrum Wallet.

Vielleicht existiert die frühere Kryptobörse nicht mehr. Kontoauszüge wurden archiviert, Kaufbestätigungen gingen verloren oder Coins wurden mehrfach zwischen eigenen Wallet-Adressen verschoben.

Dann sollte die Vermögensherkunft schrittweise rekonstruiert werden. Alte Bankbewegungen, vorhandene Trade-Historien, Wallet-Adressen und öffentlich nachvollziehbare Blockchain-Transaktionen können gemeinsam ein belastbares Bild ergeben.

Blockchain.com akzeptiert auch eine Trade History als möglichen Nachweis

Ein interessanter Punkt bei der Source-of-Funds-Prüfung ist, dass nicht ausschließlich klassische Bankdokumente relevant sind.

Blockchain.com nennt auch einen Export der Handelshistorie als mögliche Form der Dokumentation. Gerade für Nutzer, deren Vermögen durch langjähriges Krypto-Trading entstanden ist, kann dies von großer Bedeutung sein.

Dabei sollte eine solche Historie aber verständlich aufbereitet werden. Eine Datei mit Tausenden Trades hilft wenig, wenn nicht erkennbar ist, wie daraus der heute relevante Vermögenswert entstanden ist.

Mehrere Blockchains machen die Wallet-Historie heute komplexer

Die Blockchain.com Wallet unterstützt inzwischen nicht mehr nur Bitcoin und Ethereum. Hinzu kommen zahlreiche weitere Netzwerke und Token.

Dazu gehören beispielsweise Assets auf Ethereum, BNB Smart Chain, Arbitrum, Optimism, Base, Solana, Polygon und weiteren unterstützten Netzwerken.

Bei einem Mittelherkunftsnachweis für Blockchain.com Wallet sollte deshalb zunächst eingegrenzt werden, welche Assets und Netzwerke tatsächlich zum überprüften Betrag beigetragen haben. Nicht jede kleine Wallet-Aktivität muss Teil der Erklärung werden.

DEX-Transaktionen können ebenfalls relevant werden

Die selbstverwaltete Blockchain.com Wallet ist außerdem mit dezentralen Handelsfunktionen verbunden.

Ähnliche Herausforderungen bei dezentralen Handelsfunktionen behandeln wir auch für Trust Wallet ausführlich.

Wer Kryptowährungen über einen DEX tauscht, kann Vermögenswerte innerhalb der Blockchain bewegen, ohne dass jeder einzelne Vorgang über den klassischen Trading Account läuft.

Für die Herkunftsdokumentation ist das wichtig. Ein späterer hoher USDC- oder Ethereum-Bestand kann auf mehreren früheren Swaps beruhen. Ein Anwalt für Mittelherkunftsnachweise bei Kryptowährungen kann helfen, solche DeFi- und Handelsvorgänge wirtschaftlich zusammenzufassen.

Wie Sie Swaps und Handelsvorgänge wirtschaftlich zusammenfassen, erklären wir auch in unserem Exodus-Wallet-Ratgeber.

Wallet-Kontrolle und Vermögensherkunft bleiben zwei verschiedene Fragen

Der private Schlüssel einer Blockchain.com Wallet ermöglicht technisch die Verfügung über die dazugehörigen Kryptowährungen.

Damit ist aber noch nicht erklärt, wie die Coins erworben wurden. Der private Schlüssel beweist keine ursprüngliche Geldquelle.

Für einen Herkunftsnachweis sind daher andere Beweise wichtiger: Kontoauszüge, Kaufabrechnungen, Handelsdaten, Blockchain-Transaktionen und gegebenenfalls steuerliche oder wirtschaftliche Unterlagen.

Niemals Recovery Phrase oder Private Key übersenden

Blockchain.com verwendet für die selbstverwaltete Wallet eine Recovery Phrase, über die sich die entsprechenden Wallet-Schlüssel wiederherstellen lassen.

Diese Wörter beziehungsweise private Schlüssel dürfen niemals als angeblicher Mittelherkunftsnachweis versendet werden. Wer darauf Zugriff erhält, kann möglicherweise über das Kryptovermögen verfügen.

Eine Compliance-Abteilung benötigt für die Prüfung der Geldherkunft keine Recovery Phrase. Auch ein seriöser Rechtsanwalt für Mittelherkunft wird solche geheimen Zugangsdaten nicht als Nachweis verlangen.

Bei einer Source-of-Funds-Anfrage sollte man nicht improvisieren

Blockchain.com verlangt bei seinen Compliance-Prozessen vollständige und zutreffende Angaben.

Wer zunächst erklärt, das Geld stamme aus Gehalt, später Kryptogewinne nennt und schließlich eine Schenkung erwähnt, ohne die verschiedenen Quellen sauber zu trennen, kann unnötige Rückfragen verursachen.

Erstellen Sie deshalb zuerst intern eine Chronologie. Erst wenn klar ist, wie das Vermögen tatsächlich entstanden ist, sollten die entsprechenden Unterlagen ausgewählt und eingereicht werden.

Für angeforderte Unterlagen können Fristen gelten

Aktuelle Bedingungen von Blockchain.com sehen vor, dass bestimmte angeforderte Onboarding-Informationen beziehungsweise Dokumente innerhalb einer vorgegebenen Frist bereitgestellt werden müssen.

Eine solche Anfrage sollte deshalb nicht wochenlang ignoriert werden. Gleichzeitig ist es wenig sinnvoll, unter Zeitdruck widersprüchliche oder ungeordnete Unterlagen einzureichen.

Bei hohen Beträgen kann eine Kanzlei für Mittelherkunftsnachweise und Vermögensherkunft die vorhandenen Unterlagen prüfen und die wesentlichen Geld- und Kryptobewegungen herausarbeiten.

So würde ich einen Blockchain.com-Herkunftsnachweis aufbauen

Zunächst würde ich Wallet und Trading Account strikt voneinander trennen. Danach wird festgestellt, wann und auf welchem Weg Kryptowährungen zwischen beiden Bereichen übertragen wurden.

Im zweiten Schritt wird die ursprüngliche Vermögensquelle rekonstruiert: beispielsweise Arbeitseinkommen → Bankkonto → Kryptokauf → Trading Account oder selbstverwaltete Wallet. Relevante Trading-Gewinne und spätere Wertsteigerungen werden anschließend ergänzt.

Am Ende sollte eine klare Geschichte entstehen, die auch ohne besondere Blockchain-Kenntnisse verständlich ist. Gerade bei umfangreichen Altbeständen kann ein Spezialist für Mittelherkunftsnachweise helfen, technische Transaktionen in eine wirtschaftlich nachvollziehbare Vermögensentwicklung zu übersetzen.

Rechtsanwalt für Mittelherkunftsnachweis bei Blockchain.com Wallet

Ein Mittelherkunftsnachweis bei Blockchain.com Wallet kann besonders komplex werden, weil selbstverwaltete Wallet und custodial Trading Account nebeneinander existieren können. Hinzu kommen alte Bitcoin-Bestände, verschiedene Netzwerke, Handelshistorien und möglicherweise Source-of-Funds- sowie Source-of-Wealth-Prüfungen gleichzeitig.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann und beschäftige mich mit meiner Kanzlei WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht schwerpunktmäßig mit Mittelherkunftsnachweisen, Herkunftsnachweisen und Vermögensherkunft für Kryptowährungen, Geld und Edelmetalle sowie mit entsprechenden Fragestellungen gegenüber Kryptodienstleistern, Banken, Finanzamt und nach dem Geldwäschegesetz.

Wenn Blockchain.com, eine Bank oder ein anderer Finanzdienstleister einen Mittelherkunftsnachweis, Source-of-Funds-Nachweis, Source-of-Wealth-Nachweis oder Herkunftsnachweis Ihrer Kryptowährungen verlangt, können Sie mir Ihren Fall auf mittelherkunftsnachweis.de oder per E-Mail schildern. Dort erhalten Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung von Rechtsanwalt Martin Wehrmann. Als Anwalt und Spezialist für Mittelherkunft kann ich prüfen, wie sich auch langjährige Blockchain.com-, Wallet- und Trading-Historien nachvollziehbar und widerspruchsfrei aufbereiten lassen.